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LHO-Rundschreiben

49/22 vom 24.06.2022

- Nächste Stufe LHO-Tarifvertrag zum 01.07.2022
- Erinnerung: BusRente Hessen: Anpassung zum 01.07.2022 beachten / Einmalige Erklärung an SIGNAL IDUNA notwendig
- Welche/r Abgeordnete ist für mich zuständig?
Tarifheft

Nächste Stufe LHO-Tarifvertrag zum 01.07.2022

Wir möchten Sie daran erinnern, dass zum 01.07. die nächsten Tariferhöhungen aus den aktuellen Tarifverträgen anstehen. Anbei haben wir diese noch einmal zusammengefasst:
1) Entgelt-TV

- Ecklohn L1 (Verkehre nach § 42 PBefG): 16,70 €
- Dynamisierung sonstige Lohngruppen: jeweils 2,9 %, die konkreten Werte für diese Gruppen entnehmen Sie bitte der Anlage zu § 3 des Entgelt-TV

2) Mantel-TV

- § 7 Pausen
Maximaler Pausenabzug im Linienverkehr:
  • Regionale Verkehre: Pausenabzug max. 13,5 % des Dienstes
  • Städte >50.000 Einw.: Pausenabzug max. 8,5 % des Dienstes
- § 21 Betriebliche Altersversorgung:
Arbeitgeberbeitrag: 3 % der monatlichen Ecklohnvergütung der Lohngruppe L1: 84,92 €

3) TV Auszubildendenvergütung

- im 1. Ausbildungsjahr: 900.- €
- im 2. Ausbildungsjahr: 920.- €
- im 3. Ausbildungsjahr: 1020.- €
- im 4. Ausbildungsjahr: 1090.- €

Alle Tarifverträge inkl. der Lohntabellen finden Sie im Mitgliederbereich hier.
LHO_Grafik-BusRente-Hessen

Erinnerung: BusRente Hessen: Anpassung zum 01.07.2022 beachten / Einmalige Erklärung an SIGNAL IDUNA notwendig

Im Zusammehang mit der anstehenden tariflichen Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags hatten wir Sie bereits auf eine notwendige Erklärung an die SIGNAL IDUNA hingewiesen. Da bislang noch nicht alle Unternehmen die Erklärung abgegeben haben, möchten wir Sie nochmals bitten, dies nun vorzunehmen.
Nach dem Tarifvertrag ist der Arbeitgeberbeitrag abhängig von der Ecklohnvergütung. Ab dem 01.07.2022 sind folgende Zahlungen vereinbart: (Werte für VZ-Beschäftigte, TZ-Beschäftigte erhalten jeweils eine anteilige Zahlung bzw. wandeln anteilig um)
  • Arbeitgeberbeitrag: 3 % der monatlichen Ecklohnvergütung der Lohngruppe L1=84,92 €
  • Automatische Entgeltumwandlung der AN: 0,75 % des monatlichen Ecklohns der Lohngruppe 1=21,23 €
  • Arbeitgeberzuschuss: 20 % des EntgUmw-Betrags= 4,25 €
Entsprechend sollte auch der Beitrag für den Versicherungsvertrag erhöht werden.
Die Erhöhung erfolgt nicht automatisch. Bitte schicken Sie (als Versicherungsnehmer) der SIGNAL IDUNA (als Versorgungsträger) dafür eine Willenserklärung.

Was Sie jetzt tun müssen:

  • Um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, reicht eine einmalige, formlose Willenserklärung an die SIGNAL IDUNA. Diese gilt auch für künftige Beitragserhöhungen.
  • Dafür schicken Sie bitte bis zum 17.06.2022 eine E-Mail an folgende Adresse:
    Uta.Tiedtke@signal-iduna.de
Bitte verwenden Sie folgenden Text:
Hiermit erkläre ich für alle bei der SIGNAL IDUNA im Rahmen der BusRente Hessen abgeschlossenen Versicherungsverträge: Die Beiträge zu dieser Versorgung sind abhängig vom tarifvertraglich geregelten Ecklohn der Lohngruppe 1. Wird tarifvertraglich eine Erhöhung des Ecklohns vereinbart, soll der Beitrag zur Versicherung entsprechend steigen. Hierzu ist eine Tarifvertragsdynamik vereinbart. Diese räumt mir das Recht ein, diese Anpassung des Beitrags zu verlangen. Ich bin damit einverstanden, dass der Versorgungsträger die Beiträge automatisch und ohne zusätzlichen Antrag erhöht. Dies gilt für alle Einzelverträge, die über den Firmenantrag geschlossen wurden.

  • Wenn Sie den Beitrag an die SIGNAL IDUNA überweisen, denken Sie bitte daran, den Beitrag entsprechend anzupassen. Bei Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats müssen Sie nichts tun.
Wichtig zu wissen: Wenn die Willenserklärung die SIGNAL IDUNA nicht erreicht, können die Beiträge zur Versicherung nicht erhöht werden. Der tarifvertragliche Anspruch des Mitarbeitenden wird dann nicht mehr durch den Versicherungsvertrag vollständig erfüllt. Ihre Mitarbeitenden können den (auflaufenden) Anspruch jederzeit einfordern.

Sie haben Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Alle Informationen zur BusRente Hessen finden Sie auch im Mitgliederbereich unserer Homepage
Plenarsaal

Welche/r Abgeordnete ist für mich zuständig?

Kennen Sie alle Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis aus dem Bundes-, dem Landtag oder dem EU-Parlament? Es ist hilfreich, dies zu wissen, da die Parlamentsabgeordneten die Einwohner/-innen und Unternehmen in Ihrem jeweiligen Landkreis vertreten und daher auch für Sie die Ansprechpartner für alle wichtigen Anliegen sind.
Foto: Hessischer Landtag, Kanzlei 2019

Wir haben Ihnen die Links zusammengestellt, unter denen Sie die gewählten Abgeordneten für Ihren Wahlkreis suchen können.

Für den Bundestag: https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/ (hier bitte noch das Bundesland, den Wahlkreis oder die PLZ in die Suchmaske eingeben)

Für den Hessischen Landtag: https://hessischer-landtag.de/content/wahlkreiskarte (direkt gewählte Abgeordnete) und https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/Zustaendigkeiten-Abgeordnete-WP20.pdf (alle Abgeordneten eines Landkreises nach Fraktionen)

Die hessischen Abgeordneten im Europäischen Parlament finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europ%C3%A4isches-parlament/abgeordnete-f%C3%BCr-hessen
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
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