LHO-Rundschreiben 21/23 vom 12.05.2023

LHO-Rundschreiben 21/23 vom 12.05.2023
Bei fehlerhafter Anzeige klicken Sie bitte hier
LOGO

LHO-Rundschreiben

21/23 vom 12.05.2023

-Erinnerung: Bitte um Teilnahme an bdo-Umfrage zum Personalmangel
-Veranstaltung der IHK-Frankfurt zur Verkehrspolitik vor der Wahl
Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet
-bdo | Online-Workshop: Deutschlandticket gestartet – was nun?
-Kompetenzzentrum Tourismus: Online-Workshop “Fachkräfte gewinnen und halten”

Erinnerung: Bitte um Teilnahme an bdo-Umfrage zum Personalmangel

Wir erinnern Sie an die aktuelle Umfrage des bdo zum Personalmangel. Im Fokus stehen die Gewinnung aktueller Informationen zum Personalmangel in den Busbetrieben und die Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen.
Der bdo wird von der Politik regelmäßig zur aktuellen Situation und der eigenen Maßnahmen der Busunternehmen befragt. Dafür benötigt der bdo Ihr Feedback aus der Praxis. Dieses ist unerlässlich für die notwendigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen.

Wir möchten Sie erinnern, bis am 21. Mai 2023 an dieser kurzen Umfrage teilzunehmen. Den Fragebogen finden sie hier.

Veranstaltung der IHK-Frankfurt zur Verkehrspolitik vor der Wahl

Am gestrigen Abend (11.05.) fand eine Veranstaltung der IHK Frankfurt am Main zum Thema „Stillstand oder Fortschritt? Welche Verkehrspolitik erwartet uns nach der Landtagswahl?“ statt.
Es nahmen Vertreter-/innen aller sechs im hessischen Landtag vertretenen Parteien an einer Diskussionsrunde teil. Befragt wurden diese zu den Themen Infrastruktur, Güter-/Luft- sowie öffentlicher Nahverkehr.
Es wurden zu den einzelnen Themengebieten Videostatements mit Fragen an die Parteien eingespielt und in der Diskussion zu ausgewählten Themen Stellung bezogen.

Für das private Omnibusgewerbe hatte LHO-Vorstandsmitglied Mark Philippi (Philippi Reisen, Mücke) im Vorfeld ein Statement eingesandt. Er stellte Fragen zur Unterstützung gegen den Fahrpersonalmangel, zur Reaktivierung von Schienenverkehren sowie zur steuerlichen Ungleichbehandlung des Reisebusses im Verhältnis zu anderen motorisierten Verkehrsträgern.
Eingegangen wurde seitens der Parteienvertreter-/innen insbesondere auf das Thema Personalmangel. Die (wenig konkreten) Aussagen lassen sich wie folgt zusammenfassen:


  • CDU: Ausbildung verstärken
  • B´90/Die Grünen: bürokratische Hemmnisse abbauen, autonomes Fahren voranbringen
  • SPD: Bildung stärken, Image aufwerten, Anerkennung des Personals
  • FDP: Fahrerlaubnisse anerkennen, mehr Einwanderung
  • Linke: bessere Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen
  • AfD: Steuern/Abgaben senken, nicht auf stärkere Einwanderung setzen
Es wurde daneben auch über das Thema ÖPNV-Finanzierung diskutiert. Es bestand mehr oder weniger Einigkeit, dass die Mittel für den Ausbau erhöht werden müssten. Es wurde aber auch auf die Unterscheidung zwischen ländlichem Raum und Ballungsraum verwiesen, und dass es zwei Geschwindigkeiten beim Ausbau geben solle, sowie ferner auf eine nötige Erweiterung von On-Demand-Verkehren in der Fläche. Teils wurde kritisiert, durch die Einführung des Deutschland-Tickets fehle künftig Geld für den Ausbau des ÖPNV.

Auch wenn die Antworten wenig spezifisch waren, ist positiv zu bewerten, dass sich das private Omnibusgewerbe stellvertretend durch Mark Philippi äußern und auf Probleme in der Branche hinweisen konnte. Der geschäftsführende Vorstand wird zu diesen und anderen Themen die Gespräche mit Landtagsabgeordneten in den Monaten bis zur Wahl fortsetzen.

Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet

Der bdo hat darüber informiert, dass heute das Hinweisgeberschutz zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie im Bundesrat verabschiedet wurde. Bereits gestern hatte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zugestimmt.
Der Kompromiss enthält Änderungen zu Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.

Folgende Inhalte wurden nun beschlossen:

Kompromiss zu internen Meldungen
Nach dem bisherigen Entwurf konnten Hinweisgeber zwischen einer internen oder externen Meldung wählen. Dieses Wahlrecht bleibt bestehen. Hinzugefügt wurde jedoch, dass Hinweisgeber die interne Meldestelle bevorzugen sollten, wenn „intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann“ und keine Repressalien befürchtet werden.


Keine Pflicht zur Einrichtung einer anonymen Meldestelle und zur Bearbeitung anonymer Meldungen
Es besteht keine Verpflichtung, die Meldekanäle so zu gestalten, dass anonyme Meldungen möglich sind. Anonyme Meldungen sollen aber weiterhin bearbeitet werden.

Entschärfung der Beweislastumkehr
Erfährt ein Hinweisgeber eine Benachteiligung, wird grundsätzlich vermutet, dass diese aufgrund der Meldung erfolgt. Das Unternehmen hat zu beweisen, dass sie nicht zutrifft (Beweislastumkehr zugunsten des Hinweisgebers). Diese Beweislastumkehr soll aber nun nicht mehr automatisch greifen, sondern nur dann, wenn der Hinweisgeber sich hierauf im Prozess beruft.

Reduziertes Bußgeld i.H.v. 50.000 EUR
Der maximale Bußgeldrahmen für Unternehmen soll nun 50.000 EUR statt 100.000 EUR betragen.

Kein Schmerzensgeld für Hinweisgeber
Bisher enthielt das Hinweisgeberschutzgesetz die Möglichkeit für Hinweisgeber immateriellen Schadensersatz geltend zu machen. Diese Möglichkeit wurde jedoch gestrichen.

Das Gesetz soll einen Monat nach Verkündung, mglw. Mitte Juni 2023 in Kraft treten. Ein Bußgeld wegen einer nicht eingerichteten internen Meldestelle droht aber erst nach sechs Monaten nach Verkündung.

Weitere Informationen hierzu: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/23/1033/1033-pk.html?nn=4732016#top-59

bdo-Wochenzusammenfassung KW 19 – neue Vorschriften im In- und Ausland


-Österreich: Verlängerung der Grenzkontrollen zu Slowenien und Ungarn
-Ungarn: Strengere Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreit-ungen
-Frankreich: Sanierung der Europabrücke bei Kehl / Straßburg bis September 2023

Anbei senden wir Ihnen die aktuelle bdo-Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen und grundlegende Aktualisierungen der Woche. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserem Infopool in Ihrem Mitgliederbereich.

Österreich
Wie im Rundschreiben Nr. 22-135 (11.11.22) mitgeteilt, bestehen derzeit vorübergehende Grenzkontrollen an den österreichischen Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn.

Diese Kontrollen werden nun bis zum 11. November 2023 um 24.00 Uhr verlängert. Die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn dürfen auf dem Landweg nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.

Ungarn
Seit dem 1. Mai 2023 lässt die ungarische Polizei bei Geschwindigkeitsübertretungen keine Toleranz mehr gelten. Das bedeutet, dass die Polizei bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 1 km/h Maßnahmen einleiten kann.

Nach der bisherigen Praxis wurden bei Geschwindigkeitsübertretungen die Messwerte Geschwindigkeitsmessgeräte bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h um 3 % zugunsten der Fahrer:innen korrigiert. Diese Toleranz gilt nicht mehr.

Frankreich
Am 2. Mai wurde mit der Sanierung der Europabrücke (B28) begonnen. Die ca. 250 Meter lange Stahlbrücke verbindet die Städte Kehl und Straßburg und ist eine wichtige Ost-West-Verbindung über den Rhein. Bis voraussichtlich September können keine Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen mehr über die Brücke fahren. Fußgänger und Radfahrer nutzen die Trambrücke. Der Schwerverkehr wird großräumig über die A5, die A35, die Staustufe Rheinau-Gambsheim sowie über die Pierre-Pflimlin-Brücke umgeleitet.

Fahrzeuge, die weniger als 3,5 Tonnen wiegen und nicht breiter als 2,2 Meter sind, können weiterhin über die Brücke fahren. Während der Sanierungsarbeiten wird stets eine Spur freigehalten. In der ersten Bauphase, bis voraussichtlich 3. Juli, bleibt die südliche Fahrbahnseite gesperrt. Anschließend werden die Bauarbeiten bis voraussichtlich 1. September auf die Gegenseite verlagert.

Weitere Informationen:
https://www.kehl.de/europabruecke
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt4/strassenbaumassnahmen/b28-europabruecke/

bdo | Online-Workshop:
Deutschlandticket gestartet – was nun?

Nach der Hektik zur Umsetzung der Ausgabe von Deutschlandtickets kommt nun die Kontrolle als nächstes Thema auf die Verkehrsunternehmen zu. Die Herausforderungen bei der Kontrolle des Deutschlandtickets entstehen unter anderem durch die deutschlandweite Gültigkeit.
Bisher mussten lediglich Standards berücksichtig werden, die im jeweiligen Verbundbereich ausgegeben wurden bzw. dort gültig sind. Durch die Einführung des bundesweiten Deutschlandtickets kommen nun weitere Ticket- und eTicket-Formen hinzu.

So müssen Verkehrsunternehmen beispielsweise ab dem 01.05.2023 auch in der Lage sein, die neue Barcodegeneration „MOTCIS“ kontrollieren zu können. Auch das Zertifikatsmanagement des Deutschlandtarifverbunds ist neu, welches zur Prüfung aller ausgegebenen UIC-Barcodes benötigt wird.

Die größte Herausforderung dürfte aber die Prüfung von D-Tickets auf VDV-KA Chipkarten in Regionen sein, wo diese nicht ausgegeben werden. Denn eine Sichtprüfung auf Berechtigungsinhalt und Gültigkeit ist hier unmöglich. Eine digitale Kontrolle ist für die Verkehrsunternehmen daher unerlässlich.

Inhalt:
– Barcodeprüfung von VDV-KA und MOTICS Barcode
– UIC 918.3, 918.3* und 918.9
– VDV-Chipkarten Prüfung
– Förderung von Ertüchtigung und Neubeschaffung

Referent:

Malte Gerber
Business Development
Anmeldung:

bdo | Online-Workshop,
Dienstag, 16. Mai 2023, 10:00 – 11:00 Uhr:

Deutschlandticket gestartet – was nun?
Teilnahmegebühr: kostenlos

Dauer: ca. 60 Minuten

Alle Themeninhalte und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie unter: www.bdo.org/termine/

Kompetenzzentrum Tourismus: Online-Workshop “Fachkräfte gewinnen und halten”

Am 13. Juni 2023 veranstaltet das Kompetenzzentrum für Tourismus von 10.00 bis 13.00 Uhr einen Online-Workshop zum Thema „Fachkräfte gewinnen und halten“.
Dieser Workshop wird u. a. auch die Situation der „Verkehrsträger“ beleuchten. Neben kurzen Impulsen aus der Praxis wird anschließend eine Diskussionsrunde zwischen den Referenten stattfinden. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen & Anmeldung:
Online-Workshop “Fachkräfte gewinnen und halten“ / Kompetenzzentrum Tourismus
appointment-calendar-g5ca6fee87_1920

Aktuelle LHO-Termine


Mitgliederversammlung/Parlamentarischer Abend: 13.09.2023 (in Planung)
Touristik- und Aktivseminar Großarl/Österreich: 23.01. – 27.01.2024
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
www.lho-online.com
bdo-dachmarke_landesverband-LHO
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer auf Twitter

Impressum | Datenschutz
Dieser Newsletter wurde verschickt an die E-Mail-Adresse info@lho-online.com. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr beziehen wollen, können Sie sich hier abmelden.
Email Marketing Powered by MailPoet