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LHO-Rundschreiben

60/22 vom 19.08.2022

- Coronahilfen - Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung verlängert
- EcoTrophea 2022
- Veranstaltungshinweis Elektromobilität
- Frankreich: Crit´Air-Vignette wird zunehmend ganzjährig Pflicht
Umfrage

Coronahilfen - Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung verlängert


Nach einer aktuellen Information des Bundesfinanzministeriums wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussabrechnung.


Die über einen prüfenden Dritten eingereichten Anträge auf Überbrückungshilfen sowie auf November- und Dezemberhilfen sind häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten bewilligt worden. Nach Vorliegen der realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen sind alle Antragsstellenden zur Einreichung einer Schlussabrechnung über den prüfenden Dritten verpflichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
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EcoTrophea 2022

Mit Unterstützung durch den DRV wird dieses Jahr wieder der Preis "EcoTrophea 2022" verliehen. Thema ist: Lösungen zur Bekämpfung der Klimakrise. Gefragt sind Lösungen, Ideen, Projekte, mit denen die Auswirkungen des Tourismus auf das Klima verringert werden können.
(Foto: DRV / Natalia Lenzendorf | EcoTrophea 2022)

Bewerber:innen für die EcoTrophea 2022 sollen darstellen, wie sie mit ihrem Projekt bereits praktische Lösungen zum Klimaschutz erfolgreich umgesetzt haben. Im besten Fall ist das Projekt auch für andere Unternehmen geeignet und lädt zum Nachmachen ein.
Alle Informationen und das Bewerbungsformular stehen in deutscher und englischer Sprache unter diesen Link bereit. Bewerbungen können bis zum 30. September eingereicht werden.
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Veranstaltungshinweis Elektromobilität

Wir möchten Sie auf eine Online-Veranstaltung zur E-Mobilität hinweisen. Am 13. September findet ein Treffen der "AG Flotte" im Rahmen des Themenfeldes „Rahmenbedingungen und Markt“ der programmatischen Begleitforschung der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) statt.
Interessierte sind herzlich zum 3. Online-Treffen der AG Flotte sowie den Workshops „Fuhrparkanalyse und Beschaffung“ und „Integration von Fahrzeugen, Fuhrparkmanagement und Ladeinfrastruktur“ am Dienstag, den 13.09.2022 von 10.00 bis 15.00 Uhr, eingeladen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.
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Frankreich: Crit´Air-Vignette wird zunehmend ganzjährig Pflicht

In den vergangenen Jahren wurde die Crit´Air-Vignette an vielen Orten Frankreichs nur bei Feinstaubalarm benötigt. Doch mit der Einrichtung von festen Umweltzonen (Zone à Faibles Émissions mobilité) ist diese nun in mehreren Ballungsräumen das ganze Jahr über Pflicht. Dies gilt auch für deutsche Fahrzeuge.
Betroffen sind folgende Städte und Metropolen:
  • Paris
  • Großraum Paris
  • Metropole Grenoble
  • Metropole Lyon
  • Eurometropole Straßburg
  • Montpellier-Méditerranée
  • Toulouse
  • Toulon-Provence-Méditerranée
  • Rouen-Normandie
  • Nice Côte d'Azur
  • Reims
  • Saint-Etienne (nur für Lkw und Nutzfahrzeuge)
Ab September 2022 gilt die Plakettenpflicht dann auch in der Metropole Aix-Marseille (zunächst nur für das Stadtzentrum von Marseille).

In der Eurometropole Strasbourg ist seit Januar 2022 die Crit´Air ganzjährig Pflicht. Fahrzeuge mit der Crit´Air-Vignette 5 dürfen nicht mehr fahren. Zunächst werden Verstöße aber nicht sanktioniert. Erst ab Januar 2023 werden Strafzettel verhängt.

Bis Anfang des Jahres 2025 soll es in allen Großräumen mit mehr als 150.000 Einwohnern feste Umweltzonen geben. Das betrifft etwa 40 Städte, darunter Metz, Bordeaux und Nantes.

Für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß werden nach und nach Fahrverbote eingeführt (je nach Crit´Air Kategorie).

Eine Plakettenpflicht sowie Fahrverbote gelten weiterhin auch bei Luftverschmutzungsalarm.

Bei fehlender Crit´Air-Vignette droht ein Bußgeld in Höhe von 68 Euro.

Weitere Informationen zur Crit´Air-Vignette finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
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