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LHO-Rundschreiben
20/23 vom 05.05.2023
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-Deutschlandticket: Datenmeldepflichten und Einladung zur Infoveranstaltung
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-E-Mobilität – LBO erstellt Leitfaden für KMU-Busunternehmen
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-Fahrpersonalmangel: Aktueller politischer Sachstand
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-Antrag der CDU/CSU des Deutschen Bundestages zum Thema ” Den Bus als Schlüssel für eine alltagstaugliche und klimafreundliche Mobilität stärken”
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-Großbritannien: Ausweitung der Umweltzonen
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-bdo | Online-Workshop: Deutschlandticket gestartet – was nun?
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Deutschlandticket: Datenmeldepflichten und Einladung zur Infoveranstaltung
Das Deutschlandticket gilt seit Anfang Mai. Dies wird zu erheblichen Mindereinnahmen bei den Unternehmen führen. Um zu erheben, wie groß der gesamte Ausgleichsbedarf ist, wurde der bdo zusammen mit dem Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN), dem VDV und der Deutschlandtarif Gesellschaft (DTVG) von Bund und Ländern damit beauftragt, als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der vier Organisation eine „Datensammelstelle“ einzurichten.
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Dorthin muss sowohl die Zahl der verkauften Deutschlandtickets gemeldet werden, als auch Informationen über ALLE anderen Verkäufe. Aber: Nicht alle Verkehrsunternehmen müssen direkt Einnahmen an die Clearingstelle melden! Die Sammlung der Verkaufsdaten läuft stufenweise ab.
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Alle Verkehrsunternehmen, die ihre Einnahmen bereits in eine Verbundorganisation/ Landestariforganisation/ Tarifgemeinschaft oder den Deutschlandtarifverbund melden, melden weiterhin ausschließlich dorthin. Verkehrsunternehmen, die nicht an eine Tariforganisation angebunden sind, müssen direkt an die Clearingstelle melden.
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Meldepflichtig an die Datensammelstelle sind nicht nur Unternehmen die u.a. Deutschland-Tickets vertreiben, sondern auch Unternehmen die ausschließlich andere Tarifprodukte vertrieben (bei beiden Fällen gilt: sofern nicht bereits an andere Organisationen gemeldet wird). ALLE Unternehmen die einen Ausgleich für Ihre Mindereinnahmen durch das Deutschlandticket erhalten wollen, sind zur Meldung der Verkaufsdaten verpflichtet (siehe Musterrichtlinie und Muster-AV).
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Der bdo und die anderen Mitglieder der ARGE möchten Sie mit diesem Schreiben gemeinsam über ihre Meldepflichten sowie den Meldeprozess informieren. Nähere Details entnehmen Sie bitte den hier unter der Kategorie “Deutschlandticket” bereitgestellten Dateien.
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Darüber hinaus findet am 12. Mai um 09.30 Uhr eine Online-Infoveranstaltung statt, zu der die ARGE Sie herzlich einladen möchte. Den Link zur Infoveranstaltung finden Sie hier.
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Bei dem Workshop werden Sie auch die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Die Infoveranstaltung richtet sich an alle Verkehrsverbünde, Verbundorganisationen, Landestarife und Verkehrsunternehmen mit Haustarifen und Unternehmen in verbundfreien Räumen sowie natürlich die bdo-Landesverbände. Insbesondere sind die Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Unternehmen und Organisationen angesprochen, die Einnahmemeldungen selbst durchführen.
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Sollte Ihnen eine Teilnahme nicht möglich sein: Der bdo zeichnet die Veranstaltung auf und stellt sie im Nachgang bereit.
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E-Mobilität – LBO erstellt Leitfaden für KMU-Bus-unternehmen
Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) und VDE Renewables haben einen Leitfaden erstellt, um kleine und mittelständische Betriebe bei der Dekarbonisierung ihres Fuhrparks zu unterstützen.
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Der Leitfaden ist das Ergebnis einer Studie, die vom Bundesverkehrsministerium gefördert wurde. Für die Studie hat VDE Renewables repräsentative Mitgliedsunternehmen des LBO ausgewählt und in Interviews und Begehungen der Betriebshöfe die Gegebenheiten und Bedürfnisse identifiziert und ausgewertet.
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Der Leitfaden von LBO und VDE Renewables enthält Checklisten, die den Betrieben bei der Umstellung helfen sollen: Etwa dazu, was bei der Beantragung von Fördergeldern zu beachten ist, welche Auswirkungen auf die Versicherbarkeit des Betriebs entstehen oder wie der Netzanschluss erfolgreich gelingt. Der Fokus liegt auf rein batterie-elektrischen Antrieben und deren unterschiedliche Versionen. Brennstoffzellen, beziehungsweise auf Basis von Wasserstoff angetriebene Fahrzeuge werden ebenfalls betrachtet, jedoch aufgrund der Rückmeldungen aus den Interviews nicht in gleicher Detailtiefe.
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Tarifkommission LHO: Besetzung
Die LHO-Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31. März 2024. Wir möchten frühzeitig mit der internen Beratung über die anstehende Tarifrunde und die derzeitigen Verträge beginnen und die LHO-Tarifkommission noch im Juni zu einem ersten Austausch hierzu einladen.
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Da seit der letzten Tarifrunde bereits vier Jahre vergangen sind, möchten wir zunächst abfragen, wer Interesse hat, in der Tarifkommission des LHO mitzuwirken. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal betonen, dass die Mitarbeit unterschiedlicher (auch kleinerer) LHO-Unternehmen für den Verband von hoher Bedeutung ist, da nur so die verschiedenen Belange in der Tarifrunde angemessen berücksichtigt werden können.
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Bitte teilen Sie uns bis zum 15. Mai per E-Mail an info@lho-online.com mit, ob wir mit Ihrer Mitarbeit rechnen können.
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Fahrpersonalmangel: Aktueller politischer Sach-stand
Der Busfahrpersonalmangel nimmt stetig zu. Derzeit fehlen 7.768 Busfahrer:innen (Stand Januar 2023), bis 2030 werden es bereits 87.000 sein. Die Gründe sind die zunehmenden altersbedingten Personalabgänge, der durch die geplante Verkehrswende steigende Personalbedarf und die bürokratische Umsetzung der europäischen Berufskraftfahrer-Richtlinie in Deutschland, welche die Personalgewinnung erschwert.
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Im Frühjahr 2022 haben der bdo und seine Landesverbände in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Lösungsvorschläge gegen den Fahrpersonalmangel erarbeitet (Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Positionspapier). Seither setzt sich der bdo für eine grundlegende Entbürokratisierung der Busfahrausbildung und des Berufszugangs ein. Hierfür sind sechs nationale und europäische Gesetze zu ändern und verschiedenste politische Arbeitsfelder auf nationaler und europäischer Ebene einzubeziehen.
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Zu dem aktuellen politischen Sachstand informieren wir Sie nachfolgend:
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Überarbeitung der europäischen Führerschein-Richtline
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Die EU-Kommission hat aktuell ihren Vorschlag für eine neue Führerschein-Richtlinie vorgelegt. Die Anpassung der Mindestalter-Vorschriften für Busfahrer:innen und die Aufhebung des Wohnortprinzips für den Führerscheinerwerb sind nicht vorgesehen. Bis Ende Mai können Rückmeldungen zu dem Vorschlag eingebracht werden. Der bdo und die IRU arbeiten intensiv an einer Änderung der Vorlage. Parallel geht der bdo auf die EU-Kommission sowie das EU-Parlament zu. Der bdo wird zudem eine Vorlage bereitstellen, mit welcher sich die Busbetriebe zahlreich bei den Rückmeldungen zu dem Kommissionsvorschlag beteiligen können.
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Überarbeitung der europäischen Berufskraftfahrer-Richtlinie
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Eine Überarbeitung der Berufskraftfahrer-Richtlinie steht an, ein Zeitplan liegt noch nicht vor. Der bdo bereitet in einer Arbeitsgruppe der IRU Reformvorschläge zur Entbürokratisierung und Modernisierung der Ausbildung vor und drängt auf eine zeitnahe Überarbeitung der Richtlinie.
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Etablierung eines Arbeitskreises im Bundesverkehrsministerium
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Der bdo hat sein Maßnahmenpaket gegen den Fahrpersonalmangel dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Mai 2022 vorgelegt. Seither hat der bdo in zwei Anhörungen des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags sowie in zahlreichen Gesprächen mit dem BMDV und Abgeordneten des Bundestags und des EU-Parlaments für die Reformen geworben. Um die notwendigen Reformen zügig umzusetzen, wirbt der bdo für die Einberufung eines Arbeitskreises zwischen dem BMDV, den Verkehrsverbänden und der involvierten Stakeholder. Bei den Parteien ist der politische Handlungsbedarf angekommen. Der Busbranche wurde Unterstützung zugesichert, erste Bundestagsanträge werden vorbereitet. Nun liegt es am Gesetzgeber, die notwendigen Verfahren zügig in Gang zu bringen.
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Überarbeitung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung
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Die Berufskraftfahrerqualifikation soll künftig in acht Fremdsprachen angeboten werden. Eine entsprechende Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung befindet sich nach Auskunft des BMDV bereits in der Ressortabstimmung. Der bdo hat sich intensiv für den Abbau der Sprachbarrieren eingesetzt und wird das Verfahren im stetigen Austausch mit dem BMDV und der DIHK weiter eng begleiten.
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Anerkennung der Berufskraftfahrerqualifikation geflüchteter Ukrainer:innen
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Die EU hat im Sommer 2022 eine Verordnung zur Anerkennung der ukrainischen Führerscheine und Berufskraftfahrerqualifikation für die Dauer des Schutzstatus der Geflüchteten erlassen. Die Mitgliedsstaaten müssen 35 bis 60 Ausbildungsstunden, eine Prüfung und einen Eignungsüberprüfung vorsehen. Das BMDV schafft derzeit die Rechtsgrundlagen und plant die nationale Umsetzung der EU-Verordnung für das zweite Halbjahr 2023.
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Gesetzgebung zur Fachkräfteeinwanderung
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Die erleichterte Fachkräfteeinwanderung steht ganz oben auf der politischen Agenda. Gesetzesentwürfe zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurden kürzlich vorgelegt. Weil sie i.d.R. keine klassische Berufsausbildung mitbringen, sind Berufskraftfahrer:innen nicht von den Reformen erfasst. Der bdo begleitet das Gesetzgebungsverfahren eng und wirkt in Zusammenarbeit mit der DIHK gegenüber den zuständigen Ministerien für eine Überarbeitung des § 24a Beschäftigungsverordnung, um die Anwerbung ausländischer Fahrer:innen zu erleichtern.
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Gespräche mit Stakeholdern und der Politik
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Der bdo führt intensive Gespräche mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und des EU-Parlaments sowie den in die Reformvorschläge involvierten Verbänden und Branchen, bspw. DIHK, TÜV und DEKRA. Hierdurch konnten auch die Güterkraftverkehrsverbände BGL, DSLV und BDE für das gemeinsame Voranbringen der Reformvorschläge gewonnen werden.
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Der bdo begleitet seine politische Arbeit mit einer intensiven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ziel ist es, durch eine große mediale Reichweite die gravierenden Auswirkungen des Fahrpersonalmangels auf den Busmittelstand und die öffentliche Daseinsvorsorge gegenüber der Politik und Öffentlichkeit weiter hervorzuheben. Dies ist unerlässlich, weil der Beruf „Busfahrer:in“ derzeit nicht als Mangelberuf ausgewiesen ist und der Ernst der Lage dadurch verkannt wird. Die Meldung offener Stellen durch die Busbetriebe an die Arbeitsagentur ist dafür dringend erforderlich.
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Die bürokratischen Mühlen arbeiten derzeit noch zu langsam. Der bdo und die Landesverbände arbeiten weiterhin mit Hochdruck an der Entbürokratisierung der Rahmenbedingungen für die Ausbildung und Anwerbung von Busfahrer:innen. Die tatkräftige Unterstützung der Busunternehmen durch eine konsequente Meldung offener Stellen bei den Arbeitsagenturen sowie eine rege Beteiligung bei unseren Umfragen und Rückmeldungen zu EU-Konsultationen ist für das Wecken des politischen Reformwillens unerlässlich.
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Antrag der CDU/CSU des Deutschen Bundestages zum Thema ” Den Bus als Schlüssel für eine all-tagstaugliche und klimafreundliche Mobilität stärken”
In der vergangenen Woche befasste sich der Bundestag mit dem Antrag der CDU/CSU zum Thema “Den Bus als Schlüssel für eine alltagstaugliche und klimafreundliche Mobilität stärken”.
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Darin wird betont, dass die Umrüstung auf klimaneutrale Antriebe, der anhaltende Fahrpersonalmangel, der Wunsch nach dichteren Fahrplänen bei gleichzeitig günstigeren Tarifen und der Anstieg der Kraftstoffpreise Druck auf die überwiegend mittelständisch geprägte Busbranche und kommunale Verkehrsunternehmen ausübe. Der Bus benötige deshalb eine langfristige Finanzierung und kluge politische Rahmenbedingungen heißt es im Antrag.
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Großbritannien: Ausweitung der Umweltzonen
Wie bekannt, existieren in manchen britischen Städten die sogenannten „Clean Air Zones“ (Umweltzonen). Seit langem planen weitere Städte die Einführung dieser Zonen. Aufgrund von Corona haben sich die Einführungen verschoben.
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In folgenden Städten sind die Zonen, neben den bestehenden Städten (Bath, Birmingham), hinzugekommen:
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Die Zonen werden in weiterhin in jeder Stadt in vier Kategorien aufgeteilt (A, B, C, D). Reisebusse und Linienbusse sind in allen Kategorien betroffen und es gilt als Mindeststandard EURO VI. Bei Kleinbussen gelten Euro VI (Diesel) und Euro IV (Benzin). Alle Busse, die diese Standards nicht erfüllen, müssen eine Gebühr entrichten, wenn sie die Zonen in den Städten befahren möchten. Die Zonen sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, an jedem Tag des Jahres in Betrieb.
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Zur Prüfung, ob Sie eine Gebühr zahlen müssen, und für den Zahlungsvorgang selbst, steht ein Online-Tool zur Verfügung (auf Englisch). Wenn Sie mehr als einen Bus anmelden und bezahlen möchten, müssen Sie ein Konto anlegen. Die Gebührenhöhe kann lokal unterschiedlich ausfallen.
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Alle weiteren Informationen befinden sich wie gewohnt in der Länderdatenbank.
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bdo | Online-Workshop: Deutschlandticket gestartet – was nun?
Nach der Hektik zur Umsetzung der Ausgabe von Deutschlandtickets kommt nun die Kontrolle als nächstes Thema auf die Verkehrsunternehmen zu. Die Herausforderungen bei der Kontrolle des Deutschlandtickets entstehen unter anderem durch die deutschlandweite Gültigkeit.
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Bisher mussten lediglich Standards berücksichtig werden, die im jeweiligen Verbundbereich ausgegeben wurden bzw. dort gültig sind. Durch die Einführung des bundesweiten Deutschlandtickets kommen nun weitere Ticket- und eTicket-Formen hinzu.
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So müssen Verkehrsunternehmen beispielsweise ab dem 01.05.2023 auch in der Lage sein, die neue Barcodegeneration „MOTCIS“ kontrollieren zu können. Auch das Zertifikatsmanagement des Deutschlandtarifverbunds ist neu, welches zur Prüfung aller ausgegebenen UIC-Barcodes benötigt wird.
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Die größte Herausforderung dürfte aber die Prüfung von D-Tickets auf VDV-KA Chipkarten in Regionen sein, wo diese nicht ausgegeben werden. Denn eine Sichtprüfung auf Berechtigungsinhalt und Gültigkeit ist hier unmöglich. Eine digitale Kontrolle ist für die Verkehrsunternehmen daher unerlässlich.
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– Barcodeprüfung von VDV-KA und MOTICS Barcode
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– UIC 918.3, 918.3* und 918.9
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– Förderung von Ertüchtigung und Neubeschaffung
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Dienstag, 16. Mai 2023, 10:00 – 11:00 Uhr:
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Deutschlandticket gestartet – was nun?
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Alle Themeninhalte und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Webseite unter: www.bdo.org/termine/
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Sollten Fragen bestehen, wenden Sie sich gerne an info@bdo.org.
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11.05.2023 – Sitzung Arbeitskreis Alternative Antriebe, HOLM/FFM
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
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