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LHO-Rundschreiben

08/23 vom 10.02.2023

- Befragung der TU Berlin: Vertrauen in fahrerlos fahrende Shuttles gegenwärtig noch gering
- bdo als neues förderndes Mitglied beim Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV). Die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden wird intensiviert
- Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung gestartet
- Novellierung der Fahrerlaubnisverordnung: Für Mietwagen reicht Klasse D nicht mehr aus
- Reaktion zum Rundschreiben 07/23 vom 03.02.2023 zur Belästigung durch Telefonanrufe wegen Busankauf / Vorstellung LHO-Mitgliedsbetrieb Grebe GmbH
- Das neue bdo-Format: THINKBUS
- Niederlande: Amsterdam plant Reisebusverbot in der Innenstadt ab 2024
- Polen: Grenzübergang nach Belarus ab 10. Februar 2023 geschlossen
- bdo-Umfrage: Insolvenzabsicherung der Reisebusbranche
- Erinnerung: LHO-Kurzumfrage 2023

(Bild: © Scope/Frank Morche)

Befragung der TU Berlin: Vertrauen in fahrerlos fahrende Shuttles gegenwärtig noch gering

Eine Akzeptanzbefragung des Zentrums Technik und Gesellschaft (ZTG) der TU Berlin hat gezeigt, dass das erwartete Vertrauen in fahrerlos fahrende Shuttles gegenwärtig noch gering ist.
Ziel des Pilotprojektes war es zu testen, ob sich solche kleinen Elektro-Shuttles eignen, das Wohngebiet an den U- und S-Bahnhof Tegel anzuschließen, die Mobilität vor allem der älteren Menschen zu verbessern, ob sie eine Alternative zum privaten Auto sein könnten und ein Meinungsbild in der Bevölkerung über den Shuttlebetrieb abzuleiten.
Im Rahmen des Projekts erfolgte im Zeitraum von September bis Oktober 2021 an insgesamt neun Erhebungstagen eine Fahrgastbefragung. Von 673 Fahrgästen an diesen Tagen wurden 246 befragt.

Während 96 Prozent der Befragten, die im Rahmen im Fahrzeug mit Begleitung gefahren waren, ihr Sicherheitsgefühl als sehr gut beziehungsweise als gut bewerteten, verringerte sich der Wert auf die Frage, wie sicher sie sich fühlen würden, wenn ein solches Shuttle ohne Begleitpersonal unterwegs sei, auf knapp 50 Prozent. 26 Prozent der Befragten gaben dabei sogar an, dass das erwartete Sicherheitsgefühl schlecht beziehungsweise sehr schlecht sei.
Zwar war unter Passagieren und Anwohnern die Zustimmung dahingehend groß, dass die Elektro-Shuttles zum Klimaschutz beitrügen, weil sie das Potenzial hätten, den privaten Autoverkehr zu verringern und damit die CO2-Emissionen zu reduzieren. Allerdings würden die Menschen diese Angebote in ihr Mobilitätsverhalten nur dann fest integrieren werden, wenn sich ihnen Sinn und Zweck erschließe und das Angebot dauerhaft sei.

Weitere Hintergrund und Ergebnisse der Studie finden Sie hier: https://www.tu.berlin/ueber-die-tu-berlin/profil/pressemitteilungen-nachrichten/fahrerlose-busse
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bdo als neues förderndes Mitglied beim Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV). Die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden wird intensiviert

Der bdo ist nun offiziell förderndes Mitglied beim Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV) und wird die Zusammenarbeit mit dem Verband und seinen Mitgliedern zukünftig intensivieren.

Der DTV ist der touristische Dachverband kommunaler, regionaler und landesweiter Tourismusorganisationen und wurde 1902 als „Bund Deutscher Verkehrsvereine“ gegründet. Zu seinen Mitgliedern zählen neben den zahlreichen Tourismusorganisationen auch einige Partnerverbände des bdo sowie Vetreter:innen der Verkehrsbranche, wie VDV, ADAC, adfc und der DB.

Der bdo freut sich über die neue Partnerschaft und den umfassenden Austausch mit dem DTV. Künftig wird der bdo sich dank seiner langjährigen Expertise im Verkehrsbereich und in der politischen Arbeit aktiv in den DTV-Netzwerken beteiligen und die Interessen der mittelständischen Busunternehmen vertreten.
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Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung gestartet

Seit dem Jahreswechsel stehen mehr als 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auch online zur Verfügung.
Unter http://www.serviceportal-unfallversicherung.dguv.de können Unternehmen und Versicherte Anliegen zeit- und ortsunabhängig erledigen. Dazu zählen u.a. die Möglichkeit Arbeitsunfälle oder den Verdacht auf eine Berufskrankheit anzuzeigen. Präventionsleistungen (z. B. Beratung auf Anfrage) sind noch nicht an das digitale System angebunden. Durch die DGUV wurde angekündigt, dass zeitnah ein Fragen-Antwort-Katalog zum Serviceportal bereitgestellt wird.

Mit der Digitalisierung ihrer Leistungen setzt die gesetzliche Unfallversicherung Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) um. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen ab 2023 auch elektronisch anzubieten und zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Ziel des OZG ist es, möglichst viele Behördenleistungen mit wenigen Klicks online zugänglich zu machen. Die digitalen Services sind ein zusätzliches Angebot, die bisherigen Kommunikationswege für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben erhalten.
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Novellierung der Fahrerlaubnisverordnung: Für Mietwagen reicht Klasse D nicht mehr aus

Seit 01.06.2022 gilt eine neue Fassung des § 48 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Die Änderung betrifft die Reichweite der Fahrerlaubnisse der Klassen D und D1 in Bezug auf Taxi-, Mietwagen- und gebündelte Bedarfsverkehre.
In § 48 Absatz 2 Ziffer 4 heißt es jetzt:
„Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.“

Die Einfügung des fett markieten Einschubs führt dazu, dass der/die Inhaber/-in einer Führerscheinklasse D nicht mehr automatisch in einem Mietwagen (maximal 8 Fahrgastplätze) Personen befördern darf.
Nun ist hier zusätzlich zum Führerschein die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung vorgeschrieben. Auch eine entsprechende Übergangsregelung in § 76 FeV (Besitzstandsschutz für bestehende Klasse D-Führerscheine) ist nicht vorgesehen worden. Damit droht ein Bußgeld für solche Einsatzfahrten.

Diese Änderung ist auf unserer Sicht sachlich nicht begründet und auch widersinnig. Denn sie zieht z.B. folgende Konsequenzen nach sich:
  • Mit einer FS-Klasse D können in einem Fahrzeug mit 8 Fahrgastplätzen keine Fahrgäste befördert werden, wenn die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung vorhanden ist; jedoch ist es selbstverständlich zulässig, in einem Fahrzeug mit 12 Fahrgastplätzen 8 Personen zu befördern.
  • Es können nicht mehrere kleine Gruppen in einem Mietwagen (max. 8 Personen) als Zubringer zu einem Reisebus gefahren werden, es kann aber selbstverständlich die gesamte Gruppe mit dem Bus befördert werden.
  • Es ist ein Einsatz im Linienbedarfsverkehr (On-demand-Linienverkehr) nach § 44 PBefG in PKW mit max. 8 Fahrgastplätzen möglich, nicht aber im Rahmen eines gebündelten Bedarfsverkehrs nach § 50 PBefG.
Wir haben hierzu bereits das Hessische Verkehrsministerium angeschrieben und um Unterstützung für die Abschaffung dieser widersinnigen Regelung gebeten. Ferner haben wir uns für die Zwischenzeit für eine Ausnahmeregelung auf Landesebene eingesetzt. Auch der bdo wird sich auf Bundesebene für eine Änderung einsetzen.

Reaktion zum Rundschreiben 07/23 vom 03.02.2023 zur Belästigung durch Telefonanrufe wegen Busankauf / Vorstellung LHO-Mitgliedsbetrieb Grebe GmbH

Wir hatten Sie über Beschwerden aus der Mitgliedschaft zu aufdringlichen Anrufen zum Ankauf gebrauchter Busse informiert. Wir sind von unserem Mitgliedsbetrieb Grebe GmbH aus Dautphetal darauf hingewiesen worden, dass es auch anders geht. Das Unternehmen hat uns folgende Information über sein Angebot zukommen lassen:

"Der LHO-Mitgliedsbetrieb Grebe GmbH aus Dautphetal möchte sich gerne als vertrauensvoller Partner in Bezug auf den Ankauf ihrer gebrauchten Omnibusse vorstellen und in Erinnerung bringen.
Egal ob Reisebus oder Linienbus, vom Kleinbus bis zum Gelenkbus, Einzelfahrzeuge oder auch ganze Fuhrparks, egal ob fahrbereit und TOP bis verunfallt oder Schrott sind wir ihr Partner für den seriösen Ankauf & Verkauf ihrer gebrauchten Omnibusse. Für einige LHO-Betriebe sind wir schon seit über 10 Jahren ein fairer Partner und würden uns über Angebote, gerne mit ein paar Bildern und technischen Daten der zum Verkauf stehenden Fahrzeuge freuen. Erreichbar ist Herr Andreas Vogel von der Firma Omnibusverkehr Grebe GmbH jederzeit mobil unter 0171 / 3161961 oder per mail unter service@grebe-reisen.de"

Das neue bdo-Format: THINKBUS

Am 14. März 2023 bietet der bdo mit der THINKBUS in Berlin ein neues Veranstaltungsformat an. Die THINKBUS soll Ihnen und Ihrem Unternehmen einen echten Mehrwert bieten. Einen Tag lang volles Programm: relevant, praxisnah und kompakt.
Im ersten Teil der Veranstaltung dreht sich alles um die alternativen Antriebe – vom emissionsfreien E-Reisebus bis zum Stadtbus mit Wasserstoffantrieb. Danach wird das Förderprogramm für Busse mit alternativen Antrieben vorgestellt und eine Gesamtkostenbetrachtung der verschiedenen Antriebstechnologien präsentiert.

Im zweiten Teil geht es um die Zukunftsthemen, die derzeit überall im Fokus von Politik, Medien und Entwicklern stehen: Autonomes Fahren, Ridepooling, Predictive Maintenance und Treibhausgasminderungsquote. Als ein weiteres Highlight präsentiert die THINKBUS die derzeitigen Kosten- und Erlösoptimierungen für mittelständische Busunternehmen.

Eine Registrierung ist erforderlich. Die Teilnahmegebühr beträgt 149,00 € (inkl. MwSt.) für Mitglieder der bdo-Landesverbände und 199,00 € (inkl. MwSt.) für externe Interessenten.

Hinweis: Mitgliedsunternehmen, die sich für die THINKBUS anmelden, können auch am abendlichen traditionellen Fastenfischessen des bdo teilnehmen.


Hier können Sie sich direkt anmelden.

Niederlande: Amsterdam plant Reisebusverbot in der Innenstadt ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Reisebusse ab 7,5 Tonnen nicht mehr in den Innenstadtring (S100) von Amsterdam fahren. Sie müssen am Stadtrand parken, von wo aus Touristen ihre Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortsetzen müssen, kündigte die Stadt Amsterdam an.
Es soll nur wenige Ausnahmen von dem Verbot geben. So sollen Reisebusse weiterhin in der Weesperstraat, Valkenburgerstraaat und Kattenburgerstraat fahren dürfen, wo sich viele kulturelle Organisationen befinden. Auch Reisebusse, die Schüler, Senioren, Menschen mit Behinderung oder Künstler zu Kunst, Bildungs- oder Kulturstätten befördern, sollen auf Antrag eine Ausnahme erhalten.

Hinweis: Die Stadt Amsterdam bietet der Öffentlichkeit noch bis 1. März 2023 die Möglichkeit, zu der geplanten Maßnahme Stellung zu nehmen. Weitere Informationen: https://www.amsterdam.nl/en/traffic-transport/coaches-tour-buses/

bdo-Wochenzusammenfassung KW 06 – neue Vorschriften im In- und Ausland

- Tschechien/Slowakei: Vorübergehende Grenzkontrollen sind aufgehoben
- Polen/Weißrussland: Grenzschließung.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle bdo-Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen und grundlegende Aktualisierungen der Woche. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich.

Tschechien/Slowakei
Die seit Ende September 2022 vollzogenen Grenzkontrollen zwischen Tschechien und der Slowakei sind diese Woche aufgehoben worden. Alle Grenzübergänge sollten wie gewohnt passierbar sein.

Polen/Weißrussland
Ab heute, den 10. Februar 2023, wird die polnisch-weißrussische Grenze Bobrowniki für den gesamten Verkehr bis auf Weiteres geschlossen.

bdo-Umfrage: Insolvenzabsicherung der Reisebusbranche

Seit dem 1. November 2021 existiert der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF). Reiseanbieter, die in Deutschland über EUR 10 Mio. Umsatz im Jahr erwirtschaften, müssen sich beim DRSF für den Fall der Zahlungsunfähigkeit absichern.
Alle anderen Anbieter unter der Grenze können sich entweder freiwillig beim DRSF absichern oder müssen eine Versicherungsalternative finden/wählen.
Nach nun mehr als einem Jahr DRSF möchte der bdo in einer Umfrage den Status quo zur aktuellen Versicherungssituation der bustouristischen Mitgliedsunternehmen erhalten. Die Ergebnisse werden benötigt, um diese mit den Konditionen des DRSF zu vergleichen.

Hier gehts zur Umfrage.

Die Umfrage richtet sich an alle Reisebusunternehmen, die Pauschalreisen anbieten. Bitte stellen Sie sich darauf ein, u. a. prozentuale Angaben zu Ihren Beiträgen/Prämien sowie Sicherheitsleistungen gemessen an Ihrem Jahresumsatz zu machen. Alle Daten werden streng vertraulich und anonymisiert behandelt. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis einschließlich 28. Februar 2023 möglich!

Erinnerung: LHO-Kurzumfrage 2023

Wir möchten Sie noch einmal an unsere Kurzumfrage 2023 erinnern. In Hessen wird am 08. Oktober ein neuer Landtag gewählt. Daher wird der Vorstand des LHO in diesem Jahr die Positionen des privaten Omnibusgewerbes in die politischen Diskussionen zur Wahl einbringen.
Hierfür ist es wichtig, Ihre Einschätzung zu Perspektiven der Unternehmen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen und zu möglichen Herausforderungen sowie zu Ihre Wünsche „an die Politik“ zu erfahren.

Ferner haben wir in eigener Sache noch Fragen zur jährlichen LHO-Mitgliederversammlung aufgenommen, um dem Vorstand für die Entscheidung zur weiteren Ausrichtung (Ort und Termin) eine bessere Grundlage zu geben.

Wir bitten Sie daher, an der kurzen Umfrage (Zeitaufwand ca. 5 Minuten) teilzunehmen. Sie helfen uns damit sehr für die Arbeit in diesem Jahr!

Sollten Sie noch nicht an der Umfrage teilgenommen haben, freuen wir uns über Ihre Teilnahme bis zum 17.02.2023.

Herzlichen Dank!
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Aktuelle LHO-Termine

-23.-26.02.2023 LHO-Winterseminar, Freiburg
-15.-18.03.2023 LHO-Aktiv- und Tourismusseminar, Leogang/Österreich
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Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
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