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LHO-Rundschreiben

23/22 vom 16.03.2022

- Pressemitteilung bdo / Preisexplosion beim Diesel - Busunternehm-
en brauchen dringend Entlastung
- Dieselpreis – Weitergabe der Kostensteigerung an Reisende
(Muster-AGB)
- Corona-Regeln in Hessen nach dem 19.03.
- Fachkräfteplattform vermittelt Busfahrer im Raum Frankfurt
- bdo-Blitzumfrage zur aktuellen Einschätzung der Geschäftslage
bdo
Pressemitteilung
Berlin, den 14. März 2022

Preisexplosion beim Diesel - Busunternehmen brauchen dringend Entlastung

Die aktuellen Preissteigerungen beim Dieselkraftstoff stellen nicht nur die Logistik-, sondern auch die Busbranche vor eine nie dagewesene Existenzgefahr. Die gesamte - mittelständisch geprägte - Branche ist akut bedroht und damit die Daseinsvorsorge und die Mobilität in Deutschland insgesamt.

Lesen Sie hier weiter.
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Dieselpreis – Weitergabe der Kostensteigerung an Reisende (Muster-AGB)

In unserem Rundschreiben 21/2022 vom 10. März hatten wir Ihnen eine erste Einschätzung zu Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf Preiserhöhungen bei Pauschalreisen und Mietomnibusfahrten übermittelt.

Der bdo hat sich nun noch einmal eingehender mit der Rechtslage bei steigenden Kraftstoffpreisen befasst und Erläuterungen zu den Muster-AGB Pauschalreisen, Tagesfahrten und Mietomnibus für bestehende Buchungen und Neubuchungen zusammengestellt.

Diese haben wir als PDF im Mitgliederbereich unserer Homepage unter hier für Sie zum Download bereitgestellt.

Der bdo prüft derzeit mit RA Hütten, welche weitere Optionen für die Busunternehmen zur Weitergabe der steigenden Kraftstoffkosten bestehen. Parallel setzen sich der bdo und die Landesverbände weiterhin für eine drastische Senkung der Treibstoffpreise ein, s. auch die vorstehende Pressemitteilung.

Bei Fragen hierzu können Sie uns gerne kontaktieren.

Hessen

Corona-Regeln in Hessen nach dem 19.03.

Die Hessische Landesregierung hat gestern einen Fahrplan mit den geplanten Corona-Regeln nach dem 19. März vorgelegt. Hintergrund ist das Auslaufen der derzeit geltenden Regelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz und das gleichzeitige Auslaufen der jetzigen hessischen Corona-VO.

Die ab dem 20. März geltenden Regelungen sollen jedoch erst am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Erst danach können entsprechende Regelungen in den Ländern verbindlich beschlossen werden. Daher hat die Landesregierung entschieden, die ab dem 20. März geltenden Regeln noch einmal um 2 Wochen bis zum 2. April zu verlängern, soweit das neue Bundesinfektionsschutzgesetz dies noch ermöglicht.

Auf Grundlage des aktuellen Gesetzentwurfs des Bundes beabsichtigt Hessen folgende Regelungen in zwei Schritten:

1. Schritt: Übergangsphase (20. März bis 2. April):
Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies betrifft dann z.B. auch die Regelungen für touristische Busfahrten, bei denen dann weiterhin die 3G-Regel und die Maskenpflicht am Platz gilt.

2. Schritt: Ausschließlich „Basisschutzmaßnahmen“ (nach dem 2. April):
Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet dies:
Maskenpflicht nur noch
  • in Krankenhäusern
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • bei Pflegediensten
  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
Testpflicht nur noch
  • in Krankenhäusern
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • in Schulen
Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots sollen noch einige weitere Schutzmaßnahmen ermöglicht werden, z.B. eine weitergehende Maskenpflicht, Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bei Publikumsverkehr, ein Abstands- und Hygienekonzept. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Landtags.

Weitere Informationen des Landes finden Sie hier: https://staatskanzlei.hessen.de/presse/hessische-landesregierung-bereitet-sich-auf-das-neue-bundesinfektionsschutzgesetz-vor

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Bewerbung

Fachkräfteplattform vermittelt Busfahrer im Raum Frankfurt

Die Fachkräfteplattform Your Mellon (dt. Deine Zukunft) hat uns darauf hingewiesen, dass sich hierüber aktuell einige Busfahrer im Raum Frankfurt/Main nach einem geeigneten Arbeitgeber umschauen.
Die Plattform bietet die Möglichkeit, mit verifizierten Jobsuchenden aus ganz Europa in den direkten Kontakt zu treten und sich als Arbeitgeber bei neuen Jobsuchenden vorzustellen.

Interessierte Unternehmen im Raum Frankfurt/Main können sich direkt an Your Mellon wenden, Informationen finden Sie unter diesem Link https://yourmellon.com/de/company-offer-de/ oder in diesem Erklärvideo: https://yourmellon.com/wp-content/uploads/2021/11/B2B_German.mp4
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bdo-Blitzumfrage zur aktuellen Einschätzung der Geschäftslage

Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der Dieselpreisexplosion sind zu berücksichtigen.

Die private Busbranche steht seit zwei Jahren durch die Corona-Pandemie vor immensen Herausforderungen. Durch den Angriffskrieg auf die Ukraine sowie der Dieselpreisexplosion kommen nun weitere Erschwernisse auf die Omnibusunternehmen zu.
Die private Busbranche steht seit zwei Jahren durch die Corona-Pandemie vor immensen Herausforderungen. Durch den Angriffskrieg auf die Ukraine sowie der Dieselpreisexplosion kommen nun weitere Erschwernisse auf die Omnibusunternehmen zu.

Damit der bdo im politischen Austausch die aktuellen Auswirkungen auf die mittelständischen Busbranche verdeutlichen kann, wird eine neue bdo-Blitzumfrage gestartet. Der bdo möchte wissen, wie das derzeitige Kriegsgeschehen sowie die Dieselpreissteigerung Ihr laufendes Geschäftsjahr beeinflussen und ob für die weiteren Jahre Folgen abzusehen sind.

Die Umfrage ist an alle privaten Busunternehmen gerichtet. Selbstverständlich werden alle Daten streng vertraulich behandelt und im Falle einer Veröffentlichung nur anonymisiert in Form von Durchschnittswerten und Häufigkeitsübersichten veröffentlicht.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Beantwortung der Fragen die derzeitigen Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der Dieselpreisexplosion auf Ihr Unternehmen!
Eine Teilnahme an der Umfrage ist nur bis einschließlich 22. März 2022 möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
www.lho-online.com
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer auf Twitter

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