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Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben zu folgenden Themen:

- Informationen zur BusRente Hessen – die leistungsstarke und verlässliche Altersvorsorge / Hinweis
Finanzierungsbeitrag
- LHO-Arbeitskreis „Alternative Antriebe“
- Erinnerung: EU-Konsultation Lenk- und Ruhezeiten: Umfrage und Ausfüllhilfe
- Hessen: Steuererleichterungen aufgrund der Corona-Krise werden bis 31. März 2022 verlängert







Informationen zur BusRente Hessen – die leistungsstarke und verlässliche Altersvorsorge / Hinweis Finanzierungsbeitrag

2021 haben wir mit der Umsetzung der Branchenlösung BusRente Hessen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine attraktive, leistungsstarke und verlässliche betriebliche Altersversorgung eingerichtet. Die BusRente Hessen bietet neben attraktive Gesamtleistungen auch die notwendigen Sicherheiten, die für eine planbare Altersversorgung wichtig sind. Für die Umsetzung haben wir uns einen starken Partner gesucht – die SIGNAL IDUNA.

Nun hat die neue SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG am 01.01.2022 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen. Sie ist die erste Gesellschaft in der SIGNAL IDUNA Gruppe, die sich vom Tag der Gründung an in allen Geschäftsbereichen an nachhaltigen Grundsätzen ausrichtet. Ein wesentliches Ziel der Neugründung ist es, beim Thema Nachhaltigkeit eine führende Rolle einzunehmen und ein klimaneutrales Unternehmen zu werden.

Was bedeutet das für Ihre BusRente Hessen? Ab dem 01.01.2022 erfolgen Neuabschlüsse in der Branchenlösung über die SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG. Bestehende Verträge ändern sich nicht und auch die bekannten Prozesse und Ansprechpartner bleiben bestehen.

Herausfordernde Zeiten brauchen neue Lösungen
Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen ab 2022 von 0,9 % auf 0,25 % sinkt. Der Rechnungszins spielt eine entscheidende Rolle für die Kalkulation von Lebensversicherungsverträgen. Er schreibt die Mindestverzinsung für die Beiträge vor. Je niedriger der Zins ist, umso teuer wird die Altersversorgung.

Wichtig: Betroffen von der Absenkung sind nur neue Verträge, die ab dem 01.01.2022 abgeschlossen werden. Alle bisher für die BusRente Hessen angemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich den höheren Zins von 0,9 % bis zum Vertragsende gesichert. Dies garantiert unser Versorgungsträger SIGNAL IDUNA.

Damit die BusRente Hessen auch in Zukunft attraktiv und gleichzeitig sicher bleibt
Mit der BusRente Hessen haben wir eine wichtige und attraktive Branchenlösung eingerichtet. Diese möchten wir auch allen zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Unser Ziel ist es, dass die Gesamtleistungen der BusRente Hessen – trotz der Rechnungszinsabsenkung – auf dem bisherigen Leistungsniveau bleiben. Dafür stellen wir zukünftig die BusRente Hessen auf eine moderne Produktlösung um: SI Kollektive Betriebsrente.

Die neue, modernisierte BusRente Hessen verbindet klassische Garantien mit einer chancenorientierten Anlage, beispielsweise in kostengünstige ETF-Fonds. So können auch im aktuellen Zinsumfeld attraktive Renditen erreicht werden. Durch die Modernisierung der BusRente Hessen bleibt die gesamte Leistung (inkl. der erwarteten Rendite) auch im aktuellen Zinsumfeld attraktiv, planbar und sicher:

  • Eine lebenslange Altersrente
  • Eine Leistung an Hinterbliebene im Todesfall
  • Hohe garantierte Rentenfaktoren als Grundlage für die Berechnung der Altersrente
  • Eine Mindestleistung von 90 % der eingezahlten Beiträge als absolute Untergrenze
  • Einen Garantieplan, der erzielte Gewinne automatisch sichert
Die SIGNAL IDUNA wird Ihnen in den kommenden Tagen entsprechende Informationen zukommen lassen.

Noch ein wichtiger Hinweis zum Finanzierungsbeitrag:
Bei Neueintritten in die BusRente Hessen wird vss. bis Ende 2022 ein sog. Finanzierungsbeitrag erhoben. Dieser entspricht einem derzeitigen Monatsbeitrag in Höhe von 54,24 € netto (anteilig für Teilzeitbeschäftigte) und wird pro Beschäftigtem (zzgl. USt.) bei Neueintritt in die BusRente Hessen seitens des LHO in Rechnung gestellt.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Anmeldung von anspruchsberechtigten Beschäftigten zur BusRente Hessen bei der SIGNAL IDUNA. Im Ergebnis erfolgt die Anmeldung dann erst mit einem Monat Verzögerung.

Hierzu ein Beispiel:
Anspruchsberechtigung zur tariflichen bAV/BusRente Hessen ab 01. März 2022: Die Anmeldung bei der SIGNAL IDUNA erfolgt erst zum 01. April 2022, der Beitrag für März 2022 wird als Finanzierungsbeitrag seitens des LHO in Rechnung gestellt und nicht als Versicherungsbeitrag gezahlt.

Alle Informationen zur BusRente Hessen finden Sie wie gewohnt im Mitgliederbereich unserer Homepage unter: https://www.lho-online.com/busrente-hessen/




LHO-Arbeitskreis „Alternative Antriebe“

Im Rahmen unserer Jahresumfrage 2022 haben wir uns nach der Bereitschaft einer Mitarbeit in einem der LHO-Arbeitskreise erkundigt. Aus den Rückmeldungen konnten wir erkennen, dass hieran Interesse besteht.

Am Donnerstag, 17.02. von 10-12 h findet die nächste (Online-)Sitzung unseres Arbeitskreises „Alternative Antriebe“ statt. Sofern Sie noch nicht an diesem Arbeitskreis teilnehmen, aber Interesse hieran haben, können Sie sich gerne per E-Mail an info@lho-online.com wenden, wir senden Ihnen dann die Zugangsdaten für die Videokonferenz.




Erinnerung: EU-Konsultation Lenk- und Ruhezeiten: Umfrage und Ausfüllhilfe

Wir hatten Sie bereits über die EU-Konsultation für eine mögliche Überarbeitung der Lenk- und Ruhezeiten im Gelegenheitsverkehr unterrichtet.

Die Busbranche hofft bei den Lenk- und Ruhezeiten im Gelegenheitsverkehr Verbesserungen für die Unternehmen zu erreichen. Es wäre daher wichtig, wenn sich eine große Zahl von Busunternehmen beteiligt. Der bdo hat in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden eine Ausfüllhilfe für Unternehmen erarbeitet. Diese finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage als PDF unter Muster/Formulare.

Die Konsultation läuft noch bis zum 15. Februar. Unternehmen können unter diesem Link an der Konsultation teilnehmen. Für eine Teilnahme muss eine Registrierung erfolgen. Diese ist jedoch unkompliziert und sollte ohne Probleme machbar sein.




Hessen: Steuererleichterungen aufgrund der Corona-Krise werden bis 31. März 2022 verlängert

Das Land Hessen verlängert Steuererleichterungen für Steuerpflichtige, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich von der Pandemie betroffen sind. Diese können bis zum 31. März 2022 Stundungen, Vollstreckungsaufschub und die vereinfachte Herabsetzung von Vorauszahlungen bei den für sie zuständigen Finanzämtern beantragen.

Weiteres hierzu finden Sie hier: https://finanzen.hessen.de/Presse/Die-Unterstuetzung-fuer-unmittelbar-Betroffene-der-Pandemie-geht-weiter





Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
www.lho-online.com
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer auf Twitter

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