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LHO-Rundschreiben
18/23 vom 19.04.2023
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-bdo-Pressemitteilung: Schienenersatzverkehr bei DB-Generalsanierung – im Wettbewerb vergeben, Haushaltsmittel schonen
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-Corona-Einreiseverordnung und Infektionsschutzgesetz endeten am 07. April 2023
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-DIW-Studie: 9-Euro-Tickethat Umstieg in öffentliche Verkehrsmittel im Alltag nicht befördert
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-Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Keine Krankschreibung per Telefon mehr möglich
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-Statistisches Bundesamt: Fahrgastzahl im Linienverkehr mit Bussen und Bahnen 2022 um 29 % gestiegen
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-bdo-Wochenzusammenfassung KW 15 – neue Vorschriften im In- und Ausland
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-Belgien: Nur noch vierteljährliche Steuererklärung ab Juli 2023
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bdo-Pressemitteilung: Schienenersatzverkehr bei DB-Generalsanierung – im Wettbewerb vergeben, Haushaltsmittel schonen
Berlin, 18. April 2023 – Für die Zeit der Vollsperrungen während der geplanten „Generalsanierung“ von Hauptschienenstrecken ab 2024 muss es einen anderen Schienenersatzverkehr mit Bussen geben als bisher bekannt – deutlich umfangreicher und komfortabler. Lesen Sie hier weiter.
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Corona-Einreiseverordnung und Infektionsschutz-gesetz endeten am 07. April 2023
Mit Ablauf des 07. April 2023 traten jeweils die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) und das Infektionsschutzgesetz (IfSG) außer Kraft. Eine Verlängerung ist nicht geplant.
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Seit dem 08. April 2023 gelten somit keine coronabedingten Vorschriften für die Einreise nach Deutschland mehr. Bitte beachten Sie weiterhin mögliche COVID-19-Einreiseauflagen für die Einreise in andere Staaten im bdo-Infopool. Für die Einreise nach Deutschland sind weiterhin die allgemeinen Einreisebestimmungen (Visa-Pflichten, Aufenthaltsgesetz etc.) zu beachten.
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DIW-Studie: 9-Euro-Ticket hat Umstieg in öffentliche Verkehrsmittel im Alltag nicht befördert
Das von Juni bis August 2022 bundesweit eingeführte 9-Euro-Ticket hat kaum Autofahrten ersetzt, sondern vielmehr Wege mit dem Fahrrad oder den Gang zu Fuß. Zudem wurde das subventionierte Ticket mehr für Ausflugsfahrten genutzt als für den Weg zur Arbeit.
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Günstige Mobilitätsangebote wie das 9-Euro-Ticket führen in der Alltagsmobilität nicht dazu, dass mehr Wege mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) statt mit dem Auto zurückgelegt werden. Das ist das Ergebnis einer Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die erstmalig Bewegungsdaten und die Antworten aus repräsentativen Umfragen während der drei Gültigkeitsmonate des 9-Euro-Tickets im Sommer 2022 zusammengeführt wurden.
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Viel wichtiger als eine Subventionierung des Tickets sei es – vor allem in ländlichen Gebieten –, den ÖPNV so auszubauen, dass die Menschen die öffentlichen Verkehrsmittel überhaupt als Alternative wahrnähmen.
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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Keine Krankschreibung per Telefon mehr möglich
Es ist nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit war Teil der Sicherheitsmaßnahmen während der Corona-Pandemie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese Sonderregelung nicht über den 31. März 2023 hinaus verlängert. Patienten mit Atemwegserkrankungen müssen nun wieder für eine Krankschreibung einen Arzt aufsuchen.
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Krankschreibung per Videosprechstunde weiterhin möglich
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Weiterhin möglich ist jedoch die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde für alle Versicherten, auch wenn sie in der Arztpraxis aufgrund einer früheren Behandlung nicht bekannt sind. Dies basiert auf einer dauerhaften Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (vgl. § 4 V AU-RL). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Erkrankung eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde zulässt. Ein Anspruch auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde besteht jedoch nicht.
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Dauer der Krankschreibung bei Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde
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Ob der Versicherte in der Praxis bekannt ist oder nicht, wirkt sich auf die Dauer der Krankschreibung aus. Der Arztpraxis unbekannte Versicherte können bei der erstmaligen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nur für einen Zeitraum von bis zu 3 Kalendertagen per Videosprechstunde krankgeschrieben werden. Für der Arztpraxis bekannte Versicherte hingegen gilt dagegen, dass diese für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden können.
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Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur dann zulässig, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde.
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Statistisches Bundesamt: Fahrgastzahl im Linienverkehr mit Bussen und Bahnen 2022 um 29 % gestiegen
Im Jahr 2022 waren deutlich mehr Fahrgäste im Linienverkehr mit Bussen und Bahnen im Nah- und Fernverkehr unterwegs als im stark von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2021.
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Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, stieg die Fahrgastzahl 2022 gegenüber dem Vorjahr um 29 % auf fast 10,2 Milliarden. Der Wert lag jedoch immer noch 14 % unter dem Niveau des Vorkrisenjahres 2019. Besonders starke Zuwächse gegenüber den Vorjahreszeiträumen waren im 2. und 3. Quartal 2022 zu verzeichnen. In diese beiden Quartale fiel der dreimonatige Gültigkeitszeitraum des „9-Euro-Tickets“.
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Noch stärker als im ÖPNV war der Fahrgastanstieg im Jahr 2022 im Fernverkehr: Mit Eisenbahnen waren 138 Millionen und damit 62 % mehr Reisende unterwegs als 2021, die Zahl der Reisenden in Fernbussen war mit 7,5 Millionen Reisende sogar mehr als zweieinhalb Mal so hoch wie im Vorjahr (+163 %).
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bdo-Wochenzusammenfassung KW 15 – neue Vorschriften im In- und Ausland
-Italien: Temporäre Durchfahrtsbeschränkungen an der Amalfiküste. -Frankreich: In St.-Paul-de-Vence steht ein renovierter Reisebusparkplatz zur Verfügung. -Österreich: Neue Busparkplätze in Baden bei Wien.
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Anbei senden wir Ihnen die aktuelle Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen und grundlegende Aktualisierungen der Woche. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich.
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Die Amalfitana (SS163; Küstenstraße Süditalien) ist zu Ostern und im Sommer seit langem nur eingeschränkt befahrbar. Dies gilt auch für in- sowie ausländische Reisebusse. In diesem Jahr vom 24. April bis 02. Mai, an allen Wochenenden von Mitte Juni bis Ende September sowie an allen Tagen im August gilt von 10 bis 18 Uhr folgende Regelung:
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- An Tagen mit ungeradem Datum ist die Durchfahrt für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen mit einer ungeraden Endziffer verboten;
- An Tagen mit geradem Datum ist die Durchfahrt für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen mit gerader Endziffer verboten.
- Hotelgäste mit einer Reservierung sind nur zur An- und Abreise befreit
- Linienbusse
- Taxis, Motorräder, Vespas sowie andere Zweiräder
Bei Verstößen ist mit einer Geldstrafe von mind. 100 Euro zu rechnen.
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Reisebusse müssen in St. Paul de Vence auf dem Parkplatz am Chemin des Trious parken, der 400 Meter vom historischen Dorf entfernt liegt. Der Parkplatz wurde komplett renoviert, um Toiletten (einschließlich einer behindertengerechten Toilette) zu integrieren. Kapazität besteht für ca. 15 Reisebusse.
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Das Parken auf dem Parkplatz kostet derzeit 70 € pro Tag, unabhängig von der Anzahl der Stunden, in denen das Fahrzeug geparkt wird. Vor Ort kann u. a. per Scheck, Kreditkarte oder in bar gezahlt werden. Eine Rechnungsstellung ist ggf. auch möglich. Weitere Informationen finden Sie in der Länderdatenbank sowie unter Parkplätze für Reisebusse – Saint-Paul de Vence.
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Da es in der Vergangenheit wiederholt zu gefährlichen Situationen in der Stadtgemeinde Baden bei Wien am Brusattiplatz kam, wurden sowohl die Ein- und Ausstiegsstelle als auch der Busparkplatz verlegt.
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Neue Ein- und Ausstiegsstellen:
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- Braitnerstraße 39, 2500 Baden
- Roseggerstraße 5, 2500 Baden
- NÖM Gelände, Vöslauer Straße 113, 2500 Baden
Fahrzeuge, die weiterhin im Bereich Brusattiplatz abgestellt werden, werden ausnahmslos angezeigt.
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Belgien: Nur noch vierteljährliche Steuererklärung ab Juli 2023
Busunternehmen, welche in Belgien gewerbliche Personenbeförderungen durchführen, müssen für den Streckenanteil in Belgien die Mehrwertsteuer abführen. Dazu registriert sich das Busunternehmen entweder beim belgischen Finanzamt oder es nutzt das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren.
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Bei der Steuererklärung über das belgische Finanzamt kann derzeit eine vierteljährliche (Regelfall) oder monatliche Steuererklärung abgegeben werden. Ab dem 01. Juli 2023 ist nur noch eine vierteljährliche Steuererklärung möglich (Das ist derselbe Turnus wie beim OSS-Verfahren).
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Ab dem 01. Juli 2023 gibt es somit zwei Möglichkeiten zur Steuererklärung in Belgien:
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– OSS-Verfahren (vierteljährliche Steuererklärung)
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– Über das belgische Finanzamt (vierteljährliche Steuererklärung)
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Will ein Unternehmen weiterhin die Steuererklärung über das belgische Finanzamt einreichen, muss es lediglich den Turnus der Steuererklärungen anpassen und sonst nichts weiter tun. Das Meldeverfahren und die Steuer-ID bleiben gleich. Wie bisher muss die Steuererklärung spätestens am 20. Tag des auf jedes Quartal folgenden Monats eingereicht werden (den Zeitplan für die Steuererklärung und die Zahlungsfrist finden sie hier). Eine Bestätigung der Anmeldung beim belgischen Finanzamt muss immer im Bus mitgeführt und auch ohne abzuführende Umsatzsteuer eine Nullmeldung eingereicht werden.
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Weitere Informationen finden Sie im Infopool/Länderdatenbank und beim belgischen Finanzamt.
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11.05.2023 – Sitzung Arbeitskreis Alternative Antriebe, HOLM/FFM
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
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