Tarifkonflikt nur am Verhandlungstisch zu lösen

Wiesbaden / Gießen / Michelstadt.

Für die angekündigten Warnstreiks im Busverkehr zum Schulbeginn haben die hessischen Omnibusunternehmen kein Verständnis. Der LHO fordert Verdi auf, mit realistischen Forderungen an den Verhandlungstisch zurückzukommen, denn „nur gemeinsam gelingt es, die Rahmenbedingungen für Fahrer im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) zu verbessern“. Die Arbeitgeber sind sich dabei einig, dass sie den Beruf attraktiver machen möchten, denn Busfahrer sind gefragte Mitarbeiter.

Deshalb legte der LHO ein umfangreiches Angebotspaket vor, das neben einer stufenweisen Erhöhung des Ecklohnes um 5,4 Prozent einen weiteren Urlaubstag sowie diverse Verbesserungen bei Pausenregelungen vorsieht. „Wir haben ein großes Interesse an einer Einigung, denn wir wollen dafür sorgen, dass Mitarbeiter ordentlich bezahlt werden, Pendler und Schüler uneingeschränkt an ihr Ziel kommen“, erklärt Volker Tuchan, Verhandlungsführer des LHO. Die Forderungen der Gewerkschaft hält er jedoch für Wunschdenken, das nicht zu den Realitäten der Branche passe. Der Verband kritisiert ferner, dass auch nach sieben Verhandlungsrunden seitens der Gewerkschaft noch keine klare Begrenzung der Verhandlungsgegenstände vorgenommen worden sei. Immer noch sehen sich die Busunternehmer einem Forderungspaket von ver.di gegenüber, das Lohnerhöhungen um 25 Prozent bedeuten würde.

Busse nicht im Wunschland, sondern auf Hessens Straßen unterwegs

„Wir bewegen unsere Busse nicht im Wunschland, sondern auf dem Pflaster hessischer Straßen.“ Und dies sei ein schwieriges Pflaster, betont Tuchan. „Unsere Unternehmen befinden sich im hart umkämpften Wettbewerb um Linienverkehre in Hessen“, so Tuchan weiter. Es gebe nur begrenzte Spielräume für Busunternehmer, wenn sie ihr Fahrpersonal besser bezahlen möchten. Nach dem hessischen Tariftreuegesetz müssen Unternehmen Erhöhungen nach dem LHO-Tarifvertrag vollständig umsetzen. Ein finanzieller Ausgleich findet in den mehrjährigen Verträgen mit den öffentlichen Auftraggebern aber nur über einen allgemeinen Kostenindex statt, losgelöst vom LHO-Tarifvertrag. Der Verband fordert daher schon lange Fortschreibungsklauseln in den Verträgen, die stärker berücksichtigten, wenn Tarifabschlüsse während des Vertragszeitraumes für deutlich steigende Lohnkosten sorgten. Derzeit müssten laufende Lohnsteigerungen, die über die Indexfortschreibung hinausgehen, von den Unternehmen ohne Refinanzierung ausgeglichen werden. Dies sei jedoch wegen des Preis- und Wettbewerbsdrucks, der auf den Unternehmen laste, nicht möglich, erklärt Tuchan abschließend.