LHO-Rundschreiben 22/23 vom 17.05.2023

LHO-Rundschreiben 22/23 vom 17.05.2023
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LHO-Rundschreiben

22/23 vom 17.05.2023

-Informationsveranstaltung zum dritten Förderaufruf im Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ am 30.05.2023
-Sitzung LHO-AK “Alternative Antriebe” am 11.05. / Positionspapier verabschiedet
-Nachgang bdo-Infoveranstaltung Deutschlandticket-Clearing
-Urteil OLG Schleswig zu Sturz im Linienbus: Abwägungsgrundsätze bei schuldhafter Notbremsung des Busfahrers
-Bitte um Beteiligung: Konsultation zum Entwurf der EU-Führerschein-Richtlinie

-Beilage:
Busreisen zum Gasthof-Hotel Engel “Schwarzwälder Kirsch 2024”

Bitte beachten Sie, dass unsere Geschäftsstelle am

Freitag, den 19. Mai 2023

nicht besetzt ist.

Informationsveranstaltung zum dritten Förderaufruf im Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ am 30.05.2023

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) lädt alle Interessierten herzlich zur Informationsveranstaltung zum dritten Förderaufruf im Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ ein.
Der dritte Förderaufruf wurde am 11.05.2023 veröffentlicht (zur Pressemitteilung des BMDV: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/044-wissing-den-oepnv-weiter-staerken.html?nn=13326). Das BMDV sieht vor, ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität sowie Digitalisierung von Auskunfts- und Vertriebssystemen mit jeweils bis zu 30 Mio. Euro pro Modellprojekt zu fördern.

Die Informationsveranstaltung wird am 30.05.2023 zwischen 10:00 und 12:00 Uhr virtuell stattfinden und auf die Eckpunkte des Förderprogramms und des dritten Förderaufrufs, den organisatorischen Ablauf des dritten Förderaufrufs, den inhaltlichen Aufbau der Förderskizzen sowie das Antragsverfahren eingehen. Anschließend wird es die Gelegenheit geben, offene Fragen an die Projekttragenden zu stellen. Sie können sich selbstständig zur Veranstaltung anmelden und erhalten automatisiert die Einwahldaten zur Veranstaltung per E-Mail.

Registrierungslink für die virtuelle Informationsveranstaltung am 30.05.2023, von 10:00 bis 12:00 Uhr: https://pd-g.webex.com/weblink/register/rb8637e527f296fc05d0bbf3a0ab8db6c

Wir freuen uns sehr, wenn Sie potenziell Interessierte auf die Informationsveranstaltung zum dritten Förderaufruf hinweisen sowie diese Einladung zur Informationsveranstaltung mit Ihrem Netzwerk teilen.

Bei Anmerkungen oder Rückfragen können Sie gerne folgende E-Mail-Adresse nutzen: OEPNV-2030@pd-g.de

Sitzung LHO-AK “Alternative Antriebe” am 11.05. / Positionspapier verabschiedet

In der vergangenen Woche traf sich der LHO-Arbeitskreis „Alternative Antriebe“ im House of Logistics and Mobility (HOLM) in Frankfurt/Main. Eingeladen hatte die dort ansässige EEBC European Electrical Bus Company GmbH.
Nach einer Begrüßung durch Herrn Dr. Heinz Kaiser und einer Einführung zu emissionsfreien Antrieben im Bus-ÖPNV durch Herrn Fabian Schmidt wurde über unterschiedliche Aspekte der Umstellung (Ladeinfrastruktur, Förderkulisse, Herausforderungen für den Mittelstand) diskutiert und die Beratungsmöglichkeiten der EEBC vorgestellt.

Im Anschluss informierte Herr Roland Schmidt von der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH über die geplante Transformation hin zu emissionsfreien Antrieben im dortigen Landkreis. Ab 2026 sollen sämtliche Linienbündel mit batterieelektrischen Bussen betrieben werden. Es wurde hierbei über unterschiedliche Ansätze für die Beschaffung von Elektrobussen und entsprechender Ladeinfrastruktur und der entsprechenden Vergaberegelungen diskutiert.
Schließlich wurde seitens des Arbeitskreises ein Positionspapier verabschiedet, das die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe aus Sicht des privaten Busgewerbes darstellt und die Voraussetzungen skizziert, unter denen eine Marktvielfalt im ÖPNV erhalten werden kann. Zum Papier gehören noch Anhänge mit einer Übersicht zu aktuellen Busherstellern und -modellen, zu Anbietern von Lade-/Tankinfrastrukturen sowie mit Definitionen der Fahrzeugklassen.

Das Positionspapier können Sie für Ihre Gespräche mit Aufgabenträgern oder auch politischen Entscheidungsträgern vor Ort nutzen. Sie können es im Mitgliederbereich unter Technik/Alternative Antriebe herunterladen.

Wenn Sie auch Interesse haben, im Arbeitskreis mitzumachen, dann wenden Sie sich einfach an unsere Geschäftsstelle.

Nachgang bdo-Infoveranstaltung Deutschlandticket-Clearing

Informationen zu Meldepflichten und Meldeprozess downloadbar; www.Deutschlandticketclearing.de online und zur Anmeldung der meldepflichtigen Unternehmen bereit
Im Nachgang zur Informationsveranstaltung zum Deutschland-Ticket-Clearing hat uns der bdo die dort vorgestellten Dateien zum Meldeprozess sowie die Aufzeichnung des Webinars zukommen lassen.

Die Unterlagen und Aufzeichnung sind auch auf der folgenden Homepage als Download zur Verfügung gestellt:

https://deutschlandticketclearing.de

Hier können Sie sich von nun an sowohl als meldende/s Tariforganisation/Verkehrsunternehmen anmelden.

Fragen und Anregungen aus der Veranstaltung werden dort aufgenommen und im weiteren Prozess in die FAQ sowie die Informationsmaterialien integriert.

Urteil OLG Schleswig zu Sturz im Linienbus: Abwägungsgrundsätze bei schuldhafter Notbremsung des Busfahrers


In einem aktuellen Urteil hat sich das OLG Schleswig mit den Grundsätzen zur Haftungsverteilung bei einem Sturz im Linienbus beschäftigt.
Sachverhalt:
Die zum Unfallzeitpunkt 82 Jahre alte Klägerin fuhr als Passagierin eines Linienbusses. Sie
saß auf einem Zweier-Sitzplatz direkt an einem der Ausgänge und beabsichtigte, an der nächsten Haltestelle auszusteigen. Sie betätigte deshalb von ihrem Sitzplatz aus das Haltesignal. Der Beklagte wollte mit dem Bus an einer Kreuzung nach links abbiegen, um zur Haltestelle befindet, an der die Klägerin aussteigen wollte. Der Linienbus hielt zunächst wegen Rotlichts an der Kreuzung. Als das Licht auf Grün umsprang, fuhr der Linienbus in den Kreuzungsbereich ein. Die Klägerin stand auf und positionierte sich am Ausgang. Sie sicherte sich mit einer Hand an der Haltestange ab, während sie in der anderen Hand einen Regenschirm und ihre Handtasche festhielt.

Im Kreuzungsbereich musste der Busfahrer den Linienbus zunächst nochmal kurz anhalten, da er vorfahrtsberechtigten Verkehr durchlassen musste. Auch eine Fußgängerin wollte die Straße bei für sie zeigendem Grünlicht überqueren. Der Busfahrer nahm die Fußgängerin zunächst nicht wahr und fuhr wieder an, um den Linksabbiegevorgang zu vollenden. Nachdem er die Fußgängerin jedoch wahrgenommen hatte, nahm er eine scharfe Notbremsung vor. Hierdurch stürzte die Klägerin. Sie erlitt mehrere Knochenbrüche und musste im Krankenhaus stationär behandelt werden.

Die Entscheidung:
Das OLG sah hier eine Mithaftung der Klägerin von 50 % als gegeben an. Denn gemäß § 4 Abs. 3 Satz 5 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Busverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sei jeder Fahrgast verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Die Klägerin habe sich an der Haltestange nur mit einem einhändigen Griff gesichert, was nicht genüge, um auch bei ruckartigen Fahrt- oder Bremsbewegungen nicht das Gleichgewicht zu verlieren. Trotz ausgelöstem Haltesignal habe die Klägerin außerdem ihren sicheren Sitzplatz in unmittelbarer Nähe zum hinteren Ausgang vorzeitig verlassen und sei schon aufgestanden, bevor der Bus die Haltestelle erreicht habe.

Jedoch liege aufseiten der Beklagten eine Gefährdungshaftung aus Betriebsgefahr von 50 % vor, da der Busfahrer schuldhaft eine Notbremsung vorgenommen habe. Zwar verdränge bei Businsassenunfällen grundsätzlich das Eigenverschulden des Fahrgastes, der sich nicht ordnungsgemäß festgehalten habe, vollständig die Gefährdungshaftung aus einfacher Betriebsgefahr. Bei Vorliegen besonderer Umstände könne sich das Eigenverschulden des Fahrgastes jedoch verringern.

(OLG Schleswig, Urteil vom 25.04.2023 – 7 U 125/22)

Hier können Sie das Urteil nachlesen: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=JURE230046703

Bitte um Beteiligung: Konsultation zum Entwurf der EU-Führerschein-Richtlinie

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Führerschein-Richtlinie veröffentlicht. Bis zum 31. Mai 2023 können dazu Rückmeldungen eingebracht werden.
Die für die Busbranche zentralen Anliegen wurden im Entwurf nicht berücksichtigt:

Anpassung der Mindestalter-Vorschriften für Busfahrer:innen
Aufhebung des Wohnortprinzips für den Führerscheinerwerb
Anpassung der Sitzplatz-Vorschriften für die Klasse D1

Der bdo arbeitet zusammen mit der IRU intensiv an einer Änderung der Vorlage. Hierfür ist auch dringend die Mithilfe der Busbetriebe erforderlich, denn es ist die letzte Chance für die nächsten Jahre, die EU-rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Es ist daher sehr wichtig, dass sich alle Busunternehmen beteiligen und mit der beiliegenden Ausfüllhilfe eine Rückmeldung zu dem Richtlinien-Entwurf abgeben. Die Frist für die Rückmeldungen läuft bis am 31. Mai 2023.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Zum EU-Portal für die Rückmeldung gelangen Sie hier („Rückmeldung geben“).
Die Ausfüllhilfe für die Rückmeldung finden sie hier.

Busreisen zum Gasthof-Hotel Engel

“Schwarzwälder Kirsch 2024”

Lernen Sie die zauberhaften Schönheiten der Schwarzwaldhöhen und Täler kennen.

Hier gelangen Sie zur Beilage des Gasthof-Hotel Engel.
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Aktuelle LHO-Termine

  • Mitgliederversammlung/Parlamentarischer Abend: 13.09.2023 (in Planung)
  • Touristik- und Aktivseminar Großarl/Österreich: 23.01. – 27.01.2024
  • LHO-Winterseminar Hamburg: 14.03. bis 17.03.2024 (in Planung)
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
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