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LHO-Rundschreiben

66/22 vom 16.09.2022

- Energiekostendämpfungsprogramm - bdo fordert KMU-Hilfen auch für Busunternehmen
- Kurzarbeitergeld: Neue FAQ der Bundesagentur für Arbeit
bdo

Energiekostendämpfungsprogramm -

bdo fordert KMU-Hilfen auch für Busunternehmen

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) ruft dringend dazu auf, dass mittelständische Busunternehmen ebenfalls Hilfen erhalten müssen.
Bei Busmittelständlern machen die Ausgaben für Diesel mittlerweile bis zu 30 Prozent der Produktionskosten aus. Vor Beginn der russischen Invasion waren es lediglich 10-15 Prozent. Aufgrund der rasenden Inflation sind die Kund:innen extrem zurückhaltend beim Buchen von Reisen, bei Tages- und Ausflugsfahrten oder beim Nutzen von Fernbussen für längere Reisen. Die gestiegenen Energiekosten können daher nicht im Markt weitergegeben werden. Dies gilt für Betriebe im ÖPNV sowie Mischbetriebe aufgrund sozial- und klimapolitisch festgelegter Tarife in noch größerem Maße.

Der Rettungsschirm für KMU darf daher nicht nur für ihre Erdgas- und Stromkosten aufgespannt werden – wie es beim Energiekostendämpfungsprogramm aktuell der Fall ist. Auch Diesel muss bei den Hilfen berücksichtigt werden. Trotz aller Anstrengungen bei der Antriebswende sind bis auf wenige Ausnahmen alle Busunternehmen in hohem Maße auf das Tanken fossiler Brennstoffe angewiesen.

„Die Bundesregierung muss sich jetzt schnell dafür einsetzen, dass auch den Busunternehmen durch diese schwere Krise geholfen wird und mittelständischen Unternehmen nicht nur für Gas und Strom Hilfen gewährt werden. Auch für die gestiegenen Dieselkosten muss es eine Unterstützung geben“, sagte dazu bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. „Nach mehr als zwei desaströsen Corona-Jahren bedeuten die dramatisch gestiegenen Dieselkosten eine gewaltige Herausforderung für den Busmittelstand, bei der sie von der Politik nicht alleine gelassen werden dürfen.“

Rund 80 Prozent der rund 3.000 privaten und mittelständischen Busunternehmen sind Mischbetriebe, die sowohl Busreisen als auch ÖPNV-Verkehre durchführen. Verluste im Reisebusgeschäft haben direkte Auswirkungen auf den ÖPNV und die Schülerbeförderung – insbesondere im ländlichen Raum, wo Busse oft die einzige Form der öffentlichen Fortbewegung bieten und gerade Älteren, finanziell Schwachen sowie jungen Menschen gesellschaftliche Teilhabe durch Mobilität ermöglichen.
FAQ

Kurzarbeitergeld: Neue FAQ der Bundesagentur für Arbeit

Infolge von Energie- und Lieferengpässen sowie Material- und Arbeitskräftemangel herrscht große Unsicherheit bei Unternehmen.
Zur Frage, ob Kurzarbeitergeld bei steigenden Energiekosten ge-zahlt werden kann, hat die Bundesagentur für
Arbeit neue FAQ veröffentlicht.

Weitere Informationen: FAQ der Bundesagentur für Arbeit
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
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