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Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben zu folgenden Themen:

- Corona-Regelungen in den Bundesländern: Übersichten des DEHOGA
- Genesenen-Status: Neue 3-Monats-Regel gilt auch für ältere Zertifikate
- Dieselpreisindex: Zahlen des Stat. Bundesamtes für 2021 veröffentlicht
- KfW-Hilfen für klimaneutralen Verkehr



Corona-Regelungen in den Bundesländern: Übersichten des DEHOGA

Die für Hotellerie und Gastronomie, Veranstaltungen, Clubs und Diskotheken und viele andere Bereiche geltenden Einschränkungen werden von den einzelnen Bundesländern geregelt. Diese Regelungen unterscheiden sich erheblich.

Die DEHOGA hat unterschiedliche Übersichten zu den für das Gastgewerbe wichtigen Aspekten (Zugangsregeln, Ausnahmen etc.), die in den jeweiligen Corona-Länderverordnungen geregelt sind, stichpunktartig dargestellt.

Einzelheiten hierzu finden Sie unter diesem Link:
https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/verordnungen-der-bundeslaender/




Genesenen-Status: Neue 3-Monats-Regel gilt auch für ältere Zertifikate

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat am Dienstag (18. Januar 2022) bekannt gegeben, dass die Gültigkeitsdauer von Genesenen-Zertifikaten von sechs auf drei Monate verkürzt wird. Unklar war, ob dies nur für Neuerkrankungen gelten sollte oder auch für Personen, die schon vor der Verkürzung an Corona erkrankt waren. Aktuell stellt das Bundesgesundheitsministerium klar: Die neue 3-Monats-Regel umfasst auch ältere Genesenen-Nachweise – einen sogenannten Bestandsschutz gebe es in dieser Angelegenheit nicht.

Künftig gelten als von COVID-19 genesen nur diejenigen, deren Erkrankung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Hintergrund sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgrund der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/genesenen-status-corona-1999020




Dieselpreisindex: Zahlen des Stat. Bundesamtes für 2021 veröffentlicht

Das Statistische Bundesamt hat die Erzeugerpreise für das Jahr 2021 veröffentlicht, zu denen auch die Entwicklung der Dieselpreise gehört. Der Index ist die Grundlage für die Fortschreibung der Dieselkosten in den öffentlichen Verkehrsverträgen. Die Preise sind im Jahr 2021 um 37,8 % gestiegen, s. Grafik:
Indes Diesel
Sie finden die Daten auch unter diesem Link (im Dokument auf S. 12 oben, Ldf.-Nr. 178, Abgabe an Großverbraucher):
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Erzeugerpreisindex-gewerbliche-Produkte/Publikationen/Downloads-Erzeugerpreise/erzeugerpreise-2170200211124.pdf?__blob=publicationFile




KfW-Hilfen für klimaneutralen Verkehr

Wie der bdo informiert, unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) über die KfW Bankengruppe mit zinsgünstigen Krediten Kommunen und Unternehmen bei Investitionen in eine nachhaltige Mobilität mit einem breit angelegten Förderangebot. Dazu gehören die Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, klimafreundliche Fahrzeuge des Personen- und Güterverkehrs und Investitionen in die hierfür erforderliche Infrastruktur. Auch werden treibhausgasreduzierende Digitalisierungsprojekte gefördert.

Teil 2: Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – KfW 268/269 für Unternehmen
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Freiberufler, Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalem Gesellschafterhintergrund und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen. Weiter sind antragsberechtigt Körperschaften des öffentlichen Rechts sowi Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund.

Gefördert werden mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269):
  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Regionalverkehr, Fernzüge zur Personenbeförderung, Fahrzeuge zur Personenbeförderung im Straßenfernverkehr, Schiffe zur Personenbeförderung in Binnen- und Küstengewässern sowie auf See, Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge, Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L, Fahrzeuge für aktive Mobilität
  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung: Züge zur Güterbeförderung, schwere Nutzfahrzeuge, Schiffe zur Güterbeförderung in Binnen- und Küstengewässern sowie auf See, sowie Nachrüstungen Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr
  • Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität: Datengesteuerte Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Digitale Vernetzung für eine bessere und effizientere Organisation von Mobilität
Art und Höhe der Förderung
Mit dem Kredit 268-Standardvariante können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt 50 Millionen Euro pro Jahr pro Antragsteller. Es werden 100 Prozent des Kreditbetrags ausgezahlt. Die Mindestlaufzeit beträgt generell vier Jahre. Der Zinssatz wird für die ersten fünf beziehungsweise zehn Jahre festgeschrieben. Informationen zu Laufzeiten und Zinsen sind der Übersicht (Standardvariante 268) zu entnehmen.

Individualvariante (Programmnummer 269)
Bei einem bevorzugten Kredit über 15 Millionen Euro oder mehr kommt eine Individualvariante in Frage. Dabei wird mit der KfW ein Kredit zu individuellen Konditionen vereinbart. Die Abwicklung erfolgt auch hier über Finanzierungspartner, zum Beispiel über die Hausbank. Zu den individuellen Konditionen gehören: Kreditbetrag, Laufzeit (mindestens vier Jahre), Zinsbindung, Abruffrist und Tilgung.

Antragsverfahren
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen). Der Finanzierungspartner erstellt für die Antragsberechtigten den Kreditantrag und reicht alle Unterlagen bei der KfW ein. Die KfW prüft die Unterlagen und entscheidet über die Förderung. Die erforderlichen Unterlagen finden man hier.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-Unternehmen/F%C3%B6rderprodukte/Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t-(268-269)/

Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
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