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LHO-Rundschreiben
30/22 vom 04.04.2022
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- EINLADUNG zur Veranstaltung: "Dialog statt Demo" - direkter Austausch mit Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing am 6. April 2022
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- Wochenzusammenfassung KW 13 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen
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EINLADUNG zur Veranstaltung: "Dialog statt Demo" - direkter Austausch mit Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing am 6. April 2022
Nach über zwei Jahren Corona und einer Explosion der Dieselkosten steht der Busmittelstand vor großen Herausforderungen. Im Güterverkehr sieht es nicht viel anders aus.
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Vor diesem Hintergrund freuen wir uns sehr, dass Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing sich der Diskussion mit den Mitgliedern von bdo und BGL stellt. Wir laden Sie daher im Namen von bdo und BGL zu einem Online-Austausch mit dem Minister ein. Nutzen Sie die Chance, um im direkten Gespräch auf drängende Probleme hinzuweisen.
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Austausch mit Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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Wochenzusammenfassung KW 13 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle bdo-Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich. Zur Erleichterung Ihrer Reiseplanung nutzen Sie auch gern die Website reopen.europa.eu für grundsätzliche Informationen zu u.a. Einreisebestimmungen sowie Beschränkungen innerhalb der europäischen Länder.
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- Frankreich: Maskenpflicht im Reisebus.
- Bulgarien: Einreise unabhängig vom Herkunftsland unter „3G“ möglich.
- Russland/Weißrussland: Internationale Sanktionen.
Laut Mitteilung der IRU gilt in Frankreich derzeit eine medizinische Maskenpflicht im Reisebus für die Passagiere. Für das Fahr-/Bordpersonal gilt dies im direkten Kundenkontakt. Außerdem sind die Unternehmen verpflichtet, sofern dies technisch nicht unmöglich ist, ein System zur Vorabreservierung von Fahrkarten einzurichten (z. B. Online- oder Telefonbuchung). Das Unternehmen hat die Reisenden, insbesondere durch Aushang in jedem Fahrzeug, über die Hygienemaßnahmen zu informieren.
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Für vollständig geimpfte, genesenen oder getestete Personen gilt die Nachweispflicht im einheitlichen EU-Format. Personen ohne Nachweis unterliegen einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Das Fahrpersonal im internat. Personenverkehr ist von dieser Nachweispflicht befreit.
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Aufgrund des Krieges in der Ukraine wurden bekanntermaßen etliche internationale Sanktionen gegen Russland und Weißrussland verhängt. Beispielhaft hierfür sind die Sperrung des EU-Luftraums für russische Flugzeuge sowie Ausfuhrbeschränkungen.
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Bei bestehenden wirtschaftlichen Beziehungen nach Russland und Weißrussland informieren Sie sich bitte über die geltenden Sanktionen unter:
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
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