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LHO-Rundschreiben

73/22 vom 04.11.2022

- Bund und Länder einigen sich auf bundesweites Deutschlandticket
- bdo-Wochenzusammenfassung KW 43/44 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen
- Treffen des LHO-Arbeitskreises „Alternative Antriebe“
- LHO-Fördermitglied - HDNA
- Erinnerung: Einladung LHO-Regionaltreffen Mitte/West, 08.11.2022 um 15:00 h
- 5. Auflage Fromm / Sellmann / Zuck, Personenbeförderungsrecht
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Bund und Länder einigen sich auf bundesweites Deutschlandticket

Der bdo möchte Sie hiermit über die Ergebnisse der Sitzung von Bund und Ländern in dieser Woche informieren.
Die Ministerpräsident:innen und Regierungschefs der Länder waren mit Bundeskanzler Olaf Scholz zusammengekommen, um über Entlastungen für die Bürger:innen zu entscheiden. Aus Sicht der Busbranche sind die beschlossenen Hilfsmaßnahmen unzureichend. Die Regionalisierungsmittel wurden zwar erhöht, aber Mittel zum Ausgleich der gestiegenen Energiekosten wurden nicht auf den Weg gebracht. Und auch beim Nachfolger für das 9-Euro-Ticket, dem Deutschlandticket, werden die bereitgestellten Mittel voraussichtlich nicht für eine auskömmliche Finanzierung reichen. Hier die für die Busunternehmen relevanten Punkte im Detail:

  • Regionalisierungsmittel: Der Bund erhöht die Regionalisierungsmittel für den Angebotsausbau rückwirkend ab 2022 um 1 Milliarde Euro. Ab 2023 werden die Regionalisierungsmittel um jährlich 3 Prozent erhöht – statt wie bisher um 1,8 Prozent. Diese Summe liegt deutlich unter den bislang von den Ländern geforderten 1,5 Milliarden Euro.
  • Hilfen für gestiegene Energiekosten: Bund und Länder haben nahezu ausschließlich Hilfen für gestiegene Strom- und Gaskosten auf den Weg gebracht. Eine ausdrückliche Unterstützung für Diesel- oder Kraftstoffkosten findet sich nicht im Beschlusspapier. Lediglich über eine Härtefallregelung für Unternehmen aus Bereichen, „in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können“, sollen bis zu 12 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds fließen. Allerdings wird im Bund-Länder-Beschluss klargestellt, dass diese Gelder zum größten Teil an Krankenhäuser und Universitätskliniken gehen sollen. Für sie sind 8 der insgesamt 12 Milliarden reserviert. Allerdings ist es offen, ob Busunternehmen von der Härtefallregelung profitieren können. Die Antworten der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Michael Donth (CDU) zu Hilfen für Busunternehmen verweisen für unsere Branche lediglich auf Kredite als Unterstützung. Allerdings wird auch die Härtefallregelung erwähnt. Der bdo wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass unsere Branche auch von Hilfen profitieren wird. Grundsätzlich muss aber konstatiert werden: Beim Energiekostenausgleich sind die Länder erheblich von ihrer bisherigen Position abgewichen. Bislang wurde immer gefordert, dass der Bund 1,65 Milliarden Euro insbesondere für höhere Energiekosten der Verkehrsunternehmen zur Verfügung stellt. Da die Länder den Bund offenkundig aus seiner Verantwortung entlassen haben, Gelder zum Ausgleich der gestiegenen Energiekosten bei Verkehrsunternehmen zur Verfügung zu stellen, der Finanzbedarf von 1,65 Milliarden Euro aber weiterhin besteht, kann die Konsequenz nur sein, dass die Länder eigene Mittel bereitstellen, um die Unternehmen bei den Energiekosten zu unterstützen.
  • „Deutschlandticket“: Das „digitale [auch als Chipkarte/Smartcard] deutschlandweit gültige, Deutschlandticket“ soll schnellstmöglich zu einem „Einführungspreis“ von 49 Euro eingeführt werden. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo vertrieben werden. Einzelne Länder sollen die Möglichkeit bekommen, rabattierte „Deutschlandtickets“ für bestimmte Gruppen einzuführen, wenn sie dann auch die anfallenden Kosten übernehmen. Realistisch ist eine Einführung frühestens zum 1. März 2023. Allerdings ist eher davon auszugehen, dass der 1. April der Stichtag sein wird. Für dieses Ticket stellen Bund und Länder jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Allerdings wird dieser Betrag anteilig gekürzt, sollte die Einführung nicht zum 01. Januar 2023, sondern später erfolgen. Es wurde keine „Nachschusspflicht“ vereinbart, dass mehr Mittel bei höheren Kosten zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls sind die Zuschüsse nicht dynamisiert. Erst Ende 2024 wollen Bund und Länder über die weitere Entwicklung von Regionalisierungsmitteln und Deutschlandticket sprechen. Damit bleibt der Beschluss weit hinter dem zurück was von bdo, VDV aber auch anderen Verbänden der Verkehrsbranche gefordert wurde. Alle Verkehrsverbände haben sich dafür eingesetzt, dass eine „Nachschusspflicht“ garantiert, eine Dynamisierung der Mittel, ein planbares Jahresabo (und wenn unbedingt gewünscht, Monatskarten nur zu einem deutlich höheren Preis) Bestandteile des „Deutschlandtickets“ sind. Hier besteht also erheblicher Nachbesserungsbedarf. Denn es ist offen, wie Bund und Länder garantieren wollen, dass die Verkehrsunternehmen einen vollen Ausgleich ihrer Mindereinnahmen erhalten. Der bdo wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass für diese entscheidende Frage – sowie für eine Reihe weiterer essentieller Fragen, wie etwa der Ausgleich zu den Unternehmen kommen soll – eine auskömmliche Lösung gefunden wird. Dafür streiten wir fast täglich in den verschiedenen Arbeitsgruppen von Bund und Ländern, die an der rechtlichen Umsetzung des Deutschlandtickets arbeiten. Denn klar ist: Die Busunternehmen werden nur beim Deutschlandticket mitmachen, wenn garantiert ist, dass sie dadurch keine finanziellen Nachteile haben. Auf das Thema Eigenwirtschaftlichkeit wird die Einführung des Deutschlandtickets keine unmittelbaren Auswirkungen haben. Paragraph 8 Absatz 4 des PBefG sagt klar, dass Verkehre eigenwirtschaftlich sind, wenn ihr Aufwand durch Beförderungserlöse und Ausgleichsleistungen (wie für die Mindereinnahmen durch den politisch vorgegebenen 49-Euro Tarif) auf Basis von allgemeinen Vorschriften gewährt werden. Um den Ausgleich für das Deutschlandticket beihilfekonform an die Unternehmen auszuschütten, muss daher sichergestellt en werden, dass flächendeckend allgemeine Vorschriften von allen Aufgabenträgern erlassen werden.
Der bdo wird den weiteren Prozess eng begleiten und Sie weiterhin auf dem Laufenden halten. Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des bdo zu den Beschlüssen.
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bdo-Wochenzusammenfassung KW 43/44 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

  • Deutschland
  • Österreich/Slowakei: Verlängerung der Grenzkontrollen.
  • Slowakei/Tschechien: Verlängerung der Grenzkontrollen.
  • Irland: Anhebung der Mautgebühren.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich. Zur Erleichterung Ihrer Reiseplanung nutzen Sie auch gern die Website reopen.europa.eu für grundsätzliche Informationen zu u. a. Einreisebestimmungen sowie Beschränkungen innerhalb der europäischen Länder.

Deutschland
Köln hat für die Adventszeit im Zeitraum vom 21.11. bis 23.12.2022 (täglich, unabhängig vom Wochentag) folgende Regelungen für den Reisebusverkehr festgelegt:

  • Ehemalige Haltepunkte Komödienstraße und Gereonstraße sind durchgängig gesperrt.
  • Direkte Anfahrt des Koelnmesse Parkplatzes P22 möglich.
  • Ein kostenpflichtiger Stellplatz ist zu buchen, dieser kann vorab online (76,- € für 24 Stunden oder 110,- € für 48 Stunden) oder vor Ort bei Einfahrt auf den Parkplatz (85,- € für 24 Stunden oder 120-, € für 48 Stunden) gebucht werden.
  • Kostenfreie Shuttlebusse für Reisebus-Gäste vom Parkplatz P22 bis Heumarkt (Altstadt) und zurück
    → durchgängige Fahrten zwischen 10 und 22 Uhr, die Busse fahren ohne eine feste Taktung, Fahrtzeit je nach Verkehrslage ca. 5-10 Minuten

Alle Details finden Sie hier auf der Seite der Stadt Köln: www.bus-adventsverkehr.koeln
In 4 Sprachen finden Sie unter anderem:
Bei Rückfragen zum Konzept für Reisebusse in der Adventszeit wenden Sie sich bitte an die Stadt Köln, per Email an verkehrskalender@stadt-koeln.de.

Bei sonstigen touristischen Fragen und Tipps für Köln stehen wir, die KölnTourismus GmbH, Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich per Email an marketing@koelntourismus.de.

Österreich:
In Wien gilt in der Adventszeit ein Busreiseverbot für Busse ohne Buseinfahrtskarte in die Buszone.

Betroffen ist der Bereich innerhalb der Lände, Franz-Josefs-Kai, Uraniastraße, Vordere Zollamtsstraße, Am Stadtpark, Am Heumarkt, Lothringer Straße, Wienzeile, Gürtel, Nordbergbrücke-Lände (exkl. dieser Straßen) und der Schwedenplatz.
Die Einfahrt in die genannten Bereiche ist Busfahrer:innen ausschließlich mit einer gültigen Einfahrtskarte gestattet. Aus Kapazitätsgründen sind pro Tag maximal 300 Einfahrtskarten der Stadt Wien verfügbar.
Im Internet-Stadtplan können unter www.wien.gv.at/stadtplan die Busparkplätze und Ein- und Ausstiegsstellen online abgerufen werden.

Die Einfahrtstickets sind ab sofort online unter buseinfahrtskarte.wien verfügbar.

Weitere Informationen zu Ausstiegsstellen, Lösungen für Busse ohne Ticket und eine Kurzanleitung für den Ticketerwerb finden Sie in der Länderdatenbank unter Österreich/Einfahrtsregelungen.

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Österreich/Slowakei
Wie im Rundschreiben am 30. September 2022 mitgeteilt, wurden vorübergehende Grenzkontrollen an der österreichisch-slowakischen Grenze eingeführt. Diese Maßnahme wird nun bis zum 12. November 2022 verlängert.

Slowakei/Tschechien
Wie im Rundschreiben am 30. September 2022 mitgeteilt, werden an der Staatsgrenze von Tschechien und der Slowakei Personenkontrollen durchgeführt werden. Diese Maßnahme wird bis zum 12. Dezember 2022 verlängert.
Eine Überquerung der Grenze ist nur an bestimmten Stellen möglich. Diese finden Sie hier: Místa určená k překračování vnitřních hranic České republiky se Slovenskou republikou – Google My Maps

Irland
Irland hat die Mautgebühren auf den jeweiligen Straßen und Autobahnen im Schnitt zwischen 10 und 20 Cent angehoben. Die genauen Preise entnehmen Sie bitte der Länderdatenbank unter Irland-Straßen- und Tunnelgebühren.

Treffen des LHO-Arbeitskreises „Alternative Antriebe“

Am 31. Oktober fand nach langer Zeit erstmals wieder ein Präsenztreffen des LHO-Arbeitskreises „Alternative Antriebe“ statt. Auf dem Betriebshof der ICB in Frankfurt wurde der aktuelle Stand bei der Umstellung auf emissionsfreie Technik erörtert.
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Zunächst wurden die Anwesenden durch Herrn Abel Brhan über den Einsatz von batterieelektrischen und wasserstoffbetriebenen Bussen auf den Linien der ICB informiert. Im Anschluss konnte sich die Gruppe bei einer Besichtigung sowohl der Fahrzeuge als auch der (Elektro-)Ladeinfrastruktur des Betriebs ein genaueres Bild machen.

Schließlich wurde ausgiebig über Möglichkeiten und auch Herausforderungen für Busunternehmen bei der Transformation diskutiert, insbesondere vor dem Hintergrund des Ausschreibungswettbewerbs in Hessen. Hierzu wird der Ausschuss in den kommenden Monaten ein Positionspapier erarbeiten, das eine bessere Orientierung für Aufgabenträger und Unternehmen geben soll.
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LHO-Fördermitglied - HDNA

Wir möchten Sie auf eine Information unseres Fördermitglieds HDNA hinweisen. Diese finden Sie hier.
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Erinnerung:

Einladung LHO-Regionaltreffen Mitte/West 08.11.2022 um 15:00 h

Burghotel Staufenberg
hiermit laden wir Sie noch einmal zum LHO-Regionaltreffen Mittel- und Westhessen ein.

Das Treffen findet statt am
Dienstag, 08.11.2022, ab 15:00 h bis ca. 18:00 h
Ort: Burghotel Staufenberg
Burggasse 10
35460 Staufenberg
https://www.burg-hotel-staufenberg.com/de/anfahrt/

Vorgesehen ist folgendes Programm:
- Begrüßung
- Umstieg auf alternative Antriebe im RMV (Strategie, aktuelle Projekte)

Torsten Schmidt, fahma Fahrzeugmanagement GmbH
- Vortrag zum Thema Personalgewinnung in Griechenland

Dunia Berkers und Adelina Kuliqi, Your Mellon GmbH
- Diskussion zu aktuellen Themen (Nacholge 9-Euro-Ticket/Finanzierung, Antriebswende)
- Ausblick Bustouristik Herbst/Winter (Corona-Maßnahmen, künftige Preis-/Buchungsentwicklung)

Die Einladung richtet sich insbesondere an Unternehmen, die in den Regionen Mittel- und Westhessen tätig sind, aber selbstverständlich kann jedes interessierte Mitgliedsunternehmen gerne am Treffen teilnehmen.
Wenn Sie noch teilnehmen möchte, melden Sie sich bitte schnellstmöglich. online über unser Anmeldeformular an. Vielen Dank!
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5. Auflage Fromm / Sellmann / Zuck, Personenbe-förderungsrecht

Das Personenbeförderungsrecht regelt den öffentlichen und privaten Personennahverkehr mit Straßenbahnen, Bussen und Taxen, den Verkehr mit Mietwagen sowie den Ausflugsfahrten- und Ferienziel-Reiseverkehr.

Es bestimmt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und ihres Personals sowie ihrer Kunden und regelt die Handlungsinstrumente der öffentlichen Aufgabenträger zur Sicherstellung der Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr.
Schwerpunkt der Darstellung ist der Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen. Das PBefG, die FreistellungsVO, die BOKraft und die BerufszugangsVO sind daher vollständig abgedruckt und erläutert. Der Anhang enthält die Texte der VO (EG) Nr. 1370/2007 und die wichtigsten weiteren EU-Vorschriften und nationalen Bestimmungen.

Vorteile auf einen Blick:
- zur Einarbeitung hervorragend geeignet
- gut verständlich und präzise
- praxisgerecht und zuverlässig

Zur Neuauflage:
Die 5. Auflage hat den Bearbeitungsstand Anfang 2022 und verarbeitet alle gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre, so u.a.

- Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 3.3.2020
- Investitionen-Beschleunigungsgesetz vom 3.12.2020
- Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16.4.2021
- Sechstes ÄndG zum RegionalisierungsG vom 16.7.2021.

Die Neuauflage kann beim Verlag C.H. Beck im Online-Shop erworben werden: https://www.beck-shop.de/fromm-sellmann-zuck-personenbefoerderungsrecht/product/33314934
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Aktuelle LHO-Termine

- 08.11.2022 Regionaltreffen Mitte/West, Burg Staufenberg
- 18.11.2022 LHO-Mitgliederversammlung, CPH Hanau
- 28.11.2022 LHO-Regionaltreffen Süd, Langen
- 23.-26.02.2023 LHO-Winterseminar, Freiburg
- 15.-18.03.2023 LHO-Aktiv- und Tourismusseminar, Leogang
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
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