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LHO-Rundschreiben

54/22 vom 21.07.2022

- Korrektur: Beachte: Mindestlohn und Minijobber
- Arbeits-/Fachkräftemangel im Tourismus Erhebung des Kompetenzzentrum für Tourismus
- A1-Bescheinigung: Update zum Sachstand
- Weiterleitung des Förderaufrufs zum Digital-Zuschuss, nächste Termine: 27.07.2022 und 30.08.2022
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Korrektur: Beachte: Mindestlohn und Minijobber

! Leider hatte sich bei der Information im RS 53/2022 ein kleiner Fehler eingeschlichen, daher die Informationen nochmal korrigiert !
Seit 1. Juli 2022 erhöhter gesetzlicher Mindestlohn von EUR 10,45 Euro brutto pro Stunde. Ab 01. Oktober 2022 Erhöhung auf EUR 12,00 brutto pro Stunde. Zu beachten: jede Mindestlohnerhöhung reduziert monatliche Arbeitszeit von Minijobber:innen.
Besondere Aufmerksamkeit ist gegenüber beschäftigten Minijobber:innen geboten, sofern diese auf dem Niveau des Mindestlohnes tätig sind. Denn auch wer in einem 450-Euro-Job ("Minijob") arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Seit 1. Juli 2022 erhöhte sich der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde auf EUR 10,45 brutto. Und wie schon mehrfach mitgeteilt, erhöht sich ab 01. Oktober 2022 der gesetzliche Mindestlohn auf EUR 12,00 brutto pro Stunde. Für Minijobber:innen bedeutet jede Mindestlohnerhöhung: kürzere monatliche Arbeitszeiten. Arbeitnehmer:innen, die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses tätig sind, dürfen nämlich maximal EUR 450,00 monatlich (ab 01. Oktober 2022, wie bereits mitgeteilt Anhebung auf: EUR 520,00) verdienen.

Die zulässige Arbeitszeit reduziert sich wie folgt:
  • Mit Erhöhung des gesetzlichen Mindeststundenlohnes auf EUR 10,45 ab 01. Juli 2022 beträgt die höchstzulässige Stundenzahl pro Monat 43 Stunden (EUR 450,00 : EUR 10,45 = 43,06 Stunden).
  • Mit Erhöhung des gesetzlichen Mindeststundenlohns auf EUR 12,00 Euro ab 01. Oktober 2022 beträgt die höchstzulässige Stundenzahl pro Monat 43 Stunden (EUR 520,00 : EUR 12 = 43,3 Stunden).
Arbeitgeber:innen müssen daher unbedingt die Arbeitsverträge Ihrer Minijobber:innen prüfen. Werden diese zum Mindestlohn bezahlt, muss zu den genannten Stichtagen 01. Juli 2022 und 01. Oktober 2022 jeweils die Arbeitszeit reduziert werden. Dafür ist eine Vertragsanpassung erforderlich. Ansonsten: ist deren Status als Minijobber:in gefährdet.
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Arbeits-/Fachkräftemangel im Tourismus Erhebung des Kompetenzzentrum für Tourismus

Das Kompetenzzentrum für Tourismus des Bundes hat das nächste Online-Panel gestartet.
Diesmal geht es um den Arbeits-/Fachkräftemangel im Tourismus. Wir bitten um eine zahlreiche Teilnahme. Die Befragung ist noch bis Montag, den 08. August 2022 geöffnet.

Die Teilnahme erfolgt über:
https://kompetenzzentrum-tourismus.de/wissen/online-panel/arbeits-fachkraeftemangel-11/

Schwerpunkt dieser Befragung sind die Herausforderungen und Handlungsoptionen für die Branche. Es wird untersucht, wo die Engpässe entstehen und welche Maßnahmen zur Arbeitskräftesicherung erfolgreich sein könnten. Die Befragung dauert nur ca. 10 Minuten und steht Unternehmen aus dem Verkehrsbereich voll zur Verfügung!
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A1-Bescheinigung: Update zum Sachstand

Wir haben bereits Anfang des Jahres darüber informiert, dass bei der Entsendung die Pflicht zum Mitführen einer A1-Bescheinigung aufgrund des neuen Melde-Portals entfallen sei. Dies war der damalige Informationsstand.
Seither haben diverse Seiten (EU-Staaten, Verbände und Organisationen) ihre Interpretation zum Entfall der A1-Pflicht geäußert und es besteht Uneinigkeit, ob die A1-Bescheinigung weiterhin mitgeführt werden muss oder nicht. Unklar ist, ob zwei EU-Verordnungen nicht entsprechend angepasst wurden oder ob die A1-Bescheinigung weiterhin mitgeführt werden muss.

Der bdo hatte sich zur Klärung an verschiedene fachkundige Stellen gewandt, u.a. die EU-Kommission, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die IRU (International Road Transport Union). Auch aus diversen anderen Staaten sind entsprechende Anfragen an die EU gerichtet worden. Bis heute haben wir jedoch keine offizielle Auskunft erhalten.

Aufgrund der unklaren Rechtslage sollte jedes Unternehmen für sich selbst abwägen, ob es die alten Bestimmungen weiter anwendet und bei den erforderlichen Fahrten eine A1-Bescheinigung mitführt oder nicht. Der bdo wird sich weiterhin intensiv für eine Klärung einsetzen. Sobald uns eine offizielle Antwort vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren.
Hessen

Weiterleitung des Förderaufrufs zum Digital-Zuschuss, nächste Termine: 27.07.2022 und 30.08.2022

Fachkräftesicherung mit uWM-Programmzweig "Gestärkt durch die Krise", Jetzt noch bis 31.08.2022 Fördergelder beantragen
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über den nächsten Förderaufruf zum „Digital-Zuschuss“ für kleine und mittlere Unternehmen informieren, nächste Termine: 27.07.2022 und 30.08.2022. Zudem können Unternehmen noch bis 31.08.2022 in den Programmzweig „Gestärkt durch die Krise“ aufgenommen werden.
I. DIGITAL-ZUSCHUSS (HMWEVW) - Zuschuss für Innovation
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Sie können einen Zuschuss für Ihre Digitalisierungsmaßnahmen von bis zu 10.000 Euro erhalten. Gefördert werden Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50%.

Der Fokus der Förderung liegt auf der Digitalisierung von Prozessen und der Entwicklung von Softwarelösungen und konkreten digitalen Anwendungen. Es werden Vorhaben gefördert, die die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie eine Verbesserung der IKT-Sicherheit unterstützen. Förderfähig sind dabei Ausgaben für Leistungen externer Anbieter. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen, können Teil einer Digitalisierungsstrategie sein und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Interessierte können sich über ein Onlineportal für die Antragstellung bewerben. Die Zulassung zur Antragstellung erfolgt über ein Online-Zufallsauswahlverfahren. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der WIbank, siehe hier und auf der Website von „Technologieland Hessen“, siehe hier. Dort finden Sie ebenfalls ein Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss).

II. PROGRAMMZWEIG von unternehmensWert:Mensch, Programm "Gestärkt durch die Krise (GdK)" (BMAS/Next Generation EU) fördert Krisenmanagement, Resilienz-Eigenschaften und Mobiles Arbeiten - Zuschuss für Innovation

Gestärkt durch die Krise” heißt ein Programmzweig von unternehmensWert:Mensch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Während derzeit einige Unternehmen in der Lage sind, sich durch Veränderungen der Krise zu stellen, kämpfen andere um ihre Existenz. Das hängt zum einen von der Krisensicherheit der jeweiligen Branche ab. Aber nicht nur. Die Zielsetzung des Förderprogramms ist, Unternehmen darin zu unterstützen eine Krisenstrategie aufzustellen, um künftige Herausforderungen zu meistern, z.B. die Arbeitsorganisation zukunftsfähig (digital) zu gestalten, die Innovationsfähigkeit gezielt zu steigern und das Mindset sowie Methoden zur Ideenrealisierung aufzubauen. Die Prozessberatung soll Unternehmen die nötige Hilfestellung bieten, mit unerwarteten Problemen sowie Störungen der normalen Geschäftstätigkeit umgehen zu können und innovative Arbeitsstrukturen zu etablieren.

Schon Unternehmen ab einem Beschäftigten können die Förderung beantragen. Beratungsschecks werden bis einschließlich 31.08.2022 ausgestellt. Das Förderangebot richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz geringer als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro. Maßnahmen im Wert von 5.000 bis zu 10.000 Euro werden mit 80% aus EU-Mitteln (Next Generation EU) bezu­schusst. Es wird eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung gefördert, die sich gezielt am Bedarf des einzelnen Betriebes orientiert. Die Prozess­beratung führen speziell im Programm akkreditierte Berater*innen durch. Das Programm funktioniert in drei Schritten: In einer kosten­freien Erstberatung wird Ihr Handlungs­bedarf analysiert und die Fördervoraus­setz­ung geklärt. Anschließend findet die Prozess­beratung direkt vor Ort im Unternehmen statt. Zum Abschluss wird das Erreichte in einem Ergebnisgespräch ausgewertet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ZAUG gGmbH und unter unternehmens-Wert: Mensch. Bei Interesse kann ein kostenfreies Erstberatungsgespräch terminiert werden. Die jeweils zuständige Erstberatungsstellen für Ihr Unternehmen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
www.lho-online.com
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