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Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben zu folgenden Themen:

- Corona-VO Hessen: Ab heute gilt 3G bei touristischen Busfahrten
- COVID-19 – Änderungen der Einreiseverordnung
- Ukrainekrise: BAG meldet Ausnahme von Lenk- und Ruhezeiten
- Ukraine: Busse voller Hoffnung
-Sammelaktion von Erletz Reisen für die Ukraine-Flüchtenden
- Runder Tisch "Zukunft des Tourismus in Hessen"
- Aktuelle Tabelle Vorhaltekosten





Corona-VO Hessen: Ab heute gilt 3G bei touristischen Busfahrten

Wir möchten Sie daran erinnern, dass ab heute, 04. März, neue Corona-Regeln in Hessen gelten. Insbesondere gibt es Änderungen bei der Zahl der Teilnehmenden an Veranstaltungen sowie bei Zutrittsregelungen 3G/2G-plus) in einigen Bereichen.

Für Reisebusfahrten ab 10 Personen gilt nun die 3G-Regel. Die Reisenden müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein (Schnelltest, PCR oder Testheft). Während der Fahrt muss generell eine medizinische Maske getragen werden. Sie darf am Sitzplatz für den Verzehr von Speisen und Getränken zeitweise abgenommen werden. Siehe hierzu auch die neuen Auslegungshinweise
(dort auf S. 33):
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/2022_03_03_Auslegungshinweise_CoSchuVO.pdf

Generelle Informationen zu den Corona-Regeln finden Sie unter diesem Link: https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen

Noch ist unklar, welche Regelungen nach Auslaufen der Verordnung am 19.03. gelten werden, hierzu sollen in den kommenden Tagen von Bund und Ländern noch Entscheidungen getroffen werden. Über die Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.




COVID-19 – Änderungen der Einreiseverordnung

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Dritte Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) in Kraft gesetzt. Alle bisher geltenden und bekannten Vorschriften bleiben bestehen.

Unter anderem folgende Änderungen ergeben sich:

  1. Die Bedingungen, um ein Gebiet zu einem Hochrisikogebiet zu erklären, wurden gelockert. In diesen Gebieten muss eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz bestehen.
  2. Neue Regelung für Kinder bei Einreise aus Hochrisikogebieten: Für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt keiner Quarantänepflicht. Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt entweder für 5 Tage die Quarantänepflicht oder sie werden direkt nach der Einreise getestet. Sobald das negative Testergebnis vorliegt, entfällt die Quarantäne.
  3. Die Nachweispflichtig gilt ab dem 12. Lebensjahr.
Die Verordnung ist bis zum 19. März 2022 gültig.

Aufgrund der Lockerungen der Bedingungen für Hochrisikogebiete, befinden sich derzeit keine Staaten oder Regionen auf der Liste des RKI. Bitte beachten Sie, dass sich die Ausweisung der Risikogebiet weiterhin kurzfristig ändern kann.

Weitere Details entnehmen Sie gern den FAQs das Bundesministerium für Gesundheit sowie der Zusammenfassung der Regelungen in der bdo-Länderdatenbank.



Ukrainekrise: BAG meldet Ausnahme von Lenk- und Ruhezeiten

Der bdo teilt mit, dass gemäß des BAGs Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden und in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden, von der Anwendung der Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten in Deutschland ausgenommen sind. Das bedeutet Sicht des bdo nach Prüfung der EU-Richtlinie, dass Busunternehmen, die die Hilfstransporte wegen der Ukraine-Krise durchführen, von den Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen sind. Hierfür darf die konkrete Fahrt keinen Aufschub und keine Verzögerung durch die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten dulden. Bei Fragen sollen die zuständigen Behörden im jeweiligen Bundesland kontaktiert werden. Trotzdem muss die Wahrung der Sicherheit im Straßenverkehr und unseres Fahrpersonals gewährleistet werden!

Außerdem rät das BAG bei Reisen in die Ukraine unter anderem ein gültiges Reisedokument, einen Bargeldvorrat sowie ausreichendes Proviant mitzunehmen. Bei Einreise in die Ukraine sollen sich deutsch Staatsbürger bitte in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen.

Sobald der bdo weitere Informationen erhält, informieren wir Sie umgehend.



Ukraine: Busse voller Hoffnung

Der bdo hat uns darüber informiert, dass die Organisatoren von „Busse voller Hoffnung“ derzeit versuchen, Reisebusse/Stadtbusse/Kleintransporter günstig anzukaufen, um diese für humanitäre Transporte innerhalb der Ukraine zu nutzen. Zu den Organisatoren gehört die CFSR Ukraine Charity Foundation Source of Revival (eine Unterorganisation des ICC International Chamber of Commerce Ukraine). Die gesuchten Fahrzeuge sollen fahrbereit sein und TÜV ist nicht ausschlaggebend. Wenn Sie noch alte Busse zu verkaufen haben und diese zu einem sehr günstigen Abschlag (natürlich inkl. Kaufvertrag) abgeben würden, können diese sich unter Ein Bus voller Hoffnung: Eilt: Omnibusse und Reisebusse für humanitäre Transporte innerhalb der Ukraine (gigahertz.ventures) auf der Erfassungsliste eintragen.

Sollten von Ihrer Seite aus noch weitere Rückfragen bestehen, können Sie sich gern an Herrn Stefan Schandera unter +49 171 9200 518 wenden.


Sammelaktion von Erletz Reisen für die Ukraine-Flüchtenden

Unser Mitgliedsunternehmen Erletz Reisen GmbH aus Staufenberg hat in den letzten Tagen ein kleines Netzwerk aufgebaut, um den Flüchtenden des Ukraine-Kriegs zu helfen. Hierzu wurde in Staufenberg eine Sammelstation eingerichtet, die ab Samstag, den 05.03.22 geöffnet ist. Dort können Sachspenden abgegeben werden.

Besonders benötigt werden Nahrungsmittel, medizinische Produkte und Hygieneartikel. Kleiderspenden sollten auf Jacken, Handschuhe, Schals und Mützen beschränkt werden, da die Menschen auf der Flucht sind und keine Transportmöglichkeiten haben.
Unter diesem Link finden Sie ein PDF mit den Informationen für Sachspenden: https://www.lho-online.com/brancheninfos/

Anstelle von Sachspenden kann auch finanziell geholfen werden, das Geld wird dann für den Einkauf benötigter Dinge verwendet: https://www.betterplace.me/gemeinsam-fuer-kriegsopfer

Kontakt für Fragen hierzu:
Sabrina Erletz
Erletz Reisen GmbH
Am Schiffenweg 10
35460 Staufenberg
Tel.: 06406/91060
E-Mail: sabrina.erletz@erletz.de





Runder Tisch "Zukunft des Tourismus in Hessen"

Am 25. Februar nahm der LHO an einem Runden Tisch zum Thema "Zukunft des Tourismus in Hessen" im Hessischen Landtag teil. Dort diskutierten Experten/Verantwortliche aus dem Tourismussektor mit den tourismuspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen sowie mit Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Philipp Nimmermann über den aktuellen Stand der Tourismusbranche.

Wir haben hierbei darauf hingewiesen, dass Busreisen einen wichtigen Baustein des Tourismus darstellten. Reisebusse sollten daher überall willkommen sein. Die umweltfreundlichen Busse würden die Gäste in die Regionen bringen und mit dem Bus könnten auch abgelegenere Orte außerhalb der Städte/Zentren bzw. erreicht werden. Wünschenswert wäre eine zentrale Übersicht zu bustouristischen Angeboten in Hessen mit Halte- und Parkplätzen für Busse.
Ferner haben wir auf die nach wie vor sehr schwierige Lage der Busunternehmen nach nunmehr zwei Jahren Corona-Pandemie hingewiesen. Entscheidend sei, wieder das Vertrauen der Reisenden zu gewinnen. Es bedürfe daher klarer, einheitlicher und planbarer Regelungen für die Reisebusunternehmen, um die Wiederaufnahme touristischer Reisen nicht zu erschweren.

Ferner ging es bei dem Gespräch um eine Zusammenarbeit der einzelnen Regionen und ein übergeordnetes Marketingkonzept für das Land Hessen. Hierzu wurde die Kampagne für eine Markenfamilie Hessen vorgestellt. Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.hessen.tourismusnetzwerk.info/inhalte/tourismusstrategie-marketing/markenfamilie-hessen/etablierungsprozess/ bzw. auf der Kampagnenseite https://www.hessen-tourismus.de/de/typisch-hessisch/



Aktuelle Tabelle Vorhaltekosten

Wir haben mit R+V, KRAVAG und Condor die Vereinbarung über die Erstattung von Vorhaltekosten, gültig ab 01.01.2022, neu vereinbart. Die aktuelle Vereinbarung finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage unter diesem Link: https://www.lho-online.com/muster-formulare/ zum Download.
Diese Omnibus-Vorhaltekosten werden der Höhe nach – ausgehend vom Neupreis – ohne weitere Nachweise von den Versicherern der R+V Gruppe akzeptiert. Höhere Forderungen müssten im Einzelfall begründet und belegt werden.



Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
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www.lho-online.com
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