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LHO-Rundschreiben

29/22 vom 31.03.2022

- Corona-Regeln in Hessen ab dem 02. April
- Dieselkosten: Blitzabfrage zu Anpassungen von Abschlags-
zahlungen im ÖPNV und freigestellten Verkehren
- Versicherungsschutz Hilfstransporte
- BUS2BUS – Aktuelles Messeprogamm – Jetzt anmelden!
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Corona-Regeln in Hessen ab dem 02. April

Die Hessische Landesregierung hat notwendige Anpassungen der Corona-Regeln ab dem 02. April beschlossen. Ab diesem Datum ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen.
Für die meisten Übergangsregeln, die seit dem 19. März 2022 in Hessen gelten, gibt es dann keine Rechtsgrundlage mehr. Sie laufen entsprechend in weiten Teilen aus.

Die Basisschutzmaßnahmen sehen Maskenpflicht und Testvorgaben nur noch in eng begrenzten Bereichen vor. Abweichungen sind nur über die sog. Hotspot-Lösung möglich, von der Hessen aber angesichts der hiermit verbundenen rechtlichen Bedenken keinen Gebrauch machen wird.

Maskenpflicht gilt nur noch in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten), in Alten- und Pflegeheimen, bei Pflege- und Rettungsdiensten, in Sammelunterkünften sowie in Bussen und Bahnen des ÖPNV und Fernlinienverkehrs (s. für Letzteres § 28b Abs. 1 IfSG).

Auch Testpflichten gelten nur noch für besondere Einrichtungen, vor allem für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften sowie in Schulen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler.

Was bedeuten die neuen Regeln für touristische Busfahrten?

Bis zum 01. April gelten weiterhin die Regeln für Veranstaltungen gemäß § 16 der VO mit den entsprechenden Vorgaben zur Zugangskontrolle (3G) bzw. zu notwendigen Hygienekonzepten. Hinsichtlich der Maskenpflicht gelten bis zum 01. April die Regelungen wie im ÖPNV gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 11.

In der ab dem 02. April gültigen Verordnung sind die Regeln zu Veranstaltungen komplett wegfallen. Hinsichtlich der Maskenpflicht ist hier in § 2 Abs. 2 Ziff. 2 nur noch eine Maskenpflicht für den ÖPNV vorgeschrieben:

„Eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) ist zu tragen (…)
„in den Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs; das Tragen einer Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil wird empfohlen.“

Daher gelten ab dem 02. April weder 3G- noch Maskenpflicht im Reisebus, die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind entfallen.



Können weiterhin Schutzmaßnahmen (Maskenpflicht, 3G- oder 2G-Zugang) für touristische Busfahrten vorgegeben werden?

In den AGB zu Pauschalreisen (Ziff. 14.2) bzw. Mietomnibus (Ziff. 12.3) sind Regelungen enthalten, wonach der Reisende angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bzw. des Busunternehmens bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten hat.

Hinsichtlich der Maskenpflicht dürfte eine solche angemessene Nutzungsregel anzunehmen sein. Denn hiermit können erhöhte Risiken einer Krankheitsübertrag vermieden, was auch im Sinne der Reisenden/Beförderten liegen dürfte, und sie haben eine eher geringe Eingriffstiefe.
Sofern weiterhin eine Maskenpflicht vorgegeben werden soll, müssen die Reisenden hierüber rechtzeitig informiert werden.

Anders ist der Fall der Erfassung von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen (3G-/2G) zu betrachten. Denn hierbei werden, anders als bei der Maskenpflicht, Gesundheitsdaten zumindest kurzfristig herausgegeben und erfasst, so dass sich insbesondere die Frage des Datenschutzes stellt.

Hierzu hat sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte für des stationären Handels und Unternehmen mit Publikumsverkehr wie folgt geäußert:

„Die Erfassung von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen darf nur erfolgen, soweit dies in der betreffenden Einrichtung nach der HmbSARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung oder anderen Gesetzen vorgesehen ist. Es handelt sich um eine besonders eingriffsintensive Maßnahme, die in der Regel nicht auf Grundlage der allgemeinen Interessenabwägung des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu rechtfertigen ist. Insbesondere genügt das Hausrecht nicht, da es für sich genommen keine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage darstellt und im Rahmen einer Abwägung nicht zur erzwungenen Preisgabe von Gesundheitsdaten legitimiert.“

https://datenschutz-hamburg.de/pages/corona-faq#qrfmpgsvjuoklhnz

Anders ist dies nach Ansicht des Datenschutzbeauftragen nur im Bereich der sog. Haushaltsausnahme private Treffen/Empfang von Bekannten/Freunden in der Wohnung) zu sehen. Damit dürfte eine Fortführung von 3G- oder 2G-Zugangskontrollen im Reisebus (datenschutz-)rechtlich wohl nicht mehr zulässig sein bzw. mit hohen rechtlichen Risiken verbunden sein.

Die neue Verordnung tritt am 2. April 2022 (Samstag) in Kraft, und ist gültig bis zum 29. April 2022. Den Text der neuen Verordnung finden Sie hier.
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/LF%20CoBaSchuV%20%20%28Stand%2029.03.22%29.pdf
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Dieselkosten: Blitzabfrage zu Anpassungen von Abschlagszahlungen im ÖPNV und freigest. SV

Vor ca. 2 Wochen haben wir Sie per Rundschreiben über Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich der gestiegenen Dieselkosten informiert, insbesondere das Herantreten an die öffentlichen Auftraggeber mit Bitte um Erhöhung der Abschlagszahlungen.
Um besser bewerten zu können, wie die Situation hessenweit ist und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen des LHO ggü. politischen Entscheidungsträgern abzuschätzen, bitten wir Sie an unserer Blitzumfrage teilzunehmen. Hiermit haben wir einen besseren Überblick über den Umgang der öffentlichen Auftraggeber mit diesem Thema.

Bitte nehmen Sie bis spätestens Montag, 04.04. an der Umfrage teil. Vielen Dank!
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Versicherungsschutz Hilfstransporte

Die Kravag möchte Solidarität mit der Ukraine und den vielen Unternehmen, die Hilfstransporte durchführen, zeigen und hat eine Unfallversicherung aufgelegt, die die Lücke, die die BG hinterlässt (bei ehrenamtlichen Transporten, die nicht im Auftrag einer Hilfsorganisation oder Kommune erfolgen, besteht kein Unfallversicherungsschutz) füllen soll.
Die Kravag darf diesen aufgrund der Versicherungsaufsicht nicht komplett kostenlos anbieten. Die Versicherung hat sich daher folgendes Konstrukt ausgedacht: Die teilnehmenden Verbände zahlen pro Mitglied (gemeint sind die in den LVen organisierten Unternehmen) 1€ Deckungsbeitrag, die Police wird auf den Bundesverband ausgestellt. Dafür bekämen alle Fahrer, Beifahrer von Hilfstransporten eine Unfallversicherung über 100.000 € bei Invalidität, 10.000 im Todesfall und 10.000 für Unfallservice (suchen, bergen u.ä.).“

Für das weitere Vorgehen nehmen Sie bitte bis zum 06. April an unserer Umfrage teil, ob Sie Interesse an einer solchen Absicherung haben. Wir leiten die Anzahl der entsprechenden Unternehmen an den bdo weiter.
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BUS2BUS – Aktuelles Messeprogamm – Jetzt anmelden!

Die BUS2BUS ist die einzige Bus-Fachmesse Deutschlands und die erste Präsenzveranstaltung der Busbranche seit Beginn der Corona-Pandemie.
Am 27. und 28. April 2022 findet die führende Messe endlich wieder live in Berlin statt und präsentiert alles rund um den Bus, der durch seine Anpassungsfähigkeit, Flexibilität, Verfügbarkeit und Modularität die Antwort auf die Herausforderungen der Verkehrswende und einer innovativen und nachhaltigen Mobilität ist.

Der bdo-Kongress wird nach dem offiziellen Messerundgang durch Bundesverkehrsminister Dr. Volker eröffnet. In diesem Jahr wird an beiden Messtagen jeweils ein anderer Themenschwerpunkt gesetzt: Am ersten Tag werden im Panel „Mobilität und Umwelt“ hochkarätige Panellisten diskutieren, wie die Verkehrswende gelingt und wie der öffentliche Verkehr mit Bussen gestärkt werden kann. Sind Angebotserweiterungen ausreichend, oder bedarf es zusätzlicher „Push“-Maßnahmen, um die Menschen aus den Autos zu bekommen und wie soll das alles bezahlt werden? Wie können die Energiekosten für die Unternehmen gesenkt werden? Ist ein 9 Euro-Ticket der richtige Weg? Am zweiten Tag wird der Themenbereich „Wettbewerb und Wandel“ thematisiert. Neben On-Demand-Verkehren, der Antriebswende wird es um ganz grundsätzliche Fragen gehen, wie der Markt für Verkehrsdienstleistungen organisiert werden sollte, ob und wie der Wettbewerb geregelt wird und wie es künftig mit dem Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit weiter gehen soll und kann.

Überzeugen Sie sich von den spannenden Themen und Panellisten des bdo-Kongresses.

Die BUS2BUS unterstreicht die große Dynamik und Wandlungsfähigkeit der Busbranche mit

  • ­eine Vielzahl führender Aussteller, Politiker und Redner,
  • einer großen Vielfalt an innovativen und zukunftsorientierten Themen aus erster Hand,
  • thematischen Schwerpunkten zu Antriebstechniken, Klimaschutz und Fördermöglichkeiten,
  • einem aktiven Bühnenprogramm unter Einbeziehung des Fachpublikums,
  • einem Austausch und Netzwerk von Unternehmern für Unternehmer.
An zwei Messetagen wird damit das gesamte Spektrum der Busbranche präsentiert und über die neuesten Trends und Innovationen informiert und diskutiert. Das Future Forum der BUS2BUS beschäftigt sich in Keynotes, Workshops, Diskussionsrunden und Startup Pitches mit den aktuellen und den Zukunftsthemen der Mobilitätsbranche. Ob Busse, Komponenten, Zubehör, Produkte aus Komfort & Design, digitale Lösungen, Infrastruktur und Fresh Travel oder die Bereiche Wartung und Dienstleistungen – auf Deutschlands einziger Bus-Fachmesse erhalten Sie einen kompletten Marktüberblick innovativer Neuheiten und aktueller. In der Startup Area werden innovative Lösungen aus der Digitalszene präsentiert. Und erstmalig wird der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages eine Bus-Fachmesse besuchen. Ein weiteres Highlight ist die Networking Abendveranstaltung am ersten Messeabend: Die Future Night.

Hier können Sie das Programm der Messe einsehen und herunterladen.

Tickets sind nur online auf der BUS2BUS Homepage erhältlich. Wir erinnern Sie noch einmal an unser Angebot der Gruppenticket-Bestellung.

Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen und mit starker Stimme unsere Botschaft verbreiten: Es geht nur mit dem Bus! Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
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