LHO-Rundschreiben 28/23 vom 23.06.2023

LHO-Rundschreiben 28/23 vom 23.06.2023
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LHO-Rundschreiben

28/23 vom 23.06.2023

-Update 4 – Überbrückungshilfen – Fristverlängerung Schluss-abrechnung
-Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
-Frankreich: Umweltzonen-Regelungen in Paris und Straßburg
-Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2023
Jahreshauptversammmlung 2023 und Bus-Abend des LHO

Mittwoch, 13. September 2023
in der Wiesbadener Casino-Gesellschaft
Friedrichstraße 22
65185 Wiesbaden

Einlass JHV (intern): ab 14:30 h
Einlass Bus-Abend: ab 18:00 h

Hierzu ein Hinweis: Eine Jahreshauptversammlung des LHO im September? Dies ist in der Tat ungewöhnlich, hat aber zwei Gründe und wird daher eine einmalige Ausnahme bleiben.
Zum einen möchten wir vor der Wahl in Hessen mit einem poltischen Bus-Abend auf die Belange und Themen des privaten Omnibusgewerbes aufmerksam machen. Daher hat sich der LHO-Vorstand entschieden, beide Veranstaltungen zusammenzulegen.
Zum anderen hat eine Umfrage zu Beginn des Jahres ergeben, dass sich unsere Mitgliedsunternehmen mit großer Mehrheit wünschen, die Mitgliederversammlung wieder im Frühjahr abzuhalten. Dem möchten wir gerne nachkommen, so dass ab 2024 wieder im März/April getagt wird (2024 aller Voraussicht nach am 19.04.). Der Termin im September dient somit auch dazu, den Abstand zwischen den beiden Versammlungen etwas zu vergrößern und daher nicht wie vorgesehen im November 2023 zu tagen.

Wir hoffen hierfür auf Ihr Verständnis und Ihre Teilnahme und Unterstützung am 13.09.!

Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits jetzt vor.

Update 4 – Überbrückungshilfen – Fristver-längerung Schlussabrechnung

Bereits im März 2023 erfolgte eine Fristverlängerung für die Schlussabrechnungen 1 & 2 zu den Überbrückungshilfen. Aufgrund des hohen Antragsaufkommen verlängert das Ministerium nun die Einreichungsfrist bis zum 31. August 2023.
Sollte eine individuelle Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 benötigt werden, kann diese weiterhin über die prüfenden Dritten beantragt werden.

Eine Übersicht zu allen Fristen und ein Einführungsvideo finden Sie unter: Überbrückungshilfe
Unternehmen – Schlussabrechnung (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Potenzial von Fahrpersonal aus Drittstaaten bleibt weiterhin ungenutzt
Bereits 94 % der mittelständischen Busunternehmen leiden unter einem massiven Mangel an Fahrpersonal.
Steigende Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr durch das Deutschland-Ticket und die geplante Verkehrswende sowie ein enormer Bedarf an Ersatzverkehr mit Bussen bei der Generalsanierung der Bahn verstärken die Situation weiter.

Lesen Sie hier weiter.

Frankreich: Umweltzonen-Regelungen in Paris und Straßburg

Paris:
Im Großraum Paris dürfen keine Fahrzeuge mehr mit einer Crit’Air Plakette der Klassen 4 und 5 fahren. Dies betrifft Diesel-Busse mit Euro 4 und schlechter.
Diesel-Busse mit Euro 5 haben die Crit’Air Plakettenstufe 3 und sind somit derzeit noch nicht betroffen. Das Fahrverbot wird in den nächsten Schritten auf Vignetten der Klasse 3 und 2 ausgeweitet.

Straßburg:
Seit 1. Januar 2023 ist in Straßburg das Fahrverbot in der Umweltzone für Kraftfahrzeuge mit Crit’Air-Vignetten der Klasse 5 und ohne Crit’air-Vignette in Kraft. Das Fahrverbot betrifft demnach Diesel-Busse mit Euro 3 und schlechter. Die Umweltzone wird durch automatisierte Kontrolle mittels Kennzeichenerfassung überwacht. Verstöße werden bei Kraftfahrzeugen bis 3,5t zGG mit einer Buße von 68 Euro bestraft. Bei schwereren Fahrzeugen fallen 135 Euro Buße an. Ab 1. Januar 2024 werden Verbot und Ahndung auf Fahrzeuge mit Crit’Air-Vignette der Klasse 4 erweitert.

Weitere Informationen:
Straßburg: w w w. visitstrasbourg. fr/de/profi-bereich/fachleute-des-tourismus/mit-dem-reisebus/
Paris: w w w. france. fr/de/nuetzliche-tipps/umweltzone-paris
Crit’Air Vignetten: w w w. certificat-air. gouv. fr/

(Quelle: LBO München)

Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 steigen wieder die Pfändungsfreigrenzen. Noch bis zum 30. Juni 2023 liegt der monatliche unpfändbare Grundbetrag bei 1.330,16 Euro
Im Bundesgesetzblatt wurde nun veröffentlicht, dass dieser Betrag am 1. Juli 2023 auf 1.402,28 Euro erhöht wird.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Aktuelle LHO-Termine

  • Mitgliederversammlung/Parlamentarischer Abend: 13.09.2023 Wiesbadener Casino-Gesellschaft
  • Touristik- und Aktivseminar Großarl/Österreich: 23.01. – 27.01.2024
  • LHO-Winterseminar Hamburg: 14.03. bis 17.03.2024 (in Planung)
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
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