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Aktuelle LHO-Termine


24.02.2022 / 11:30 Uhr - Austausch LHO-Bustouristik

Interessierte Mitgliedsunternehmen erhalten die Zugangsdaten über unsere Geschäftsstelle. Weitere Termine finden Sie hier.
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben zu folgenden Themen:

- COVID-19: Verlängerung der Sonderregelung für Kurzarbeitergeld
- Österreich lockert Einreiseregeln ab 22. Februar auf 3G
- Entsendung – Informationen zu einzelnen Staaten und A1-Bescheinigung
- Gegen Preisexplosion beim Diesel – bdo Positionspapier zum „Fit for 55“-Paket
- bdo-Wochenzusammenfassung KW 07 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-
Reisebestimmungen



COVID-19: Verlängerung der Sonderregelung für Kurzarbeitergeld

Bekanntlich wären zum 31. März 2022 die bereits verlängerten Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes ausgelaufen. Der bdo und die Landesverbände hatten sich intensiv für eine weitere Verlängerung eingesetzt. Am vergangenen Freitag hat der Bundestag nun dem eingebrachten Gesetzentwurf zum Kurzarbeitergeld zugestimmt und die Verlängerung beschlossen.

Ab dem 01. März 2022 gelten folgende Änderungen:
  • Verlängerung der Sonderreglung des Kurzarbeitergeldes bis zum Juni 2022
  • Verlängerung der Bezugsmonate von 24 auf 28 Monate
  • Verlängerung der Zugangserleichterung zur Kurzarbeit
  • Kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld künftig für Leiharbeitnehmer/-innen
  • Keine pauschale Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge:
    • 50% Erstattung bei geeigneter beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter/-innen im Rahmen der Kurzarbeit
Der bdo begrüßt die grundsätzliche Verlängerung der Sonderreglung für das Kurzarbeitergeld. Wie aber auch bereits in mehreren Schreiben und Gesprächen angemahnt, ist die Entscheidung, nur noch 50% der Sozialversicherungsbeiträge ausschließlich in Verknüpfung mit beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zu erstatten, nicht tragbar und wird den durch Kurzarbeit betroffenen Unternehmen nicht gerecht. Der bdo setzt sich daher weiterhin für geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der klein- und mittelständischen Busunternehmen ein und hofft aber gleichsam, dass die Busunternehmen in naher Zukunft nicht mehr auf Coronahilfen angewiesen sein werden.

Weitere Informationen:



Österreich lockert Einreiseregeln ab 22. Februar auf 3G

Wie der LBO informiert, gibt es gute Nachrichten aus Österreich: Ab dem 22. Februar 2022 werden die Einreisebestimmungen nach Österreich an die gelockerten Maßnahmen angepasst. Als Grundregel bei der Einreise wird dann eine generelle 3G-Regel gelten (statt 2G Plus wie bisher). Ausgenommen hiervon ist nur die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten.

Ab dem 5. März 2022 werden weitgehend alle Maßnahmen fallen (Zutrittsregelungen, Personenobergrenzen, allgemeine Sperrstunde) und die Nachtgastronomie geöffnet. Die Maskenpflicht bleibt nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Weitere Informationen:
www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#stufenweise-lockerungen





Entsendung – Informationen zu einzelnen Staaten und A1-Bescheinigung

Neues Meldeportal für Entsendung: Ergänzung
Das neue Melde-Portal für die Entsendung von Berufskraftfahrer/-innen ist seit dem 02. Februar 2022 Pflicht. Nach wie vor haben nicht alle EU-Staaten ihre Systeme und Kontrollverfahren umgestellt:

Italien
Entsendungen nach Italien können bis zur vollständigen Umstellung durch die italienischen Behörden entweder über das neue EU-Portal gemeldet werden oder wie bisher an die nationale Meldestelle. Die IRU empfiehlt, das neue EU-Portal zu nutzen.

Österreich
In Österreich steht die Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes noch aus. Daher sind die neuen EU-Regeln rechtlich noch nicht umgesetzt. An sich wären bilaterale Fahrten dadurch nach wie vor meldepflichtig. Nach Auskunft des WKO werden die EU-Regelungen aber in der Praxis schon angewendet, weshalb keine Meldung notwendig ist.

Dänemark
Laut der dänischen Straßenverkehrsbehörde gilt bis zum 30. April 2022 eine „Orientierungsphase“. In dieser Zeit wird es keine Sanktionen wegen falscher Eintragungen im neuen Melde-Portal oder unrechtmäßiger Vergütung geben. Stattdessen sollen die Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützt werden.

Die Europäische Kommission hat in einem Schreiben an die EU-Mitgliedsstaaten klargestellt, dass für die Unternehmen einzig die EU-Regelungen und das neue Melde-Portal maßgebend sind. Sofern EU-Staaten weiterhin nationale Meldesysteme und nationale Vorschriften anwenden, verstoßen sie gegen EU-Recht und die EU behält sich die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor.

Welche Fahrten gelten als Entsendung?
Die Regelung betrifft Kabotage-Fahrten und grenzüberschreitende Beförderungen, die keine bilaterale Beförderungen sind.
Transit und bilaterale Beförderungen (Aufnahme der Reisenden in Deutschland und Absetzen in einem anderen Land bzw. umgekehrt; örtliche Ausflüge mit der festen Gruppe sind in diesem Zusammenhang ebenfalls möglich), stellen keine Entsendung dar, weshalb auch keine Bescheinigung mitzuführen ist. Die A1-Bescheinigung entfällt für das Fahrpersonal nach Abklärung des bdo auch für Fahrten nach Frankreich. Bisher verlangte Frankreich für jede Fahrt die A1-Bescheinigung, selbst wenn keine Entsendung vorlag.

A1-Bescheinigung
Bisher musste bei einer Entsendung ins europäische Ausland die A1-Bescheinigung mitgeführt werden. Mit der Bescheinigung wurde nachgewiesen, dass entsendete Beschäftigte im Heimatland sozialversichert sind. Mit der Einführung des neuen Melde-Portals ist die Pflicht zur Mitführung einer A1-Bescheinigung für das Fahrpersonal entfallen. Für das übrige Buspersonal (Reiseleitung, Servicekräfte etc.) gelten nach wie vor die bisherigen Bestimmungen für die A1-Bescheinigung.

Für das Fahrpersonal muss eine Entsendung nur noch über das Portal angemeldet und die Meldebescheinigung mitgeführt werden.




Gegen Preisexplosion beim Diesel – bdo Positionspapier zum „Fit for 55“-Paket

In Brüssel wird über ein umfangreiches Bündel an Gesetzesvorhaben verhandelt, das sogenannte „Fit for 55“-Paket. Ziel der Gesetzesinitiativen ist es, bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 1990 ganze 55 Prozent an Treibhausgasemissionen einzusparen.

Ein Kernbestandteil des Pakets ist die Reform der Energiebesteuerung. Die Energiesteuerrichtlinie gibt den Rahmen vor, wie die Mitgliedstaaten Energie besteuern können bzw. müssen, sowie welche Ausnahmeregelungen getroffen werden können. Dies hat unter anderem auch Auswirkungen darauf, ob das deutsche System der Energiesteuerrückerstattung im ÖPNV angepasst oder sogar erweitert werden kann. Derzeit ist noch offen, ob es zu drastischen Diesel-Preissteigerungen für Busunternehmen kommen wird, gegen welche die aktuellen Höchststände bescheiden aussehen, oder ob es nicht sogar gelingt, ermäßigte Energiesteuersätze für Busunternehmen zu ermöglichen. Hier ist von entscheidender Bedeutung, dass das Thema auf allen Ebenen von möglichst vielen Akteuren gespielt wird.

Der bdo hat daher zusammen mit den Landesverbänden ein Positionspapier entwickelt, was für die politische Kommunikation gegenüber Ländern, Bund und EU-Institutionen verwendet wird und auch gerne von Ihnen genutzt werden kann.

Kernelemente der bdo-Position sind die folgenden Forderungen:
  • Möglichkeit, Traktionsenergie für Busse und Bahnen komplett von Energiesteuern zu befreien.
  • Möglichkeit, ermäßigte Energiesteuersätze für alle Busverkehre zu gewähren.
  • Entkoppelung der Energiesteuersätze von der Inflationsrate.


bdo-Wochenzusammenfassung KW 07 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

  1. Norwegen: Keine coronabedingten Einreisebeschränkungen.
  2. Litauen: Reisende aus EU-Staaten von bestimmten Nachweispflichten befreit.
  3. Schweiz: Aufhebung coronabedingter Einreisebestimmungen.
  4. Frankreich: Weitere Sperrung des Mont-Blanc-Tunnel.
  5. Deutschland: Aktualisierung der Risikogebiete.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle bdo-Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich. Zur Erleichterung Ihrer Reiseplanung nutzen Sie auch gern die Website reopen.europa.eu für grundsätzliche Informationen zu u.a. Einreisebestimmungen sowie Beschränkungen innerhalb der europäischen Länder.

Norwegen
Norwegen hebt jegliche coronabedingten Einreisebeschränkungen bzw. -auflagen auf. Bei Reisen nach Spitzbergen informieren Sie sich bitte gesondert beim norwegischen Gesundheitsamt.

Litauen
Einreisende aus EU-Mitgliedstaaten unterliegen keiner 3G-Nachweispflicht mehr. Weiterhin besteht die Pflicht zur Reiseanmeldung.

Schweiz
Die Schweiz hat die coronabedingte Einreisebestimmungen (Registrierungs-, Nachweis-, Testpflicht etc.) derzeit aufgehoben.

Frankreich
Aufgrund von weiteren Wartungsarbeiten wird der Verkehr im Mont-Blanc-Tunnel in der Nacht von Montag, 21. Februar, auf Dienstag, 22. Februar 2022, von 22:00 bis 06:00 Uhr wieder vollständig unterbrochen.

Deutschland
Laut RKI wird mit Gültigkeit ab 20. Februar 2022 um 0 Uhr folgende Änderung der Risikoeinschätzung für das europäische Ausland vorgenommen:

Nicht mehr als Hochrisikogebiete gelten:
  • Andorra
  • Irland
  • Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
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