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LHO-Rundschreiben

65/22 vom 14.09.2022

- ÖPNV: Maskenpflicht soll bestehen bleiben
- Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht
- Tschechien: Westliche Bereiche des Nationalparks Böhmische Schweiz gesperrt.
- Abfrage Bedarf an Spezialseminar für Fahrpersonal (Digitaler Tacho)
- Tagesfahrten 2023: Landesgartenschau in der Barockstadt Fulda
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ÖPNV: Maskenpflicht soll bestehen bleiben

Die Gesundheitsminister der Länder wollen im Herbst an der geltenden Maskenpflicht ÖPNV festhalten. Das sagte eine Sprecherin des sachsen-anhaltischen Gesundheitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Montag nach einer Schalte der Ressortchefs der Länder.
Sachsen-Anhalt hat derzeit den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Die Länder seien an einer einheitlichen Umsetzung interessiert.

Die aktuelle Corona-Verordnung in Hessen, in der eine Maskenpflicht (mind. medizinische Maske) im ÖPNV geregelt ist, gilt noch bis zum 30.09. Von einer Verlängerung dieser Pflicht ab dem 01. Oktober ist daher auszugehen.
Keine Maskenpflicht besteht derzeit weiterhin an Haltestellen sowie in den Fahrzeugen des Gelegenheitsverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs und in Bürgerbussen.

Das vom Bundestag letzte Woche beschlossene neue Infektionsschutzgesetz soll vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten, es muss aber am 16.09. noch den Bundesrat passieren. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass die Länder je nach pandemischer Lage verschiedene weitere Maßnahmen beschließen können, etwa eine Maskenplicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen. Daher wäre auch eine Maskenpflicht in Reisebussen auf Landesebene wieder möglich.

Bundesweit besteht nach dem neuen Gesetz eine FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr von Bus und Bahn. In Flugzeugen soll die Regel dagegen nicht gelten, wogegen sich der bdo in einer Pressemitteilung gewandt hat. Der bdo und die Landesverbände fordern beim Infektionsschutzgesetz einheitliche Regelungen für Flugzeug, Bahn und Fernbus und halten die Regelung für willkürlich. Zur Pressemitteilung des bdo gelangen Sie hier.

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.
Arbeitszeiterfassung

Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat gestern ein wegweisendes Grundsatzurteil (1 ABR 22/21) gefällt. Das BAG hat entschieden: Die Arbeitszeiterfassung in Deutschland ist Pflicht.
Die Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten wird mit der Auslegung des sog. „Stechuhr-Urteils“ vom 19. Mai 2019 des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C 55/18) begründet. In dem Urteil entschieden die Luxemburger Richter, dass zum Schutz der Arbeitnehmer die tatsächlich geleistete Arbeitszeit erfasst werden müsse. Dies ergebe sich aus der Auslegung und Anwendung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG). Der EuGH forderte die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitgeber zu verpflichten, ein „objektives verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem“ einzuführen.

Unter Zugrundelegung des „Stechuhr-Urteils“ ist das BAG der Auffassung, dass die Arbeitgeber schon jetzt verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigen aufzuzeichnen. Das bedeutet: Der Gesetzgeber muss nachbessern.

Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden. Es musste danach jedoch nicht die gesamte Arbeitszeit dokumentiert werden. Das dürfte sich nach dem Grundsatzurteil ändern. Das Urteil wird sich vss. auf die Arbeit im Homeoffice, mobiles Arbeiten und Vertrauensarbeitszeitmodelle auswirken.

Über die weiteren Auswirkungen der Entscheidung auf die betriebliche Praxis halten wir Sie informiert.
Tschechien

Tschechien: Westliche Bereiche des Nationalparks Böhmische Schweiz gesperrt.

Aufgrund der Waldbrände in der Region Nationalpark Böhmische Schweiz sind im westlichen Teil des Nationalparks die Bereiche Hřensko, Mezní Louky und Mezná bis am 30. September 2022 für Besucher gesperrt.
Einige markierte Touristenwege sind davon ausgenommen. Der gesamte Nationalpark darf nachts zwischen 21 Uhr und 6 Uhr nicht betreten werden.

Aktuellste Informationen in deutscher Sprache finden Sie auf der Website des Nationalparks.
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Abfrage Bedarf an Spezialseminar für Fahrpersonal (Digitaler Tacho)

Vor einigen Wochen haben wir Sie über ein Praxisseminar zu Sozialvorschriften, Digitalem Tacho und EU-Führerscheine der SBS - Schulung Beratung Service am 13.10. in Langen informiert.
Das Seminar richtet sich an Busunternehmen mit eigenem Fuhrpark sowie verantwortliche Personen, also im Schwerpunkt nicht an das fahrende Personal.
Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter diesem Link: https://termine.sbs-info.de/events/praxisseminar-fur-fuhrparkbetreiber-sozialvorschriften-digitaler-tacho-eu-fuhrerscheine-langen/kHX3FYVVd18NUHm50Jot

Da es immer wieder Anfragen aus der Mitgliedschaft nach einem Seminar gibt, das sich an das Fahrpersonal richtet, konnten wir im letzten Jahr bereits über die SBS ein zusätzliches Spezialseminar ausrichten. Derzeit möchten wir eruieren, ob ein weiteres Seminar für das Fahrpersonal mit der SBS organisiert werden soll.

Bitte teilen Sie uns kurzfristig mit, ob Sie Interesse an einem solchen Seminar für das Fahrpersonal haben (und ggfs. wie viele Personen hieran teilnehmen könnten).

Vielen Dank!
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Tagesfahrten 2023: Landesgartenschau in der Barockstadt Fulda

Vom 27. April bis 8. Oktober 2023 verwandelt die 7. Hessische Landesgartenschau die Barockstadt Fulda am Fuß des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön in ein bezauberndes Gartenparadies.
Vier thematisch gegliederte Geländeteile, die westlich der historischen Altstadt liegen und durch Shuttlebusse miteinander verbunden sind, laden mit wechselnden Bepflanzungen, bunten Blumenschauen, attraktiven Veranstaltungen und einem vielfältigen kulinarischen Angebot zu einem Besuch ein.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.lgs-fulda-2023.de/lgs-erleben/gruppen-und-bustouristik
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
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