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Aktuelle LHO-Termine


24.02.2022 / 11:30 Uhr - Austausch LHO-Bustouristik

Interessierte Mitgliedsunternehmen erhalten die Zugangsdaten über unsere Geschäftsstelle. Weitere Termine finden Sie hier.


Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben zu folgenden Themen:

- Hessen: schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen
- Sitzung des LHO-Arbeitskreises „Alternative Antriebe“
- Online-Veranstaltung zur Personalgewinnung
- Erinnerung: Rahmenvertrag mit der GEMA - Bedarfsabfrage



Hessen: schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen

Die Hessische Landesregierung hat auf Basis der Beschlüsse der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz die Coronavirus-Schutzverordnung erneuert und darin schrittweise Lockerungen der Maßnahmen festgelegt. Hintergrund sind die sinkenden Infektionszahlen sowie die derzeit stabile Lage in den Krankenhäusern. Die neue Verordnung tritt am 22.02. (bzw. in veränderter Fassung ab dem 04.03.) in Kraft und ist gültig bis zum 19.03.

In einem Drei-Stufen-Plan sollen nun nach und nach bestimmte Einschränkungen aufgehoben werden.

Im ersten Schritt gilt ab dem 22. Februar:
  • Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im öffentlichen Raum entfallen. Bisher waren Treffen mit höchstens 10 Personen erlaubt. Die Kontaktbeschränkungen für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bleiben zunächst bestehen.
  • Geändert werden auch die Testvorgaben in Schulen. Nach einem positiven Coronafall in einer Klasse werden die Schülerinnen und Schüler derzeit zwei Wochen lang täglich getestet. In Zukunft finden diese täglichen Tests nur noch eine Woche lange statt. In der übrigen Zeit bleibt es bei drei verpflichtenden Tests pro Woche für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler. Vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern wird weiterhin eine freiwillige Teilnahme an den Testungen angeboten.
Im zweiten Schritt gilt ab dem 4. März:
  • Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmende bzw. Zuschauende zugelassen. Für Veranstaltungen unter freiem Himmel bzw. in Hallen gelten dabei weiterhin unterschiedliche Vorgaben:
    • Im Freien:
      • max. 25.000 Teilnehmende/Zuschauende
      • ab dem 500. Platz max. 75 Prozent Auslastung
      • 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
      • 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden
    • Innenräume:
      • max. 6.000 Teilnehmende/Zuschauende
      • ab dem 500. Platz max. 60 Prozent Auslastung
      • 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
      • 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden
  • In den meisten Innenbereichen ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich.
Wichtig: Die Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die 3G-Regel betrifft zudem ausschließlich die Innenbereiche.

Hinweis: Diese Regel betrifft auch die Durchführung von touristischen Busfahrten in Hessen. Es gilt daher ab dem 04. März eine 3G-Pflicht sowie die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Bis dahin gilt weiterhin die 2G-plus-Regel (Einstieg für doppelt Geimpfte mit tagesaktuellem Test sowie für 3-fach Geimpfte ohne zusätzlichen Test) sowie die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.
  • Auch für den Zugang zur Gastronomie sowie zu Hotels und weiteren Übernachtungsbetrieben ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend.
Wichtig: In der Gastronomie gilt die 3G-Regel auch im Außenbereich.
  • Diskotheken können auch die Innenbereiche mit 2G-Plus-Regel wieder öffnen.
  • In der Schule entfällt die Maskenpflicht am Sitzplatz (gilt ab Montag, 7. März)
Noch unklar ist, welche Maßnahmen ab dem 20. März gelten werden, wenn die Verordnung ausläuft. Ministerpräsident Bouffier warnte vor einer fehlenden rechtlichen Grundlage für Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 20. März: „Wenn das am 19. März auslaufende Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene nicht verlängert wird, fallen auf einen Schlag alle Regeln weg“. Auf Länderebene gebe es dann keine Möglichkeit, zum Beispiel eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen fortzuführen. Hessen brauche weiterhin eine Rechtsgrundlage für Basis-Schutzmaßnahmen.

Die Texte der neuen Verordnung ab dem 22.02. bzw. 04.03. finden Sie hier: https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen
Die Auslegungshinweise finden Sie hier: https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-02/2022_02_22_Auslegungshinweise_CoSchuVO.pdf (Regeln für tour. Busfahrten s. dort S. 32)




Sitzung des LHO-Arbeitskreises „Alternative Antriebe“

Am 17.02. traf sich der LHO-Arbeitskreis „Alternative Antriebe“ in einer Online-Sitzung. Auf der Tagesordnung stand ein breit gefächertes Programm. Über den Einsatz von batteriebetriebenen Bussen im Stadtverkehr und die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur berichtete Herr Werner Laber von der HEAG mobiBus GmbH & Co. KG aus Darmstadt. Es folgte eine Übersicht zu den aktuellen Projekten des RMV und der fahma (RMV-Machbarkeitsstudie / Lernwerkstatt Brennstoffzellen-Busse / RMV-Strategie „Dekarbonisierung des Busverkehrs“/ Autnomes Fahren) seitens Herrn Torsten Schmidt von der fahma GmbH. Ferner informierte Frau Coco Otte von der Shell Deutschland GmbH über Einsatzmöglichkeiten und die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von synthetischen Kraftstoffen.

Die Vielfalt der Themen zeigte sehr anschaulich, welche Herausforderungen für das private Omnibusgewerbe in den kommenden Jahren bestehen. Der Arbeitskreis wird sich weiterhin mit den verschiedenen Aspekten bei der Umstellung auf alternative Antriebe beschäftigen und den LHO-Vorstand bei seiner Arbeit unterstützen.

Wenn Sie Interesse daran haben, im Arbeitskreis mitzumachen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
AK Alternatv. Antr. 23.03.2022

Online-Veranstaltung zur Personalgewinnung

Am 18.02. fand online eine Info-Veranstaltung zur Personalgewinnung in Omnibusunternehmen statt.

Vorgestellt wurde hierbei zunächst die neue Kampagne von bdo und Landesverbänden durch den Pressesprecher des bdo, Herrn Till Dreier. Ferner präsentierte Herr Christian Rieger von MoveQuality ein "Strategisches Kommunikationskonzept Busfahrer/in Hessen", das für den LHO mit finanzieller Unterstützung des Landes Hessen erstellt wurde.

In der anschließenden Diskussion wurden verschiedene Ansätze genannt, um der Herausforderung Personalmangel zu begegnen. Teils wurde darauf hingewiesen, dem Thema Berufsausbildung höhere Aufmerksamkeit zu schenken. Als Unternehmen könne man so in der Region den eigenen Bekanntheitsgrad als „Ausbildungsunternehmen“ steigern. Andere verwiesen auf die Wichtigkeit, die Netzwerke der (oft ausländischen) Mitarbeiter-/innen und Mund-zu-Mund-Propaganda zu nutzen. Auch Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und eine gezielte Ansprache von Frauen sollte noch stärker genutzt werden. Einig war man sich, dass seitens der Unternehmen in Zukunft ein höherer Aufwand getrieben werden müsse, um geeignetes Personal zu finden.

Die Suche nach qualifiziertem Personal wird die Unternehmen noch lange beschäftigen. Dies bestätigen auch die Ergebnisse der LHO-Jahresumfrage, in der die Personalgewinnung als eines der relevantesten Themen für die Unternehmen genannt wurde.

Seitens des LHO wird nun im Vorstand in den kommenden Wochen darüber beraten, welche weiteren Maßnahmen aus dem durch MoveQuality erstellten Gutachten vordringlich angegangen werden sollten. Weiter werden wir die Thematik im Rahmen des Runden Tisches Fahrpersonal beim Hessischen Verkehrsministeriums behandeln.

Ganz konkret unterstützen kann im Moment die neue Personalgewinnungskampagne. Die dort hinterlegten Motive/Vorlagen können von allen Mitgliedsunternehmen genutzt werden. Eine integrierte PLZ-Suche ermöglicht es sowohl Berufseinsteigern als auch angehenden Azubis, passende Unternehmen zu finden.

Zur Kampagnenseite gelangen Sie hier: https://www.diebusunternehmen.de/

Auch auf der LHO-Seite haben wir die Ausbildungsbetriebe unter den Mitgliedern aufgeführt: https://www.lho-online.com/ausbildende-unternehmen/. Sollten Sie hier noch nicht genannt sein, informieren Sie uns bitte.

Die Vorträge der Veranstaltung haben wir im internen Bereich unserer Homepage unter https://www.lho-online.com/fahrpersonal/ für Sie eingestellt. Dort finden Sie auch das vollständige Gutachten von MoveQuality zum strategischen Kommunikationskonzept.



Erinnerung: Rahmenvertrag mit der GEMA - Bedarfsabfrage

Die GEMA überlegt aktuell, den Gesamtvertrag für die Mitglieder der bdo-Landesverbände mit einem Rabatt von 20 % über den Jahreswechsel 2022/2023 ggf. nicht mehr zu verlängern.

Derzeit wird der Gesamtvertrag ohne vertragliche Vereinbarung fortgeführt. Allerdings hat die GEMA die Verhandlungen mit unserem Bundesverband bdo über die Beitragserhöhung abgebrochen und stillschweigend eine Preiserhöhung von 2,1 % vorgenommen. Dies entspricht dem letzten Gegenangebot der GEMA aus den Verhandlungen.

Um einen Überblick über den Stellenwert des Rahmenvertrags mit der GEMA zu gewinnen, möchten wir Sie bitten, sich an unserer Abfrage zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
www.lho-online.com
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