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LHO-Rundschreiben

20/22 vom 09.03.2022

- Wochenzusammenfassung KW 09 – neue Vorschriften im In- und
Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

- Request from UNHCR - Coaches required for humanitarian purposes


- Tschechien: Mautbefreiung von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gewicht
für humanitäre Zwecke

- NWO Workshop zum Thema "Digitales Marketing für Busunternehmen"
am 30./31. März 2022 - Teilnahme auch für LHO-Mitgliedsunternehmen
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Wochenzusammenfassung KW 09 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

  1. Tschechien: 3G-Nachweise für Reisende aus EU-/Schengen-Staaten.
  2. Dänemark: Keine coronabedingten Einreiserestriktionen.
  3. Litauen: Keine coronabedingten Einreiserestriktionen.
  4. Rumänien: Grenzsituation.
  5. Polen: Befristet Ausnahmen bei Lenk- und Ruhezeiten.
  6. Deutschland: Aktualisierung der Risikogebiete.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich. Zur Erleichterung Ihrer Reiseplanung nutzen Sie auch gern die Website reopen.europa.eu für grundsätzliche Informationen zu u.a. Einreisebestimmungen sowie Beschränkungen innerhalb der europäischen Länder.

1. Tschechien
Für Reisende aus EU-/Schengen-Staaten, welche sich in den letzten 14 Tagen nicht mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten haben, benötigen zur Einreise einen 3G-Nachweis sowie die elektronische Einreiseanmeldung. Alle weiteren Details zur Gültigkeit von Impf-, Test- und Genesenennachweisen finden Sie in der Länderdatenbank.

2. Dänemark
In Dänemark gelten keine coronabedingten Einreisebeschränkungen mehr, sollten Sie aus EU- oder Schengen-Staaten einreisen.

3. Litauen
In Litauen gelten keine coronabedingten Einreisebeschränkungen mehr, sollten Sie aus Deutschland einreisen.

4. Rumänien
Aufgrund des Krieges in der Ukraine und dem damit verbundenen Verkehrsaufkommen wurden uns von der IRU folgende Informationsstellen zur Verfügung gestellt:

Die rumänische Grenzpolizei stellt täglich aktualisierte Informationen über die Lage an den rumänischen Grenzen zur Ukraine bereit. Weitere Informationen finden Sie auf Englisch auf deren Website.

Darüber hinaus teilt die Grenzpolizei in einer Online-Anwendung die durchschnittlichen Wartezeiten an den Straßengrenzübergängen mit.

Der bdo und die Landesverbände informieren Sie, sobald es weitere Informationen gibt. Diese finden Sie auch in der Länderdatenbank in den einzelnen Nationen unter dem Abschnitt „Grenzkontrollen / Grenzübergänge“.

5. Polen
Vom 4. März bis zum 2. April 2022 gelten in Polen befristete Ausnahmen von den Bestimmungen über Lenkzeiten, Unterbrechungen und Ruhezeiten für das Fahrpersonal, die im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Personen- und Güterkraftverkehr tätig sind.

Vorübergehende Ausnahmen gelten wie folgt:

1) Die tägliche Lenkzeit darf 11 Stunden nicht überschreiten
2) Die Wochenlenkzeit darf 60 Stunden nicht überschreiten
3) Die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf 96 Stunden nicht überschreiten
4) Nach einer Lenkzeit von fünfeinhalb Stunden hat das Fahrpersonal Anspruch auf eine ununterbrochene Unterbrechung von mindestens 45 Minuten
5) das Fahrpersonal kann auf Wunsch auch die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen, sofern das Personal einen geeigneten Schlafplatz zur Verfügung hat und das Fahrzeug stillsteht.

Fahrpersonal, dass diese Ausnahmeregelung in Anspruch nimmt, muss die Fälle handschriftlich auf der Rückseite des analogen Kontrollgeräts oder des Ausdrucks des digitalen Fahrtenschreibers eintragen.
Die Anwendung der befristeten Ausnahmeregelungen darf die Arbeitsbedingungen der Fahrer und die Sicherheit im Straßenverkehr nicht beeinträchtigen.

6. Deutschland
Derzeit gibt es keine Hochrisikogebiete. Ob am Wochenende wieder Staaten/Gebietet gelistet werden, ist derzeit noch unklar. Bitte informieren Sie sich selbstständig beim RKI.
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Request from UNHCR - Coaches required for humanitarian purposes

Der bdo hat uns darüber informiert, dass die IRU vom Flüchtlingshilfswerk der UNO (UNHCR) kontaktiert wurde. Man versucht das Angebot an Reisebussen für humanitäre Hilfe zu koordinieren. Dieses Anliegen möchte der bdo gerne unterstützen. Unternehmen, die helfen möchten, können dies (wahrscheinlich) am effektivsten tun, wenn sie in professionelle Strukturen eingebunden sind. UNHCR bietet diese Strukturen und Expertise wie keine andere Organisation.
(Bildnachweis: Deutsche Touring GmbH, Eurolines Germany)
Die IRU sammelt hilfsbereite Unternehmen in einer Liste und gibt die Informationen an die UNHCR weiter. Der bdo nimmt die Meldungen der Unternehmen entgegen.,Sofern Sie mit der UNHCR zusammenarbeiten möchten, tragen Sie bitte die entsprechenden Informationen in diese Liste ein:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1Jkqmv45pEaxjUDmE21LuT1ptP0q0Xa8X9u8MIc_Dsro/edit?usp=sharing

Die folgenden Informationen werden benötigt:
  • Name of the Operator (Name des Betreibers)
  • Location of the Operator (Ort des Unternehmenssitzes)
  • Contact Person (Ansprechpartner und Kontaktinformationen)
  • Capacity, number of coaches (Anzahl der Busse)
  • Capacity, number of seats (Anzahl Sitzplätze)
  • Expected availability date (erwartete Verfügbarkeit)
Der bdo wird die Daten/Informationen lediglich weiterleiten und sie nicht für andere Zwecke nutzen, speichern oder weiterverarbeiten. Er wird die neu eingetragenen Unternehmen einmal am Tag an die IRU weiterleiten.
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Tschechien: Mautbefreiung von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gewicht für humanitäre Zwecke
Im Zuge der Ukraine-Krise hat sich Tschechien dazu entschieden, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht, die für humanitäre Zwecke im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine eine Beförderung durchführen, von der Mautpflicht zu befreien. Diese Regelung gilt für den Transit von Fahrzeugen auf der Hin- und Rückfahrt.

Hierfür gilt folgendes Vorgehen vor Fahrtbeginn:
Das Unternehmen übermittelt eine ausgefüllte Excel-Tabelle (Download) auf Tschechisch oder Englisch an die Zollverwaltung der Tschechischen Republik per Mail an ua@czechtoll.cz. In der Tabelle werden folgende Angaben getätigt:
- Ansprechpartner*in (Name, Telefonnummer)
- Kfz-Kennzeichen
- Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht (JA/NEIN)
- Angaben zu den Zeiten/Daten der Beförderung auf mautpflichtigen Straßen (von-nach), d.h. hin und zurück
- Angaben zur mutmaßlichen Route der Fahrzeuge auf mautpflichtigen Straßen

Sollte eine Zusendung vorab nicht möglich sein, soll dies laut den Behörden anschließend und so schnell wie möglich geschehen.

Wenn das Fahrzeug mit dem elektronischen Mauterhebungssystem OBU ausgestattet ist, sollte dies vor Transportbeginn in den Transportmodus geschaltet werden. Das entsprechende Verfahren ist im Benutzerhandbuch beschrieben. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Kunden-Service vor Ort hierfür zu kontaktieren.
Ist das Fahrzeug mit keinem OBU ausgestatte, ist die Übersendung der Daten (s.o.) ausreichend.

Wir empfehlen, die E-Mail, mit der die Daten übersendet wurden, als Nachweis mitzuführen.
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NWO Workshop zum Thema "Digitales Marketing für Busunternehmen" am 30./31. März 2022 - Teilnahme auch für LHO-Mitgliedsunternehmen

Unser Schwesterverband NWO - Landesverband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V., veranstaltet einen (Präsenz-)Workshop zum Thema „Digitales Marketing für Busunternehmen“ – Umsatz steigern, neue Kunden gewinnen – so nutzen Sie Google & Co. richtig – am 30./31. März 2022 in Langenfeld.
Als Mitglied des LHO haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, an diesem Workshop teilzunehmen und von den Sonderkonditionen (Gebühr wie für NWO-Mitglieder) zu profitieren. Alles Weitere entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen


30.03.2022 | Workshop-Tag 1

Vormittag | Basis-Workshop: Das Haus vom Nikolaus: Wie digitales Marketing für Busunternehmer wirklich funktioniert.

Nachmittag | Workshop Neukundengewinnung:
Wie man mit Rezensionen im Netz neue Aufträge und Kunden gewinnt.

Abend | Unternehmerstammtisch mit Top-Coach Martin Hein

31.03.2022 | Workshop-Tag 2

Vormittag | Workshop Bestandskundenmarketing: Wie man mit Social Media und Newsletter-Marketing ungeahnte Umsatzpotenziale entwickelt:
Wie Push-Marketing-Kanäle nutzen kann, um 20% mehr Umsatz zu generieren.

Nachmittag | Workshop Suchmaschinenoptimierung: Königsweg oder Zeitverschwendung
Wie die passive Kundenakquise mit Suchmaschinenoptimierung für Busunternehmer automatisch funktioniert.

Und hier nochmal die Rahmenfakten zu der NWO Workshop-Reihe:
  • Veranstaltungsort: NWO-Geschäftsstelle, Heinrich-von-Stephan Str. 1, 40764 Langenfeld
  • Teilnahmegebühr pro Person:
    • NWO-Mitglieder* 219,00 € zzgl. 19% MwSt. (1 Tag) / Nicht-Mitglieder 289,00 € zzgl. 19% MwSt. (1 Tag)
    • NWO-Mitglieder* 349,00 € zzgl. 19% MwSt. (2 Tage) / Nicht-Mitglieder 459,00 € zzgl. 19% MwSt. (2 Tage)
*gilt auch für Mitglieder anderer Landesverbände

Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
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