Das Finanzgericht München hat gestern einen vor fünf Jahren vom Hauptzollamt Regensburg (HZA) erlassenen Tabaksteuerbescheid gegen einen unterfränkischen Busfahrer aufgehoben und die Behörde verpflichtet, neu zu entscheiden.
In dem verhandelten Fall sollte der Busfahrer für den Steuerschaden aufkommen, der durch geschmuggelte Zigaretten während einer Fahrt nach Tschechien entstanden ist. Bei einer Kontrolle im Jahr 2006 fanden