BSL-Gutachten zum hessischen Ausschreibungswettbewerb

Die Auswirkungen der seit 2002 durchgeführten Ausschreibungen auf die privaten hessischen Busunternehmer sind im Auftrag des LHO und mit Unterstützung des RMV und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung durch ein von der BSL Management Consultants GmbH & Co. KG erstelltes Gutachten untersucht worden.
Nach den Feststellungen des Gutachtens war der praktizierte Ausschreibungswettbewerb in der Regel nur für große Unternehmen und Kooperationen erfolgreich. Der Marktanteil der privaten mittelständischen Omnibusunternehmer hat sich erheblich verringert und geht weiter drastisch zurück. Konzerngebundene Unternehmen dominieren bei Ausschreibungen. Die Zahl der im LHO organisierten Busunternehmer hat sich um 20 % verringert. Die Preise im Wettbewerb haben sich seit 2003 erheblich reduziert, lediglich seit 2006 ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen.

Der Gutachter kommt zu der Einschätzung, dass Wettbewerbspreise im Durchschnitt eine geringe Rendite aufweisen und verschiedene Leistungen gar nicht auskömmlich sind. Für die Unternehmer besteht ein hohes Risiko, das bei kleineren Betrieben zur Existenzbedrohung führen kann.

Zu den Zukunftsaussichten des privaten Busgewerbes stellt der Gutachter u. a. fest: 
– Es ist zu erwarten, dass bereits ausgeschriebene Leistungen wieder ausgeschrieben werden. 
– 25 % der hessischen Verkehrsleistungen betreffen den kommunalen Bereich, sie werden außerhalb des Wettbewerbs vergeben. 
– Die Subunternehmerleistungen gehen weiter zurück, und der Kostendruck wird sich verstärken, da sich die Preise am Wettbewerb ausrichten werden. Darüber hinaus ist die Anzahl der Leistungen begrenzt. Nur in wenigen Fällen lässt sich bei effizienter Verkehrsdurchführung eine Rendite erzielen.
– Am Ausschreibungsmarkt werden künftig nur große Unternehmen oder Kooperationen eine Chance haben. Für kleinere Unternehmer bieten sich lediglich Nischen an oder eine Tätigkeit im Subunternehmermarkt unter erschwerten Voraussetzungen.

Der Gutachter stellt fest, dass die Politik im Rahmen der Mittelstandsförderung die Möglichkeit hat, dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Möglich sei dies z. B. durch 
– Bildung kleinerer Ausschreibungslose, 
– Direktvergabe an private Unternehmen 
– Ausgleich der Nachteile bei der Fahrzeugfinanzierung (z. B. Landesbürgschaft für 
– neu beschaffte und in Ausschreibungslosen eingesetzte Fahrzeuge).
– Vorgabe einer Subunternehmerquote bei Direktvergaben an kommunale Unternehmen 
– Verhinderung strategischer Preise durch eine strengere Prüfung der Angebote, um die Bietervielfalt zu erhalten

Der LHO-Vorstand wird sich ausführlich mit dem Gutachten auseinandersetzen und in intensive Gespräche mit Politik, Verbünden und Aufgabenträgern eintreten.