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LHO-Rundschreiben

33/22 vom 14.04.2022

  • Weitergehende Informationen zum 9-Euro-Ticket – Wichtige Fragen und Antworten im Überblick
  • Veröffentlichung der bdo-Konjunkturumfrage 21/22 und bdo-Blitzumfrage zur aktuellen Geschäftslage
  • Öffentliche EU-Konsultation zu Mehrwertsteuervorschriften
  • BMDV startet neuen Förderaufruf zu Elektromobilitäts- und Ladeinfrastrukturkonzepten

50-Jahr-Feier LHO am 06. Mai in Gründau

Senden Sie uns Fotos aus 50 Jahre Firmengeschichte

Wir freuen uns, wenn Sie uns Fotos Ihres Unternehmens aus den vergangenen gemeinsamen Jahren schicken, z.B. mit Bussen. Diese Bilder möchten wir am Abend der Veranstaltung gerne für alle Teilnehmer veröffentlichen. Bitte die Bilddateien mit dem Firmennamen versehen um Verwechslungen zu vermeiden.

Fotos können Sie hier hochladen: https://www.dropbox.com/request/mMCna4Lc3KQnE36WmNPY
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Neun-Euro-Ticket soll bundesweit gelten

Zahlreiche Entscheidungen zur genauen Ausgestaltung sind inzwischen besprochen worden. Allerdings sind auch weiterhin nicht alle Fragen geklärt und auch der Gesetzgebungsprozess für die notwendige Änderung des Regionalisierungsgesetzes – und damit die Grundlage für die zwingende Bereitstellung von Liquidität zum Start des 9-Euro-Tickets am 01. Juni 2022 – steht noch aus.
Neben der schnellen Setzung der Rahmenbedingungen ist es entscheidend, dass deutschlandweit bei allen Verkehrsunternehmen und -verbünden mit denselben, einheitlichen Prämissen in die Kundeninformation, in das Marketing und schließlich in den Verkauf gegangen wird. Darum fügen wir Ihnen in Absprache mit dem VDV Eckpunkte für eine inhaltlich einheitliche Kundenansprache an, die in die entsprechenden Sprachregelungen der Unternehmenskommunikation übertragen werden sollten.

Wir möchten bereits hier auf einige Aspekte hinweisen:

  • Die Bezeichnung „9 für 90“ ist bedauerlicherweise irreführend und sollte daher nicht benutzt werden. Er wird, siehe Anlage, mit dem Begriff „9-Euro-Ticket“ ersetzt und – je nach Anwendungsfall – mit den Ergänzungen „Treuebonus“ (Bestandskunden wie Abonnentinnen und Abonnenten) bzw. „Schnupper-Ticket“ auch im Abo (für Neukundinnen und Neukunden) ergänzt.
  • Dies umfasst demnach sowohl den Verkauf von einzelnen monatsscharfen 9-Euro-Tickets, als auch ggf. das Angebot von klassischen Kundengewinnungsprodukten vor Ort, wie beispielsweise als Bestandteil eines Abo-Produkts mit dem Ziel, die Kundendaten zu nutzen und für die Bewirtschaftung im after sales genutzt werden kann. Der Schwerpunkt des Vertriebes soll, wo möglich, auf den digitalen Vertriebswegen liegen.
  • Das 9-Euro-Ticket gilt bundesweit im ÖPNV. Es ist ein persönlicher Fahrschein der 2. Klasse. Für Bestandsabos ändert sich im vertraglich abgeschlossenen Tarif- und Bediengebiet nichts.
  • Ziel sollte zudem sein, dass Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde im Zentrum der Information, der Kommunikation und vor allem des Verkaufs von 9-Euro-Tickets stehen.
Die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde und auch bdo und VDV werden, wenn die Details zwischen Bund und Ländern geklärt und der notwendige gesetzliche Rahmen geschaffen wurden, mit einer breiten deutschlandweiten Informationskampagne beginnen: Auf besserweiter.de wird es als bundesweite Ergänzung im Mai weiterführende Informationen geben, mit Möglichkeiten, das nächste Verkehrsunternehmen vor Ort oder den Verkehrsverbund zu finden.

Bitte beachten Sie auch die Anlage einer Sachstandsinformationen des VDV zur Einführung des 9-Euro-Ticket in Deutschland
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Veröffentlichung der bdo-Konjunkturumfrage 21/22 und bdo-Blitzumfrage zur aktuellen Geschäftslage


Am 30. November 2021 startete die alljährliche Befragung zur bdo-Konjunkturumfrage 2021/2022 unter den Busunternehmen in Deutschland (722 teilnehmende Unternehmen) und führte zu äußerst interessanten Ergebnissen.

Wie bereits bei der vorherigen Befragung wurde wieder ein Schwerpunkt auf die Geschäftslage der Betriebe im ÖPNV, Gelegenheitsverkehr und Fernverkehr gelegt.

Im Zuge des Krieges in der Ukraine veränderten sich die Bedingungen der Unternehmen ab Februar 2022 aber dramatisch. Die Energiekosten sind rasch angestiegen und es zeigte sich schnell, dass sich die Geschäftslage der Betriebe veränderte. Deshalb hat der bdo kurzfristig noch eine Erhebung in Form einer bdo-Blitzumfrage im März 2022 gestartet (654 teilnehmende Unternehmen), um die kurzfristigen Veränderungen in den Branchensegmenten unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine widerspiegeln zu können.

Es zeigt sich unter anderem, dass im ÖPNV die Auswirkungen der Dieselpreisexplosion dramatischer sind, als die Folgen durch die Corona-Pandemie. In allen Segmenten geben die Teilnehmenden an, dass Sie durch den steigenden Dieselpreis keine Gewinn-Marge mehr erzielen. Der Gelegenheitsverkehr scheint mit Verunsicherungen seitens der Reisegäste umgehen zu müssen, da 65 Prozent der Befragten angeben, dass die Kunden weniger Reisen buchen.

Alle gesammelten Ergebnisse können Sie online abrufen:
bdo-Konjunkturumfrage 2021/ 2022 , bdo-Blitzumfrage März 2022

Außerdem können Sie alle Grafiken einzeln abrufen:
Grafiken_Konjunktur-/Blitzumfrage
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Öffentliche EU-Konsultation zu Mehrwertsteuervorschriften


Die Europäische Kommission führt eine öffentliche KonsultationMehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ durch. Die EU möchte Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerbetrug ergreifen und digitale Geschäfte bei den Mehrwertsteuervorschriften stärker berücksichtigen.
Es sollen EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, weil bereits einige EU-Staaten eigene Regelungen schaffen.
In der Konsultation werden folgende Optionen geprüft:

  • Eine einzige Mehrwertsteuerregistrierung in der EU (Ausweitung des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS))
  • Digitale Meldepflichten
  • Die mehrwertsteuerliche Behandlung von Plattformwirtschaften
Interessierte Parteien können sich über einen Fragebogen in die Konsultation einbringen. Wir bitten Sie, sich an der Konsultation zu beteiligen und den Fragebogen bis zum 05. Mai 2022 auszufüllen. Als Hilfestellung haben wir Ihnen eine Ausfüllhilfe beigefügt. Zum Fragebogen der Konsultation gelangen Sie hier.

Weitere Informationen:
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Quelle: BMDV

BMDV startet neuen Förderaufruf: Unterstützung von Unternehmen bei der Erstellung von nutzerorientierten und innovativen Elektromobilitäts- und Ladeinfrastrukturkonzepten


Aus Anlass des neuen Förderaufrufs durch den Bundesverkehrsminister Volker Wissing möchten wir über die für Sie relevanten Inhalte informieren.
Es handelt sich hierbei um keine klassische Förderung wie bspw. der Anschaffung von E-Fahrzeugen, sondern Unternehmen sollen bei der Erstellung von nutzerorientierten und innovativen Elektromobilitäts- und Ladeinfrastrukturkonzepten, - sprich Studien – unterstützt werden.

Sinn und Zweck des Förderaufrufs ist es, innovative Konzepte zu fördern, um den Einsatz von Elektromobilität auch im Gewerbe und ÖPNV fortentwickeln zu können.

Für gewerbliche Antragsteller gibt es zwei inhaltliche Schwerpunkte:
  1. Förderung von Konzepten zur Elektrifizierung gewerblicher Flotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente
  2. Erstellung von Logistik-, Energiemanagement- und/oder Mobilitätskonzepten unter Berücksichtigung von digitalen Instrumenten.
Studien und Konzepte müssen mindestens einen dieser benannten Schwerpunkte beinhalten. Zur Studienerstellung ist ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen, das in einem wettbewerblichen Verfahren zu ermitteln ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die förderfähigen Studien einen Maßnahmenkatalog enthalten, der den Umstieg auf Elektromobilität bzw. deren Integration ins Unternehmen en Detail darstellt.

Bis zu 80% der Ausgaben werden mit bis zu 100.000 Euro (netto) gefördert.

Im Wesentlichen werden folgende Anforderungen an die Anträge gestellt:
Die gewerblichen Antragsteller müssen zum vollständigen Antrag an einer Umfrage (Fragebogen) teilnehmen, in deren Anschluss sie eine sog. Kennung erhalten. Letztere ist im easy-Online Portal bei Antragstellung einzureichen. Gewerblichen Antragstellern ist die Durchführung eines öffentlichen Vergabeverfahrens freigestellt, sofern der Zuwendungsbetrag die Schwelle i.H.v. 100.000 EUR gem. Nr. 3.1 Allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung nicht übersteigt.

Die Antragsfrist endet am 19. Mai 2022 für die elektronische Einreichung bzw. am 20. Mai 2022 (Poststempel) für die Einreichung auf dem Postweg.

Quellenhinweise: now-gmbh.de (Pressemitteilung), ptj.de (Förderaufruf als PDF), ptj.de (FAQ), ptj.de (Einreichung von Skizzen)
Mit freundlichen Grüßen


Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
info@lho-online.com
www.lho-online.com
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