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LHO-Rundschreiben
02/23 vom 11.01.2023
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- COVID-19 − Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
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- Unterstützung bei der Schwerbehinderten-Beschäftigung: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
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- bdo | Online-Workshop: MeteoValue-Live
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Extremwetter-Warndienst für Speditions- und Fernbusbranche
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COVID-19 − Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Infolge der Pandemie-Entwicklungen und den gelockerten Reisebeschränkungen in China haben die EU-Staaten sich auf eine Reihe von Empfehlungen im Umgang mit Reisenden aus China geeinigt.
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Deutschland hat daraufhin die Coronavirus-Einreiseverordnung kurzfristig geändert. Die neue Verordnung ist am 07. Januar 2023 in Kraft getreten und sieht folgende Änderungen vor:
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- Gültigkeit der Coronavirus-Einreiseverordnung bis am April 2023 verlängert.
- Einführung einer zweiten Kategorie von Virusvariantengebieten, für welche unterschiedliche Reiseauflagen gelten:
1. (Wie bisher): Gebiete mit einer in Deutschland nicht oder nicht mehr vorhandenen, besorgniserregenden Virusvariante,
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- gegen welche die vorhandenen Impfstoffe oder Immunisierungen nicht oder nur eingeschränkt schützen, oder
- die schwere Krankheitsverläufe oder erhöhte Sterberaten verursacht.
Einreisebestimmungen zur ersten Variante (wie bisher):
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- Einreisende benötigen einen PCR-Test
- 14-tägige Quarantänepflicht
- Beförderungsverbot
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- festgestellten oder anzunehmenden und im Vergleich zu Deutschland höheren Ausbreitungsgeschwindigkeit (Dynamik der Infektion) oder einer höheren Inzidenz, und
- keinen ausreichenden oder verlässlichen Daten zum Infektions- und Pandemiegeschehen.
Einreisebestimmungen zur zweiten Variante:
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- Einreisende benötigen einen Corona-Schnelltest. Dieser muss bei der Einreise mitgeführt und auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden.
- Beförderer müssen:
- Die Testnachweise vor Fahrtantritt stichprobenhaft kontrollieren.
- Bei der Beförderung aus Virusvariantengebieten außerhalb des Schengen-Raums die Fahrgäste informieren, dass der Testnachweis bei Kontrollen auf Verlangen der Behörden vorzuzeigen ist.
- Haben die Fahrgäste keinen Testnachweis, können die Beförderer vor der Abreise selbst einen Test durchführen oder durchführen lassen. Liegt ein negatives Testergebnis vor, kann die Beförderung erfolgen.
- Kein Beförderungsverbot.
- Keine Quarantänepflicht.
- Einreisende ab 12 Jahren, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Gebiet aufgehalten haben, dass zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuft ist, können von den Behörden stichprobenartig zu einem COVID-19-Schnelltest aufgefordert Fällt der Schnelltest positiv aus, muss ein PCR-Test vorgenommen werden.
- Die Pflicht zur Einreiseanmeldung und die Kontrollpflicht durch die Beförderer entfallen.
Die aktuellen Risikogebiete finden Sie wie immer auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI).
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Unterstützung bei der Schwerbehinderten-Beschäftigung: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind – falls erforderlich mit technischen Hilfsmitteln – leistungsfähige Mitarbeiter. Für Arbeitgeber sind die verschiedenen Förderstrukturen und Träger-Zuständigkeiten im Rahmen der Schwerbehindertenbeschäftigung jedoch oft verwirrend.
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Aus diesem Grund wurde mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) im Jahr 2022 ein professionelles und unabhängiges Angebot geschaffen, das Arbeitgeber durch den „Förderdschungel“ lotst.
Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber rund um die Themen Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Insbesondere können die EAA Arbeitgeber auch von Bürokratie entlasten, indem sie diesen z. B. bei der Beantragung von Leistungen helfen. Darüber hinaus leisten die EAA Folgendes:
· Persönliche Beratung vor Ort · Unterstützung bei der Stellenbesetzung · Unterstützung bei unternehmensspezifischen Fragen rund um die Ausbildung und die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung · Begleitung bei der Beantragung von Leistungen aus unterschiedlichen Fördertöpfen · Einbindung von weiteren Experten und Netzwerkpartnern wie z. B. den Integrationsfachdiensten · Fachveranstaltungen zu ausgewählten Themen
Die EAA sind regional vernetzt und kooperieren mit den Reha-Trägern und weiteren Beteiligten. Einzelne EAA stehen zudem in der Trägerschaft des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e. V. bzw. des Bildungswerks der nordhessischen Wirtschaft gGmbH.
Weitere Informationen zu den EAA und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.eaa-hessen.de/
Die für Ihren Betrieb zuständige EAA finden Sie hier.
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bdo | Online-Workshop: MeteoValue-Live
Extremwetter-Warndienst für Speditions- und Fernbusbranche
Inwieweit können auch bei der Busfahrt Witterungsbedingungen ausschlaggebend seien, um zum Beispiel mögliche Routenänderungen bei starkem Schneetreiben vorzunehmen? Wie nutzt man Wetterprognosen richtig und beeinflusst wirklich jeder Witterungsfaktor die Fahrzeit?
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Ein Experte wird mit Ihnen gemeinsam die aktuellen Ergebnisse vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Rahmen des mFUND-Programms geförderten Projekts „MeteoValue-live“ beleuchten, bei dem ein Team aus F&E und Praxis u. a. genau diesen Fragen nachgegangen ist.
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- wie welche Witterungsfaktoren die Geschwindigkeit von Bussen auf Autobahnen beeinflussen
- wie man Wetterprognosen nutzen kann, um die Fahrzeit bei erwartetem Schlechtwetter genauer vorherzusagen
- wie man diese Informationen verwenden kann für tourenbezogene Warndienste, das Routing oder zur Veranschaulichung des Lagebildes in einem Dashboard.
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Referent
Professor für Wirtschaftsinformatik und Direktor des Instituts für Wirtschaftsinformatik an der Jade Hochschule Wilhelmshaven
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Unterstützung aus der Praxis durch:
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- Florian Kuff, Teamleiter Crisis and Incident Management bei FlixBus
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- Franziska Kluge, Senior Crisis and Incident Managerin bei FlixBus
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Anmeldung
Donnerstag, 19. Januar 2023, 13:00 – 14:00 Uhr:
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- Extremwetter-Warndienst für Speditions- & Fernbusbranche
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Alle Themeninhalte und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Webseite unter: www.bdo.org/termine/
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Sollten Fragen bestehen, wenden Sie sich gerne unter info@bdo.org an uns.
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- 23.-26.02.2023 LHO-Winterseminar, Freiburg (zur Anmeldung gelangen Sie hier)
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- 15.-18.03.2023 LHO-Aktiv- und Tourismusseminar, Leogang/Österreich (zur Anmeldung gelangen Sie hier)
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
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