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LHO-Rundschreiben

67/22 vom 23.09.2022

- COVID-19 – Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen
- Debatte im Hessischen Landtag über Nachfolge des 9-Euro-Tickets
- Erinnerung BMDV-Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme"
- Kampagne Fahrpersonalgewinnung
- Aktuelle LHO-Termine
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COVID-19 – Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen

der Bundesrat hat am Freitag das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Dem Gesetz war eine lebhafte Debatte im Bundestag und in der Öffentlichkeit vorausgegangen.
Unter anderem wurde kurz vor der Abstimmung im Bundestag bekannt, dass der Flugverkehr kurzfristig von der Maskenpflicht ausgenommen werden soll, Fernbusse hingegen nicht. Der bdo hat sich daher gegenüber der Politik und Öffentlichkeit intensiv für eine Gleichbehandlung des Fernverkehrs eingesetzt.

Mit dem Beschluss sind nun folgende, für Busbetriebe relevante Maßnahmen vorgesehen:

1. Bei Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 28a IfSG
Die Maßnahmen bei einer epidemischen Lage sind unverändert geblieben:
  • Maskenpflicht im ÖPNV
  • Untersagung oder Beschränkung von (insbesondere touristischen) Reisen
  • Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten
  • Untersagung oder Beschränkung von Gastronomieeinrichtungen
  • Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten
  • Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G)
  • Abstandsgebot im öffentlichen Raum
  • (Allgemeine) Maskenpflicht
2. Bundesweit einheitliche Maßnahmen (unabhängig von der Festlegung einer epidemischen Lage gemäß § 28a IfSG)
Der § 28b IfSG wurde komplett neu gefasst. Er regelt die grundsätzlich geltenden Maßnahmen:

  • Maskenpflicht (FFP2) im öffentlichen Personenfernverkehr*, d.h. Fernbusse und Fernzüge:
    • Gilt für Personen ab 14 Jahren.
    • Kinder zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr benötigen nur eine medizinische Maske (OP-Maske).
    • Das Service- Kontroll- und Fahrpersonal mit physischem Personenkontakt benötigt eine medizinische Maske.
      • Sofern die vordere Einstiegstür geschlossen bleibt oder Trennwände angebracht sind, ist bei Busfahrer:innen nicht von einem Personenkontakt auszugehen.
    • Ausnahmen von der Maskenpflicht:
      • Kinder unter 6 Jahren.
      • Personen mit medizinischer Bescheinigung.
      • Schwerhörige und Gehörlose sowie deren Begleitpersonen und Kommunikationspartner.
    • Die Beförderer, d.h. die Busunternehmen, müssen die Maskenpflicht stichprobenhaft kontrollieren.
    • Für Reisende und das Personal im Flugverkehr gilt keine Maskenpflicht. Die Bundesregierung wird lediglich ermächtigt, nachträglich eine Maskenpflicht (FFP2- oder OP-Masken) einzuführen.
    • *Nach der bisherigen grundsätzlichen Auslegung fallen Reisebusse nicht unter den „öffentlichen Personenfernverkehr“, da es sich um geschlossene Fahrgastgruppen handelt. Es kann allerdings durchaus sein, dass einige Bundesländer in Ihren Verordnungen den Begriff „öffentlicher Personenfernverkehr“ weit auslegen und auch den Reisebus erfassen werden.
  • Die Bundesländer können weitere Maßnahmen anordnen:
    • Maskenpflicht:
      • Öffentlicher Personennahverkehr
        • Fahrgäste: OP- oder FFP2-Masken
        • Service- Kontroll- und Fahrpersonal mit Personenkontakt: OP-Maske
      • Öffentlich zugängliche Innenräume, wo sich mehrere Personen aufhalten.
      • Ausnahmen gelten für:
        • Kinder unter 6 Jahren.
        • Personen mit medizinischer Bescheinigung.
        • Schwerhörige und Gehörlose sowie deren Begleitpersonen und Kommunikationspartner.
      • Bei Freizeit-, Kultur- und Gastronomieeinrichtungen gilt keine Maskenpflicht, wenn einer der folgenden Nachweise vorgelegt wird:
        • Testnachweis
        • Impfnachweis (letzte Einzelimpfung vor maximal 3 Monaten)
        • Genesenennachweis (Testnachweis liegt mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurück)
3. Optionale Regeln für ein Bundesland oder eine Gebietskörperschaft
Regional können weitere Maßnahmen angeordnet werden, wenn eine Gefahr für das Gesundheitssystem oder die kritische Infrastruktur besteht. Ohne Verlängerung werden die Maßnahmen nach drei Monaten automatisch aufgehoben.
  • Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske):
    • Bei Veranstaltungen im Außenbereich, sofern ein Abstand von 1,5 Meter regelmäßig nicht eingehalten werden kann.
    • Bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
    • Verpflichtung für Betriebe und Einrichtungen zu Hygienekonzepten, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Maßnahmen zur Kontaktvermeidung und Luftkonzepten.
    • Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
    • Ausnahmen gelten für:
      • Kinder unter 6 Jahren.
      • Personen mit medizinischer Bescheinigung.
      • Schwerhörige und Gehörlose sowie deren Begleitpersonen und Kommunikationspartner.
Das geänderte Infektionsschutzgesetz tritt am 01. Oktober 2022 in Kraft und gilt bis zum 07. April 2023.

Weitere Informationen:
Hessen

Debatte im Hessischen Landtag über Nachfolge des 9-Euro-Tickets

In der gestrigen Plenarsitzung im Hessischen Landtag wurde über eine mögliche Nachfolgeregelung für das abgelaufene 9-Euro-Ticket diskutiert.
Hierbei hat sich Verkehrsminister Tarek Al-Wazir für eine Nachfolgeregelung ausgesprochen. Er betonte, das Land werde sich an einer Lösung finanziell beteiligen, jedoch müsse der Bund sich ebenfalls an den Kosten beteiligen, damit das bestehende Angebot im ÖPNV erhalten und neue Angebote geschaffen werden könnten.
Eine Zusammenfassung der Debatten können Sie unter diesem Link lesen:
https://www.hessenschau.de/politik/landtag/nachfolge-fuer-9-euro-ticket-gratis-etwas-teurer---oder-deutlich-mehr,9-euro-ticket-hessen-100.html

Ende September werden sich die Regierungschefs und -chefinnen mit Bundeskanzler Scholz treffen, um über die Finanzierung des dritten Entlastungspakets und damit auch eine mögliche 9-Euro-Ticket-Nachfolge zu sprechen. Mitte Oktober soll dann in einer Verkehrsministerkonferenz der Länder über die konkrete Ausgestaltung gesprochen werden.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
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Erinnerung BMDV-Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme"

Wir möchten Sie noch einmal auf das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme" erinnern.
Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) fördert in diesem Jahr noch bis zum 30.11. Abbiegeassistenten für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Auch Bus-Unternehmen können für ihre Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen über das Förderprogramm Zuschüsse beantragen.
Anträge können jeweils beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Weitere Infos erhalten Sie unter diesem Link: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Abbiegeassistent/foerderprogramm-abbiegeassistenzsysteme.html.

Rückfragen zur Förderung und zur „Aktion Abbiegeassistent“ können Sie auch per Mail an das BMDV stellen: Sie erreichen das Ministerium unter abbiegeassistent@bmdv.bund.de.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/abbiegeassistent.html
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Kampagne Fahrpersonalgewinnung

bdo und Landesverbände haben Ende 2021 eine Kampagne zur Gewinnung von Fahrerinnen und Fahrern gestartet, um dem zunehmenden Mangel an Fahrpersonal entgegenzuwirken. Wir möchten Sie noch einmal hierauf hinweisen.
Digitale Basis der Kampagne ist die Webseite www.diebusunternehmen.de., auf der sich Mitglieder, die freie Stellen oder Ausbildungsplätze zu vergeben haben, mit ihren direkten Kontaktdaten vorstellen können.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können bei der Suche einfach und bequem über eine PLZSuchfunktion passende Unternehmen in ihrer Nähe finden.

Hinweis: Bislang sind nur diejenigen Unternehmen über die PLZ-Umkreissuche zu finden, die vor einiger Zeit vorab Ihr Einverständnis gegeben hatten. Wenn Sie noch in die Suche einbezogen werden möchten, müssen wir dem bdo für die Webseite einige Ihrer unternehmensbezogenen Daten zur Verfügung stellen:

- Firmenname
- Kontaktperson: Anrede sowie Vorname und Nachname
- Hausnummer, Postleitzahl und Ort
- Telefonnummer
- E-Mail
- URL Website

Wenn Sie an der Einbindung Interesse haben, schicken Sie uns bitte eine kurze Einverständniserklärung zur Weitergabe der o.g. Daten per E-Mail an info@lho-online.com.
LHO-Mitgliedsunternehmen können verschiedene Werbemittel abrufen, welche individualisiert und
individuell genutzt werden können. Die einzelnen Links zum Download finden Sie in einem PDF-Dokument im Mitgliederbereich unter https://www.lho-online.com/fahrpersonal/.

Es handelt sich dabei um acht Anzeigenmotive im Hochformat. Vier davon sind als sogenannte Testimonial-Anzeigen mit Personen ausgearbeitet. Vier weitere liegen in Form einer reinen Textanzeige vor.Die Daten liegen in einem PDF in druckfähiger Qualität vor und sind darauf ausgelegt, auf den entsprechend markierten Freiflächen durch die Unternehmen individualisiert zu werden. Wie im abgestimmten Konzept vorgesehen, können auf den Freiflächen die Logos und Kontaktdaten der Unternehmen eingesetzt werden. Idealerweise sollten das Logo links und die Kontaktdaten rechts davon aufgebracht werden. Die zu nutzende Schriftart ist die DIN Pro.

Ebenfalls als Download unter https://www.lho-online.com/fahrpersonal/ verfügbar sind die
Nutzungshinweise für die Motive und ein Handbuch für die Gestaltung.

Zur Kampagnenseite gelangen Sie hier: https://www.diebusunternehmen.de/

Auch auf der LHO-Seite haben wir die Ausbildungsbetriebe unter den Mitgliedern aufgeführt: https://www.lho-online.com/ausbildende-unternehmen/. Sollten Sie hier noch nicht genannt sein, informieren Sie uns bitte.
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Aktuelle LHO-Termine

- 19.10.2022 Regionaltreff Nord/Ost, SVG Autohof Lohfeldener Rüssel
- 20.10.2022 Regionaltreff Mitte, Burg Staufenberg
- 18.11.2022 LHO-Mitgliederversammlung, CPH Hanau
- 14.-17.12.2022 LHO-Touristik-Ski-Seminar, Leogang/Österreich
- 23.-26.02.2023 LHO-Winterseminar, Freiburg
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
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