LHO-Rundschreiben 11/23 vom 02.03.2023

LHO-Rundschreiben 11/23 vom 02.03.2023
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LHO-Rundschreiben

11/23 vom 02.03.2023

– Nachtrag zur Änderung des § 48 FeV: FzF und FE Klasse D
– Einladung der LaGa Fulda zur Besichtigung Gartenschaugelände 29.03.
– Frankreich/Italien: Sperrungen bzw. alternierender Verkehr im Mont-Blanc-Tunnel im März 2023
– Ungarn: Erschwerte Bedingungen bei Einfahrt zur Budaer Burg
– IRU-Umfrage zum Fahrpersonalmangel – Bitte um Beteiligung

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Aktuelle LHO-Termine

15.-18.03.2023 LHO-Aktiv- und Tourismusseminar, Leogang/Österreich (Anmeldung noch möglich, bei Interesse melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle)
29.03.2023 Besuch Landesgartenschaugelände – Anmeldung hier

Nachtrag zur Änderung des § 48 FeV: FzF und FE Klasse D

Wir hatten Sie mit Rundschreiben vom 10. Februar über eine Änderung des § 48 FeV hingewiesen, wonach auch bei vorhandener Fahrerlaubnisse der Klassen D und D1 bei Fahrten im Taxi-, Mietwagen- und gebündelte Bedarfsverkehre ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig ist.
Wir haben nun hierüber mit dem Hessischen Verkehrsministerium gesprochen und können folgende Aussagen treffen:

Bei vorhandener FE Klasse D ist keine FzF erforderlich:

a) im Zusammenhang mit gewerblichen Fahrten bei Ferienzielreisen nach § 48 PBefG (egal ob eine Beförderung mit KOM oder PKW erfolgt, also auch bei Zubringerfahrten)

b) bei Fahrten im freigestellten Verkehr nach der FreistellungsV, da hierfür keine PBefG-Genehmigung nötig ist und dies Voraussetzung für die Vorgaben des § 48 FeV ist

c) sämtliche PKW-Fahrten im Zusammenhang mit Linienverkehren nach den §§ 42 PBefG (also auch Sonderlinienverkehre nach § 43 und On-Demand-Fahrten nach § 44 PBefG)

Lediglich bei reinen Fahrten im Taxiverkehr (§ 47 PBefG), Mietwagenverkehr (§ 49 PBefG) und bei Fahrten im gebündelten Bedarfsverkehr nach § 50 PBefG (On-Demand-Verkehre außerhalb des Linienverkehrs) ist eine zusätzliche FzF auch bei vorhandener FE-Klasse D nötig.

Unklar ist noch der Fall, wenn im Rahmen einer Mietomnibusfahrt i.S.d. § 49 PBefG eine Zubringerfahrt mit Kleingruppen in PKW erfolgt und dann die anmietende Gruppe mit dem Bus weitertransportiert wird. Hier könnte es sich um eine zusammenhängende Fahrt handeln oder streng genommen um zwei Fahrten, eine Mietwagenfahrt und eine Mietomnibusfahrt, wofür dann für die PKW-Zubringerfahrt eine FzF erforderlich wäre (die Logik lassen wir hier einmal außen vor). Sobald wir hierzu eine Aussage treffen können, werden wir informieren.

Zusammengefasst lässt sich daher sagen, dass auch weiterhin die meisten Fahrtangebote in Busunternehmen durch Personal mit D-FE-Klasse durchgeführt werden kann, ohne dass eine zusätzliche FzF notwendigist.

Einladung der LaGa Fulda zur Besichtigung Gartenschaugelände 29.03.

Die Landesgartenschau findet in diesem Jahr vom 27.04. – 08.10.2023 in Fulda statt. Um sich einen Eindruck vom dortigen Angebot zu machen, lädt die LGS Fulda alle LHO-Mitgliedsunternehmen zu einer Besichtigung des (werdenden) Gartenschaugeländes ein.
Verbinden möchten wir diesen Termin mit einem weiteren Austausch LHO-Bustouristik, der dann erstmals auch in Präsenz stattfinden wird.

Wann: Mittwoch, den 29.03. ab 11:00 im Umweltzentrum Fulda, Johannisstrasse 44, 36041 Fulda (direkt
am Gelände gelegen)


  • 11:00 h bis 12:30 h: Vorstellung der LaGa Fulda für Busunternehmen und Besprechung aktueller bustouristischer Themen
  • 12:30 h: Imbiss
  • anschließend Führung über das LaGa-Gelände direkt ab Umweltzentrum, Ende der Veranstaltung gegen 15.00 Uhr.
Anmeldeschluss: 16.03.2023
Mindestteilnehmerzahl 10

Bitte melden Sie sich über unser Anmeldeformular hierzu an.

Frankreich/Italien: Sperrungen bzw. alternierender Verkehr im Mont-Blanc-Tunnel im März 2023

Die Betreibergesellschaft GEIE-TMB hat die Termine für Wartungsarbeiten oder Sicherheitsübungen des Mont-Blanc-Tunnel veröffentlicht.
Aktuell sind folgende Termine vorgesehen:

Sperrungen für den gesamten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen in den Nächten vom

13. März 2023, 22:00 Uhr bis 14. März 2023, 06:00 Uhr
14. März 2023, 22:00 Uhr bis 15. März 2023, 06:00 Uhr
15. März 2023, 22:00 Uhr bis 16. März 2023, 06:00 Uhr
16. März 2023, 22:00 Uhr bis 17. März 2023, 06:00 Uhr

Ungarn: Erschwerte Bedingungen bei Einfahrt zur Budaer Burg

Laut dem ungarischen Verband MKFE versucht die Stadtverwaltung von Budapest derzeit den Zugang für Reisebusse mit mehr als 17 Sitzplätzen zur Budaer Burg zu verbieten. Hierfür gilt seit dem 1. Januar 2023 (mit Übergangsfrist bis 01.02.2023) für ungarische und ausländische Reisebusse mit einer Kapazität von mehr als 17 Sitzplätzen die Pflicht zur Beantragung einer Einfahrtsgenehmigung.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wird jegliches Halten, Vorfahren oder Befahren des 600 Meter langen Bereiches zwischen den Schranken der „Hunyadi János út“ und der „Palota út“ zum Absetzen der Reisegäste als „Parken/Einfahren“ angesehen. MKFE versucht, derzeit eine genaue Klarstellung des Sachverhalts zu erlangen. Bis auf Weiteres ist aber davon auszugehen, dass Busse mit mehr als 17 Plätzen nicht bis zur Burg fahren dürfen, es sei denn, man ist im Besitz einer von ihnen ausgestellten „Park-/Einfahrtsgenehmigung“.

Für Reisebusse gelten die folgenden Bestimmungen:


  1. Genehmigungsanträge müssen 30 Tage vor der Einfahrt eingereicht werden. Der Genehmigungsantrag ist auf Ungarisch und Englisch hier verfügbar.
  2. Einfahrt und Parken ist nur zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr erlaubt.
  3. Mindest-Emissionsklasse: EURO 6
  4. Busse mit einer Höhe von mehr als 3,65 m dürfen nicht in den Bezirk einfahren (ein Verbotsschild steht am Straßenrand)
  5. Einfahrtsgebühren sind „im Voraus“ zu entrichten.
Angeblich soll nach Versand des Antrages und Zahlung der Gebühren eine schriftliche Genehmigung seitens der zuständigen Bezirksverwaltung ausgestellt werden. Jedoch wurde seit Einführung dieser Genehmigungspflicht, laut MKFE, nie eine Genehmigung für ungarische Reisebusse ausgestellt. Der bdo empfiehlt die Burg derzeit mit dem eigenen Bus nicht selbst anzufahren, sondern eines der öffentlichen Verkehrsmittel vor Ort zu nutzen. Sollten Sie trotzdem das Genehmigungsverfahren ausprobieren, finden Sie in der Länderdatenbank die Kontodaten zur Überweisung der Gebühren. Es besteht keine Garantie, dass Sie geleistete Vorauszahlungen bei fehlender Genehmigung zurückerhalten.

Inzwischen verhängen die Behörden Geldstrafen, wenn die Busse keine Genehmigung haben. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, senden Sie diesen bitte an Ihren Landesverband, damit der bdo diese an den MKFE weiterleiten kann. Der ungarische Verband versucht die ersten Bußgelder bereits gerichtlich anzufechten.

IRU-Umfrage zum Fahrpersonalmangel – Bitte um Beteiligung

Die International Road Transport Union (IRU) führt ihre jährliche Umfrage zum Fahrpersonalmangel durch.
Ziel ist es, den aktuellen, weltweiten Fahrpersonalbedarf zu erheben und die weiteren Stellschrauben gegen den Fahrpersonalmangel zu ermitteln. Werden durch eine hohe Beteiligung genügend Daten gewonnen, fertigt die IRU, neben einem weltweiten und einem europäischen Bericht, auch eine länderspezifische Analyse für Deutschland an.

Der bdo bittet alle Busunternehmen, sich an der Umfrage zu beteiligen. Die durch Ihre Beteiligung gewonnenen Daten und Erkenntnisse sind für die politische Arbeit des bdo und der IRU auf europäischer und internationaler Ebene von großer Bedeutung.

Die Umfrage ist auf Deutsch bis zum 15. März 2023 durchführbar.

Zur Umfrage gelangen Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
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www.lho-online.com
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