Eckpunkte für Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fordern in einem gemeinsamen Eckpunktepapier die zügige Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an das neue EU-Recht. Die beiden Verbände, die zusammen über 95 Prozent des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf der Straße und der Schiene repräsentieren, sorgen sich um die Zukunft der wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des ÖPNV. 
Mit dem Eckpunktepapier geben VDV und bdo der Bundesregierung das klare Startsignal, die im Koalitionsvertrag festgelegte Anpassung des PBefG unverzüglich zu starten. Das Ziel ist, die international anerkannte Qualität des ÖPNV durch sein Miteinander von öffentlichen und privaten Unternehmen dauerhaft zu erhalten und rechtlich abzusichern sowie den Entscheidern vor Ort und den Unternehmen die Spielräume für einen attraktiven ÖPNV zu geben. Die Anpassung des PBefG ist notwendig, weil seit dem 3. Dezember 2009 die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Kraft ist.

„Wir brauchen schnellstmöglich Rechtssicherheit für die Anwendung der neuen EU-Verordnung zum öffentlichen Verkehr. Ansonsten drohen jahrelange Gerichtsverfahren. Diese Energien wollen wir lieber in die weitere Entwicklung unseres ÖPNV zugunsten des Fahrgastes stecken. Daher brauchen wir rasch Klarheit“, erklärte VDV-Präsident Jürgen Fenske.

Der Präsident des bdo Wolfgang Steinbrück ergänzte: „Die gewerberechtliche Ausrichtung des PBefG muss dabei beibehalten werden.“ Die grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit des Unternehmers, so Steinbrück weiter, müsse Anknüpfungspunkt der Liniengenehmigung bleiben.

Zweck der gemeinsamen Initiative ist es, die bisher festgefahrene politische Diskussion um die neue europäische Verordnung und das nationale Recht wieder in Gang zu bringen. Die Verbände streben dabei einen fairen Ausgleich zwischen den legitimen Interessen der Städte und Kreise als Aufgabenträger mit ihren Unternehmen einerseits und der privaten Unternehmen andererseits an.

„Dort, wo Verkehre unternehmerinitiiert, d. h. ohne öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/07 mit dem Aufgabenträger, betrieben werden können, muss es wie bisher beim Genehmigungswettbewerb bleiben“, führte der Präsident des bdo aus. Die Vergabe von Aufträgen durch die Kommunen auf der Basis des neuen EU-Rechts und das Genehmigungsverfahren müssten zeitlich besser aufeinander abgestimmt werden, erläuterte der VDV-Präsident, denn andernfalls seien noch mehr Rechtsstreitigkeiten als bisher zu erwarten.

Mit Sorge betrachten beide Verbände die Absicht der Koalition, den Fernlinienverkehr mit Bussen zu liberalisieren. Es müsse an der Notwendigkeit einer Liniengenehmigung auch bei Busfernverkehren festgehalten werden. „Die bestehenden Regelungen bieten hinreichend Möglichkeiten für Fernbuslinien und sollten daher unverändert bleiben“, erklärten die beiden Präsidenten. Die beiden Verbände werden ihre konstruktive Zusammenarbeit auf Basis dieser Eckpunkte in einem gemeinsamen Spitzengespräch Anfang Februar 2010 weiter vertiefen.

Der ausführliche Text des Eckpunktepapiers kann hier abgerufen werden.