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LHO-Rundschreiben

01/23 vom 09.01.2023

- Aktualisierung Muster-AGB Tagesfahrten
- bdo-Wochenzusammenfassung KW 01 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen
- Erinnerung: bdo Konjunkturumfrage 2022/2023
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Aktualisierung Muster-AGB Tagesfahrten

RA Frank Hütten hat die Muster-Reisebedingungen für Tagesfahrten aktualisiert. Die aktuelle, 4. Auflage 2023 finden Sie hier.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
  • Inhaltliche Präzisierungen und Anpassungen an die Rechtslage.
  • Präzisierung der Textformulierung für die Stornierung durch die Kunden am Reisetag (Hinweis Nr. 7 und Ziff. 8.3.).
  • Neue Klausel zu Preisanpassungen durch das Busunternehmen oder die Kunden (Hinweis Nr. 9 und Ziff. 5).
Wichtig: Sollten Sie Kürzungen oder Änderungen an dieser Muster-Vorlage vornehmen wollen, empfehlen wir dringend, dies nicht ohne die fachliche Unterstützung von Anwälten vorzunehmen.

Diese AGB wurden ausschließlich zur Verwendung durch Mitglieder des bdo und seiner Landesverbände erstellt. Jegliche Weitergabe an oder die Verwendung durch Dritte werden auf dem Rechtsweg abgemahnt.
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bdo-Wochenzusammenfassung KW 01 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

Frankreich: Erhöhung der Mauttarife. Fahrverbotstage für die öffentliche Beförderung von Kindern
Polen: Warnung vor gefälschter Website des e-Toll-Systems.
Kroatien: Beitritt zum Schengen-Gebiet. Einführung des Euros.
Österreich: Sperrung des Arlbergtunnels
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen und grundlegende Aktualisierungen der Woche. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich.

Frankreich

Erhöhung Mauttarife
Ab 01. Februar 2023 gelten neue Mauttarife in Frankreich. Es ist mit einer Erhöhung von durchschnittlich 4,75 % zu rechnen.

Fahrverbotstage
Jährlich gibt es am verkehrsreichsten Tag im Jahr von 0 bis 24 Uhr ein Fahrverbot für Gruppen von Kindern und Jugendlichen. In diesem Jahr sind es zwei Tage an denen das Verbot Anwendung findet: 05. August und 12. August 2023 von 0:00 bis 24 Uhr.

Gestattet ist lediglich die Beförderung innerhalb des Ausgangsdepartements (Start der Fahrt innerhalb Frankreichs) oder Ankunftsdepartements (bei Einreise z.B. über Landweg aus einem angrenzenden Nachbarstaat oder auch über den Wasserweg wie aus z.B. Großbritannien) sowie dessen angrenzenden Nachbardepartements.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte wie gewohnt der Länderdatenbank.

Polen

Aus gegeben Anlass warnen das Finanzministerium (MF) und die nationale Steuerverwaltung (KAS) in Polen vor einer gefälschten Website, deren Adresse der der staatlichen Website etoll.gov.pl sehr ähnlich ist.
Die Betrüger:innen überreden die Nutzer:innen zu e-TOLL-Mautzahlungen und ergaunern so Zahlungskartendaten.

Bitte seien Sie bei Benachrichtigung vorsichtig und achten Sie darauf, dass die angegeben Website der Absender etoll.gov.pl lautet.

Weitere Hinweise finden Sie unter: Wir warnen vor einer gefälschten Website des e-TOLL-Systems (etoll.gov.pl)

Kroatien

Mit Wirkung zum 01. Januar 2023 ist Kroatien dem Schengen-Gebiet beigetreten. Bei Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die slowenisch-kroatische oder ungarisch-kroatische Grenze entfällt ab diesem Datum die Grenz- und Passkontrolle.

Außerdem wurde zum 01. Januar 2023 auch der Euro eingeführt. Es besteht die Möglichkeit, bis einschließlich 14. Januar 2023 noch mit Kuna zu bezahlen. Das Wechselgeld muss in Euro herausgegeben werden, sofern die Händler:innen genug Euro haben. Ab 15. Januar sind Zahlung und Wechselgeld nur noch in Euro möglich.

Im Laufe der Zeit werden alle Beträge in der Länderdatenbank auf Euro angepasst.

Österreich

Aufgrund von geplanten Sanierungsarbeiten unterliegt der Arlbergtunnel zukünftig zwei Vollsperrungen. Die erste Sperrung startet am 24. April 2023 und soll sechs Monate andauern. Die zweite Sperrung erfolgt in den Sommermonaten in 2024 für voraussichtlich fünf Monate.
Statistik

Erinnerung: bdo Konjunkturumfrage 2022/2023

Hiermit möchten wir Sie an die Teilnahme der 18. bdo-Konjunkturumfrage erinnern.
Der bdo führt jährlich eine Konjunkturumfrage durch, um eine Einschätzung des privaten deutschen Omnibusgewerbes zum laufenden Geschäftsjahr zu erhalten und die zukünftigen Trends und Entwicklungen aus Unternehmersicht zu ermitteln.

Der Onlinefragebogen ist in folgende 5 Fragenblöcke unterteilt:
  • Allgemeine Informationen
  • (A) Tourismus/Gelegenheitsverkehr
  • (B) Linienverkehr/ÖPNV
  • (C) Fernlinienverkehr
  • (D) Allgemeiner Trend - tätigkeitsunabhängige/ -überschneidende Trends
Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage werden mit großem Interesse von Politik, Wirtschaft und Medien vernommen. Zum Beispiel greifen die Volks- und Raiffeisenbanken für den halbjährlichen Bericht „Personenbeförderung“ und die Unternehmensberatung SSP für die „Gleitende Mittelfristprognose für den Güter-/Personenverkehr“ im Auftrag des BMDV kontinuierlich auf die bdo-Konjunkturumfrage zurück. Auch Veröffentlichungen in diversen Fachmagazinen belegen, dass die bdo-Konjunkturumfrage zu einem wichtigen PR-Instrument avanciert ist.

Der bdo möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Ihre Daten streng vertraulich und anonymisiert behandelt werden. Die Ergebnisse werden lediglich, wie bekannt, in Form von berechneten Durchschnittswerten ausgewiesen.
Unter folgendem Link finden Sie die Onlineumfrage:

Onlineumfrage Konjunkturumfrage 2022/2023

Die Teilnahme an der Befragung ist bis zum 16. Januar 2023 möglich.

Die gebündelten Ergebnisse werden voraussichtlich ITB (Internationale Tourismusbörse) im März 2023 in Form einer Onlinebroschüre veröffentlicht.
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Aktuelle LHO-Termine

- 27.01.2023: Webinar „Geschäftsführerversorgung – ist Ihre Versorgung wirklich sicher?“ (Einladung folgt)
- 23.-26.02.2023 LHO-Winterseminar, Freiburg (zur Anmeldung gelangen Sie hier)
- 15.-18.03.2023 LHO-Aktiv- und Tourismusseminar, Leogang/Österreich (Einladung folgt)
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer auf Twitter

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