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LHO-Rundschreiben

47/22 vom 15.06.2022

- COVID-19 − Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
- Österreich: Verstärkte Kontrollen – Checkliste für Reisebusausstattung
- Erinnerung: BusRente Hessen: Anpassung zum 01.07.2022 beachten / Einmalige Erklärung an SIGNAL IDUNA notwendig
- Betriebsratswahlen 2022 - Online-Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft
- BUGA Mannheim 2023

Bitte beachten Sie, dass unsere LHO-Geschäftsstelle

am Freitag, den 17. Juni 2022

nicht besetzt ist.

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COVID-19 − Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Am 10. Juni 2022 hat der Bundestrat weiteren Corona-Steuerhilfen (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) zugestimmt.

Nachfolgend gibt uns der bdo einen Kurzüberblick über die vorgesehenen Maßnahmen:
1. Verlängerung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld wird bis Ende Juni 2022 verlängert.

2. Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmende bis 31. Dezember 2022

3. Erweitere Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen
Die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird um ein Jahr verlängert. Die Regelung gilt damit auch für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden. Bisher war die Regelung auf in 2020 und 2021 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens begrenzt.

4. Erweiterte Verlustrechnung bis Ende 2023
Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert: Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. EUR angehoben, bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten sind es 20 Mio. EUR. Ab 2022 wird der Verlustrücktrag dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet.

5. Verlängerte Investitionsfristen

a.) bei Investitionsabzugsbeträgen
Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die in 2022 auslaufen, werden um ein weiteres Jahr verlängert.

b.) bei Reinvestitionen
Die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG werden um ein weiteres Jahr verlängert

6. Fristverlängerung für Steuererklärung
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2020 wird um weitere drei Monate verlängert. Auch für die folgenden Veranlagungszeiträume (VZ) gelten verlängerte Abgabefristen, die Verlängerungen werden jedoch schrittweise wieder reduziert:

Steuererklärung mit Steuerberater:
VZ 2020: bis 31. August 2022 (+6 Monate)
VZ 2021: bis 31. August 2023 (+6 Monate)
VZ 2022: bis 31. Juli 2024 (+5 Monate)
VZ 2023: bis 31. Mai 2025 (+3 Monate)
VZ 2024: bis 30. April 2026 (+2 Monate)

Steuererklärung ohne Steuerberater:
VZ 2021: bis 31. Oktober 2022 (+3 Monate)
VZ 2022: bis 30. September 2023 (+2 Monate)
VZ 2023: bis 30. August 2024 (+1 Monat)

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, damit die Maßnahmen in Kraft treten können. Bei der individuellen Inanspruchnahme der konkreten Steuerhilfen für Ihr Unternehmen empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater zu beraten.

Weitere Informationen:
BundesratKOMPAKT vom 10. Juni 2022 (abgerufen am 10. Juni 2022)
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Österreich: Verstärkte Kontrollen – Checkliste für Reisebusausstattung

Laut der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) finden aktuell verstärkte Fahrzeugkontrollen statt.
Als Hilfestellung für Reisebusse im internationalen Verkehr stellt die WKO deshalb eine Checkliste zur Verfügung, auf der alle zwingend vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmale für Reisebusse in Österreich zusammengefasst sind, diese finden Sie im Mitgliederbereich in der bdo-Länderdatenbank unter Österreich – Verkehrsbestimmungen.
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Erinnerung: BusRente Hessen: Anpassung zum 01.07.2022 beachten / Einmalige Erklärung an SIGNAL IDUNA notwendig

Mit der Umsetzung der BusRente Hessen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Altersversorgung Ihrer Mitarbeitenden.
Dafür zahlen Sie für jeden (berechtigten) Mitarbeitenden einen Beitrag in eine Direktversicherung ein. Das bAV-Modell ist inzwischen sogar mit einem Preis ausgezeichnet worden (s. unsere Rundschreiben hierzu vom 02. und 03.06).
Nach dem Tarifvertrag ist der Beitrag abhängig von der Ecklohnvergütung. Die Ecklohnvergütung steigt dynamisch. Das ist tarifvertraglich geregelt. Aktuell erfolgen künftig zwei Anpassungen: Jeweils zum 01.07.2022 und zum 01.10.2023.

Ab dem 01.07.2022 sind folgende Zahlungen vereinbart: (Werte für VZ-Beschäftigte, TZ-Beschäftigte erhalten jeweils eine anteilige Zahlung bzw. wandeln anteilig um)
  • Arbeitgeberbeitrag: 3 % der monatlichen Ecklohnvergütung der Lohngruppe L1=84,92 €
  • Automatische Entgeltumwandlung der AN: 0,75 % des monatlichen Ecklohns der Lohngruppe 1=21,23 €
  • Arbeitgeberzuschuss: 20 % des EntgUmw-Betrags= 4,25 €
Entsprechend sollte auch der Beitrag für den Versicherungsvertrag erhöht werden.
Die Erhöhung erfolgt nicht automatisch. Bitte schicken Sie (als Versicherungsnehmer) der SIGNAL IDUNA (als Versorgungsträger) dafür eine Willenserklärung.

Was Sie jetzt tun müssen:

  • Um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, reicht eine einmalige, formlose Willenserklärung an die SIGNAL IDUNA. Diese gilt auch für künftige Beitragserhöhungen.
  • Dafür schicken Sie bitte bis zum 17.06.2022 eine E-Mail an folgende Adresse:
    Uta.Tiedtke@signal-iduna.de
Bitte verwenden Sie folgenden Text:
Hiermit erkläre ich für alle bei der SIGNAL IDUNA im Rahmen der BusRente Hessen abgeschlossenen Versicherungsverträge: Die Beiträge zu dieser Versorgung sind abhängig vom tarifvertraglich geregelten Ecklohn der Lohngruppe 1. Wird tarifvertraglich eine Erhöhung des Ecklohns vereinbart, soll der Beitrag zur Versicherung entsprechend steigen. Hierzu ist eine Tarifvertragsdynamik vereinbart. Diese räumt mir das Recht ein, diese Anpassung des Beitrags zu verlangen. Ich bin damit einverstanden, dass der Versorgungsträger die Beiträge automatisch und ohne zusätzlichen Antrag erhöht. Dies gilt für alle Einzelverträge, die über den Firmenantrag geschlossen wurden.

  • Wenn Sie den Beitrag an die SIGNAL IDUNA überweisen, denken Sie bitte daran, den Beitrag entsprechend anzupassen. Bei Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats müssen Sie nichts tun.
Wichtig zu wissen: Wenn die Willenserklärung die SIGNAL IDUNA nicht erreicht, können die Beiträge zur Versicherung nicht erhöht werden. Der tarifvertragliche Anspruch des Mitarbeitenden wird dann nicht mehr durch den Versicherungsvertrag vollständig erfüllt. Ihre Mitarbeitenden können den (auflaufenden) Anspruch jederzeit einfordern.

Sie haben Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Alle Informationen zur BusRente Hessen finden Sie auch im Mitgliederbereich unserer Homepage
Umfrage

Betriebsratswahlen 2022 - Online-Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft

Wie in den vergangenen Jahren möchte das IW Köln auch im Jahr 2022 eine Analyse der Betriebsratswahlen durchführen.
Es besteht ein großes öffentliches Interesse an einer möglichst repräsentativen Analyse der Wahlergebnisse, um die Lage der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland bewerten zu können.

Um ein klares Bild zu entwickeln und für eine hohe Aussagekraft dieser Umfrage ist Ihre Teilnahme von großer Bedeutung.

Unterstützen Sie unsere Befragung zu den Betriebsratswahlen 2022
durch Ihre Erfahrungen unter
www.betriebsratswahlbefragung-2022.de

Die Umfrage dauert maximal 10 Minuten und die Teilnahme ist bis einschließlich Donnerstag, den 31.07.2022, ohne Passwort und anonym möglich.

Die Umfrage wird von der IW Consult GmbH, einem hundertprozentigen Tochterunternehmen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, im Auftrag des Instituts der deutschen Wirtschaft und mit Unterstützung der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. durchgeführt. Alle datenschutzrechtlichen Standards werden ebenso eingehalten wie die Vertraulichkeit Ihrer Angaben.

Bei inhaltlichen oder technischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Christian Kestermann und sein Team unter c.kestermann@iwkoeln.de oder unter 0221 4981576, die sich schnellstmöglich um eine Lösung Ihres Anliegens bemühen werden.
BUGA

BUGA Mannheim 2023

Vom 14. April bis zum 08. Oktober 2023 öffnet die Bundesgartenschau Mannheim für 178 Tage ihre Tore. Die mit 104 ha Fläche zweitgrößte BUGA überhaupt findet an zwei Standorten statt - im Spinelli-Park im Norden der Stadt und im Luisenpark östlich des Zentrums. Verbindendes Element zwischen beiden Parks ist eine rund 2,1 km lange Seilbahn über den Neckar.
Im Spinelli-Park erwartet die Besucher*innen ein spannendes Gartenschaugelände, das sich den Leitthemen der Bundesgartenschau 2023 in Mannheim widmet: Klima, Energie, Nahrungssicherung und Umwelt. Der Luisenpark wird mit einer neuen Parkmitte inkl. Pinguinanlage, Pflanzenschauhaus und Unterwasserwelt zur BUGA 23 erweitert und modernisiert.

Neben den Seilbahnfahrten sind auch die rund 5000 Veranstaltungen im Eintrittspreis inkludiert. Sie reichen vom Joy Fleming-Musical und Bülent Ceylan über Konzerte der Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz bis hin zur SWR Schlagerparty mit Beatrice Egli und zahlreichen weiteren Formaten. Daneben wird es 19 Blumenhallenschauen mit verschiedenen inhaltlichen Schwerpunkten im Wechsel geben - beste Aussichten also für Ihre Gäste!

Rund um die BUGA 23 gibt es zahlreiche Möglichkeiten attraktive Reiseangebote für Tages- oder Mehrtagesfahrten zu schnüren – sei es in Kombination mit der Erkundung der facettenreichen Stadt Mannheim oder den Schätzen der Metropolregion Rhein-Neckar.

Weitere Informationen rund um das BUGA 23-Projekt sowie unseren Gruppenkatalog Mannheim mit integrierten BUGA 23 Sales Guide finden Sie unter dem Cloud-link: https://cloud.hd-it.eu/s/TbW3JRHMsCHX9td oder online unter: https://www.visit-mannheim.de/trade & https://www.buga23.de/reiseveranstalter/

Treffen Sie uns u.a. bei folgenden Veranstaltungen und erfahren mehr über die BUGA 23 und Mannheim:
Wir freuen uns auf Sie! Ihr BUGA 23-Team
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
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