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LHO-Rundschreiben
32/23 vom 21.07.2023
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-Schreiben an hessischen Finanzminister wegen Margenbesteuerung
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-Veranstaltungshinweis: 3. Runder Tisch Fachkräftemangel im Verkehrssektor
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-Portugal: Personenkontrollen an den Grenzen vom 22.07. bis 07.08.2023
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-Niederlande: Reisebusverbot ab 2024 – Ausnahmen von der neuen Coach-Richtlinie
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Schreiben an hessischen Finanzminister wegen Margenbesteuerung
Wir hatten Sie bereits zu den Auswirkungen des neuen UStAE auf Bus-Tagesfahrten informiert. Zur Erinnerung: Der UStAE gibt neu vor, dass die Margenbesteuerung nur dann angewendet werden kann, wenn in den bezogenen Reisevorleistungen zwingend entweder eine Beherbergung oder eine Beförderung enthalten ist (Abschn. 25.1. Abs. 2 UStAE).
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Die neue Definition der Reiseleistung ergibt in der Praxis gravierende Probleme für die Busreiseveranstalter: Da bei Tagesfahrten naturgemäß keine Beherbergung enthalten ist und die Beförderung für gewöhnlich in unternehmenseigenen Bussen (Eigenleistung) erfolgt, ist die Anwendung der Margenbesteuerung nicht mehr möglich. Die Regelbesteuerung ist anzuwenden.
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Der bdo ist hierzu bereits im Austausch mit dem Bundesfinanzministerium. Da die Länder bei einer Anpassung der Vorschriften mitentscheiden, haben wir uns mit einem Schreiben an den hessischen Finanzminister Michael Boddenberg gewandt, um auf das Problem hinzuweisen und um Abhilfe hierfür zu bitten.
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Veranstaltungshinweis: 3. Runder Tisch Fachkräfte-mangel im Verkehrssektor
Der Fahrpersonalmangel spitzt sich immer weiter zu. Allein bei den Mitgliedsunternehmen der bdo-Landesverbände fehlen derzeit rund 7.800 Busfahrer:innen. bdo und Landesverbände haben konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet, mit welchen Reformen der Berufszugang für Busfahrer:innen entbürokratisiert werden kann. Die Politik diskutiert den Fahrpersonalmangel seit geraumer Zeit – konkrete Maßnahmen wurden bisher nicht getroffen.
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Am Mittwoch, 02. August 2023, von 14.00 bis 16.00 Uhr findet ein Runder Tisch zum Fachkräftemangel im Verkehrssektor statt – digital über Zoom. Die Veranstaltung wird durch den Abgeordneten Henning Rehbaum organisiert und soll Mitglieder des Verkehrsausschusses aus der CDU/CSU-Fraktion und Praktiker:innen der Verkehrsbranchen zusammenbringen.
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Ablauf der Veranstaltung:
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- Impulsvorträge:
- Heike van Hoorn, Deutsches Verkehrsforum, Geschäftsführerin
- Jens Pawlowski, Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Leiter des Hauptstadtbüros
- Patrick Orschulko, Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo), Referent Recht/Touristik
- Moderierte Diskussion, in welche auch Sie als Busunternehmer:in sich einbringen können.
Interessierte werden gebeten, sich bis Montag, 31. Juli 2023 per E-Mail vorab anzumelden.
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Zugangslink zu der Veranstaltung:
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Portugal: Personenkontrollen an den Grenzen vom 22.07. bis 07.08.2023
Die portugiesische Regierung hat die vorübergehende Wiedereeinführung von Personenkontrollen an den portugiesischen Grenzen von Samstag, 22.07.2023, 00:00 Uhr bis Montag, 07.08.2023, 00:00 Uhr angekündigt.
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Hintergrund für die Wiedereinführung der Grenzkontrollen ist der Weltjugendtag, der zwischen dem 02. und 06.08.2023 in Lissabon stattfindet. Des Weiteren sind in der Stadt Lissabon Verkehrsbeschränkungen zwischen dem 01. und dem 06.08.2023 vorgesehen.
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Niederlande: Reisebusverbot ab 2024 – Ausnahmen von der neuen Coach-Richtlinie
Ab Januar 2024 gelten in Amsterdam die neuen Reisebus-Richtlinien. Reisebusse, die schwerer als 7,5 Tonnen sind, dürfen dann nicht mehr ins Zentrum (in die S100) einfahren. Eine Ausnahme bildet der Korridor Weesperstraat – Valkenburgerstraat – Kattenburgerstraat, wo weiterhin Busse fahren dürfen.
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Für Reisebusse mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um innerhalb der S100 fahren zu dürfen. Diese wird nur für die Beförderung von Grundschülern, Menschen mit Behinderung, älteren Menschen und Künstlern erteilt, wenn diese zu oder von Bildungs-, Kultur- und Kunsteinrichtungen befördert werden sollen. Es gibt eine Tagesbefreiung, eine Jahresbefreiung sowie eine jährliche Befreiung mit Streckenprüfung (bei Abweichung von den breit angelegten Straßen). Darüber hinaus kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass besondere Umstände die Zufahrt erforderlich machen.
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Weitere Informationen zur Beantragung von Ausnahmen folgen im Herbst.
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- Mitgliederversammlung/Parlamentarischer Abend: 13.09.2023 Wiesbadener Casino-Gesellschaft
- Touristik- und Aktivseminar Großarl/Österreich: 23.01. – 27.01.2024
- LHO-Winterseminar Hamburg: 14.03. bis 17.03.2024
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
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