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LHO-Rundschreiben

57/22 vom 05.08.2022

- Pläne zur Änderung des Infektionsschutzgesetz für Herbst und Winter 2022
- bdo-Wochenzusammenfassung KW 31 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen
- München – Busregelung vom Oktoberfest 2022
- Reisebüros müssen keine „Starke Kundenauthentifizierung“ bei bestimmten Zahlungsvorgängen durchführen
- Erinnerung: bdo-Blitzumfrage: Zweiter Monat 9-Euro-Ticket – Auswirkungen auf die deutsche Busbranche
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Pläne zur Änderung des Infektionsschutzgesetz für Herbst und Winter 2022

Die Bundesministerien für Justiz und Gesundheit haben ihre Pläne für die Corona-Regeln im Herbst und Winter vorgelegt. Dazu soll das Infektionsschutzgesetz (IfSG) überarbeitet werden.

Vom 01. Oktober 2022 bis zum 70. April 2023 sollen bundesweit folgende Maßnahmen gelten:
  • Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr. Ausnahmen sollen für Kinder unter 6 Jahren und aus medizinischen Gründen gelten.
  • Masken- und Testnachweispflicht in medizinischen Bereichen.
Optional sollen die Bundesländer weitere Maßnahmen anordnen können:
  • Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems (u.a.):
    • Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr
    • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Bei konkreter Gefahr (anhand gesetzlich geregelter Indikatoren) für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems:
    • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
    • Verpflichtende Hygienekonzepte für Einrichtungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume.
    • 1,5 Meter Mindestabstand im öffentlichen Raum.
    • Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Die Anpassung des IfSG soll noch im August vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Daher ist noch unklar, ob zum Beispiel auch die Bustouristik unter die Maskenpflicht fällt. Problematisch erscheint auch, dass die ggf. eingeführte Impfnachweispflicht z.B. in Gastronomiebetrieben von vielen Teilen der Bevölkerung nicht mehr erfüllt werden kann, weil viele Auffrischungsimpfungen bereits deutlich mehr als drei Monate zurückliegen. Der bdo wird sich in das weitere Gesetzgebungsverfahren einbringen und weiterhin aktuell berichten.

Weitere Informationen:
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bdo-Wochenzusammenfassung KW 31 – neue Vor-schriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

  • Österreich: Weitestgehende Aufhebung der Coronavorschriften im Inland.
  • Frankreich: Aufhebung der Coronaeinreisebeschränkungen und weitestgehende Aufhebung der Coronavorschriften im Inland.
  • Tschechien: Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte aufgehoben.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle bdo-Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich. Zur Erleichterung Ihrer Reiseplanung nutzen Sie auch gern die Website reopen.europa.eu für grundsätzliche Informationen zu u. a. Einreisebestimmungen sowie Beschränkungen innerhalb der europäischen Länder.

Österreich
Österreich hat weitestgehend die Coronavorschriften im Inland (wie z. B. Quarantäneauflagen) aufgehoben. Bei Einreise gelten weiterhin keine Auflagen, sofern die Einreise nicht aus einem Gebiet mit „sehr hohem epidemiologischen Risiko“ erfolgt.

Im Busverkehr gilt nun:
  • Reisebus:
    • Für Passagiere und Fahrer:innen entfällt die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Die Benutzung von FFP2-Masken bleibt nur als Empfehlung aufrecht.
  • Linienverkehr/Schülertransporte:
    • Für Passagiere/Schüler:innen entfällt die Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen (ACHTUNG: Ausnahme in Wien).
    • Für Fahrer:innen entfällt die 3G-Regel und die Maskenpflicht (ACHTUNG: Ausnahme in Wien).
Frankreich
Alle Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben.

Die Regierung behält sich jedoch die Möglichkeit vor, für einen Zeitraum von maximal zwei Monaten bis zum 31. Januar 2023 eine "Notbremse" zu ziehen, falls sich die Situation erneut verschlechtert.

Ob spezielle Auflagen für den Reisebusverkehr, wie der Mitführungspflicht von eidesstattlichen Erklärungen/ EU-Zertifikaten, aufgehoben wurden, muss noch abschließend geklärt werden. Bisher wurde der Reisebusverkehr in der neuen Verordnung nicht berücksichtigt. Der bdo steht im engen Austausch mit der AFTRI und informiert, sobald eine Klärung erfolgt ist.

Tschechien
Die Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte im Zuge des Krieges in der Ukraine wurde aufgehoben.
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München – Busregelung vom Oktoberfest 2022

Während des Oktoberfestes vom 17. September bis 3. Oktober 2022 in München wird auch dieses Jahr wieder eine Sperrzone rund um die Theresienwiese eingerichtet, in die Busse nicht einfahren dürfen.
Der Sperrring besteht auf folgenden Straßen (dürfen noch befahren werden):

Lindwurmstraße – Poccistraße – Hans-Fischer-Straße – Radlkoferstraße – Pfeuferstraße – Ganghoferstraße – Ridlerstraße – Trappentreustraße – Landsbergerstraße – Bayerstraße – Martin-Greif-Straße – Schwanthalerstraße – Paul-Heyse-Straße – Kaiser-Ludwig-Platz – Herzog-Heinrich-Straße

Für Busse stehen dieses Jahr folgende Parkmöglichkeiten zur Verfügung:
  • Busterminal Fröttmaning (Park & Ride): Nördlicher Stadtrand von München (Nähe Allianz-Arena), Werner-Heisenberg-Allee 21, 80939 München (beim Autobahnkreuz München-Nord); über A9 von Nürnberg kommend (Ausfahrt Fröttmaning-Süd) oder von Westen kommend über die A99 (Ausfahrt Fröttmaning-Nord); 25 Stellplätze; Kontakt: Tel. 089 32464748, Busterminal Fröttmaning - Park + Ride München (parkundride.de), Voranmeldung kann bis zu 24h vorher erfolgen.
  • Fröttmaning (Parkplatz Mitte, nördlich des Stadions): Werner-Heisenberg-Allee 25, 80939 München, Kapazität: etwa 50 Busse (an Heimspieltagen des FC Bayern steht der Parkplatz nicht für Busse zum Oktoberfest zur Verfügung); mit der U-Bahn-Linie U6 (Ausstieg Haltestelle Goetheplatz oder Poccistraße) erreicht man in etwa 20 Minuten das Oktoberfest. Info & Kontakt: www.busbahnhof-muenchen.de, Tel.: 089 / 20050.
  • Sendling-Westpark (Tübinger Straße): Beidseitig zwischen Garmischer Straße und Westendstraße in den ausgewiesenen Bereichen, Nähe Heimeranplatz für ca. 25 Busse; mit der U4/U5 ab Haltestelle Heimeranplatz. Fahrtzeit zum Oktoberfest ca. 5 Minuten.
  • Messegelände Riem (De-Gasperi-Bogen, Tor 9): Kapazität: 200 Plätze; von der Haltestelle „Messestadt Ost“ fährt alle 10 Minuten die U-Bahn der Linie U2 in ca. 20 Minuten zur Theresienwiese (Umsteigen am Innsbrucker Ring in die U5). Info & Kontakt: www.oktoberfest-camping.com, Tel.: 0176-30 45 40 00.
  • Viehhof: Zenettistraße 11, 80337 München für ca. 80 Busse; ca. 15 Minuten zu Fuß zum Festgelände über Zenettistraße oder den Bus 62 bis Poccistrasse (3 Haltestellen); Kontakt: michael.bietsch@t-online.de.
Nähere Informationen finden Sie auch im Rahmenprogramm: https://www.muenchen.travel/content/download/173655/file/einfach%20Oktoberfest%20-%20Oktoberfestbrosch%C3%BCre%202022.pdf

Darüber hinaus steht zum Ein-/Aussteigenlassen der ZOB zur Verfügung:
  • ZOB - Zentraler Omnibusbahnhof, Arnulfstraße 21, Gebühren*: 8,- Euro (bis 30 Minuten), 11,- Euro (bis 1 Stunde); kein Dauerparken möglich; nur Ein-/Aussteigenlassen, Parken in der Hansastraße; Info & Kontakt: www.muenchen-zob.de, Tel. 089 - 45 20 98 90
Weitere Infos: http://www.muenchen.de/veranstaltungen/oktoberfest/besucher-service/anfahrt.html
Für Rückfragen melden Sie sich gern bei der Wiesn-Pressestelle unter oktoberfest.presse@muenchen.de.
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Reisebüros müssen keine „Starke Kunden-authentifizierung“ bei bestimmten Zahlungs-vorgängen durchführen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt in einem Merkblatt klar:
Reisebüros, welche bei Zahlungsvorgängen die Daten der Kundenkreditkarte lediglich an den Zahlungsempfänger (z. B. Reiseveranstalter oder anderer Leistungserbringer) weiterleiten, müssen keine sogenannte „Starke Kundenauthentifizierung“ (Strong Customer Authentication – SCA) durchführen. Das gilt nur für den stationären Reisevertrieb und nicht für Buchungen über Online-Angebote.

Das Merkblatt der BaFin finden Sie im internen Download-Bereich unserer Homepage.

Mitgliedsunternehmen, die auch als Mittler fungieren, sollten sich mit dem Merkblatt an den jeweiligen Zahlungs-dienstleister zur Umsetzung wenden.
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Erinnerung: bdo-Blitzumfrage: Zweiter Monat 9-Euro-Ticket – Auswirkungen auf die deutsche Busbranche

Seit dem 01. Juni 2022 gilt im Rahmen des Entlastungspaketes das 9-Euro-Ticket im Öffentlichen Personennahverkehr für zunächst 3 Monate.
Dank Ihrer Unterstützung, konnte der bdo mit der ersten Erhebung die Auswirkungen auf die deutsche Busbranche nach dem ersten Monat 9-Euro-Ticket analysieren. Damit eine durchgehende Bestandaufnahme garantiert wird, nehmen Sie sich bitte jetzt nochmals an der bdo-Blitzumfrage teil.

Bei Teilnahme an dieser Blitz-Umfrage berücksichtigen Sie bitte ausschließlich den Zeitraum 01. Juli bis 31. Juli 2022. Wie in der Umfrage ersichtlich, ziehen Sie bitte zum Vergleich Ihre Daten aus dem Vergleichsmonat Juli 2019 hinzu. Hierbei werden bei Auswertung wieder die Auswirkungen auf die drei Teilbereiche ÖPNV, Gelegenheitsverkehr und Fernlinie analysiert.

Die Umfrage richtet sich an alle Busunternehmen, unabhängig von ihrem Schwerpunkt.

Selbstverständlich werden alle Daten streng vertraulich und anonymisiert behandelt. Die Umfrage dauert nur 5 Minuten!

Die Teilnahme an der Umfrage ist nur bis einschließlich 08. August 2022 möglich!

Hier geht es zur
bdo-Blitzumfrage: Zweiter Monat 9-Euro-Ticket – Auswirkungen auf die deutsche Busbranche
(https://forms.gle/jTegxYMSJpYdBgoy5)
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
www.lho-online.com
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