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LHO-Rundschreiben

77/22 vom 02.12.2022

- Finanzierungsbeitrag BusRente Hessen: Auslaufen zum 31.12.2022
- Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen 2023
- Aktualisierte Fassung der Muster-Reisebedingungen für Pauschalangebote
- Praxishinweis: Arztbesuche während der Arbeitszeit?
- Regionaltreffen Süd am 28.11. in Langen
- Einladung zur Teilnahme. bdo15 | T&I: Schlüsselfertige Lösungen bei der Elektromobilität
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Finanzierungsbeitrag BusRente Hessen: Auslaufen zum 31.12.2022

Zum Ausgleich der den Tarifpartnern für die Umsetzung der BusRente Hessen entstandenen Kosten (insbesondere für Ausschreibung und Beratung) wurde ein Finanzierungs-Tarifvertrag geschlossen, der zu Beginn der Versorgung den abzuführenden Finanzierungsbeitrag regelt.
Nach § 2 Ziffer des TV Finanzierung wurde festgelegt, dass die Erhebung des Beitrags bei den LHO-Mitgliedsunternehmen zunächst bis zum 31.12.2022 erhoben werden sollte und sich die Tarifpartner rechtzeitig darüber verständigen, ob eine Fortführung notwendig ist.
In einem Gespräch mit ver.di hierzu wurde nun festgelegt, dass die Berechnung des Finanzierungsbeitrags wie tariflich vereinbart zum 31.12.2022 auslaufen kann, da bis dahin eine Refinanzierung der Kosten erreicht wird.

Über den Finanzierungsbeitrag haben Sie seit Einführung der BusRente Hessen bereits Rechnungen von uns erhalten. Wir werden nun in den kommenden Wochen noch eine abschließende Rechnung für die bislang noch nicht berechneten Eintritte in die bAV bis Dezember 2022 stellen und dann keine Beiträge mehr berechnen.

Bitte beachten Sie daher, dass bei Neueintritten in die BusRente Hessen ab Januar 2023 kein Finanzierungsbeitrag mehr einbehalten werden muss, sondern ab dem ersten Beitragsmonat Zahlungen an die SIGNAL IDUNA geleistet werden.

Hinweis: Sollten Sie bislang noch überhaupt keine Rechnungen für einen Finanzierungsbeitrag von uns erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte, um zu klären, ob für vergangene Eintritte noch ein Finanzierungsbeitrag erhoben werden muss.

Bei Fragen hierzu können Sie uns gerne kontaktieren. Alle Informationen zur BusRente Hessen finden Sie hier.
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Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen 2023

Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen werden für einige Länder zum 01. Januar 2023 angepasst.
Die ab dem kommenden Jahr 2023 geltenden Pauschbeträge finden Sie hier. Änderungen zum 01. Januar 2023 sind fett hervorgehoben.
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Aktualisierte Fassung der Muster-Reisebedingungen für Pauschal-angebote

Link in Ziff. 12.4. zur EU Air Safety List muss ersetzt werden.
Zusammen mit RA Frank Hütten möchte der bdo Sie auf eine notwendige Aktualisierung Ihrer AGB hinweisen, sofern Sie die Muster-Reisebedingungen für Pauschalangebote des bdo verwenden.
Der in Ziff. 12.4. enthaltene Link zur EU Air Safety List wurde von der Europäischen Union geändert und muss ersetzt werden. Fügen Sie in Ziff. 12.4 daher bitte folgenden Link ein:

https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de

Die EU Air Safety List wird in den AGB weiterhin und in Anführungszeichen als „Blacklist“ bezeichnet. Dieser Begriff ist umgangssprachlich gebräuchlich und wird auch von der EU verwendet.

Der bdo hat nochmals eine komplette Fassung der Muster-Reisebedingungen für Pauschalangebote mit dem aktualisierten zur Verfügung gestellt.

Wichtig: Sollten Sie Kürzungen oder Änderungen an dieser Muster-Vorlage vornehmen wollen, empfiehlt der bdo dringend, dies nicht ohne die fachliche Unterstützung von Anwälten vorzunehmen. Im Falle von Kürzungen und Änderungen übernimmt RA Frank Hütten keine Haftung.

Diese AGB wurden ausschließlich zur Verwendung durch Mitglieder des bdo und seiner Landesverbände erstellt. Jegliche Weitergabe an oder die Verwendung durch Dritte werden auf dem Rechtsweg abgemahnt.
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Praxishinweis: Arztbesuche während der Arbeitszeit?

Bei der Frage, ob Beschäftigte während der Arbeitszeit zum Arzt gehen dürfen, sind einige Grundsätze zu beachten.
Beschäftigte müssen sich bemühen, Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit zu terminieren. Arztbesuche gelten als Privatsache, weswegen die Beschäftigten nicht während der Arbeitszeit zur Ärztin/zum Arzt gehen sollten. Aber es gibt Ausnahmen: Wer während der Arbeit akut krank wird und damit arbeits­unfähig ist, kann jederzeit einen Arztbesuch wahrnehmen.
Anders die Sachlage bei Routinechecks und Vorsorgeuntersuchungen: Hierfür sind die Termine grundsätzlich außerhalb der regulären Arbeitszeit zu legen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Bietet die Arztpraxis keine Sprechstunden außerhalb der Arbeitszeit an oder hat keine anderen Termine mehr verfügbar oder aber es handelt sich um spezielle Untersuchungen, die nur zu bestimmten Zeiten angeboten werden, muss die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber den Arzttermin akzeptieren.

Obgleich der Arztbesuch keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeits­zeit­gesetzes darstellt, besteht die Vergütungspflicht grundsätzlich nur bei verhältnismäßig kurz andauernden Arztterminen fort (vgl. § 616 BGB). Hierbei sind jedoch auch tarifliche Regelungen zu beachten, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, und die § 616 BGB einschränken können. So legt § 13 (auch in Verbindung mit § 9) Mantel-TV LHO die Tatbestände, bei denen ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortsetzung des Lohnes besteht, abschließend fest.

Für Teilzeitbeschäftigte ist es schwieriger zu begründen (Ausnahme: in dringenden Fällen), warum sie den Arztbesuch während der Arbeitszeit wahrnehmen müssen. Denn sie können Arzttermine flexibler außerhalb der Arbeitszeit koordinieren.

Beschäftigte müssen Vorgesetzte vom Arzttermin unverzüglich informieren. Das gilt auch im Homeoffice. Denn arbeitgeberseitig muss die Möglichkeit bestehen, entsprechend zu disponieren.
Wer zu einem Arzttermin geht, obwohl das auch in der Freizeit möglich wäre, begeht eine Pflichtverletzung, die zur Abmahnung oder verhaltensbedingten Kündigung führen kann.
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Regionaltreffen Süd am 28.11. in Langen

Am 28. November fand nun auch das letzte LHO-Regionaltreffen in diesem Jahr statt, und zwar für die Region Süd.

Getagt wurde in der Neuen Stadthalle in Langen, wo auch dieses Mal aktuelle Branchenthemen auf der Tagesordnung standen.
Zum einen wurden von Frau Adelina Kuliqi und Herrn Dimitrios Kalaitzidis von der Your Mellon GmbH Möglichkeiten vorgestellt, Beschäftigte für den Fahrdienst aus Griechenland zu gewinnen.
Ferner informierte Herr Torsten Schmidt von der fahma GmbH über die RMV-Strategie „Dekarbonisierung des Busverkehrs“ und zum Stand der Lernwerkstatt für Brennstoffzellen-Busse im Landkreis Gießen. Des Weiteren berichtete er über die ersten Einsätze autonomer Fahrzeuge im RMV-Gebiet und gab einen Überblick zu den Voraussetzungen für den Betrieb.
Wie sich mit digitalem Dokumentenmanagement für Omnibusbetriebe Zeit einsparen lässt, führte Herr Andre Nordlohne von der Nordlohne Digital GmbH aus.

Darüber hinaus fand ein Austausch über aktuelle Entwicklungen statt, vor allem den Stand beim „Deutschlandticket“, den derzeitige Personalmangel sowie die Perspektiven für die Bustouristik in den kommenden Monaten.

Somit konnten in diesem Jahr wieder in allen Regionen (Nord/Ost, Mitte/West und Süd) Treffen in Präsenz abgehalten werden, die einen interessanten Austausch zu aktuellen Fragestellungen ermöglichten. Die Treffen werden im kommenden Jahr vss. wieder im Herbst stattfinden.
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Einladung zur Teilnahme

bdo15 | T&I: Schlüsselfertige Lösungen bei der Elektromobilität

Das nächste Thema der bdo15 Reihe „Trends & Innovationen“ kommende Woche wird sein:
Schlüsselfertige Lösungen bei der Elektromobilität.
Inhalt:
Während bisher die Energieversorgung von reinen Dieselfahrzeugen durch klassische Betankung realisiert wurde, bringt die Elektrifizierung nicht nur auf Fahrzeugseite, sondern auch im Betrieb zahlreiche neue Herausforderungen. Sei es die richtige Auswahl der Ladegeräte, passende Positionierung der Ladepunkte auf dem Betriebshof oder eine intelligente Ladestrategie über ein Lademanagementsystem – all diese Fragen können im Zuge eines Komplettsystems beantwortet und umgesetzt werden. Aus diesem Grund bietet Daimler Buses ein schlüsselfertiges eSystem mit folgenden Leistungen an:
  • Gemeinsame Definition eines Zielbilds für den nachhaltigen Betrieb von eBussen unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen
  • Beratungsleistungen für ein individuelles Ladekonzept und Integration in bestehende Betriebsabläufe
  • Umsetzung aller baulichen Maßnahmen für kleine und große eBus-Depots durch Daimler Buses als kompetenten Partner
Vortragende:

Elias Mex
eSystem Manager

Rüdiger Kappel
Leiter Vertrieb ÖPNV Deutschland



Wo findet es statt? Wo kann ich mich anmelden?
  • Digital, per Zoom als Meeting (wünschenswert mit Mikrofon)
  • Die Onlineveranstaltungen werden aufgezeichnet und digital per YouTube bereit gestellt auf der bdo-Homepage
(Mit der Teilnahme stimmen sie einer Veröffentlichung des Materials zu. (Ton, Bild & Name))

bdo15 | Trends & Innovationen

Donnerstag, 08. Dezember 2022, 10:00 – 10:30 Uhr
„Schlüsselfertige Lösungen bei der Elektromobilität“
workshop-Anmeldung
Für die folgenden Impulsvorträge der bdo15 Reihe „Trends & Innovationen“ können sich Interessierte ebenfalls bereits anmelden:
Donnerstag, 15.12.2022, 10:00 Uhr:
Elektromobilität und die damit verbundene Echtzeitüberwachung der Fahrzeuge

Teilnahmegebühr:
  • Kostenfrei
Alle weiteren Themeninhalte und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Webseite unter: www.bdo.org/termine/

Sollten Fragen bestehen, wenden Sie sich gerne an info@bdo.org.
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Aktuelle LHO-Termine

- 23.-26.02.2023 LHO-Winterseminar, Freiburg (Einladung folgt)
- 15.-18.03.2023 LHO-Aktiv- und Tourismusseminar, Leogang/Österreich (Einladung folgt)
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
www.lho-online.com
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer auf Twitter

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