Bei fehlerhafter Anzeige klicken Sie bitte hier
LOGO

LHO-Rundschreiben

04/23 vom 20.01.2023

- Veröffentlichung Staatsanzeiger: Liste repräsentativer Tarifverträge im ÖPNV mit TV-bAV LHO
- Wahltermin Hessen 2023 am 08. Oktober
- EU – Länderabfrage zur A1-Bescheinigung und bdo – Handlungsempfehlung
- Öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts auf Bundesebene
- Streik an italienischen Tankstellen
appointment-calendar-g5ca6fee87_1920
Anmeldungen noch möglich!

Aktuelle LHO-Termine

- 27.01.2023: Webinar „Geschäftsführerversorgung – ist Ihre Versorgung wirklich sicher?“
- 23.-26.02.2023 LHO-Winterseminar, Freiburg (zur Anmeldung gelangen Sie hier)
- 15.-18.03.2023 LHO-Aktiv- und Tourismusseminar, Leogang/Österreich (zur Anmeldung gelangen Sie hier)
Tarifheft

Veröffentlichung Staatsanzeiger: Liste repräsentativer TV im ÖPNV mit TV-bAV LHO

Am 02.01.2023 erfolgte im Hessischen Staatsanzeiger die Bekanntmachung über die aktualisierte Liste der für repräsentativ erklärten Tarifverträge im ÖPNV.
Neu hinzugekommen ist für den LHO der „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV-TV) der gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen – einschließlich automatischer (obligatorischer) und freiwilliger Entgeltumwandlung vom 26. August 2021 sowie zugehöriger Versorgungsanordnung vom 8. September 2021“, also der TV zur sog. „BusRente Hessen.

Vorher war die betriebliche Altersversorgung des LHO über § 21 Mantel-TV i.S.e. entgeltrelevanten Bestandteils als repräsentativ einbezogen. Dort war zunächst nur die Höhe des zu zahlenden Arbeitgeberbetrags und dessen stufenweise Erhöhung niedergelegt. Nach Abschluss des entsprechenden gesonderten bAV-Tarifvertrags mit ver.di und einer Beschlussfassung im Tariftreuebeirat ist nun das gesamte Vertragswerk einbezogen.

Einen Auszug aus dem Staatsanzeiger finden Sie hier.

Das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration hat nun einen Auftrag zur Aktualisierung auf der HAD-Seite erteilt und diese wird zeitnah erfolgen. Die Liste sowie die entsprechenden Tarifverträge sind dann auch dort für Bieter einsehbar.
Hessen

Wahltermin Hessen 2023 am 08. Oktober

Die Landesregierung hat entschieden, dass die hessische Landtagswahl in diesem Jahr am Sonntag, 08. Oktober stattfinden wird. Die Wahl und der Austausch mit zum Landtag antretenden Parteien wird in diesem Jahr einen Schwerpunkt der Arbeit des LHO-Vorstands bilden, um die für den Busmittelstand wichtigsten Themen ins Bewusstsein zu bringen.
normal-reproduction-low-resolution

EU-Länderabfrage zur A1-Bescheinigung und bdo-Handlungsempfehlung

Seit einem Jahr versucht der bdo eine eindeutige Aussage zur Mitführungspflicht der A1-Bescheinigung zu erhalten. Da es zu keiner endgültigen Klärung, weder von Seiten der Politik, noch der EU-Ebene kam, wurde der bdo mit seinen europäischen Partnern selbst tätig.
Wir möchten Sie nun über die Bereitstellung der zur Verfügung stehenden Grafik zur Abfrage auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten informieren. Über diesen Link können Sie die Grafik abrufen.

Ziel ist es damit die Abläufe in der Unternehmenspraxis zu erleichtern. Denn viele EU-Mitgliedstaaten verlangen die Mitführung der A1-Bescheinigung. So haben Frankreich und Österreich ihre nationalen Vorschriften verschärft. In diesen beiden Ländern ist die Beantragung einer A1-Bescheinigung vor Beginn einer grenzüberschreitenden Tätigkeit verpflichtend vorgeschrieben. Und obwohl andere EU-Mitgliedstaaten keine Mitführungspflicht regelten, wird die A1- Bescheinigung dennoch (unter sozialrechtlichen Aspekten) verlangt.

Für welche Länder muss eine A1-Bescheinigung mitgeführt werden?
In der Regel ist bei jeder Auslandstätigkeit in anderen EU-Staaten, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, eine A1-Bescheinigung mitzuführen.

bdo-Handlungsempfehlung
Aus bdo-Sicht ist die Mitführung der A1-Bescheinigung durch die Busfahrer:innen bei grenzüberschreitender Tätigkeit zu empfehlen. Dies gilt sowohl im grenzüberschreitenden und klassischen Busreiseverkehr bis hin zum Transitverkehr. Ziel ist es, Schwierigkeiten im Zuge von Kontrollen zu Lasten der privaten Busunternehmen vorzubeugen. Denn im Falle von Kontrollen drohen empfindliche finanzielle Sanktionen. Zudem wird ein reibungsloser Reiseverlauf unterbrochen. Die bdo-Empfehlung hat für alle Beschäftigten Allgemeingültigkeit. Zur Vermeidung unnötiger Kosten und zur Sicherung sozialversicherungsrechtlicher Leistungen (bis hin zum Unfallschutz im Ausland) sollte eine A1-Bescheinigung (bspw. durch die Personalabteilung) beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
bdo-infopool und auf Website der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
Bundesministerium

Öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts auf Bundesebene

Derzeit läuft ein digitales öffentliches Konsultationsverfahren zur „Transformation des Vergaberechts“ durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) .
Hintergrund für die öffentliche Konsultation bildet der abgeschlossene Koalitionsvertrag mit dem Ziel:
Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung der öffentlichen Vergabeverfahren.

Im Zuge der geplanten Modernisierung des Vergabewesens soll die öffentliche Beschaffung
- wirtschaftlich
- sozial
- ökologisch
- und innovativ

ausgestaltet werden. Das allgemeine Bestreben ist es dabei, die Hürden für den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für den Mittelstand nicht weiter hoch zu setzen. Die Reform, so die allgemeine Zielsetzung des BMWK, soll das Vergaberecht praxisorientiert modernisieren und zum Bürokratieabbau beitragen.

Auch wenn Verkehrsleistungen im „ÖPNV Straße“ durch die öffentlichen Auftraggeber auf der Ebene der jeweiligen Bundesländer (durch die Landkreise, Städte und Kommunen) gegenüber den privaten Busunternehmen vergeben werden, ist die Modernisierung und der angestrebte Bürokratieabbau im Rahmen des öffentlichen Vergaberechts auf Bundesebene auch für den privaten Busmittelstand von grundsätzlicher Bedeutung. So lässt sich womöglich mithilfe der eingereichten Einschätzungen im Idealfall eine grundlegende Reform insgesamt (mehr Entbürokratisierung zugunsten des privaten Busmittelstands), also auch im Vergaberecht der jeweiligen Bundesländer erreichen.

Anlässlich der öffentlichen Konsultation plant der bdo die Abgabe einer Stellungnahme und bittet Sie um Ihre konstruktive Mithilfe. Wenn Sie Hinweise zu den aufgeworfenen Fragestellungen haben, schicken Sie uns diese bitte per E-Mail an info@lho-online.com bis einschließlich 06. Februar 2023, damit diese Eingang in die offizielle bdo-Stellungnahme finden können.
Zum Fragebogen gelangen Sie über diesen Link.

Hinweis: Natürlich steht es jedem privaten Busunternehmen frei, eigenständig Stellung zu nehmen. Für diesen Fall richten Sie bitte Ihre Stellungnahme an vergabetransformation@bmwk.bund.de. Die Konsultationsphase endet am 14. Februar 2023.
italy-g62a16cbbb_1280

Streik an italienischen Tankstellen

Laut Informationen des WKO soll es nächste Woche in Italien zu Streiks der Tankstellenpächter Faib, Fegica und Anisa kommen. Der Streik beginnt am 24. Januar 2023 (ab 19 Uhr) und läuft bis Donnerstag, den 26. Januar 2023 (bis 19 Uhr).
Für eine gesetzliche Mindestversorgung soll gesorgt werden. Das bedeutet, dass auf der Autobahn alle 100 km mindestens eine Tankstelle geöffnet sein sollte und auf „normalen Straßen“ mindestens 50 % der Tankstellen.

Derzeit finden noch Verhandlungen statt, um den Streik zu umgehen. Sollten den bdo seitens des WKO weitere Informationen erreichen, werden wir Sie unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
www.lho-online.com
bdo-dachmarke_landesverband-LHO
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer auf Twitter

Impressum | Datenschutz
Dieser Newsletter wurde verschickt an die E-Mail-Adresse info@lho-online.com. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr beziehen wollen, können Sie sich hier abmelden.
Email Marketing Powered by MailPoet