Winterliche Straßenverhältnisse

Angesichts der winterlichen Straßenverhältnisse weist der Omnibusverband Hessen auf die besonderen Sorgfaltspflichten hin, die bei Fahrten mit dem Omnibus beachet werden müssen. Dazu gehört insbesondere, dass bei Glätte keine Fahrmanöver vorgenommen werden dürfen, die nicht völlig absehbar sind und möglicherweise nur mit Risiken beendet werden können. Hierzu zählen das Fahren an Steigungen und Gefällstrecken, der Begegnungsverkehr auf glatten Straßen oder bei eingeschränkter Sicht und das Abstellen des Fahrzeug auf geneigtem und glattem Untergrund. Bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit gelten verschärfte Anforderungen bezüglich vorausschauender Gefahrvermeidung. Das Fahrzeug muss im Zweifelsfall an sicherer Stelle unter Absicherung angehalten werden bis geklärt ist, wie die Weiterfahrt unter sicheren Bedingungen möglich ist. Dazu zählen das Aufziehen von Schneeketten, das Streuen des entsprechenden Straßenabschnittes, die Verständigung der Polizei bezüglich des gefährlichen Straßenzustandes und ggf. die Abstimmung mit dem Begleit- und Gegenverkehr, bevor erste Versuche der Weiterfahrt riskiert werden.