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Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben zu folgenden Themen:

- Ukraine: Touristische Hilfsaktion/FAQ des BDA
- Corona-Bonus: noch bis zum 31.03. auszahlbar
- Ergebnisse LHO-Mitgliederumfrage 2022
- RKI: Wegfall aller Hochrisikogebiete ab 03.03.








Ukraine: Touristische Hilfsaktion/FAQ des BDA

Auf Grund der dramatischen Situation in der Ukraine erreichen uns Anfragen im Hinblick auf die Beförderung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Unser Bundesverband bdo hat sich zwecks notwendiger Koordinierung an das BMDV (Bundesverkehrsministerium) und das BMI (Bundesinnenministerium) gewandt. Wir haben als LHO über das Hessische Innenministerium bei der Landesregierung unsere Unterstützung angeboten.

Wie der bdo berichtet, hat sich auf Grund der steigenden Hilfsangebote aus der Touristikbranche zur Unterstützung in den ukrainischen Grenzregionen ein Branchennetzwerk gebildet, das unter dem Hashtag #touristikhilft läuft. Hierzu existiert bereits eine Landingpage, die Sie unter #Touristikhilft (hsma.de) aufrufen können. Derzeit werden Informationen über touristische Anbieter gesammelt, die für Hilfsaktionen zur Verfügung stehen. Diese werden dort veröffentlicht. Ob solche Angebote zum Tragen kommen, ist nicht vorhersehbar.

Der bdo würde sich ebenfalls um eine Veröffentlichung der engagierten Busunternehmen kümmern. Ansprechpartner beim bdo ist Frau Melina Strohkirch. Sie erreichen Sie per E-Mail unter melina.strohkirch@bdo.org.

Der bdo benötigt dafür die Ansprechpartner in den Verkehrsunternehmen, die helfen können. Bitte teilen Sie dem bdo in Ihrer E-Mail mit, wie viele Reisebusse mit ausreichend Fahrpersonal Sie ggf. stellen könnten. Neben Firmennamen, Namen des Ansprechpartners, Anzahl der Fahrzeuge werden nur die Kontaktdaten benötigt, bitte alles ausschließlich per E-Mail an melina.strohkirch@bdo.org.

Seitens des BDA wurden inzwischen FAQ zum Krieg in der Ukraine herausgebracht (u.a. zu Visafragen, zum Aufenthaltsstatus und zu Arbeitsverhältnissen). Diese FAQ haben wir im internen Teil unserer Homepage unter https://www.lho-online.com/arbeitsrecht-tarifvertraege/ zum Download bereitgestellt.




Corona-Bonus: noch bis zum 31.03. auszahlbar

Wir hatten bereits mehrfach über die Möglichkeit berichtet, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten wegen der Zusatzbelastung während der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500,- € steuer- und sozialversicherungsfrei bezahlen können. Voraussetzung für die Sonderleistung ist, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

Die Frist, in der dieser Bonus ausgezahlt werden muss, läuft nun am 31.03.2022 aus. Es besteht daher in diesem Monat die letzte Gelegenheit, von dieser besonders begünstigten Möglichkeit Gebrauch zu machen und den Beschäftigten entsprechende Zahlungen zugutekommen zu lassen.

Bitte beachten Sie aber: Sofern Sie die Höchstgrenze von 1.500,- € bereits in 2020 oder 2021 ausgeschöpft haben, können Sie bis Ende März 2022 keine weiteren Zahlungen als steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus ausbezahlen.

Weitere Informationen zum Corona-Bonus finden Sie in den FAQ des Bundesfinanzministeriums (s. auf S. 18ff.): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=49



Ergebnisse LHO-Mitgliederumfrage 2022

In der Zeit vom 23.12.2021 bis 31.01.2022 lief unsere Mitgliederumfrage 2022. Insgesamt haben 38 Mitgliedsunternehmen teilgenommen, hierfür bedanken wir uns herzlich!

Die Antworten haben gezeigt, dass ein generell hohes Interesse an den abgefragten Themenbereichen besteht. Der LHO-Vorstand hat sich in seiner letzten Sitzung mit den Ergebnissen befasst. Er wird insbesondere die in der Umfrage als besonders wichtig benannten Themen in seine weitere Arbeit einbringen:
  • Vergabebedingungen/Angebote im ländl . Raum/Alternative Antriebe
  • Lenk und Ruhezeiten/Bürokratieabbau
  • Personalgewinnung/Tarif, Arbeitsrecht
  • Schulungsangebote für die Mitgliedsunternehmen
Die Ergebnisse zeigten auch, dass ein Interesse an der Mitarbeit in Ausschüssen und Arbeitskreisen des LHO besteht. Wir werden daher, wie bereits kürzlich beim Arbeitskreis „Alternative Antriebe“, per Rundschreiben auf die jeweiligen Sitzungen hinweisen und weitere Interessierte einladen.

Aus den Antworten in der offenen Abfrage im Formular zeigte sich eine hohe Bedeutung bustouristischer Themen. Hier sind wir als LHO permanent bestrebt, Verbesserungen für die Mitgliedsunternehmen zu erzielen. Zuletzt ist dies bei den Entsenderegelungen gelungen und dem Wegfall des A1-Formulars für Beschäftigte bei bilateralen Beförderungen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr (=die Mehrzahl der touristischen Busfahrten).
Generell arbeiten wir hierbei eng mit dem bdo zusammen, der viele bustouristische Themen federführend behandelt, da es in der Regel um EU- bzw. nationale Regelungen geht.

Ferner beschäftigt sich der LHO-Vorstand auch weiterhin mit einem möglichen Umzug der Geschäftsstelle innerhalb Gießens in neue Räumlichkeiten, um dem geäußerten Wunsch nach Sitzungsmöglichkeiten vor Ort besser nachkommen zu können.

Über weitere Entwicklungen zu diesen Themen halten wir Sie auf dem Laufenden.




RKI: Wegfall aller Hochrisikogebiete ab 03.03.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) streicht bereits ab Donnerstag, 3. März 2022 um 0:00 Uhr alle noch verbliebenen Staaten auf seiner Liste der Hochrisikogebiete. Damit fallen für alle bisherigen Hochrisikogebiete die mit der Rückkehr verbundenen Quarantänepflichten für nicht geimpfte Personen weg. Darüber hinaus entfällt die Einreiseanmeldepflicht für Deutschland.

Als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen bei der Einreise sollen künftig nur noch Länder gelten, in denen gefährlichere Varianten als Omikron grassieren – etwa mit ähnlich krankmachenden Eigenschaften wie bei der Delta-Variante. Kinder unter 12 Jahren sollen sich direkt aus einer Quarantäne frei testen können, für Kinder unter sechs Jahren soll sie entfallen.

Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Webseite des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
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