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Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben zu folgenden Themen:

- Aus bdo-Länderdatenbank wird „bdo Infopool“
- Nachtrag zu den FAQ der Überbrückungshilfe III-Plus und IV




Aus bdo-Länderdatenbank wird „bdo Infopool“

Die bisherige bdo-Länderdatenbank, in die auch die Corona-Datenbank integriert war, ist in den vergangenen Monaten umgebaut und übersichtlicher gestaltet worden. Sie trägt nun den Namen „bdo Infopool“

Sie erreichen den Infopool wie gehabt im internen Teil unserer Homepage über bdo-Länderdatenbank/Corona-Informationen. Er ist direkt in die LHO-Webseite integriert.

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Der Infopool hat drei Bereiche:

1) Letzte Änderungen: Hier werden alle Änderungen aus der Länder- und Corona-Datenbank seit Ihrer letzten Anmeldung auf der LHO-Seite angezeigt

2) Länder: Dies entspricht der bisherigen Länderdatenbank. Geordnet ist dieser Bereich nun nach:
  • Letzte Änderungen: Hier werden alle Änderungen aus der Länderdatenbank seit Ihrer letzten Anmeldung angezeigt
  • Karte: Hier lassen sich ein Land oder mehrere Länder anklicken, um Informationen zu einem Land /mehreren Ländern zu erhalten
  • Länder: Hier sind die Länder alphabetisch aufgeführt und lassen sich einzeln oder zu mehreren anklicken, um Informationen zu erhalten
  • Themen: Hier sind alphabetisch die zu jedem Land hinterlegen Themen (z.B. Einreisegebühren, Verkehrsbeschränkungen) aufgeführt. Diese Themen können alle oder auch einzeln ausgewählt werden
  • Text: Hier können gezielt einzelne Suchbegriffe zu einem Land eingeben werden
3) Corona: Hier finden Sie alle Corona-Informationen. Geordnet ist dieser Bereich nun nach:
  • Letzte Änderungen: Hier werden alle Änderungen aus der Coronadatenbank seit Ihrer letzten Anmeldung angezeigt
  • Inhalt: Hier finden Sie eine Übersicht der Themen in der Datenbank. Hinweis zum Inhalt: Die Corona-Regeln einzelner EU-Länder finden Sie unter „Aktuelle Ausweisung von Risikogebieten in Europa“ im Abschnitt „EU-Übersicht“. Die Informationen sind nicht mehr im Infopool selbst integriert, sondern können über den angegebenen Link zur Webseite „Re-open EU“ abgerufen werden. Dort sind die einzelnen Informationen zu jedem EU-Land hinterlegt.
  • Schlagworte: angegeben in alphabetischer Reihenfolge; Hier können Schlagworte einzeln oder zu mehreren angeklickt werden und über das „suchen“-Feld Informationen abgerufen werden
  • Text: Hier können Sie frei Suchbegriffe eingeben, die dann in den einzelnen Beiträgen angezeigt werden
Neu ist in der Datenbank die Möglichkeit, am Ende eines Abschnittes (z.B. Genehmigungen in einem Land) in einem gesonderten Textfeld hierzu Hinweise oder Änderungsvorschläge einzutragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass über diese Funktion keine Anfragen zu einzelnen Themen beantwortet werden können.

Wenn Sie Fragen zum Infopool haben, können Sie uns gerne kontaktieren.




Nachtrag zu den FAQ der Überbrückungshilfe III-Plus und IV

Wie bereits angekündigt, wurden die FAQ vom BMWI veröffentlicht und die Beantragung kann ab sofort beginnen. In den vergangenen Wochen hatte sich der bdo bei der neuen Bundesregierung massiv für Erleichterungen und Entbürokratisierung bei der Beantragung von Überbrückungshilfen eingesetzt. Ein großes Problem war, die coronabedingten Schließungsverfügungen und Kontaktbeschränkungen im Einzelnen und im Nachhinein noch nachzuweisen. Zudem wurden freiwillige Betriebsschließungen nicht erfasst. Wir freuen uns, dass es nun sinnvolle Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe gibt.

Gemäß den aktuellen FAQ der ÜIII-Plus und ÜIV zeigt sich unter 1.2 eine Sonderregelung für von freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen betroffenen Betrieben aufgrund von „angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus)“.

Bei den ÜIII-Plus können nun Unternehmen, die im Zeitraum 1. November 2021 bis 31. Dezember 2021 wegen staatlich angeordneter coronabedingter Einschränkungen (wie z.B. 2G Plus-Regel, Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) ihren Geschäftsbetrieb stark reduzieren oder gar freiwillig schließen, weil eine Aufrechterhaltung des Betriebs unwirtschaftliche wäre, die Hilfe beantragen. Dies gilt ebenso für die ÜIV für den Monat Januar 2022.

Hierbei ist zu beachten, dass das Unternehmen die wirtschaftlichen Beweggründe dieser freiwilligen Einschränkungen dem prüfenden Dritten gegenüber plausibel und glaubhaft dazulegen hat. Das bedeutet, es muss eine nachvollziehbare Begründung vorliegen, inwiefern die staatlichen Corona-Maßnahmen seinen/ihren Betrieb wirtschaftlich eingeschränkt haben.

Was man hierbei konkret zu beachten hat und man zudem noch bei der Beantragung der neuen Überbrückungshilfen IV wissen sollte, wird der bdo gemeinsam mit Hein & Kollegen in einem speziellen Fachseminar beantworten. Am 04. Februar 2022 wird ein Online-Seminar erfolgen, zu welchem Sie sich nach Veröffentlichung der offiziellen Einladung gern anmelden können.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
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