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LHO-Rundschreiben
34/23 vom 11.08.2023
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– Mobilitätsdatengesetz: bdo-Stellungnahme zu BMDV-Eckpunktepapier
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– Überbrückungshilfen – Fristverlängerung Schlussabrechnung
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– Pflegeversicherung: Ergänzender Hinweis zur Berechnung von Kindern
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– Erinnerung: Bewerbung für das IRU-Diplom 2023 für besonders erfahrenes Fahrpersonal im Straßenverkehr
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– München: Verschärfung des Dieselfahrverbots ab Oktober tritt vorerst nicht in Kraft
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– NVV: Abberufung des Geschäftsführers Steffen Müller
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– Slowenien: Einschränkungen im Verkehr nach starken Regenfällen möglich
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Mobilitätsdatengesetz: bdo-Stellungnahme zu BMDV-Eckpunktepapier
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht die Schaffung eines Mobilitätsdatengesetzes vor, um durch frei zugängliche Verkehrsdaten bessere Reise- und Verkehrs-Infrastrukturdaten bereitzustellen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat nun ein Eckpunktepapier zu dem geplanten Mobilitätsdatengesetz entworfen.
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Der bdo hat im Rahmen einer Verbändebeteiligung eine Stellungnahme zu dem Eckpunktepapier eingereicht. Folgende Eckpunkte wertet der bdo kritisch:
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- Mobilitätsdaten sollen offen ohne Registrierung und grundsätzlich kostenlos bereitgestellt werden
- Einzelne Datenbereitstellungspflichten sollen zeitlich vorgezogen werden
- Bereitstellung detaillierter Auslastungsdaten
- Sanktionen bei Nicht-Bereitstellung
Insbesondere die kostenlose und registrierungsfreie Bereitstellung der Mobilitätsdaten ist aus wettbewerblicher Sicht höchst bedenklich, da dadurch unternehmerische Betriebsgeheimnisse künftig frei zugänglich wären. Weitere Details entnehmen Sie bitte unserer Stellungnahme.
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Das BMDV plant, bis Ende 2023 einen Referentenentwurf des Mobilitätsdatengesetzes vorzulegen und das Gesetz in 2024 zu verabschieden. Der bdo setzt sich für unbürokratische und wettbewerbsfreundliche Vorschriften ein und wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin eng begleiten. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.
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Überbrückungshilfen – Fristverlängerung Schlussabrechnung
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) heute mitteilte, wurden die Fristen für die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen erneut verlängert. Grund ist die hohe Arbeitsbelastung der prüfenden Dritten.
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Noch ausstehende Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden.
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Zudem kann weiterhin durch den prüfenden Dritten eine individuelle Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. Dies muss bis zum 31. Oktober 2023 über das digitale Antrags-System erfolgen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.
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Weitere Informationen finden Sie hier:
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Pflegeversicherung: Ergänzender Hinweis zur Berechnung von Kindern
Wir hatten Sie bereits vor einigen Wochen mit unserem Steuertipps Juni und Juli über die Änderungen bei der Pflegeversicherung ab dem 01.07. informiert. Da wir hierzu Fragen hinsichtlich der Berücksichtigung von Kindern unter 25 Jahren erhalten haben, möchten wir dies noch einmal erläutern.
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Seit der Änderung erhalten Mitglieder mit Kindern je Kind unter 25 Jahren einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten. Dies gilt vom zweiten bis zum fünften Kind.
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Dies bedeutet, dass das erste Kind unabhängig von dessen Alter lebenslang bei der Berechnung berücksichtigt wird. Für jedes weitere Kind wird nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs ein Abschlag gemacht.
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Ab dem fünften Kind bleibt es bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1,0 Beitragssatzpunkten. Der Abschlag gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte. Bei der Ermittlung des Abschlags nicht berücksichtigungsfähig sind Kinder, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben.
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Es gelten somit ab dem 1. Juli 2023 folgende Beitragssätze:
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= 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %)
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= 3,40 % (lebenslang) (AN-Anteil: 1,7 %)
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= 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %)
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= 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %)
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= 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %)
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Mitglieder mit 5 und mehr Kindern
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= 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 %)
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Der Arbeitgeberanteil beträgt unabhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder 1,7 %.
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Erinnerung: Bewerbung für das IRU-Diplom 2023 für besonders erfahrenes Fahrpersonal im Straßenverkehr
Am 31. August 2023 endet die Frist zur Nominierung von Fahrern für das IRU-Diplom.
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Den elektronischen Bewerbungsbogen in deutscher Sprache finden Sie unter IRU DIPLOMA OF HONOUR 2023 . Dieser kann dann ausgedruckt und an die IRU (elektronisch) versandt werden. Das Ausfüllen des Bogens erfordert nur wenige Minuten und ist auch auf Deutsch möglich.
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Anmeldungen, welche verspätet bei der IRU eingehen, können nach dem 31. August 2023 nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Auszeichnung ist dann erst wieder mit der Vergabe 2024 möglich.
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München: Verschärfung des Dieselfahrverbots ab Oktober tritt vorerst nicht in Kraft
Wie der LBO berichtet, tritt das eigentlich ab dem 01. Oktober geltende Verbot für Diesel der Schadstoffklasse Euro 5/V auf dem Mittleren Ring und der Innenstadt noch nicht in Kraft.
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© Nagy / Presseamt München
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Seit Februar dieses Jahres gilt in München ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4/IV und schlechter. Ab 1. Oktober 2023 sollte das Verbot eigentlich verschärft werden.
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Der Stadtrat hat die 2. Stufe jedoch mit Beschluss vom 26. Juli ausgesetzt, da die geplante Verschärfung zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig sei. Man wolle erst die gesamten Messwerte für das Jahr 2023 und die im Luftreinhalteplan vorgesehene gutachterliche Untersuchung mit Prognose für 2024 und weitere Jahre abwarten, heißt es in dem Beschluss, den die Vollversammlung des Münchner Stadtrats mit großer Mehrheit gefasst hat. Voraussichtlich im Mai 2024 werde man eine Entscheidung treffen.
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NVV: Abberufung des Geschäftsführers Steffen Müller
Der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) hat gestern mitgeteilt, dass Steffen Müller durch den Aufsichtsrat von seinem Amt als NVV-Geschäftsführer abberufen worden ist.
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Laut NVV habe die Abberufung des Geschäftsführers keine Auswirkungen auf den laufenden Betrieb des NVV. Gründe des Ausscheidens von Herrn Müller wurden nicht genannt und es wurde auch noch keine Aussage zu einer möglichen Nachbesetzung der Geschäftsführung getroffen. Steffen Müller war seit dem 01. Oktober 2019 Geschäftsführer des Verbunds.
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Slowenien: Einschränkungen im Verkehr nach starken Regenfällen möglich
Auf Grund der starken Regenfälle zu Beginn des Monats und damit einhergehenden Überschwemmungen sind nach wie vor Einschränkungen bei der Nutzung von Straßen möglich.
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Nach Angaben des Auswärtigen Amts seien nach wie vor einige Straßen gesperrt und es müsse mit Einschränkungen gerechnet werden. Bitte informieren Sie sich vor Abfahrt über die aktuelle Lage. Infos finden sich unter: Slowenien: Reise- und Sicherheitshinweise – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de).
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Kaufgesuch Reisebusse
Die Firma Nazirizadeh Consulting aus Wiesbaden sucht gebrauchte Zweiachser-Reisebusse der Marken MAN, Volvo und Scania, die nicht älter als das Baujahr 2019 sind.
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Ziel der Firma ist es, verlässliche und gut erhaltene Busse zu erwerben, die den heutigen Sicherheits- und Komfortstandards entsprechen und diese im Mittleren Osten zu verkaufen.
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Falls Sie entsprechende Angebote haben, können Sie sich an Herrn Dawood Nazirizadeh per Mail wenden: kontakt@nazirizadeh.de.
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- Mitgliederversammlung/Parlamentarischer Abend: 13.09.2023 Wiesbadener Casino-Gesellschaft
- Touristik- und Aktivseminar Großarl/Österreich: 23.01. – 27.01.2024
- LHO-Winterseminar Hamburg: 14.03. bis 17.03.2024 (in Planung)
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
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