|
|
LHO-Rundschreiben
27/23 vom 21.06.2023
|
-bdo-Pressemitteilung zum Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
|
-Hessen: Digitaler Check zur Unternehmensnachfolge
|
-Grenzüberschreitendes Entsenderecht im Straßenverkehr tritt in Kraft
|
-Online-Panel “Arbeits- und Fachkräftebedarf im Tourismus”
|
-Dritter Förderaufruf zur Umstellung auf Busse mit alternativen Antrieben gestartet
|
-bdo | Online-Workshop: Dienstrad für Mitarbeitende – sinnvoller Benefit?
|
|
|
|
|
bdo-Pressemitteilung zum Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Busspuren müssen Bussen vorbehalten bleiben
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes veröffentlicht, der auch Neuregelungen zur zukünftigen Nutzungserweiterung von Busspuren enthält.
|
|
|
|
Demnach können allein städteplanerische Entwicklungen dazu führen, dass Busspuren umgewidmet, aufgehoben oder für weitere Nutzergruppen, insbesondere zur Erprobung neuer Mobilitätsformen genutzt werden. Damit können im Ergebnis nahezu alle bestehenden und künftigen Mobilitätsarten die Busspur nutzen.
|
|
|
|
|
Hessen: Digitaler Check zur Unternehmens-nachfolge
Das Hessische Wirtschaftsministerium hat einen neuen digitalen Check zur Unternehmensnachfolge freigeschaltet, um dem breiten Informations- und Orientierungsbedarf gerecht zu werden und frühzeitig auf Fragen der Unternehmensnachfolge aufmerksam zu machen.
|
|
|
|
Beim Nachfolge-Check handelt es sich um ein niederschwelliges Informationsangebot, das den Unternehmen schnell und kostenlos einen komprimierten Überblick über relevante Aspekte gibt. Zusätzlich findet eine Verknüpfung zu den jeweils passenden Ansprechpartnerinnen und -partnern statt. Unternehmerinnen und Unternehmer, die über eine Übergabe ihres Betriebs nachdenken, erhalten wichtige Informationen für die nächsten Schritte – individuell, kostenlos, anonym und unabhängig. Gleiches gilt auch für jene, die gerne einen Betrieb übernehmen wollen. Insbesondere eignet sich der Check für kleine und mittlere Betriebe.
|
Hier geht es zum Nachfolgecheck.
|
|
|
|
|
Grenzüberschreitendes Entsenderecht im Straßenverkehr tritt in Kraft
Das Entsenderecht kann künftig auch im Straßenverkehr angewendet werden. Bundestag und Bundesrat hatben einem enstprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.
|
|
|
|
Dies begrüßt der bdo. Damit ist es gelungen, die seit dem 02. Februar 2022 anzuwendende und bestehende EU-Richtlinie 2020/1057 nun auch für den Verkehrssektor in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie regelt, welche Kraftfahrer als entsandt gelten, wie die Entsendemeldung zu erfolgen hat und von welchen allgemeinen Regelungen entsandte Kraftfahrer ausgenommen sind.
|
Obgleich die Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ausschließlich den Incoming-Tourismus betreffen und für die inländischen Busfahrer:innen sich die geltenden Spielregeln durch die Umsetzung der RL 2020/1057 nicht ändern, wirken sich die Regelungen indirekt durchaus auf den Standort Deutschland und die privaten mittelständische Busunternehmen der Bustouristik aus.
|
Ansonsten ist die nationale Umsetzung der Entsenderichtlinie nun endlich speziell auf die Bedarfslagen der Bustouristik ausgerichtet. Denn in den zurückliegenden Verhandlungen dazu blieb der Busreiseverkehr außen vor. Im Wesentlichen werden folgende drei Punkte geregelt:
|
1. Anwendungsbereich des Entsenderechts und somit Zahlung des Mindestlohns 2. Geltung der Ruhepausenzeiten neben den Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten 3. Verbesserung von Prüf- und Kontrollverfahren durch einheitliche Meldeformulare, das IMI-Portal, den Einsatz des digitalen Tachographen
|
Wesentlich ist: Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland tätig sind, für einen im EU-Ausland ansässigen Arbeitgeber, unterfallen den Vorgaben des Entsenderechts. Dazu zählen Kabotagebeförderungen und trilaterale Beförderungen. In diesen Fällen gilt deutsches Recht und die ausländischen Kraftfahrer:innen bekommen den deutschen Mindestlohn. Damit soll die Angleichung und Anhebung der Arbeitsbedingungen der ausländischen Fahrer:innen, die im Gastland tätig werden, auf das Niveau der dort hiesig Beschäftigten gehoben werden. Damit wird der Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“, umgesetzt.
|
Als nicht entsandt hingegen gelten bilaterale Beförderungen, die erste trilaterale Beförderung im Rahmen einer bilateralen Beförderung und der reine Transitverkehr. Die Ausnahmen gelten nicht für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU. Unternehmen aus Drittstaaten müssen für bilaterale Beförderungen und Transit immer den Mindestlohn zahlen. Dafür hatten wir uns eingesetzt und dies ist nur sachgerecht aus Sicht des bdo.
|
Denn in der Vergangenheit gelangte das deutsche Mindestlohngesetz bei den Inlandsfahrten (Kabotagebeförderung) nicht zur Anwendung, weil die Gerichte diese Frage nicht einheitlich bewerteten. Das Gesetz stärkt also neben den Rechten der entsendeten ausländischen Fahrer:innen, insbesondere die Rechte der deutschen Bustouristiker als Arbeitgeber und fördert einen fairen Wettbewerb und die angemessene Umsetzung von Arbeitsbedingungen.
|
Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist es aus Sicht des bdo wichtig, dass im Mindestlohnbereich mehr und strengere Kontrollen stattfinden. Denn nur durch eine entsprechende Kontrolldichte und Überwachung kann die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gesichert werden, so dass Missbrauch und Verstöße gegen das deutsche Mindestlohngesetz minimiert werden.
|
|
|
|
|
Online-Panel “Arbeits- und Fachkräftebedarf im Tourismus”
Das Kompetenzzentrum für Tourismus des Bundes startet wieder ein Online-Panel zum Thema „Arbeits- und Fachkräftebedarf im Tourismus“. Die Umfrage kann u. a. von allen Unternehmen aus dem Verkehrswesen beantwortet werden.
|
|
|
|
Im neuen Online-Panel werden erneut Trends und Maßnahmen im Umgang mit dem Arbeits- und Fachkräftebedarf im Tourismus untersucht: Welche Engpässe entstehen bei welchen Tourismusakteuren? Welche Maßnahmen zur Arbeitskräftesicherung sind erfolgreich und vielversprechend? Wie gestaltet sich der Mitarbeiterumgang?
|
Die Ergebnisse der Befragung dienen dazu, den spezifischen Informations- und Know-how-Bedarf der Tourismusbranche zu identifizieren und die Arbeit des Kompetenzzentrums so auszurichten, dass es den Bedürfnissen der Tourismuswirtschaft bestmöglich entspricht. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa zehn Minuten. Die Umfrage ist bis zum 10. Juli geöffnet.
|
|
|
|
|
Dritter Förderaufruf zur Umstellung auf Busse mit alternativen Antrieben gestartet
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist nun in die 3. Förderrunde zur Umstellung auf Busse mit alternativen Antrieben und der zum Betrieb notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur gestartet.
|
|
|
|
Die Beschaffung von Bussen (und wohl auch Reisebussen) mit alternativen Antrieben: Dazu gehören Batteriebusse (inkl. Batterie-Oberleitungsbusse), Brennstoffzellenbusse (inkl. Busse mit Brennstoffzellen als Range-Extender) und Biomethanbusse, die Umrüstung von konventionellem auf alternativen Antrieb, die zum Betrieb notwendige Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur
|
Laut Informationen des bdo handelt es sich bei der mittelstandsfreundlichen Richtlinie um ein ähnliches Volumen wie der 2. Förderaufruf. Das Gesamtfördervolumen der drei Aufrufe liegt damit zusammen bei 1,75 Milliarden Euro. Skizzen zum Vorhaben können bis zum 10.09.2023 über die Bewerbungsplattform easy-Online eingereicht werden.
|
Als zentrale Kriterien für eine Berücksichtigung im Antragsverfahren werden unter anderem
|
- der Klimaschutzbeitrag (unter Berücksichtigung der voraussichtlichen CO2-Vermeidung)
- der Einsatzkontext der Busse (ÖPNV, sonstige Verkehre),
- Elektrifizierungsanteile an der Gesamtflotte im Fuhrpark des Betreibers (Anteil der auf alternative Antriebe umgestellt werden soll unter Berücksichtigung derzeitiger und voraussichtlicher Anteile von Bussen mit alternativen Antrieben),
- sowie der notwendige Förderbedarf einbezogen.
Die eingegangenen Skizzen werden separat für die unterschiedlichen Antriebssysteme betrachtet, wobei es eine Obergrenze an zu beantragenden Fördermitteln je Vorhaben geben wird.
|
Detaillierte Informationen finden Antragsteller unter:
|
Online-Seminar zum Förderaufruf
|
Das BMDV wird in einem Online-Seminar am 06.07.2023 von 10 bis 11 Uhr gemeinsam mit der NOW GmbH und dem Projektträger Jülich (PtJ) detailliert auf die Inhalte des neuen Förderaufrufs eingehen. Zudem haben Sie Gelegenheit für Rückfragen. Hier können Sie sich anmelden:
|
|
|
|
|
bdo | Online-Workshop: Dienstrad für Mitarbeitende – sinnvoller Benefit?
Benefits für Mitarbeitende – längst kein Trendthema mehr in Zeiten des Personalmangels. Und zwar: in allen Branchen.
|
|
|
|
Anreize wie das Dienstrad-Leasing sind wichtiger denn je, um Mitarbeitende weiter ans Unternehmen zu binden und das Recruiting zu erleichtern. Lohnt sich das Dienstrad-Leasing für die privaten Busunternehmen? Wie funktioniert es? Macht es überhaupt Sinn im urbanen Raum? Diese und weitere Fragen diskutieren wir im Webtalk mit Christina Diem-Puello, Geschäftsführerin DD Deutsche Dienstrad GmbH. Deutsche Dienstrad erhielt den Zuschlag im Vergabeverfahren der bayerischen Staatsregierung zum Dienstrad-Leasing.
|
Seien Sie mit dabei und nutzen Sie die Gelegenheit zum intensiven Austausch aus erster Hand!
|
|
|
|
|
Referentin:
Christina Diem-Puello Geschäftsführerin DD Deutsche Dienstrad GmbH
|
Sie stammt aus einem innovativen, inhabergeführten Familienunternehmen, das seit 100 Jahren die Passion zum Fahrrad und nachhaltiger Mobilität pflegt.
|
|
|
|
Sie ist Geschäftsführerin & Gründerin der DD Deutschen Dienstrad GmbH. Weiterhin ist sie Investorin, Seriengründerin und wurde vom Wirtschaftsmagazin Capital zu Deutschlands Top 40 gewählt, zählt zu 100 der wichtigsten Frauen im Mittelstand und zu den Top 50 Unternehmerinnen Deutschlands.
|
Sie ist leidenschaftliche Botschafterin der Mobilität mit der Vision: die Mobilitätswende in Deutschland und ein Umdenken hin zu smarter Mobilität voranzutreiben.
|
|
|
|
|
Anmeldung:
bdo | Online-Workshop, Dienstag, 11. Juli 2023, 11:00 – 12:00 Uhr:
Dienstrad für Mitarbeitende – sinnvoller Benefit?
|
|
|
|
Alle Themeninhalte und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Webseite unter: www.bdo.org/termine/
|
|
|
|
|
- Mitgliederversammlung/Parlamentarischer Abend: 13.09.2023 Wiesbadener Casino-Gesellschaft
- Touristik- und Aktivseminar Großarl/Österreich: 23.01. – 27.01.2024
- LHO-Winterseminar Hamburg: 14.03. bis 17.03.2024 (in Planung)
|
|
|
|
|
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
|
|
|
|
|
|
Dieser Newsletter wurde verschickt an die E-Mail-Adresse info@lho-online.com. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr beziehen wollen, können Sie sich hier abmelden.
|
|
|
|
|