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LHO-Rundschreiben

34/22 vom 26.04.2022

- bdo-Wochenzusammenfassung KW 16 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

- Öffentliche Konsultation zur EU-Führerscheinrichtlinie – Bitte um Beteiligung

- WANTED – Mitarbeiterakquise für Busunternehmen
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bdo-Wochenzusammenfassung KW 16 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

  • Österreich: Maskenpflicht entfällt im Reisebus.
  • Italien: Venedig plant Anmeldepflicht für Besucher der Altstadt ab Sommer.
  • Spanien: In Barcelonas Umweltzonen gilt eine Registrierungspflicht für Reisebusse.
  • Slowakei: Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte
  • Niederlande: Umweltzonen in Amsterdam für Euro-6.
  • Frankreich: Aktualisierung der Parkgebühren in Paris.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle bdo-Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich. Zur Erleichterung Ihrer Reiseplanung nutzen Sie auch gern die Website reopen.europa.eu für grundsätzliche Informationen zu u.a. Einreisebestimmungen sowie Beschränkungen innerhalb der europäischen Länder.

Österreich
Seit 16. April 2022 gilt keine Maskenpflicht mehr in Reisebussen. Weiterhin gilt die Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen.
Im Linienverkehr und bei der Schülerbeförderung gilt die Maskenpflicht weiterhin. Dort gilt die Maskenpflicht (FFP2) für das Fahrpersonal bei direktem Kundenkontakt ebenfalls.

Italien
Venedig plant für ein ausgewogenes Tourismusmanagement eine Anmeldpflicht für alle Besucher der Altstadt zu etablieren. Hierfür ist eine kostenfreie Online-Reservierung ab Sommer vorgesehen. Der Startzeitpunkt und Ablauf sollen in den kommenden Wochen mitgeteilt werden. 2023 sollen Besucher dann ein Tickte kaufen müssen, damit die auf dem Wasser liegenden Teile sowie das historische Zentrum besichtigt werden können.

Sobald konkretere Informationen vorliegen, informiert der bdo umgehend.

Spanien
In Barcelona gibt es Umweltzonen (ZBE), für die seit diesem Jahr eine Registrierung von Reisebussen (welche nicht in Spanien zugelassen sind) notwendig ist. Hierbei ist irrelevant, welche Euro-Norm bei dem jeweiligen Fahrzeug vorherrscht.

Zusätzlich zur Registrierung der Busse muss ab dem 01. Juli 2022 für die Fahrzeuge, die nicht dem Mindeststandard Euro-4 oder höher entsprechen, eine Genehmigung für gelegentliche Fahrten in die ZBE beantragt werden. Dann werden zehn Tagekarten ausgestellt, mit welchen der Bus innerhalb von 12 Monaten zehnmal die ZBE befahren darf.
Die Registrierung und die Beantragungen von Genehmigungen können online, per Post oder vor Ort vorgenommen werden (Anträge auf Englisch).

Eine detaillierte Anleitung zur Verfahrensweise ist in der Länderdatenbank unter Spanien/Umwelt abrufbar und beim AMB (Umweltzone - Àrea Metropolitana de Barcelona (zbe.barcelona) erhältlich.

Slowakei
Derzeit ist der Transport von humanitären Hilfsgütern oder Flüchtlingen in/durch die Slowakei von der Maut befreit. Hierfür benötigt es eine Beantragung - am einfachsten vor Ort an den Mautkontaktstellen. Es wird eine Bescheinigung als Nachweis benötigt, dass ein humanitärer Transport stattfindet:
Eine rückwirkende Befreiung kann ebenfalls für Transporte ab dem 26. Februar 2022 beantragt werden. Hierfür wenden Sie sich an den Betreiber des Mautsystems.

Niederlande
Seit Anfang dieses Jahres hat Amsterdam seinen Mindeststandard in den Umweltzonen (LEZ) angepasst. Somit dürfen nur noch Reisbusse der Klasse Euro-6 in die LEZ fahren. Für Fahrzeuge mit Euro-5 ist eine Genehmigung erforderlich, welche per E-Mail angefordert werden kann. Hierzu wenden Sie sich rechtzeitig an milieuzone@amsterdam.nl .



Frankreich
Zum 01. Mai 2022 werden in Paris die pauschalen Parkgebühren für u.a. die Gelegenheits-Pässe erhöht. Das französische Informationsblatt mit den Tarifen finden Sie hier.
Außerdem können Sie die neuen Tarife geltend für regelmäßige Linienverkehre sowie für die Abonnenten-Pässe beim Anbieter der Pauschalpässe herunterladen: PASS Autocar (paris.fr)
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Öffentliche Konsultation zur EU-Führerschein-richtlinie – Bitte um Beteiligung


Die EU-Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zur EU-Führerscheinrichtlinie durch. Geplant ist, dass die Richtlinie Ende 2022 überarbeitet wird.
Straßenverkehrssicherheit verbessert und die Freizügigkeit erleichtert werden. In der Konsultation werden wichtige Punkte aufgegriffen, welche der bdo, die Landesverbände und die Arbeitsgruppe Busführerschein zur Bekämpfung des Fahrpersonalmangels fordern, u.a. die Anerkennung von Führerscheinen aus Drittstaaten, die Anforderungen und Ausgestaltung der Fahrausbildung und die Senkung des Mindestalters.

Wir bitten Sie, möglichst zahlreich an der Konsultation teilzunehmen. Mit Ihrer Unterstützung können wir die EU-rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend beeinflussen. Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe. Der Fragebogen kann noch bis am 20. Mai 2022 ausgefüllt werden.

Zum Fragebogen gelangen Sie hier.

Weitere Informationen:
bdo-online-Academy

WANTED – Mitarbeiterakquise für Busunternehmen

Wie funktioniert die digitale Mitarbeitergewinnung für Busunternehmen wirklich? Was ist die Zielgruppe von Busunternehmen auf dem Arbeitsmarkt? Wie sind die User Intentions der Zielgruppe? Wie setze ich mich an einem Arbeitnehmermarkt vom Wettbewerb ab? Was muss ich als Busunternehmen konkret tun, um zukünftig noch mehr gute Mitarbeiter zu finden?
Im Rahmen des Online-Workshops erläutern die Experten aus der Unternehmensberatung, welche digitalen Marketing Tools Sie erfolgreich im digitalen Recruiting einsetzen sollten, um damit potenzielle neue Mitarbeiter zu gewinnen.

bdo | Online-Workshop,

19. Mai 2022, 11:00 – 12:00 Uhr:
workshop-Anmeldung
Referenten:
  • Hein & Kollegen
Zielgruppe:
  • Unternehmen und Geschäftsführende aus der Bustouristik
Teilnehmerzahl:
  • mindestens 30 Teilnehmer
Sonstige Voraussetzungen:
  • keine
Dauer:
  • eine Stunde
Teilnahmegebühr:
  • 79,00€ (zzgl. MwSt.) für Mitglieder der bdo-Landesverbände
  • 99,00€ (zzgl. MwSt.) für externe Interessenten
  • Stornierung: Bei einem Storno innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme (No-Show), zu deren vertragsgemäßer Erbringung bdo und Hein & Kollegen bereit und in der Lage waren, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Teilnehmerpreises erhalten.
Bitte beachten Sie bezüglich der Rechnungsstellung, dass Ihre Anmeldedaten zur Rechnungslegung genutzt werden. Geben Sie daher bitte bei der Registrierung die gewünschten Rechnungsdaten korrekt an.

Alle Themeninhalte und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Webseite unter: www.bdo.org/termine/

Sollten Fragen bestehen, wenden Sie sich gerne an info@bdo.org .
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
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