|
|
LHO-Rundschreiben
15/23 vom 21.03.2023
|
-Deutschlandticket: Durchbruch bei offen Fragen
|
-Deutschland-Ticket: Gemeinsame Verkaufsförderungs- und Marketingmaßnahmen von bdo und VDV
|
-Parlamentarischer Abend der privaten Busbranche
|
|
|
|
|
Deutschlandticket: Durchbruch bei offenen Fragen
Nachdem am Freitag in der UAG Finanzen eine Einigung in wesentlichen Beihilfefragen gefunden worden war, konnte gestern auch im Koordinierungsrat von Bund und Ländern der lang ersehnten Durchbruch erzielt werden.
|
|
|
|
Damit ist der Weg frei für die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023. Der bdo hat für uns die wesentlichen Ergebnisse der gestrigen Sitzung wie folgt zusammengefasst:
|
Rechtsanspruch der Unternehmen Die Unternehmen haben einen gesicherten Rechtsanspruch auf Ausgleichsleistungen. Solange keine allgemeinen Vorschriften erlassen wurden oder die öff. Dienstleistungsaufträge noch nicht angepasst sind, längstens bis zum 30.09.2023 ergibt sich dieser aufgrund Ziffer 3.3. der Musterrichtlinie direkt gegen den Bund, allerdings ist der Antrag beim Land zu stellen. Sobald eine allgemeine Vorschrift durch Land oder AT erlassen wird, wird Ziffer 3.3. abgelöst und der Anspruch der Unternehmen ergibt sich direkt gegen den AT, oder das Land aufgrund landesgesetzlicher Regelung.
|
Verpflichtung der Aufgabenträger Die Aufgabenträger sind angehalten, bis allerspätestens zum 30.09.2023 allgemeine Vorschriften zu erlassen oder die öff. Dienstleistungsaufträge anzupassen. Tun Sie dies nicht, erhalten Sie keine Finanzmittel von Bund oder Ländern und nehmen auch nicht an den EAV-Verfahren teil.
|
Einnahmeaufteilung (EAV) Auch bei der Einnahmeaufteilung haben sich die Länder auf einen gangbaren Weg geeinigt. In drei Stufen soll die Einnahmeaufteilung von der Rettungsschirmsystematik bis 2026 in eine komplett neue bundesweite EAV überführt werden. In der ersten Stufe bis Ende 2023 behalten die Unternehmen ihre Einnahmen zunächst, liefern aber bereits ihre Daten zur Evaluation und Einspeicherung in das zukünftige EAV-System. Für Verkehre in Tourismusregionen gibt es Sonderreglungen. Alle Unternehmen, die das Deutschlandticket anwenden und einführen, sind verpflichtet ihre Daten zu liefern. Es wird ein Monitoring zur Ermittlung von möglichen Verwerfungen bei den Einnahmen durchgeführt, um bei Bedarf gegenzusteuern. In der zweiten Stufe ab 2024 werden die Einnahmen nach Postleitzahlen der Abo-Besitzer zunächst auf die Länder und dann innerhalb der Länder an die Unternehmen verteilt. In einer 3. Stufe soll das System in eine neue bundesweite EAV überführt werden. Ziel ist es, über technische Lösungen (be-in/be-out) die konkrete ÖPNV-Nutzung der Fahrgäste den befördernden Unternehmen zuzuteilen.
|
ARGE zur Durchführung der EAV geplant Die Länder haben beschlossen, eine ARGE aus bdo, VDV, BSN und DTV mit der Organisation und Durchführung der EAV zu beauftragen. Hier sind die konkreten Planungen zwischen den Beteiligten Organisationen allerdings noch am Anfang. Vermutlich wird eine Gesellschaft zu gründen sein. Der bdo hat Bereitschaft signalisiert, diesen Prozess zu begleiten.
|
Noch keine Einigung bei Semester-Ticket Bei der Einbeziehung von Semester-Tickets von Studierenden konnte gestern keine Einigung erzielt werden. Der Bund hat dies bislang nicht unterstützt. Die Länder werden das Thema daher morgen auf die TO der VMK nehmen.
|
Länder einigen sich auf Muster-Allgemeine-Vorschrift In einer UUAG „Allgemeine Vorschrift“ wird parallel ein Muster einer allgemeinen Vorschrift erarbeitet. Diese wurde in Bayern entwickelt, basiert nun auf der Grundlage der Musterrichtlinie und soll möglichst von allen AT oder den Ländern direkt umgesetzt werden. Die im Ursprungstext vorgesehene Regelung zum Höchstgewinn zwischen 3 und 4,5 Prozent wurde gestern rausverhandelt und befindet sich nicht mehr im Text der Muster-Allgemeine-Vorschrift.
|
Fazit Nachdem die Verhandlungen in den Arbeitsgruppen seit Herbst letztens Jahren sehr schleppend voran gingen, konnte der bdo in den letzten Tagen wesentliche Ergebnisse erzielen. Damit haben ALLE Unternehmen, egal ob eigenwirtschaftlich oder mit öff. Dienstleistungsauftrag unterwegs, einen fairen Anspruch auf Ausgleich. Der bdo geht davon aus, dass nun zeitnah flächendeckend Allgemeine Vorschriften durch die Aufgabenträger oder die Länder erlassen werden. Das Saarland ist diesen Weg bereits gegangen. Damit dürfte endlich auch der Streit über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von allgemeinen Vorschriften beendet sein. Allerdings gilt die Musterrichtlinie nur bis zum Ende 2023, so dass die Verhandlungen über eine Nachschusspflicht, Tarifvorgaben usw. bereits in einigen wenigen Monaten wieder starten dürfte. Sobald die endgültigen Fassungen von Musterrichtlinie, EAV- Papier und Muster-AV vorliegen, werden wir diese weiterleiten.
|
|
|
|
|
Deutschland-Ticket: Gemeinsame Verkaufsförder-ungs- und Marketingmaßnahmen von bdo und VDV
Wir möchten Sie noch einmal auf die gemeinsame Verkaufsförderungs- und Marketinginitiative beider Verbände für das Deutschland-Ticket hinweisen.
|
Im Kern geht es dabei um eine gemeinsame digitale Plattform: Verkehrsunternehmen, die das Deutschland-Ticket-Abo anbieten, können sich dort registrieren, und Abo-Interessenten können über eine PLZ-Suche ihren lokalen Anbieter finden.
|
|
|
|
Dies soll allen interessierten Unternehmen eine Präsenz und einen Zugang zu potenziellen Neukundinnen und Neukunden in ihrer Region bieten.
|
Auf der Website https://d-ticket.info wird spätestens zum Start des Vorverkaufs am 3. April eine Eingabemaske freigeschaltet sein, über die potentielle Neukundinnen und Neukunden durch einfache Eingabe ihrer Postleitzahl an die regionalen Anbieter von Deutschland-Tickets vermittelt werden.
|
Diese Vertriebsunterstützung ist für alle Mitglieder der bdo-Landesverbände kostenlos. Sie dient dazu, regional verkaufende Verkehrsunternehmen besser sichtbar zu machen.
|
Voraussetzung dafür ist lediglich das Ausfüllen eines digitalen Formulars, über das die jeweiligen Postleitzahlen im Bedienungsgebiet der örtlichen Nahverkehrsanbieter abgefragt werden. Ergänzend werden Angaben zum Unternehmen selbst, sowie zu Ihren digitalen Verkaufskanälen bzw. Onlineauftritten benötigt, um interessierte Neukundinnen und Neukunden direkt weiterleiten zu können. Selbstverständlich werden alle Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei diesem Vorgehen beachtet.
|
Über das unter https://vkf-plattform.d-ticket.info hinterlegten digitalen Formular kann sich jedes Unternehmen registrieren. Die wichtigsten Informationen zur Funktionsweise des geplanten Tools sowie der organisatorischen und technischen Umsetzung finden Sie in der Konzeptskizze zusammengefasst.
|
Registrierte Unternehmen haben als Partner der Initiative darüber hinaus kostenlosen Zugang zu diversen (individualisierbaren) Werbevorlagen, zur Nutzung in Fahrzeugen und auf Werbeflächen vor Ort sowie für Onlinemarketing.
|
Das gemeinsame Anschreiben von bdo und VDV finden Sie hier.
|
|
|
|
|
Parlamentarischer Abend der privaten Busbranche
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. konnte am 14.03. knapp 200 Gäste aus Politik und Wirtschaft zum Parlamentarischen Abend der privaten Busbranche in Berlin begrüßen. Es handelte sich um das 20-jährige Jubiläum des traditionellen Fastenfischessens.
|
|
|
|
Im Rahmen der Veranstaltung diskutierten neben den Parlamentarischen Staatssekretären Oliver Luksic, Michael Theurer und Sören Bartol auch mehr als 30 Bundestagsabgeordnete sowie zahlreiche Vertreter aus Ministerien und Verbänden über die wirtschaftliche Situation der privaten Busbranche in Zeiten von dramatischen Diesel- und Energiekosten, Fahrpersonalmangel und Inflation.
|
Auch der LHO war auf der Veranstaltung vertreten und konnte sich mit den Anwesenden aus Politik, Verbänden und anderen Institutionen austauschen.
|
|
|
v.l.n.r.: stellv. LHO-Vorsitzender Udo Diehl, Staatssekretär Sören Bartol (SPD) und bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard
|
|
Die bdo-Pressemitteilung zum Fastenfischessen finden Sie hier.
|
|
|
|
|
11.05.: Sitzung Arbeitskreis Alternative Antriebe, HOLM/FFM
|
|
|
|
|
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
|
|
|
|
|
|
Dieser Newsletter wurde verschickt an die E-Mail-Adresse info@lho-online.com. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr beziehen wollen, können Sie sich hier abmelden.
|
|
|
|
|
|