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LHO-Rundschreiben
37/23 vom 01.09.2023
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-Erinnerung: Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des LHO / Bus-Abend am 13.09.2023 in Wiesbaden
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-Bitte vormerken! LHO-Touristik- und Aktiv-Seminar 2024
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-Hessen: Online-Antrag für Fahrerkarte startet
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-Online-Fahrzeugzulassung ab 1. September 2023
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-VDE-Faktencheck: Vergabeverfahren für Busse mit alternativen Antrieben
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-Hauptuntersuchung (HU): Entfall der Pflicht zur Vorlage des Prüfbuchs
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-Verzögerung bei der Steuerentlastung für den Öffentlichen Personen-nahverkehr nach § 56 EnergisStG
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-Oktoberfest München: Informationen für Reisebusunternehmen
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-Frankreich: Neues Verkehrszeichen für reservierte Fahrspuren
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-Gesuch Hafermann Reisen: Busanmietungen im September / Oktober 2023
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-Einladung zur IHK-Veranstaltung “Verkehrspolitik in Frankfurt – Wie wird sie zukunftsfähig?” am 25.09.2023
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Erinnerung: Einladung zur ordentlichen Mitglieder-versammlung des LHO / Bus-Abend am 13.09.2023 in Wiesbaden
Wir möchten Sie an unsere Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des LHO am Mittwoch, 13.09.2023 ab 15:00 h in Wiesbaden erinnern. Details sowie die Tagesordnung finden Sie hier.
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Ferner findet unser Bus-Abend, ebenfalls am 13.09., dann ab 18:00 h im Anschluss an die interne Versammlung statt. Informationen zum Bus-Abend finden Sie hier.
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Für beide Veranstaltungen können Sie sich unter neben stehendem Button anmelde.
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Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
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Bearbeite dies, um Text einzufügen.
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Bitte vormerken!
LHO-Touristik- und Aktiv-Seminar 2024
23.01. bis 27.01.2024 in Großarl/Österreich im Hotel Tauernhof
Eine Einladung mit weiteren Informationen erhalten Sie in wenigen Wochen.
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Hessen: Online-Antrag für Fahrerkarte startet
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können ihre Fahrerkarten für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr in Hessen jetzt online beantragen. Der TÜV Hessen bietet diesen neuen digitalen Service landesweit an.
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Die Antragsstellung erfolgt über die Internetseite des TÜV Hessen. Der Identitätsnachweis ist über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der Europäischen ID-Karte möglich. Dokumente wie das biometrische Foto, die Unterschrift und weitere Nachweise können hochgeladen und der Antrag digital bezahlt werden.
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Online-Fahrzeugzulassung ab 1. September 2023
Ab dem 01. September wird die Online-Fahrzeugzulassung für Unternehmen (juristische Personen) geöffnet. Ferner besteht nun die Möglichkeit der sofortigen Inbetriebnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr unmittelbar nach der digitalen Zulassung. Als Nachweis dient der vorläufige Zulassungsnachweis, der am Ende des Zulassungsprozesses digital bereitgestellt wird.
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Der Nachweis ist höchstens zehn Tage nach Abruf gültig. Die Zulassungsunterlagen müssen innerhalb von sechs Tagen nach Beantragung von der Zulassungsbehörde postalisch versandt werden. Neu ist auch die Möglichkeit einer Tageszulassung sowie die Beantragung von Elektro-Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).
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Die Umsetzung der Online-Fahrzeugzulassung obliegt den Bundesländern und Kommunalverwaltungen. Diese stellen entsprechende i-Kfz-Portale zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren sind daher auf der Internetseite der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde zu finden. Zum 1. September 2023 erfolgt zudem eine Anpassung der Vorschriften der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Das Online-Zulassungsverfahren wird kostengünstiger, zugleich werden die Gebühren für eine (Wieder-)Zulassung, Umschreibung und Abmeldung eines Fahrzeuges, die in der Zulassungsbehörde vorgenommen werden, deutlich erhöht.
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VDE-Faktencheck: Vergabeverfahren für Busse mit alternativen Antrieben
Der Umbau des ÖPNV sowie die Umstellung der Busflotten auf emissionsfreie Antriebe ist mit Chancen, aber auch mit Herausforderungen verbunden.
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Um diese Transformation zu unterstützen, sollten sich die Aufgabenträger ebenfalls mit den Unterschieden zum klassischen Dieselverkehr und mit den einhergehenden Anpassungen auseinandersetzen. Denn nur durch die Zusammenarbeit der Aufgabenträger bzw. Ausschreibenden mit den Verkehrsunternehmen kann die Dekarbonisierung des ÖPNV gelingen.
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Der VDE-Faktencheck soll Aufgabenträgern bzw. Ausschreibenden eine Übersicht möglicher Anpassungsfaktoren in den Vergabeverfahren aufzeigen. Die hier dargestellten Inhalte basieren auf Erkenntnisse der Studie „Elektrifizierung von KMU-Busunternehmen“, die VDE Renewables in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e. V. (LBO) erstellt hat, s. auch hierzu unser Rundschreiben 20/23 vom 05.05.2023.
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Den Faktencheck können Sie hier herunterladen.
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Hauptuntersuchung (HU): Entfall der Pflicht zur Vorlage des Prüfbuchs
§ 41 und § 42 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) verlangen, dass Busunternehmen nach der Hauptuntersuchung (HU) ihrer Busse den Untersuchungsbericht (bei Kraftomnibussen sog. Prüfbuch) bei ihrer nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) lokal zuständigen Genehmigungsbehörde vorlegen.
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Zwischenzeitlich wurde das Prüfbuch nach einer Überarbeitung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abgeschafft. Zwar hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Landesbehörden darüber informiert, dass das Prüfbuch nicht mehr vorgelegt werden muss. Jedoch wurde die BOKraft noch nicht entsprechend geändert, weshalb sich einige Genehmigungsbehörden weiterhin auf die Pflicht zur Vorlage des Prüfbuchs berufen.
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Der bdo hat sich deshalb für eine Klarstellung an das BMDV gewandt und konnte erreichen, dass die bisher noch nicht terminierte Überarbeitung vorgezogen wird. Die Anpassung der BOKraft soll in die bereits laufende „Neufassung der StVZO und zur Änderung weiterer Vorschriften“ aufgenommen werden und damit noch in 2023 erfolgen.
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Damit ist ausdrücklich klargestellt, dass die Busunternehmen das Prüfbuch nicht mehr vorlegen müssen. Dies sollte auch den Behörden bekannt sein. Sofern lokale Genehmigungsbehörden weiterhin auf die Pflicht zur Vorlage des Prüfbuchs bestehen, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle, damit wir diese Fälle über den bdo an das zuständige Fachreferat im BMDV weiterleiten können.
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Verzögerung bei der Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergisStG
Da wir von unterschiedlichen Mitgliedsunternehmen darauf hingewiesen wurden, dass Entlastungszahlungen nach § 56 EnergieStG für Fahrzeuge im genehmigten Linienverkehr nach §§ 42,43 PBefG für 2022 noch nicht ausgezahlt worden seien, haben wir uns an das Hauptzollamt in Gießen gewandt.
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Dort wurde uns telefonisch mitgeteilt, dass der Zoll wegen neuer Vorgaben des Bundes derzeit bei allen Entlastungsleistungen (also nicht nur § 56 EnergieStG) zeitlich hinterherhinke. Es käme daher zu Verzögerungen von mehreren Monaten. Die Aussage betraf konkret das HZA Gießen, betrifft aber wohl die Zollämter generell.
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Gerne können Sie uns mitteilen, ob bei Ihnen schon Zahlungen eingegangen sind oder noch ausstehen, damit wir einen genaueren Überblick erhalten.
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Oktoberfest München: Informationen für Reisebusunternehmen
Vom 16. September bis zum 03. Oktober findet das Münchener Oktoberfest statt. Wie schon in den vergangenen Jahren ist das Absetzen und Aufnehmen von Fahrgästen rund um die Theresienwiese nicht erlaubt. Hierzu stehen für Reisebusveranstalter verschiedene Busparkplätze in München zur Verfügung.
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Frankreich: Neues Verkehrszeichen für reservierte Fahrspuren
Frankreich hat ein neues Verkehrszeichen eingeführt, das Fahrspuren für bestimmte Fahrzeuge reserviert. Sinn und Zweck ist die Förderung von Fahrgemeinschaften und der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Der landesweiten Einführung war eine Erprobungsphase in Grenoble, Lyon, Nantes, Rennes und Straßburg vorausgegangen.
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Die Nutzung der Fahrspur ist freiwillig. Die betreffenden Fahrspuren sind mit einer weißen Raute beschildert (siehe Abbildung). Sie dürfen je nach Zusatzbeschilderung von folgenden Fahrzeugen befahren werden:
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– Öffentliche Verkehrsmittel (ÖPNV-Busse) – Reisebusse mit Fahrgästen an Bord* – Fahrzeuge mit zwei oder mehr Insassen – Polizeifahrzeuge und Einsatzfahrzeuge der DIR Ouest
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* Die Freigabe für Reisebusse ist nirgends ausdrücklich genannt. Das französische Umweltministerium hat dem bdo auf Nachfrage bestätigt, dass „Reisebusse, die Fahrgäste befördern“ die Fahrgemeinschaftsspur nutzen dürfen. Die Fahrspuren können permanent (Schilder, Bodenmarkierung) oder durch temporäre Anzeigen eingerichtet sein und zudem auch nur zu bestimmten Uhrzeiten gelten. Am Ende der Fahrspur wird die Beschilderung durch einen roten Balken aufgehoben. Auf der Fahrspur gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h. In Notfällen, z.B. bei einer Panne, darf auf der Fahrspur angehalten werden. Durch Zusatztafeln kann eine (abweichende) Mindestanzahl an Fahrzeuginsassen angezeigt werden. Verstöße werden mit Bußgeldern der Klasse 4 und 135 Euro geahndet. Spezielle Radargeräte können die Fahrzeuge scannen und die Anzahl der Insassen ermitteln.
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Weitere Informationen finden Sie hier:
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Gesuch Hafermann Reisen: Busanmietungen im September / Oktober 2023
Wir sind seitens des Unternehmens Hafermann Reisen aus Witten kontaktiert worden und leiten hiermit eine Anfrage bzgl. Busanmietung weiter:
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In diesem Herbst fehlen dem Unternehmen in folgenden Zeiträumen noch mehrere Reisebusse zur Anmietung für Reisen aus dem eigenen Reiseprogramm (Tourbeginn/-Ende jeweils in NRW).
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– Wochenende 15.09. – 17.09.2023 (ggf. auch bereits schon einen Tag früher oder alternativ auch einen Tag länger)
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– Wochenende 22.09. – 24.09.2023 (ggf. auch bereits schon einen Tag früher oder alternativ auch einen Tag länger)
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– Wochenende 30.09. – 03.10.2023
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Bei entsprechenden Verfügbarkeiten wenden Sie sich bitte direkt beim Disponenten, Herrn Mehmet Aksari.
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Ansprechpartner: Mehmet Aksari
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Einladung zur IHK-Veranstaltung “Verkehrspolitik in Frankfurt – Wie wird sie zukunftsfähig?” am 25.09.2023
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Die IHK lädt herzlich zu ihrer verkehrspolitischen Veranstaltung unter dem Titel “Verkehrspolitik in Frankfurt – Wie wird sie zukunftsfähig?” ein.
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am 25. September 2023,
von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr,
in der IHK Frankfurt am Main, Raum „Lichthof“
Knapp drei Monate nach Amtsantritt fragen wir Stadtrat Wolfgang Siefert, den neuen Verkehrsdezernenten der Stadt Frankfurt, was für ihn eine zukunftsfähige Verkehrspolitik bedeutet.
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Im Gespräch zwischen Präsident Ulrich Caspar und Verkehrsdezernent Wolfgang Siefert werden Themen rund um die Verkehrswende und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft diskutiert.
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Die Gäste haben die Möglichkeit, ihre eigenen Fragen an die beiden Diskutanten zu richten.
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Abschließend folgt der Ausklang beim Get together.
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Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
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- Mitgliederversammlung/Parlamentarischer Abend: 13.09.2023 Wiesbadener Casino-Gesellschaft. Anmeldung hier
- Touristik- und Aktivseminar Großarl/Österreich: 23.01. – 27.01.2024
- LHO-Winterseminar Hamburg: 14.03. bis 17.03.2024 (in Planung)
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
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