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LHO-Rundschreiben

76/22 vom 25.11.2022

- Jahreshauptversammlung des LHO am 18.11. in Hanau / Medienecho
- bdo Konjunkturumfrage 2022/2023
- Wegen Corona und Grippe – Verlängerung der Krankschreibung per Telefon bis 31. März 2023 und allg. Angaben zur Krankmeldung durch Arbeitnehmer:innen
- Wegfall Isolationspflicht in Hessen
- bdo-Wochenzusammenfassung KW 47 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen
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Jahreshauptversammlung des LHO am 18.11. in Hanau / Medienecho

Zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie fand die Jahreshauptversammlung des LHO wieder in Präsenz statt. Veranstaltungsort war wie bereits früher das CPH in Hanau.
Der Vorstand hatte sich im Vorfeld für eine etwas kleinere Veranstaltung entschieden, so dass ohne öffentlichen Teil nur für die Mitgliedsunternehmen getagt wurde. Wichtig war es jedoch, einen fachlichen Austausch unter den knapp 50 anwesenden Mitgliedern zu ermöglichen.
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Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde der stellvertretende Vorsitzende Udo Diehl (UDO DIEHL Reisen GmbH & Co. KG aus Wetter) in seinem Amt bestätigt. In seiner Dankesrede rief er die Unternehmen dazu auf, noch stärker zusammenzuarbeiten, um die Herausforderungen für die Branche zu meistern. Denn angesichts des politisch gewollten Ausbaus des ÖPNV seien die Aussichten für die Busunternehmen durchaus gut. Er setzte sich auch für eine Quote in allen Verkehren ein, um gerade kleinere mittelständische Unternehmen im Markt zu halten.
Weitere Themen, die in der Versammlung diskutiert wurden, waren das geplante Deutschlandticket, die Umstellung auf alternative Antriebe und das Thema Personal. LHO-Geschäftsführer Volker Tuchan informierte in seinem Geschäftsbericht über die Aktivitäten des Verbands hierzu und die unterschiedlichen Arbeitskreise im LHO.

Nach einem Vortrag zur anstehenden Landesgartenschau 2023 in Fulda diskutierten die Besucher über das beherrschende Fachthema, den Personalmangel. In einem Impulsreferat machte Herr Carsten Kamphausen von der Servicekraft Bus GmbH darauf aufmerksam, dass inzwischen auch in Europa kaum noch Fahrpersonal zu akquirieren sei, der Blick müsse daher noch weiter ins Ausland gehen. Hierzu sei eine Erleichterung beim Zugang zum Beruf, etwa bei der Anerkennung von Führerscheinen und Qualifikationen, nötig.
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Einen Appell, durch die Ausbildung von Berufskraftfahrer-/innen ein wenig gegen den Mangel beizutragen, erfolgte durch Herrn Jörg Biemer von der Werner-von-Siemens-Schule in Wetzlar. Die Zahl der Anmeldungen für Bus-Azubis sei seit einigen Jahren rückläufig, es müsse gegengesteuert werden. Er stellte in diesem Zusammenhang die „Ausbildungsinitiative Berufskraftfahrer e.V.“ vor, die unterschiedliche Aktivitäten zum Thema Ausbildung durchführt. Als praktisches Beispiel konnten die Gäste den neu erworbenen Fahrsimulator ausprobieren, für dessen Erwerb auch der LHO einen kleinen Beitrag gespendet hatte.
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Wie Beschäftigte am besten im Unternehmen gehalten werden können, brachte Sabrina Erletz von der Erletz Reisen GmbH aus Staufenberg den Anwesenden näher. Besonderes Augenmerk sei auf ein wertschätzendes Verhalten gegenüber dem Personal zu legen. Die Busunternehmen stünden in Konkurrenz zu vielen anderen Branchen und müssten sich daher interessant machen, besonders auch für jüngere Beschäftigte.
Die Veranstaltung wurde medial flankiert durch eine Pressemitteilung zum Thema Fahrpersonalmangel, die in Onlinemedien, Radio und Fernsehen (SAT1-Regionalprogramm Hessen) aufgenommen wurde:

https://www.1730live.de/in-frankfurt-fehlen-busfahrer/

https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/mittelhessen/338149-rund-800-fahrer-fehlen-grosser-busfahrer-mangel-in-hessen.html

https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/mangelberuf-wo-bleiben-die-busfahrer-18476282.html?GEPC=s5

https://www.1730live.de/20221121_news/

https://www.busnetz.de/lho-sieht-verkehrswende-gefaehrdet/#busblickpunkt

https://www.busplaner.de/de/news/lho-landesverband-hessischer-omnibusunternehmer-fahrermangel_lho-warnt-vor-gravierenden-folgen-des-fahrermangels-81544.html

https://www.fnp.de/hessen/branchenverband-hunderte-busfahrer-fehlen-in-hessen-zr-91925904.html

https://www.fuldainfo.de/hessens-busbranche-fahrermangel-gefaehrdet-die-verkehrswende/
Umfrage

bdo Konjunkturumfrage 2022/2023

Bereits zum 18. Mal erfolgt zum Jahreswechsel 2022/2023 die bdo-Konjunkturumfrage.

Der bdo führt jährlich eine Konjunkturumfrage durch, um eine Einschätzung des privaten deutschen Omnibusgewerbes zum laufenden Geschäftsjahr zu erhalten und die zukünftigen Trends und Entwicklungen aus Unternehmersicht zu ermitteln.

Der Onlinefragebogen ist in folgende 5 Fragenblöcke unterteilt:
  • Allgemeine Informationen
  • (A) Tourismus/Gelegenheitsverkehr
  • (B) Linienverkehr/ÖPNV
  • (C) Fernlinienverkehr
  • (D) Allgemeiner Trend - tätigkeitsunabhängige/ -überschneidende Trends
Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage werden mit großem Interesse von Politik, Wirtschaft und Medien vernommen. Zum Beispiel greifen die Volks- und Raiffeisenbanken für den halbjährlichen Bericht „Personenbeförderung“ und die Unternehmensberatung SSP für die „Gleitende Mittelfristprognose für den Güter-/Personenverkehr“ im Auftrag des BMDV kontinuierlich auf die bdo-Konjunkturumfrage zurück. Auch Veröffentlichungen in diversen Fachmagazinen belegen, dass die bdo-Konjunkturumfrage zu einem wichtigen PR-Instrument avanciert ist.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Ihre Daten streng vertraulich und anonymisiert behandelt werden. Die Ergebnisse werden lediglich, wie bekannt, in Form von berechneten Durchschnittswerten ausgewiesen.

Unter folgendem Link finden Sie die Onlineumfrage:

Onlineumfrage Konjunkturumfrage 2022/2023

Die Teilnahme an der Befragung ist bis zum 16. Januar 2023 möglich.

Die gebündelten Ergebnisse werden voraussichtlich ITB (Internationale Tourismusbörse) im März 2023 in Form einer Onlinebroschüre veröffentlicht.

Der bdo dankt Ihnen für Ihre Unterstützung und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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Wegen Corona und Grippe – Verlängerung der Krankschreibung per Telefon bis 31. März 2023 und allg. Angaben zur Krankmeldung durch Arbeitnehmer:innen

Wie bereits bekannt, gibt es die bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeit (AU) per Telefon bei leichten Atemwegsinfekten für die Arbeitnehmer:innen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verlängerung der vorerst bis 30. November 2022 befristeten Sonderregelung beschlossen.
Die telefonische Krankschreibung ist damit bis 31. März 2023 möglich. Anlass für die beschlossene Verlängerung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), bilden die nicht zu prognostizierenden Fallzahlen von Corona-Erkrankungen in den kommenden Monaten als auch der nicht klare Verlauf der Erkältungs- und Grippesaison.

Wer unter einer Erkältung, Grippe oder dem Coronavirus leidet, kann sich telefonisch krankschreiben lassen, ohne dass dafür ein Praxisbesuch erforderlich ist. Die telefonische Krankschreibung gilt damit weiterhin für sieben Tage und kann einmalig um bis zu sieben weitere Tage verlängert werden.

Der Vollständigkeit halber, möchten wir in diesem Zusammenhang, noch kurz auf die zu beachtenden Modalitäten bei der Krankmeldung durch die/den Arbeitnehmer:in eingehen.

In welcher Form muss sich die / der Arbeitnehmer:in krankmelden?
Gesetzlich festgelegt ist die sog. Anzeige­pflicht. Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer sind also dazu verpflichtet, ihre Arbeits­unfähigkeit (noch vor Arbeitsbeginn) und deren voraus­sichtliche Dauer unverzüglich der/dem Arbeitgeber:in mitzuteilen.

Eine besondere Form – d.h. wie die Krankmeldung zu erfolgen hat – ist hierfür nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Mitteilung kann grundsätzlich: mündlich, telefonisch, per SMS, per Fax oder auch per E-Mail erfolgen.

Genügt die Krankmeldung per WhatsApp?
Viele Arbeitnehmer:innen gingen bereits vor Corona dazu über sich per WhatsApp krankzumelden. Grundsätzlich ist diese Form der Krankmeldung gestattet. Dieser Kommunikationsweg setzt jedoch voraus, dass auch der/die jeweilige Empfänger:in WhatsApp als gängiges Kommunikationsmittel nutzt. Ferner muss die/der Arbeitnehmer:in sicherstellen, dass die/der Arbeitgeber:in die Gewohnheit hat, seine WhatsApp-Nachrichten vor Arbeitsbeginn abzurufen. Ist das nicht der Fall, hat die Krankmeldung auf einem anderen Wege zu erfolgen, so dass die Nachricht die/den Empfänger:in rechtzeitig vor Arbeitsbeginn erreicht.

Nicht ausreichend ist die Krankmeldung im Rahmen einer WhatsApp Gruppe, auf die/der Vorgesetzte lediglich neben anderen Leuten Zugriff hat. Hier ist nicht gesichert, dass die/der Vorgesetzte auf den Messenger-Dienst morgens als erstes zugreift. Anders im Fall, wird eine individuelle Nachricht (vor Arbeitsbeginn unter Nennung der voraussichtlichen Dauer des Arbeitsausfalls) an die/den Vorgesetzten geschickt. Das reicht rechtlich.

Einsatz von Erklärungsboten
Auch Angehörige sowie Kolleg:innen können die/den Arbeitgeber:in über die Arbeitsunfähigkeit als sog. Erklärungsboten informieren. Erklärungsbotin/Erklärungsbote ist, wer eine fremde Willenserklärung weiterleitet.
Wichtig ist dabei: Es muss sichergestellt sein, dass die Krankmeldung zum richtigen Zeitpunkt (vor Arbeitsbeginn) an die richtige Person (bpsw.: die/den direkte(n) Vorgesetze(n), die Personalabteilung) erfolgt. Vergisst die Erklärungsbotin/der Erklärungsbote die Übermittlung der Krankmeldung gegenüber der/dem Arbeitgeber:in, fällt die unterbliebene Übermittlung auf die Person der/des Beschäftigten zurück. In dem Beispielsfall ist keine ordnungsgemäße Mitteilung erfolgt.

Mögliche Folgen bei nicht ordnungsgemäßer Krankmeldung
Meldet sich die / der Beschäftigte zu spät, bei der falschen Person oder auf dem falschen Wege krank, besteht die Gefahr der Abmahnung: im Wiederholungsfall sogar einer verhaltensbedingten Kündigung. Wer also als Beschäftigte(r) wiederholt gegen die Anzeigepflicht verstößt, riskiert im schlimmsten Fall eine verhaltensbedingte Kündigung.
Weiterführende Quellen:
Verhaltensbedingte Kündigung (LAG Hessen, 18.1.2011, Az. 12 Sa 522/10)
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Wegfall Isolationspflicht in Hessen

In Hessen gibt seit dem 23.11. keine Isolationspflicht für Corona-Infizierte mehr. Positiv getestete Personen müssen sich allerdings an andere Schutzmaßnahmen halten wie z. B. eine Maskenpflicht in Innenräumen und ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in Pflegeheimen und Massenunterkünften.
Diese Schutzmaßnahmen enden frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen. Der Entschädigungsanspruch für die Dauer der Quarantäne entfällt. Den Beschluss des Kabinetts finden Sie hier. Die Verordnung gilt bis zum 07.04.2023.

Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies, dass Sie für Ihren Betrieb weiter auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter treffen können. Weitere Maßnahmen sind schwierig, da Sie den konkreten Corona-Staus der einzelnen Arbeitnehmer nicht kennen.

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bdo-Wochenzusammenfassung KW 47 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

- Italien: Gewerkschaftsstreiks ab 02. Dezember können zu Verkehrsstaus führen.
- Ungarn: Beschränkungen der Treibstoffabgaben bei MOL-Tankstellen.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen und grundlegende Aktualisierungen der Woche. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich.

Italien
Am 02. Dezember 2022 ist ein Generalstreik mehrerer italienischen Gewerkschaften angekündigt. Es ist mit überdurchschnittlich vielen Verkehrsstaus zu rechnen.

Ungarn
Aufgrund der staatlich verordneten Preisobergrenze für Treibstoffe in Ungarn, kommt es derzeit zu Versorgungsengpässen. Deshalb gilt seit 18. November 2022 eine Mengenbegrenzung von 100 Liter Treibstoff pro Tankvorgang an Hochdrucktankstellen der MOL-Tankstellen.

Diese Beschränkung wird staatlich wöchentlich geprüft und gilt zunächst bis auf weiteres.

Bei Rückfragen steht Ihnen der GVN gern zur Verfügung.
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Aktuelle LHO-Termine

- 28.11.2022 LHO-Regionaltreffen Süd, Langen
- 23.-26.02.2023 LHO-Winterseminar, Freiburg (Einladung folgt)
- 15.-18.03.2023 LHO-Aktiv- und Tourismusseminar, Leogang (Einladung folgt)
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
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