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Sehr geehrte Damen und Herren,
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nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben zu folgenden Themen:
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- Fahrpreiserhöhungen im RMV zum 01.07.2022 um 3,9 %
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- Meldepflicht Reisegutscheine - Meldungen bis 15. Februar 2022 noch berücksichtigt
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- EU-Konsultation Lenk- und Ruhezeiten: Umfrage und Ausfüllhilfe
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- bdo-Wochenzusammenfassung KW 04 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-
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Fahrpreiserhöhungen im RMV zum 01.07.2022 um 3,9 %
Zum 1. Juli 2022 werden die RMV-Tarife einmalig um durchschnittlich 3,9 Prozent angehoben, wie der Verbund mitgeteilt hat. Der RMV will damit die gestiegenen Betriebskosten abdecken und das Angebot weiter ausbauen. Ausgenommen von der Erhöhung sind die Preise der Jahreskarten. Unverändert bleiben auch die Schüler- und Seniorenticket-Preise. Die Mitteilung des RMV finden Sie hier:
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Meldepflicht Reisegutscheine - Meldungen bis 15. Februar 2022 noch berücksichtigt
Am 15. Januar 2022 lief die Frist zur Meldung der Reisegutscheine an das Bundesamt für Justiz (BfJ) aus (wir berichteten zuletzt in den RS 2022-01 und 2022-06 am 03. Und 11. Januar 2022).
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Das BfJ schreibt neu auf seiner Website, dass verspätete Mitteilungen nach dem 15. Januar 2022 noch bis einschließlich 15. Februar 2022 berücksichtigt werden. Reiseveranstalter können ihrer gesetzlichen Pflicht zur Mitteilung bis dahin noch nachkommen.
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EU-Konsultation Lenk- und Ruhezeiten: Umfrage und Ausfüllhilfe
Derzeit läuft eine EU-Konsultation für eine mögliche Überarbeitung der Lenk- und Ruhezeiten im Gelegenheitsverkehr. Diese Konsultation steht allen EU-BürgerInnen, Verbänden und Unternehmen offen. Der bdo hat in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden eine Ausfüllhilfe für Unternehmen erarbeitet. Diese finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage als PDF unter Muster/Formulare.
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Die Busbranche hofft bei den Lenk- und Ruhezeiten im Gelegenheitsverkehr Verbesserungen für die Unternehmen zu erreichen. Hier sind insbesondere die Ausweitung der 12-Tage-Regelung auch für nationale Reisen (sowie Anpassungen bei den Ausgleichszeiten), eine andere, weniger starre Stückelung bei der Länge der Pausenzeiten, sowie die Option, den Beginn der täglichen Ruhezeit verschieben zu können, wenn bspw. der letzte Programmpunkt am Tag länger als geplant dauert und der Fahrer eigentlich ins Hotel zurückfahren müsste, zu nennen.
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Es droht jedoch potenziell auch eine Verschlechterung für die Unternehmen. Während der letzten Novelle der Lenk- und Ruhezeiten im Rahmen des Mobility Packages waren durchaus Stimmen zu hören, die sich dafür eingesetzt haben, die tägliche Lenkzeit zu reduzieren.
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Es wäre daher wichtig, wenn sich eine große Zahl von Busunternehmen beteiligt. Zu diesem Zweck soll die Ausfüllhilfe dienen.
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Unternehmen können unter diesem Link an der Konsultation teilnehmen. Für eine Teilnahme muss eine Registrierung erfolgen. Diese ist jedoch unkompliziert und sollte ohne Probleme machbar sein. Die Konsultation läuft noch bis zum 15. Februar.
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Neben dem bdo wird sich natürlich auch der LHO an der Konsultation beteiligen. Wir werden Sie über den weiteren Prozess informieren.
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bdo-Wochenzusammenfassung KW 04 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen
- Italien: Verkürzung der Gültigkeit von Impfzertifikaten.
- Slowakei: Verkürzung der Gültigkeit von Impfzertifikaten.
- Großbritannien: Lockerung von Einreisebestimmungen für Geimpfte.
- Irland: Verkürzung der Gültigkeit von Impfzertifikaten.
- Schweiz: Verkürzung der Gültigkeit von Impfzertifikaten.
- Deutschland: Aktualisierung der Risikogebiete.
Nachstehend finden Sie die aktuelle bdo-Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich. Zur Erleichterung Ihrer Reiseplanung nutzen Sie auch gern die Website reopen.europa.eu für grundsätzliche Informationen zu u.a. Einreisebestimmungen sowie Beschränkungen innerhalb der europäischen Länder.
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Zum 01. Februar 2022 wird in Italien die Gültigkeit der Impfzertifikate auf 6 Monate reduziert! Die Pflicht zur Einreiseanmeldung sowie die zusätzliche Testpflicht bleiben bestehen.
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Zum 01. Februar 2022 wird in der Slowakei die Gültigkeit der Impfzertifikate auf 9 Monate reduziert! Alle weiteren Einreisebestimmungen bleiben bestehen.
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Zum 11. Februar 2022 entfällt die bisher geltende Testpflicht am Tag 2 nach Einreise für vollständig geimpfte Reisende.
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Zum 01. Februar 2022 wird in Irland die Gültigkeit der Impfzertifikate auf 9 Monate reduziert! Alle weiteren Bestimmungen bleiben bestehen.
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Das BAG teilte mit, dass ab 31. Januar in der Schweiz die Gültigkeit der Impfzertifikate ebenfalls auf 9 Monate verkürzt wird.
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Laut RKI werden mit Gültigkeit ab 30. Januar 2022 um 0 Uhr folgende Änderungen der Risikoeinschätzung im europäischen Ausland vorgenommen:
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Neu als Hochrisikogebiet gilt u.a.:
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Weitere Informationen finden Sie in der Länderdatenbank in der wöchentlich aktualisierten Grafik und u.a. unter:
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Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
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