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Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben zu folgenden Themen:

- bdo-Wochenzusammenfassung KW 03 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-
Reisebestimmungen
- Unterstützung im Krisenfall – Wechsel des Versicherers
- Erinnerung: LHO-Mitgliederumfrage 2022 – Umfrage läuft nur noch wenige Tage






bdo-Wochenzusammenfassung KW 03 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

  1. Slowenien: Testgültigkeit verkürzt.
  2. Schweden: Neue Einreisebestimmungen.
  3. Schweiz: Angestrebte Lockerungen der Einreisebestimmungen.
  4. Frankreich: Korrektur – keine Anpassung der Lenk- und Ruhezeiten.
  5. Österreich: Streichung Virusvariantengebiete.
  6. Deutschland: Aktualisierung der Risikogebiete.
Nachstehend senden wir Ihnen die aktuelle bdo-Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich. Zur Erleichterung Ihrer Reiseplanung nutzen Sie auch gern die Website reopen.europa.eu für grundsätzliche Informationen zu u.a. Einreisebestimmungen sowie Beschränkungen innerhalb der europäischen Länder.

Slowenien
Bei der Einreise nach Slowenien gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, sollten die Reisenden keinen 3G-Nachweis mitführen. Ab sofort wird die Testgültigkeit verkürzt. Das bedeutet, dass das PCR-Testergebnis max. 48 Stunden alt sein darf und das Antigentest-Ergebnis max. 24 Stunden.



Schweden
Ab 21. Januar 2022 gelten u.a. folgende Voraussetzungen für die Einreise:
  • Entweder: Vorlage des digitalen COVID-Zertifikats der EU mit vollständigem Impf- Genesenennachweis
  • Oder: negatives Testergebnis (PCR-, LAMP- oder Antigen-Tests; max. 72h alt)
  • Zertifikat wird in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert
Ausnahmen von den Erfordernissen gelten u.a. für Minderjährige, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors (Personenbeförderung bisher nicht explizit genannt), Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen).



Schweiz
Zum 22. Januar 2022 sollen die Einreisebestimmungen in der Schweiz gelockert werden. Demnach gilt wieder die 3G-Regel. Nachweislich geimpfte und genesene Reisende benötigen vor der Einreise in die Schweiz keinen zusätzlichen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr. Die Pflicht zur Einreiseanmeldung bleibt bestehen.
Bis zur Aktualisierung der offiziellen Website des Schweizer BAGs, bitten wir vor Fahrtantritt am Wochenende sich selbstständig bei den Schweizer Behörden sowie über den TravelCheck zu informieren.

In der nächsten Woche finden Sie wie gewohnt eine Zusammenfassung der Einreisebestimmungen in der Länderdatenbank.

Weitere Informationen:


Frankreich
Eine Korrektur zum Rundschreiben am 14. Januar (Nr. 22-09):

Die uns zugesendete Information über corona-bedingte Anpassungen der Lenk- und Ruhezeiten in Frankreich wurde zurückgezogen. Es gelten weiterhin die EU-Bestimmungen! Für etwaige Unannehmlichkeiten bitte ich vielmals um Entschuldigung.



Österreich
Laut Veröffentlichung des österreichischen Sozialministeriums gelten zum 24. Januar 2022 neue Einreiseregeln. Demnach werden alle Länder von der Anlage 1 bzw. Virusvariantenliste gestrichen. Damit gilt dann für alle Reisende die 2G-Plus-Regelung. Zur nächsten Woche finden Sie die weiteren Details und Aktualisierungen wie gewohnt in der Länderdatenbank.



Deutschland
Laut RKI werden mit Gültigkeit ab 23. Januar 2022 um 0 Uhr folgende Änderungen der Risikoeinschätzung im europäischen Ausland vorgenommen:

Neu als Hochrisikogebiet gelten u.a.:
  • Republik Moldau
  • Rumänien
Weitere Informationen finden Sie in der Länderdatenbank in der wöchentlich aktualisierten Grafik und u.a. unter:



Unterstützung im Krisenfall – Wechsel des Versicherers

Bekanntlich erhalten Sie über Ihre Verbandsmitgliedschaft eine für Sie kostenfreie Absicherung bzw. den Zugang zu einem Versicherungslösung, welche Ihnen in einem Notfall – zum Beispiel bei einem Unfall mit mehreren Schwerstverletzten – Unterstützung bietet.

Der bisherige Anbieter, die Allianz Global Assistance, hat sich insgesamt aus diesem Segment zurückgezogen. Wir freuen uns, Ihnen jedoch mitteilen zu können, dass wir Ihnen nahtlos zum 01.01.2022 über die Hansekuranz Kontor GmbH in Kooperation mit unseren Partnern, der VVE-Versicherungs-Service GmbH (einer Tochtergesellschaft des HDNA VVaG) und der Dittmeier Versicherungsmakler GmbH eine Alternative haben einrichten können, über welche entsprechender Schutz in mindestens gleichen Umfang besteht.

Sollten Sie in einem Not-/Katstrophenfall akute Unterstützung benötigen, können Sie sich als mitversichertes Verbandsmitglied direkt an den Krisenberater TORIBOS GmbH wenden (Tel: 040 / 60 775 99 55). Bitte nennen Sie in diesem Zusammenhang die Versicherungsnummer KR3008122128122021 und führen aus, dass Sie über den Vertrag des LHO mitversichert sind.

Die Versicherungsbedingungen können Sie über uns natürlich erhalten. Bitte fordern Sie diese bei Bedarf gerne über die Geschäftsstelle an.




Erinnerung: LHO-Mitgliederumfrage 2022 – Umfrage läuft nur noch wenige Tage

In der letzten Mitgliederversammlung wurde dargestellt, dass der LHO-Vorstand derzeit am Thema der künftigen Aufstellung des Verbands arbeitet. Dabei geht es um die Kommunikation zu den Mitgliedsunternehmen und zugleich darum, die Wünsche und Bedürfnisse der Mitglieder zu kennen und zu erfüllen.

Es sollen in Zukunft neue Wege beschritten werden, um Leistungen für unsere Mitgliedsunternehmen noch gezielter anbieten zu können. Der Austausch mit Ihnen soll intensiviert werden. Unser erster Schritt hierfür ist eine Online-Umfrage, um Ihre Erwartungen an den Verband und Ihre thematischen Schwerpunkte im Betrieb in den kommenden Jahren zu erfahren.

Wir bitten Sie ausdrücklich um Ihre Teilnahme an der Befragung. Ihre Antworten sind die Voraussetzung, um die Angebote des LHO so nah wie möglich an den Interessen der Mitglieder ausrichten zu können. Nur wenn Sie Ihre Vorschläge einbringen, haben wir die Chance, sie zu berücksichtigen.

Über die Ergebnisse der Umfrage werden wir berichten. Und für die Umsetzung der zu ergreifenden Maßnahmen wollen wir uns wiederum eng mit Ihnen abstimmen, brauchen wir auch Ihre Mitarbeit. Davon werden am Ende alle Mitglieder des LHO profitieren.

Die Teilnahme an der Umfrage dauert ca. 10 Minuten. Nehmen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2022 teil, es ist gut investierte Zeit für einen starken LHO!

Zur Umfrage gelangen Sie nach Einloggen in den Mitgliederbereich über diesen Link:
https://www.lho-online.com/wp-login.php?redirect_to=https://www.lho-online.com/umfragen/mitgliederumfrage-2022

Falls Sie Fragen zur Online-Umfrage haben, können Sie uns gerne kontaktieren.



Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
www.lho-online.com
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