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LHO-Rundschreiben
24/23 vom 02.06.2023
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-DLR-Interview zum Deutschlandticket
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-Entwurf der EU-Kommission zu den Lenk- und Ruhezeiten
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-Dänemark: Registrierung im RUT-Register durch IMI-Portal ersetzt
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-bdo-Wochenzusammenfassung KW 22 – neue Vorschriften im In- und Ausland
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-Mitgliedervorteile im Rahmen unserer Kooperation mit CarFleet 24 -Einladung: Teilnahme 2. Teil bdo15 | T&I: Blockchain
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DLR-Interview zum Deutschlandticket
In einem Interview analysiert Gernot Liedtke, Leiter der Abteilung für Verkehrsmärkte und -angebote am Institut für Verkehrsforschung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), die Auswirkungen des Deutschlandtickets.
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Er erwartet, dass die Zahl der Abonnierenden deutlich geringer sein werde als beim 9-Euro-Ticket, da das Deutschlandticket in seiner Struktur eher den bisherigen Zeitkarten ähnele. Er geht aktuell von maximal circa 12 Millionen Abonnierenden aus. Für die Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen seien Abos jedoch sehr wichtig, da sie verlässliche Zahlungsströme garantierten, mit denen geplant werden könne.
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Zu den möglichen Nutzern führt er aus, dass sich Menschen, die ländlichen Regionen aufgrund des weniger dichten ÖPNV-Angebots das Deutschlandticket eher nicht kaufen würden. Auch für Kinder, Jugendliche und Familien sei es nicht sonderlich attraktiv: Kinder und Jugendliche nutzten schon häufig vergünstigte oder kostenlose ÖPNV-Tickets, während Familien die Möglichkeit fehle, weitere Personen mit dem Deutschlandticket mitzunehmen.
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Er geht davon aus, dass jährlich rund eine Million Tonnen CO2 eingespart werde, er bezeichnete diese Einsparung allerdings als „marginal“. Langfristig könnten die Auswirkungen auf die Emissionen aber durchaus auch größer ausfallen: Etwa weil es durch verkehrliche Entlastungen weniger Staus gebe, das Angebot ausgeweitet und verbessert werde und langfristige Mobilitätsänderungen einträten.
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Was Züge und Busse im öffentlichen Nahverkehr betreffe, so dürften diese kurzfristig noch voller werden, als sie es ohnehin zu Stoßzeiten oft schon seien.
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Entwurf der EU-Kommission zu den Lenk- und Ruhezeiten
Der lang erwartete Entwurf der EU-Kommission zu Anpassungen der Lenk- und Ruhezeiten speziell für den „Personengelegenheitsverkehr“ (vgl. Art. 4 lit. na; Definition), liegt nun vor. Hierfür hatte sich der bdo seit Jahren gemeinsam mit seinen Landesverbänden und der IRU eingesetzt.
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Denn die zurückliegenden Verhandlungen anlässlich des Mobilitätspakets 1 führten zu einer Einigung, die sich hauptsächlich auf den Güterverkehr konzentrierte. Der bdo verwies auf die Unterschiede im Anforderungsprofil von Fahrer:innen im Personenverkehr im Vergleich zum Güterverkehr und plädierte für die Schaffung spezifischer Ausnahmeregelungen für die Fahrer:innen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
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Erfreulicherweise stellt der Vorschlag der EU-Kommission zu Änderungen VO 561/2006 im Sektor des Personengelegenheitsverkehrs einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Die Argumente, die der bdo gemeinsam mit der IRU immer wieder vorgebracht hatten, veranlasste die EU-Kommission, spezifische Lenk- und Ruhezeitenregeln für den Reisebusverkehr und damit die Bustouristik vorzuschlagen. Sie sind in Teilen deckungsgleich mit den bdo-Positionen zu den Lenk- und Ruhezeiten, dennoch sieht der bdo weiteren Verbesserungsbedarf.
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- Anwendung der 12-Tage-Regelung endlich auch auf nationale Busreisen (vgl. Art. 8 Abs. 6 lit. a -E): Die wöchentlichen Ruhezeiten können damit im nationalen wie bereits im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr um bis zu 12 aufeinanderfolgende Tage verschoben werden. Aber: Eine Ausweitung der 12-Tage-Regelung, so dass sie für mehrere Reisen/Fahrten in einem 12-Tage-Zeitraum gilt, wird in Brüssel extrem kritisch gesehen und sowohl das Parlament als auch die Kommission haben dem bdo signalisiert, dass sie hier keiner Änderung zustimmen werden. Wohingegen die Ausweitung der 12-Tage-Regelung auch auf nationale Reisen unkritisch gesehen wird, da bei längeren Reisen meist nur am An- und Abreisetag wirklich lange Strecken zurückgelegt werden und an den restlichen Tagen eher kurze Etappen gefahren werden, mit ausreichend Pausen für die Fahrer:innen. Wenn die 12-Tage-Regelung jedoch auf mehrere unabhängige Reisen/Fahrten ausgeweitet wird, wäre dies nicht mehr gegeben. Lange Lenkzeitblöcke könnten zur Regel werden.
- Eigenständigere Einteilung der Pausen in 3 Pausenabschnitte von jeweils mind. 15 Minuten pro Lenkzeitblock (vgl. Art. 7 neuer Abs. 4 -E) Diese unternehmensfreundlichere Gestaltung vereinfacht nicht nur die Arbeitsabläufe insgesamt, sondern ermöglicht es der Bustouristik, noch qualitativ höherwertige Dienstleistungen gegenüber den Fahrgästen anzubieten.
- Möglichkeit, den Beginn der täglichen Ruhezeit zu verschieben. Während eines einzelnen Gelegenheitsdienstes von mind. 8 Tagen Dauer soll unter Auflagen als Ausnahme ermöglicht werden, den Beginn der täglichen Ruhezeit (je nach Dauer der Gesamtlenkzeit um ein oder zwei Stunden) zu verschieben, wurden die Tageslenkzeiten (von 5 oder 7 Stunden) eingehalten (vgl. neu Art. 8 Abs. (2 a) – E). Klärungsbedürftig schein, warum die geplanten Lockerungen bzw. Ausnahmen hierbei nur für Fahrten ab 8 Tagen oder mehr und nur einmal während einer Reise erlaubt sein sollen. Hier setzen wir uns für weitere Anpassungen ein, damit diese Ausnahmen auch weitere Anwendungsfälle/Situationen erfassen.
Zu den nächsten Schritten:
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Den seit der vergangenen Woche begonnenen Prozess des Lobbyaustauschs wird der bdo eng begleiten. Der Entwurf wird im nächsten Schritt vom Europäischen Parlament und dem Rat beraten. Parallel dazu hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation eröffnet mit Fristablauf 19. Juli 2023 (Brüssel Mitternacht), an der sich der bdo beteiligen möchte. Er plädiert ergänzend zur Aufnahme von folgenden drei weiteren Ausnahmeregelungen, die er auch gegenüber dem Europäischen Parlament positionieren wird:
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- Änderung von Art. 12, so dass es erlaubt ist, dass das Fahrpersonal bei während der Fahrt auftretenden Ausnahmesituationen (z.B. Unfälle, Schlechtwetterlagen, Staus), die Bedürfnisse / das Wohlbefinden der Fahrgäste berücksichtigen kann. Eine solche Gestaltung von Art. 12 könnte in den genannten Ausnahmefällen (und gerade auch bei Tagesausflügen und einer damit verbundenen Rückreise spätabends), das Erreichen des Hotels erleichtern und rechtlich legitimieren. Die Fahrer:innen sollen diese Möglichkeit nicht nur aus Gründen der Sicherheit (wie es derzeit die Regel ist), sondern auch aus Gründen des Wohlbefindens der Fahrgäste nutzen dürfen können.
- Gestattung der Einteilung der Tagesruhezeiten in drei Zeitabschnitte (eine, zwei und neun Stunden), anstatt der Einteilung der Tagesruhezeiten in zwei Zeitabschnitte (von drei und neun Stunden).
- Einführung einer Ausnahmeregelung, die es den Fahrern erlaubt, zwei aufeinanderfolgende reduzierte Wochenruhezeiten zu nehmen, vorausgesetzt, der Fahrer legt in vier aufeinander folgenden Wochen mindestens vier Wochenruhezeiten ein, von denen mindestens zwei davon regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen.
Ziel ist es mit diesen zusätzlichen Regelungen, den Bedarfslagen der Reisebustouristik, der Fahrgäste sowie dem Arbeitsprofil der Busfahrer:innen, unter Einschluss der Gewährleistung der Verkehrssicherheit, Rechnung tragen zu können.
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Maßgeschneiderte Ausnahmeregelungen für den Reisebusverkehr sind enorm wichtig. Nur damit lässt sich der Bestand der Reisebusunternehmen und damit das typische Geschäftsmodell der Rundreisen auf nationaler Ebene aber auch im europäischen Maßstab sichern.
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Über das weitere Verfahren halten wie Sie auf dem Laufenden.
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Dänemark: Registrierung im RUT-Register durch IMI-Portal ersetzt
Bisher mussten sich Busunternehmen bei Busreisen nach Dänemark im dänischen Register für ausländische Dienstleister (RUT) registrieren. Die Registrierungspflicht galt für Fahrten, bei welchen bei Zwischenstopps in Dänemark neue Passagiere aufgenommen oder wenn Reiseziele in Dänemark angesteuert wurden.
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Reine Transitfahrten ohne das Aufnehmen oder Absetzen von Passagieren und Rundreisen ohne Zwischenstopps („Sightseeing mit geschlossenen Türen“) von Deutschland nach Dänemark waren nicht betroffen.
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Der dänische Verband hat dem bdo nun bestätigt, dass mit der Einführung des europäischen IMI-Portals zur Anmeldung von Entsendungen (Rundschrieben 2022-12 vom 25. Januar 2022) die Pflicht zur Registrierung im RUT-System entfallen ist.
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Für Busreisen nach Dänemark muss somit keine Meldung an das RUT-Register vorgenommen werden. Unter die Entsendung fallende Fahrten (Kabotage sowie grenzüberschreitende Beförderungen, die nicht bilaterale Beförderungen sind) müssen an das IMI-Portal gemeldet werden. Für Transitfahrten und bilaterale Beförderungen gilt keine Meldepflicht (vgl. Rundschrieben 2022-12 vom 25. Januar 2022).
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Die übrigen Vorschriften für Busfahrten nach Dänemark blieben unverändert und sind weiterhin zu beachten. Dazu zählen neben den Entsende-Vorschriften insbesondere die verschärften Kabotage-Vorschriften in Dänemark. Details zu allen aktuellen Regelungen finden Sie wie gewohnt im in der Länderdatenbank.
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bdo-Wochenzusammenfassung KW 22 – neue Vorschriften im In- und Ausland
–Niederlande: Erste Testungen alternativer Haltepunkte für Reisebusverbot in Amsterdam. Neues Formular zur MwSt.-Anmeldung.
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–Rumänien: Keine Toleranz bei Überschreitung von Gesamtgewicht und
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Anbei senden wir Ihnen die aktuelle bdo-Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen und grundlegende Aktualisierungen der Woche. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich.
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Im Zuge der Planung der Stadt Amsterdam, Reisebusse ab 2024 in dem Innenstadtring S100 zu verbieten, finden nun die ersten Testphasen für alternative Haltepunkte statt.
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Für die Hochsaison 2023 wird die Haltestelle H33 am Rhijnspoorplein als Puffer- und Halteort getestet. Die Haltestelle Rhijnspoorplein (H33) bietet vier Plätze für Reisebusse. Das Parken ist verboten. In der Zeit von Anfang Juni bis Ende Juli verfügt die Haltestelle Rhijnspoorplein über 1 oder 2 Haltestellen, an denen Ihre Fahrgäste ein- und aussteigen können.
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In der Zeit vom 3. bis 30. August wird dieser Standort als Pufferstandort getestet. Es gibt Platz für vier Reisebusse. Bei verfrühter Ankunft, kann der Bus dort für max. 15 Minuten warten, um die Fahrgäste abzuholen oder abzusetzen. Das Parken ist nicht erlaubt. Stewards sind anwesend.
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In Rumänien gibt es keine Toleranz mehr für die Überschreitung der zulässigen Höchstmaße und Gesamtgewichte im innerstaatlichen Verkehr (nachzulesen im Infopool).
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- Bei der Einreise nach Rumänien wird an der Grenzübergangsstelle ggf. eine Sondergenehmigung für die Überschreitung der zulässigen Höchstmaße und -gewichte erteilt.
- Bei der Ausreise aus Rumänien wird an der Grenzübergangsstelle eine Geldstrafe bei Überschreitung der zulässigen Höchstmaße und -gewichte verhängt.
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Mitgliedervorteile im Rahmen unserer Kooperation mit CarFleet 24 – Aktionsmodelle diverser Hersteller
Im Rahmen unserer Kooperation freut sich CarFleet24, Ihnen neue Aktionsmodelle präsentieren zu dürfen.
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Mit dem Passwort lho können Sie sich auf carfleet24.de anmelden und nähere Informationen zu den Aktionsmodellen erhalten
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Einladung: Teilnahme 2. Teil bdo15 | T&I: Blockchain
Es steht außer Frage: Das Thema Blockchain rückt immer weiter in den Vordergrund. Ob auf Messen, in Medienberichten oder an den Hochschulen. Alle Welt spricht über die Blockchain Technologie.
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Doch was genau ist Blockchain? Wofür wird die Technologie benutzt? Welches Potential birgt sich für den Tourismus? Wie werden wir Busunternehmen uns damit auseinandersetzen müssen?
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Dies waren die Kernfragen der ersten Veranstaltung zum Thema Blockchain.
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Nun im zweiten Teil wird ein tieferer Blick in die Möglichkeiten der dezentralen Technik geworfen, unter anderem mit folgenden Kernfragen: Wie vereinfacht mir Blockchain Vertriebsmöglichkeiten und die Interaktion mit Kunden? Welche Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile gibt es für die Gruppen-/Bustouristik?
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Melden Sie sich jetzt an und seien Sie auf dem top aktuellen Stand.
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Die Spezialisten von Chain4Travel werden erneut mit Ihnen alle wichtigen Fragen klären und Sie lernen das Camino Netzwerk ein Stück weiter kennen, das speziell für die Touristik besonders interessant ist.
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2. Teil Blockchain-Zukunft des Tourismus? Camino Netzwerk: Vertrieb & Kundenkontakt
Dienstag, 06. Juni 2023, 10:00 – 10:45 Uhr
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Referentin:
Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Reisebranche hat Anke Hsu in verschiedenen Führungspositionen für die Lufthansa Group, flights.com, Sabre Corporation, FTI Group und InteRES GmbH (eine Tochtergesellschaft von TUI) an Standorten in Deutschland, Frankreich, der Schweiz, den USA und Brasilien gearbeitet. Neben ihrer Position als Head of Business Development and Growth bei Chain4Travel ist sie externe Blockchain-Forscherin an der Universität Zürich, die als eine der besten Blockchain-Universitäten weltweit gilt.
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Information zum 1. Teil der Veranstaltung:
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Sollten Sie die erste Veranstaltung verpasst haben oder es nicht zeitlich geschafft haben daran teilzunehmen, ist das kein Problem, schauen Sie sich gerne die dazugehörige Aufnahme des 1. Teils von bdo | T&I: Blockchain-Zukunft des Tourismus? Grundlagen: Was ist Blockchain? nochmal via YouTube an:
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Wo findet es statt? Wo kann ich mich anmelden?
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- Digital, per Zoom als Meeting (wünschenswert mit Mikrofon)
- Die Onlineveranstaltungen werden aufgezeichnet und digital per YouTube bereit gestellt auf der bdo-Homepage
(Mit der Teilnahme stimmen sie einer Veröffentlichung des Materials zu. (Ton, Bild & Name))
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Alle weiteren Themeninhalte und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Webseite unter: www.bdo.org/termine/
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- Mitgliederversammlung/Parlamentarischer Abend: 13.09.2023 (in Planung)
- Touristik- und Aktivseminar Großarl/Österreich: 23.01. – 27.01.2024
- LHO-Winterseminar Hamburg: 14.03. bis 17.03.2024 (in Planung)
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
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