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LHO-Rundschreiben

75/22 vom 17.11.2022

- Deutschlandticket: VDV-Umfrage bis 18. November 2022
- Inflationsprämie: Auszahlungsweise und Zahlung der Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld?
- bdo | Workshop: Neue Zielgruppen für die Bustouristik​
- bdo15 Trends & Innovationen - Das Format geht in die nächste Runde
- Beilage: Mit busfinder.com können Sie rechnen!
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Deutschlandticket: VDV-Umfrage bis 18. November 2022

Der VDV hat eine Umfrage entworfen, um ein Lagebild von den technischen Rahmenbedingungen zur Einführung des Deutschlandtickets zu erhalten.
Ziel ist es, ein Lagebild zu entwerfen, um darauffolgend u. a. folgende Fragen beantworten zu können: Wo müssen schnell digitale Strukturen geschaffen werden? Wer benötigt nur wenig Unterstützung? Der VDV hat gebeten, die hier verlinkte Umfrage bis 18. November 2022 auszufüllen: https://survey.lamapoll.de/Deutschlandticket/
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Inflationsprämie: Auszahlungsweise und Zahlung der Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld?

Seit dem Inkrafttreten der Inflationsprämie am 26.Oktober 2022 befassen zwei weitere Fragen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Praxis.
Diese lauten: 1.) ist die Inflationsprämie an alle Mitarbeiter:innen auszuzahlen (entscheiden sich die Arbeitgeber:innen freiwillig dafür) und 2.) kann die Inflationsprämie anstelle des Weihnachtsgeldes gezahlt werden.

Ausführungen zu Frage 1:
Dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechend, darf die Inflations­prämie nicht nur einzelnen Mitarbeiter:innen zufließen, sondern muss, wenn, dann auch an alle ausgezahlt werden.

Ausführungen zu Frage 2:
Das ist abhängig davon, ob die Beschäftigten einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben. Für den Fall ja, es gibt einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, läge darin eine unzulässige Umwandlung - mit der Folge, dass der gezahlte Betrag nicht steuer- und sozialversicherungsfrei wäre.

Arbeitgeber:innen, die planen, die Inflationsprämie anstelle des Weihnachtsgeldes zu zahlen, ist daher zu empfehlen zu prüfen, ob für die Beschäftigten ein arbeits- oder tarifvertraglicher Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht.

Keinen Anspruch haben Beschäftigte dann, wenn die Arbeitgeber:innen die Zahlung von Weihnachtsgeld (oder Sonderzahlungen im Allgemeinen) unter einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt haben. Bei einem Freiwilligkeitsvorbehalt entscheiden die Arbeitgeber:innen jedes Jahr aufs Neue, ob sie eine bestimmte Zahlung (und in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen), leisten möchten oder aber nicht.

Anforderungen an arbeitsvertraglich vereinbarte Freiwilligkeitsvorbehalte:
  • Der Freiwilligkeitsvorbehalt muss klar und verständlich formuliert sein. (nicht ausreichend bspw. die Bezeichnung einer Leistung als „freiwillig“)
  • Der Freiwilligkeitsvorbehalt darf sich nicht auf laufende Zahlungen beziehen.
  • Der Freiwilligkeitsvorbehalt darf sich auch nicht auf Sonderzahlungen beziehen, die zu einem späteren Zeitpunkt vertraglich vereinbart werden. (vgl. LAG Ba-Wü, 9 Sa 66/21; BAG 10 AZR 526/10)
  • Der Freiwilligkeitsvorbehalt darf nicht im Widerspruch zu anderen vertraglichen Regelungen stehen.
Die Anforderungen an Freiwilligkeitsvorbehalte sind sehr hoch, vor allem, wenn diese Vertragsbestandteil sind. Daher sollte die/der Arbeitgeber:in eine übereilte Umwandlung Weihnachtsgeld in Inflationsprämie vermeiden.

Wie bereits zurückliegend mitgeteilt, können die Arbeitgeber:innen ab dem 26. Oktober 2022 ihren Angestellten einmalig oder in Teilbeträgen auf Grund der Teuerungen bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei als Inflations­bonus zahlen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen. Eine Auszahlung ist bis zum 24. Dezember 2024 möglich.
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bdo | Workshop

Neue Zielgruppen für die Bustouristik​

Ist bei Dir auch Ebbe bei der Akquise von frischen Zielgruppen? Wünschst Du Dir neue Ideen für Dein nächstes Reiseprogramm?
Hast Du auch keine Zeit im Alltag, um Dich mit strategischer Zielgruppengewinnung zu beschäftigen?

Dann könnte der nächste bdo Online-Workshop ein richtiger Game Changer für Dein Busunternehmen sein! In unserem nächsten bdo Online-Workshop zeigen wir Euch konkrete Praxisbeispiele und Ideen, um das Reiseprogramm für frische Zielgruppen attraktiver zu machen.
Referenten:
  • Martin Hein, der Top-Coach für den Mittelstand in Deutschland, zeigt Möglichkeiten und Herausforderungen zur Akquise neuer Zielgruppen auf und gibt wertvolle Hinweise für die Zielgruppenerweiterung.
Zielgruppe:
  • Unternehmer:innen und Geschäftsführer:innen aus der Bustouristik

bdo | Online-Workshop,
Donnerstag, 01. Dezember 2022, 11:00 – 12:00 Uhr:
Neue Zielgruppen für die Bustouristik



workshop-Anmeldung
Teilnahmegebühr:
  • kostenlos & unbezahlbar
Sonstige Voraussetzungen:
  • Interesse an neuen Zielgruppen
Dauer:
  • 60min gut investierte Zeit
Alle Themeninhalte und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Webseite unter: www.bdo.org/termine/

Sollten Fragen bestehen, wenden Sie sich gerne an info@bdo.org
online academy

bdo15 - Trends & Innovationen - Das Format geht in die nächste Runde

Kurz bevor sich das Jahr dem Ende zu neigt, hat der bdo sich noch einmal mit einigen seiner Partner unterhalten und einige spannende Themen für das Format bdo15 | Trends & Innovationen zusammengestellt.
Hier können alle Interessierten kostenlos teilnehmen, den Vorträgen lauschen und auch bei aufkommenden Fragen sich direkt an den Referenten wenden.
bdo | Trends & Innovationen,
Mittwoch, 23. November 2022, 10:00 – 10:30 Uhr:

Unfallprävention mit dem Abbiegeassistent
workshop-Anmeldung
bdo | Trends & Innovationen,
Donnerstag, 01. Dezember 2022, 10:00 – 10:30 Uhr:

HVO als synthetischer Kraftstoff zur Erfüllung der Clean Vehicle Directive
workshop-Anmeldung
bdo | Trends & Innovationen,
Donnerstag, 08. Dezember 2022, 10:00 – 10:30 Uhr:

Schlüsselfertige Lösungen bei der Elektromobilität
workshop-Anmeldung
bdo | Trends & Innovationen,
Donnerstag, 15. Dezember 2022, 10:00 – 10:30 Uhr:

Elektromobilität und die damit verbundene Echtzeitüberwachung der Fahrzeuge
workshop-Anmeldung
Wo findet es statt? Wo kann ich mich anmelden?
  • Digital, per Zoom als Meeting (wünschenswert mit Mikrofon)
  • Die Onlineveranstaltungen werden aufgezeichnet und digital per YouTube bereit gestellt auf der bdo-Homepage
(Mit der Teilnahme stimmen sie einer Veröffentlichung des Materials zu. (Ton, Bild & Name))

Teilnahmegebühr:
  • Kostenfrei
Alle weiteren Themeninhalte und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Webseite unter: www.bdo.org/termine/

Sollten Fragen bestehen, wenden Sie sich gerne an info@bdo.org.
busfinder

Mit busfinder.com können Sie rechnen!

Wir möchten Sie auf eine Information von busfinder.com hinweisen. Diese finden Sie hier.
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Aktuelle LHO-Termine

- 18.11.2022 LHO-Mitgliederversammlung, CPH Hanau
- 28.11.2022 LHO-Regionaltreffen Süd, Langen
- 23.-26.02.2023 LHO-Winterseminar, Freiburg (Einladung folgt)
- 15.-18.03.2023 LHO-Aktiv- und Tourismusseminar, Leogang (Einladung folgt)
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
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