Bei fehlerhafter Anzeige klicken Sie bitte hier
cropped-LHO-Logo-50_V1_RGB.png
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben zu folgenden Themen:

- Neue hessische Corona-VO
- bdo-Wochenzusammenfassung KW 05 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-
Reisebestimmungen
- Erinnerung ! Rahmenvertrag mit der GEMA - Bedarfsabfrage





Neue hessische Corona-VO

Seite heute gilt in Hessen eine neue Corona-Verordnung. Diese regelt insbesondere die Abschaffung der 2G-Regelung/die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel sowie neue Vorgaben für Großveranstaltungen, zu denen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden können.

Auch die sog. Hotspot-Regelungen bei Inzidenzen über 350 wurden abgeschafft. Es gilt nun landesweit und inzidenzunabhängig: Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden, in Kinos, im Restaurant und beim Hallensport müssen alle Gäste, Teilnehmende und Zuschauerinnen und Zuschauer die 2G-Plus-Regel erfüllen.

Dies betrifft auch Beförderungen im Reisebus, die unter die Veranstaltungsregeln fallen. Es gilt nun generell 2G-Plus, wenn mehr als 10 Personen an der Fahrt teilnehmen. Hierzu ist in den Auslegungshinweisen (s. dort auf S. 32) ausgeführt:

„Organisierte Reisen mit dem Reisebus unterfallen grundsätzlich § 16 Abs. 1 Nr. 2. Die Reisenden müssen geimpft oder genesen sowie zusätzlich negativ getestet sein (Schnelltest, PCR oder Testheft) bzw. die 2GPlus-Voraussetzungen (geboostert, frisch doppelt geimpft, genesen geimpfte oder frisch genesen) nachweisen. Bei mehr als 250 Teilnehmenden gilt eine Kapazitätsbeschränkung auf 30 Prozent auf die 250 Plätze übersteigende Kapazität. Während der Fahrt muss generell eine medizinische Maske getragen werden. Sie darf am Sitzplatz für den Verzehr von Speisen und Getränken zeitweise abgenommen werden. Eine andauernde und leistungsfähige Belüftung des Fahrzeuges erfüllt die Anforderungen des § 16 Abs. 1 Nr. 3.“
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-02/22-02-07_auslegungshinweise_coschuv_oaem.pdf

Die Verordnung ist gültig bis zum 06. März 2022. Eine Zusammenfassung sowie einen Link zum Verordnungstext finden Sie hier: https://www.hessen.de/Presse/Hessische-Landesregierung-aendert-Corona-Schutzverordnung




bdo-Wochenzusammenfassung KW 05 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

  1. Bulgarien: Aktualisierung der Einreisebestimmungen.
  2. Italien: Zusätzlicher Test für Geimpfte/Genesene entfällt.
  3. Finnland: Einreise unter „3G“ möglich.
  4. Frankreich: Erleichterung der Einreise für geimpfte Personen. Weitere Wartungsarbeiten im Mont Blanc Tunnel.
  5. Dänemark: „Orientierungsphase“ bei Entsendungsanmeldung.
  6. Norwegen: „3G-Nachweise“ bei Einreise.
  7. Slowakei: Geimpfte/Genesene von Quarantänepflicht befreit.
  8. Deutschland: Aktualisierung der Risikogebiete.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle bdo-Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich. Zur Erleichterung Ihrer Reiseplanung nutzen Sie auch gern die Website reopen.europa.eu für grundsätzliche Informationen zu u.a. Einreisebestimmungen sowie Beschränkungen innerhalb der europäischen Länder.

Bulgarien
Seit 01. Februar 2022 dürfen Personen mit 3G-Nachweis wieder einreisen. Die Nachweise haben im einheitlichen EU-Format zu erfolgen. Kinder unter 12 Jahren sowie Fahrer im internationalen Personenverkehr sind nach wie vor von etwaigen Nachweispflichten befreit.

Italien
Seit 01. Februar 2022 entfällt die zusätzliche Testpflicht für geimpfte und genesene Personen. Einer der folgenden Nachweise ist für die Einreise erforderlich:
  • eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
  • ein Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate)
  • ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden)
Finnland
Alle Reisenden aus Schengen-/EU-Staaten dürfen mit Erfüllung einer dieser Bedingungen einreisen:
  • Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung/Genesung bzw. des digitalen EU-COVID-Zertifikats (Gültigkeit 6 Monate)
  • Vorlage eines negativen Testergebnisses (frühestens 72 Stunden vor Einreise, PCR- oder Antigentest). Innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Ankunft muss ein zweiter COVID-19-Test durchgeführt werden.
  • Personen, die eine Bescheinigung über eine einzelne Impfung haben, müssen sich innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Ihrer Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen.
  • Reisende ohne Nachweise, müssen sich einmal bei Einreise und ein zweites Mal 3 bis 5 Tage nach Einreisen testen.
Frankreich
Für vollständig geimpfte Reisende aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweden bestehen keine besonderen zusätzlichen Vorschriften mehr. Auch die französische Risikoeinstufung des Herkunftslandes spielt für geimpfte Personen keine Rolle mehr.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben:
  • 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
  • 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
  • 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Alle weiteren Bestimmungen für genesen Personen sowie Personen, die nicht geimpft/genesen sind oder keinen der Nachweise mitführen, entnehmen Sie bitte der Länderdatenbank.

Aufgrund von Wartungsarbeiten kommt es zu den folgenden Zeitpunkten zu weiteren Verkehrsunterbrechungen im Mont Blanc Tunnel:

  • Von Montag, 07. Februar, auf Dienstag, 08. Januar 2022, von 19:30 bis 06:00 Uhr
  • Von Dienstag, 08. Februar, bis Mittwoch, 09. Februar 2022, von 19:30 bis 6.00 Uhr
  • Von Mittwoch, 09. Februar, bis Donnerstag, 10. Februar 2022, von 19:30 bis 06:00 Uhr
  • Von Donnerstag, 10. Januar, bis Freitag, 11. Februar 2022, von 19:30 bis 06:00 Uhr
Dänemark
Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen für Entsendungen in der EU, teilt die IRU mit, dass die dänischen Straßenbehörden eine „Orientierungsphase“ eingeführt haben. Bis zum 30. April 2022 wird die Straßenverkehrsbehörde keine Sanktionen gegen Unternehmen wegen falscher Eintragungen in das IMI verhängen, sondern ihnen helfen, die neuen Vorschriften zu verstehen.
Die Straßenverkehrsbehörde behält sich jedoch das Recht vor, bei schwerwiegenden, wiederholten Fehlern von Unternehmen Geldbußen zu verhängen.

Norwegen
Ab sofort ist für die Einreise nach Norwegen die Vorlage eines „3G-Nachweises“ verpflichtend. Es besteht keine Länderkategorisierung mehr. Als Test werden sowohl max. 24 Stunden alte PCR- als auch Antigentests akzeptiert.

Slowakei
Die Slowakei hebt die Quarantänepflicht für nachweislich geimpfte und genesen Personen bei Einreise auf.
Als geimpft/genesen gelten Personen, die:
  • bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben.
  • bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson) die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben.
  • bei Genesenen die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate vergangen sind.
  • in den 180 Tagen vor der Einreise an COVID-19 erkrankt waren.
Deutschland
Laut RKI werden mit Gültigkeit ab 06. Februar 2022 um 0 Uhr keine Änderungen der Risikoeinschätzung für das europäische Ausland vorgenommen.




Erinnerung: Rahmenvertrag mit der GEMA - Bedarfsabfrage

Die GEMA überlegt aktuell, den Gesamtvertrag für die Mitglieder der bdo-Landesverbände mit einem Rabatt von 20 % über den Jahreswechsel 2022/2023 ggf. nicht mehr zu verlängern.

Derzeit wird der Gesamtvertrag ohne vertragliche Vereinbarung fortgeführt. Allerdings hat die GEMA die Verhandlungen mit unserem Bundesverband bdo über die Beitragserhöhung abgebrochen und stillschweigend eine Preiserhöhung von 2,1 % vorgenommen. Dies entspricht dem letzten Gegenangebot der GEMA aus den Verhandlungen.

Um einen Überblick über den Stellenwert des Rahmenvertrags mit der GEMA zu gewinnen, möchten wir Sie bitten, sich an unserer Abfrage zu beteiligen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben zu folgenden Themen:

- Neue hessische Corona-VO
- bdo-Wochenzusammenfassung KW 05 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-
Reisebestimmungen
- Erinnerung ! Rahmenvertrag mit der GEMA - Bedarfsabfrage





Neue hessische Corona-VO

Seite heute gilt in Hessen eine neue Corona-Verordnung. Diese regelt insbesondere die Abschaffung der 2G-Regelung/die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel sowie neue Vorgaben für Großveranstaltungen, zu denen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden können.

Auch die sog. Hotspot-Regelungen bei Inzidenzen über 350 wurden abgeschafft. Es gilt nun landesweit und inzidenzunabhängig: Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden, in Kinos, im Restaurant und beim Hallensport müssen alle Gäste, Teilnehmende und Zuschauerinnen und Zuschauer die 2G-Plus-Regel erfüllen.

Dies betrifft auch Beförderungen im Reisebus, die unter die Veranstaltungsregeln fallen. Es gilt nun generell 2G-Plus, wenn mehr als 10 Personen an der Fahrt teilnehmen. Hierzu ist in den Auslegungshinweisen (s. dort auf S. 32) ausgeführt:

„Organisierte Reisen mit dem Reisebus unterfallen grundsätzlich § 16 Abs. 1 Nr. 2. Die Reisenden müssen geimpft oder genesen sowie zusätzlich negativ getestet sein (Schnelltest, PCR oder Testheft) bzw. die 2GPlus-Voraussetzungen (geboostert, frisch doppelt geimpft, genesen geimpfte oder frisch genesen) nachweisen. Bei mehr als 250 Teilnehmenden gilt eine Kapazitätsbeschränkung auf 30 Prozent auf die 250 Plätze übersteigende Kapazität. Während der Fahrt muss generell eine medizinische Maske getragen werden. Sie darf am Sitzplatz für den Verzehr von Speisen und Getränken zeitweise abgenommen werden. Eine andauernde und leistungsfähige Belüftung des Fahrzeuges erfüllt die Anforderungen des § 16 Abs. 1 Nr. 3.“
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-02/22-02-07_auslegungshinweise_coschuv_oaem.pdf

Die Verordnung ist gültig bis zum 06. März 2022. Eine Zusammenfassung sowie einen Link zum Verordnungstext finden Sie hier: https://www.hessen.de/Presse/Hessische-Landesregierung-aendert-Corona-Schutzverordnung




bdo-Wochenzusammenfassung KW 05 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

  1. Bulgarien: Aktualisierung der Einreisebestimmungen.
  2. Italien: Zusätzlicher Test für Geimpfte/Genesene entfällt.
  3. Finnland: Einreise unter „3G“ möglich.
  4. Frankreich: Erleichterung der Einreise für geimpfte Personen. Weitere Wartungsarbeiten im Mont Blanc Tunnel.
  5. Dänemark: „Orientierungsphase“ bei Entsendungsanmeldung.
  6. Norwegen: „3G-Nachweise“ bei Einreise.
  7. Slowakei: Geimpfte/Genesene von Quarantänepflicht befreit.
  8. Deutschland: Aktualisierung der Risikogebiete.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle bdo-Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich. Zur Erleichterung Ihrer Reiseplanung nutzen Sie auch gern die Website reopen.europa.eu für grundsätzliche Informationen zu u.a. Einreisebestimmungen sowie Beschränkungen innerhalb der europäischen Länder.

Bulgarien
Seit 01. Februar 2022 dürfen Personen mit 3G-Nachweis wieder einreisen. Die Nachweise haben im einheitlichen EU-Format zu erfolgen. Kinder unter 12 Jahren sowie Fahrer im internationalen Personenverkehr sind nach wie vor von etwaigen Nachweispflichten befreit.

Italien
Seit 01. Februar 2022 entfällt die zusätzliche Testpflicht für geimpfte und genesene Personen. Einer der folgenden Nachweise ist für die Einreise erforderlich:
  • eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
  • ein Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate)
  • ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden)
Finnland
Alle Reisenden aus Schengen-/EU-Staaten dürfen mit Erfüllung einer dieser Bedingungen einreisen:
  • Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung/Genesung bzw. des digitalen EU-COVID-Zertifikats (Gültigkeit 6 Monate)
  • Vorlage eines negativen Testergebnisses (frühestens 72 Stunden vor Einreise, PCR- oder Antigentest). Innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Ankunft muss ein zweiter COVID-19-Test durchgeführt werden.
  • Personen, die eine Bescheinigung über eine einzelne Impfung haben, müssen sich innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Ihrer Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen.
  • Reisende ohne Nachweise, müssen sich einmal bei Einreise und ein zweites Mal 3 bis 5 Tage nach Einreisen testen.
Frankreich
Für vollständig geimpfte Reisende aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweden bestehen keine besonderen zusätzlichen Vorschriften mehr. Auch die französische Risikoeinstufung des Herkunftslandes spielt für geimpfte Personen keine Rolle mehr.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben:
  • 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
  • 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
  • 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Alle weiteren Bestimmungen für genesen Personen sowie Personen, die nicht geimpft/genesen sind oder keinen der Nachweise mitführen, entnehmen Sie bitte der Länderdatenbank.

Aufgrund von Wartungsarbeiten kommt es zu den folgenden Zeitpunkten zu weiteren Verkehrsunterbrechungen im Mont Blanc Tunnel:

  • Von Montag, 07. Februar, auf Dienstag, 08. Januar 2022, von 19:30 bis 06:00 Uhr
  • Von Dienstag, 08. Februar, bis Mittwoch, 09. Februar 2022, von 19:30 bis 6.00 Uhr
  • Von Mittwoch, 09. Februar, bis Donnerstag, 10. Februar 2022, von 19:30 bis 06:00 Uhr
  • Von Donnerstag, 10. Januar, bis Freitag, 11. Februar 2022, von 19:30 bis 06:00 Uhr
Dänemark
Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen für Entsendungen in der EU, teilt die IRU mit, dass die dänischen Straßenbehörden eine „Orientierungsphase“ eingeführt haben. Bis zum 30. April 2022 wird die Straßenverkehrsbehörde keine Sanktionen gegen Unternehmen wegen falscher Eintragungen in das IMI verhängen, sondern ihnen helfen, die neuen Vorschriften zu verstehen.
Die Straßenverkehrsbehörde behält sich jedoch das Recht vor, bei schwerwiegenden, wiederholten Fehlern von Unternehmen Geldbußen zu verhängen.

Norwegen
Ab sofort ist für die Einreise nach Norwegen die Vorlage eines „3G-Nachweises“ verpflichtend. Es besteht keine Länderkategorisierung mehr. Als Test werden sowohl max. 24 Stunden alte PCR- als auch Antigentests akzeptiert.

Slowakei
Die Slowakei hebt die Quarantänepflicht für nachweislich geimpfte und genesen Personen bei Einreise auf.
Als geimpft/genesen gelten Personen, die:
  • bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben.
  • bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson) die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben.
  • bei Genesenen die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate vergangen sind.
  • in den 180 Tagen vor der Einreise an COVID-19 erkrankt waren.
Deutschland
Laut RKI werden mit Gültigkeit ab 06. Februar 2022 um 0 Uhr keine Änderungen der Risikoeinschätzung für das europäische Ausland vorgenommen.




Erinnerung: Rahmenvertrag mit der GEMA - Bedarfsabfrage

Die GEMA überlegt aktuell, den Gesamtvertrag für die Mitglieder der bdo-Landesverbände mit einem Rabatt von 20 % über den Jahreswechsel 2022/2023 ggf. nicht mehr zu verlängern.

Derzeit wird der Gesamtvertrag ohne vertragliche Vereinbarung fortgeführt. Allerdings hat die GEMA die Verhandlungen mit unserem Bundesverband bdo über die Beitragserhöhung abgebrochen und stillschweigend eine Preiserhöhung von 2,1 % vorgenommen. Dies entspricht dem letzten Gegenangebot der GEMA aus den Verhandlungen.

Um einen Überblick über den Stellenwert des Rahmenvertrags mit der GEMA zu gewinnen, möchten wir Sie bitten, sich an unserer Abfrage zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
www.lho-online.com
bdo-dachmarke_landesverband-LHO
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer auf Twitter

Impressum | Datenschutz
Dieser Newsletter wurde verschickt an die E-Mail-Adresse info@lho-online.com. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr beziehen wollen, können Sie sich hier abmelden.
Email Marketing Powered by MailPoet