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Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben zu folgenden Themen:

- Fahrermangel – Arbeitsgruppe bittet um Unterstützung (Mangelberuf)
- bdo-Wochenzusammenfassung KW 08 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-
Reisebestimmungen
- Mindestlohnerhöhung
- Einladung zum bdo-Webinar am 03.03.2022 um 10 Uhr - Neueste Generation Dashcams



Fahrermangel – Arbeitsgruppe bittet um Unterstützung (Mangelberuf)

die Arbeitsgruppe „Busführerschein“ des bdo und der Landesverbände bittet die Busunternehmen um Mithilfe bei der Bekämpfung des Fahrermangels: Für die Forderung politischer Maßnahmen gegen den Fahrermangel muss der Beruf Busfahrer:in als Mangelberuf anerkannt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt eine Liste mit Mangelberufen, bei welchen offene Stellen wegen fehlender Arbeitskräfte nicht besetzt werden können. Anhand dieser Liste trifft die BA Entscheidungen über Fördermaßnahmen, z.B. Zuschüsse für Umschulungen. Auch wird diese Liste zur Grundlage von politischen Entscheidungen herangezogen.

Es ist daher dringend notwendig, dass in Zukunft möglichst alle offenen Stellen durch die Busunternehmen gemeldet werden, auch wenn in der Vergangenheit negative Erfahrungen mit zu viel Bürokratie und/oder ungeeigneten Bewerber:innen gemacht wurden. Ohne eine offizielle Anerkennung als Mangelberuf, wird die politische Arbeit des bdo und seiner Landesverbände an Grenzen stoßen und weniger erfolgreich sein. Wir bitten daher um Mithilfe.




bdo-Wochenzusammenfassung KW 08 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen


  1. Österreich: Einreise wieder mit 3G möglich.
  2. Slowenien: Keine coronabedingten Einreisebeschränkungen.
  3. Belgien: 3G-Nachweis bei Einreise.
  4. Ukraine: Ausdrückliche Reisewarnung.
  5. Island: Keine coronabedingten Einreisebeschränkungen mehr.
  6. Deutschland: Aktualisierung der Risikogebiete.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich. Zur Erleichterung Ihrer Reiseplanung nutzen Sie auch gern die Website reopen.europa.eu für grundsätzliche Informationen zu u.a. Einreisebestimmungen sowie Beschränkungen innerhalb der europäischen Länder.

Österreich
Bei Einreise aus Gebieten, die kein Virusvariantengebiet sind (derzeit keine vorhanden), gilt:

- 3G-Nachweispflicht (PCR-Test (max. 72h) sowie ein Antigentest (max. 24h) werden akzeptiert; keine Eigenanwendung)
- 3G gilt auch für Pendler
- von 3G-Nachweispflicht bei Einreise ausgenommen sind u.a.:
  • Personal des gewerbliche Personentransport
  • Personen im Transit durch Österreich
  • Personen, die nach Jungholz, ins Kleinwalsertal oder in die Hinterriss/Eng einreisen
  • Personen bis zum 12. Lebensjahr
  • Personen vom 12-15 Lebensjahr dürfen mit Ninja-Pass einreisen
Bei fehlendem 3G-Nachweis gilt die elektronische Registrierungspflicht und eine 10-tägige Quarantänepflicht bis zum Erhalt eines negativen PCR-Testergebnisses. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Länderdatenbank.



Slowenien
In Slowenien gelten keine coronabedingten Einreisebeschränkungen mehr. Damit entfallen die bisherigen Test-, Quarantäne- und Registrierungspflichten.



Belgien
Zur Einreise nach Belgien aus EU-, Schengen-Staaten oder Drittstaaten von der „weißen Liste“ besteht die 3G-Nachweispflicht (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 150 Tage; PCR-Test max. 72h alt oder Antigen-Test max. 24h alt). Diese Pflicht besteht auch bei der Durchreise mit dem Bus. Die Pflicht zur Einreiseanmeldung bleibt bestehen und etwaige Ausnahmen von den Nachweispflichten finden Sie hier.



Ukraine
Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen in die Ukraine ab und fordert alle deutschen Staatsangehörigen auf, das Land zu verlassen. Die Grenzübergänge zu Polen bleiben von polnischer Seite derzeit mit Vorrang für den Personenverkehr geöffnet.



Island
Ab sofort gelten keine coronabedingten Einreisebeschränkungen mehr. Damit entfallen die Test-, Quarantäne- und Registrierungspflichten.



Deutschland
Laut RKI wird mit Gültigkeit ab 27. Februar 2022 um 0 Uhr folgende Änderung der Risikoeinschätzung für das europäische Ausland vorgenommen:

Nicht mehr als Hochrisikogebiete gelten:
  • Albanien
  • Belgien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Bulgarien
  • Italien
  • Kosovo
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Polen
  • Republik Moldau
  • Schweden
  • Ukraine
  • Ungarn


Mindestlohnerhöhung

Wie wir der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entnehmen konnten, wurde am 23. Februar 2022 der Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die durch die Ampel – Koalition im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige Anhebung des Mindestlohns auf brutto 12 EUR je Zeitstunde zum 01. Oktober 2022 vor. Gleichzeitig soll die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs von 450 auf 520 EUR erhöht werden.

Vor dem Kabinettsbeschluss stand noch die Verschärfung der Aufzeichnungspflichten in Rede. Die Arbeitszeiten sollten nicht nur täglich unter Angabe von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeiten, sondern auch digital erfasst werden. Diese Verschärfungen wurden nunmehr nicht beschlossen. Vielmehr bleibt es bei den bestehenden Aufzeichnungspflichten.

In der Kabinettssitzung wurde jedoch zum Punkt digitale Arbeitszeitenerfassung vereinbart, dass das BMAS und das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam prüfen, wie durch digitale und manipulationssichere Arbeitszeiterfassungen die Durchsetzung des Mindestlohns verbessert werden kann. Diese Befassung soll unter der Maßgabe erfolgen, kleine und mittelständische Unternehmen im Zuge der Anschaffung derartiger Systeme und Anwendungen zur Zeiterfassung nicht über Gebühr zu belasten. Daher soll die Prüfung die Entwicklung einer Zeiterfassungsanwendung, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann, beinhalten.

Das Gesetz ist noch nicht verkündet und muss noch im Bundestag beschlossen werden.

Die Entbürokratisierung der Dokumentationspflichten wird der bdo weiterhin konsequent auf allen Ebenen einfordern und sich gemeinsam mit den Landesverbänden bei Bedarf für weitere Maßnahmen engagieren.




Einladung zum bdo-Webinar am 03.03.2022 um 10 Uhr - Neueste Generation Dashcams

"Mit welcher Technologie lässt sich die Schadensquote nachhaltig reduzieren?" ist eine zentrale Fragestellung in jedem Busunternehmen. Dieser Frage entgegnet die Dittmeier Versicherungsmakler seit über 10 Jahren mit dem Einsatz von Dashcam Systemen. Warum die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH ihren Kunden seit über einem Jahr den Einsatz der Samsara Technologie empfiehlt und wie die intelligenten Cloud-Dashcams nachhaltig zur Unfallprävention und -aufklärung beitragen, erfahren Sie in unserem gemeinsamen Webinar „BDO15“ zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo).

Die Anmeldung ist kostenlos und komplett frei für jeden – egal ob Dittmeier-Kunde und/oder bdo-Mitglied.

Beginn: Donnerstag, 03. März um 10 Uhr
Dauer: ca. 45 Minuten inkl. Fragen und Antworten

Melden Sie sich jetzt gleich unter folgender Adresse an: https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZ0kfuqtrDIvHNHJcTOhvroK0pSjRh-CHo_K
Geben Sie den Einladungslink gerne auch an weitere interessierte Personen (z.B. Disposition, Fahrdienstleitung, Betriebsleitung) in Ihrem Unternehmen weiter - es können sich auch mehrere Personen darüber anmelden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

PS: Hier können Sie sehen, was die Cloud-Kamera noch alles kann.
dittmeier schulung
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
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